Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht
Hallo,
da ja hier nun das Tagfahrlichgebot herrscht frage ich mich ob es erlaubt ist mit Standlicht oder Standlicht und Nebelscheinwerfer zu fahern. Oder muss das eine spezielle Leuchte sein?
Gruss
Oellness
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von V8Freund
... auch in Norwegen und Schweden werden nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht benutzt, aber hier nur in Verbindung mit nebelschlussleuchte!!
Nebelschlussleuchten am Tag!?? Hab ich bis hoch zum Norkapp in S, N, FIN noch nie gesehen... Die fahren eigentlich alle "blos" mit dem normalen Abblendlicht rum...
emz@ war letztes Jahr 14tkm in S unf FIN unterwegs ;-))
mit nsl?
na viel spass bei einer klaren nacht, da hauts dir ja die augen ein.
aber vielleicht gilt das nur für erlkönige, um sie nicht gleich zu erkennen, eine art tarnung. *gg*
Zitat:
Original geschrieben von datacrime
Fazit: Die Oesis haben's gut 😁
VETO!!!
Wir haben:
-> ne tolle Autobahn von Salzburg Richtung Italien, fast ausschließlich mit Tempo 100 limitiert, angeblich ist das so gut für die Umwelt...!?
Nur wenn man sich auch dran hält braucht man schon nach wenigen Kilometern ein starkes Mittel für die strapazierten Nerven!
LKW-Fahrer die Dir mittels Lichthupe, Vogel- u. Stinkefinger-Zeigen androhen Dich schon bald von der Straße zu schieben. Autobusse die Dich überholen, ebenso wie Holländer mit Ihren fahrbahren Wohnheimen, Autos die die Bezeichnung eigentlich noch gar nicht verdienen und bei der nächsten Steigung den kompletten Verkehr blockieren, etc. etc.
Da sind die deutschen Nachbarn, Polen, Tschechen, Ungarn... die einfach an Dir vorbeiflitzen noch das geringste Übel. Obwohl man sich als Österreicher schon etwas verarscht fühlt, wenn man weiß, daß diesen Leuten auch mittels Radar nicht beizukommen ist....
-> nen Verkehrsminister mit ein bisschen Herz für uns "Raser" auf der einen Seite; ein paar lebensmüde Fortschrittsverhinderer die sich auf die Autobahn setzen auf der andern... sehr sinnvoll
->eine überwiegende Mehrheit von Führerscheinbesitzer, die noch nie was von der Rechts-Fahr-Regel gehört haben...
-> ne Polizei, die sich mit Ihren tollen Radarpistolen lieber in den 30-er Beschränkungen ca. 100m nach einer Ampel aufstellen und sich tierisch freuen, wenn sie jemand erwischen der über 40 fährt...
...diese Liste könnt man noch ziemlich lang fortführen... ;o)
Anm.: Ich halte mich ziemlich genau an die Beschränkungen und würde mich selbst als besonnenen und ruhigen Autofahrer beschreiben. Aber ich freu mich jedesmal wie ein kleines Kind wenn ich mal nach Deutschland muß und dort auf der Autobahn ein bissl Gas geben darf ;o)
NSL und Tagfahrlicht mit Neblern - NIE IM LEBEN!!!
Das kann ich beim besten Willen nicht glauben! 😕
@Bugiwugi:
Irgendwie bekomm ich die Kurve grade nicht zum Thema Tagfahrlicht mit Deinem Beitrag. 🙂 Obwohl ich mich auch ans Rechtsfahrgebot halte 😁
...und trotzdem habens die Ösis gut: Bei Euch zahlt jeder für die Autobahn 😁
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Standlicht auch bei schlechter Sicht mit NSW nicht erlaubt.
Standlicht = STANDlicht.
Grüße!
Nicht zu vergessen die Uniformierten in Össiland die einen schätzen dürfen, ohne Hilfsmittel, wie viel man gefahren ist !
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Standlicht auch bei schlechter Sicht mit NSW nicht erlaubt.
Standlicht = STANDlicht.Grüße!
Hier irrst Du! Zumindest für die BRD:
§17 (3) StVO "....Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten...."
Begrenzungsleuchten heißt Standlicht 😉
MfG subbort
Laut die originale AUDI-Strompläne wird es tatsächlich für Norwegen und Schweden Tagesfahrlicht mit Nebelleuchten und Schlussnebelleuchte gemacht, aber da fahren ja auch andere als AUDI da 'rum. Wenn ich mich nicht falsch errinnere macht Ford es auch so, jedenfalls mit den Nebelschlussleuchten.
Es ist eben so, andere Länder andere Sitten!
noch was,
in Dänemark fährt man ja als sicher auch bekannt auch mit Tagesfahrlicht, die meisten mit Abblendlicht, weil in Dänamark sowohl der Standlicht hinten als auch die Kennzeichenbeleuchteung tagsüber eingeschaltet sein müssen.
In Deutschland ist Tagesfahrlicht nur vorne, d.h., eine deutsche Tagesfahrlichtinstallation wird z.B. in Dänemark nicht ausreichend sein
@ Subbort:
Jo! Völlig korrekt. Muss mich revidieren.
Allerdings:
StVO - Erläuterungen zu § 17 Abs3
Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel etc......
....auch am Tage mit Abblendlicht....
-> hier kommt zum Ausdruck, dass bei erheblichem Sichtbehinderungen STETS mit Abblendlicht gefahren werden muss (nicht mit Begrenzungsleuchten allein.)
Nur bei solcher Witterung ...Nebelscheinwerfer...
Heißt für mich: Wenn die Sicht so schlecht ist, dass Nebelscheinwerfer erlaubt sind, ist Abblendlicht Pflicht.
(Vielleicht Auslegungssache)
Grüße!