Nebelscheinwerfer als "Kurvenlicht" benutzen wie Mercedes??
Mir sind in letzter Zeit viele neue Mercedes aufgefallen ( SLK und CLS ) die beim abbiegen einen NSW anhaben..Und zwar die Seite in die sie auch abbiegen...Zuerst dachte ich mir, wieder ein Fehler bei Mercedes..Die Teile gehen gerne kaputt..
Aber das wären ja zu viele..Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass die NSW als Kurvenlicht dienen..Aber drehen die sich mit?? Ist sowas auch beim E36 möglich??Sieht nämlich richtig geil aus...
22 Antworten
(Additives-)Abbiegelicht und (dynamisches-)Kurvenlicht sind zwei versch. Paar Schuhe ..😉
Additives-Abbiegelicht ist in Verbindung mit dem Abblendlicht ZULÄSSIG ..!
Von Hella gibt es z.B. das nachrüstbare Abbiegelicht "DynaView Evo2" ..
Einäugiges Abbiegelicht - kein Grund zur Beanstandung aus http://www.openpr.de/.../...iegelicht-kein-Grund-zur-Beanstandung.html
Zitat:
Außerdem bietet Hella das weltweit erste nachrüstbare Abbiegelicht "DynaView Evo2"an. Für dieses Zubehör hat Hella eine weitere Zulassung bekommen. Die Abbiegelichter dürfen auch als Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. Die Nutzung richtet sich dann aber nach den einschlägigen Vorschriften. In Deutschland gilt: Nur wenn Nebel, Regen oder Schnee die Sicht behindern.
"DynaView Evo2" ist auf Grundlage der ECE-Regelung 119 zugelassen, die seit dem 6. April 2005 gültig ist. Für das Nebellicht gilt die ECE R19.
Weil Technik und Zulassungs-Richtlinien noch neu sind, legt Hella jedem Satz "DynaView Evo2" ein Faltblatt bei, das die genaue Rechtslage in mehreren Sprachen erläutert und zum Beispiel auch jeden Polizeibeamten überzeugen sollte. Diese Information ist auch auf der Webseite des Unternehmens (www.hella.de) verfügbar. Bescheinigungen von Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder TÜV darf die Polizei nicht fordern. Das ECE-Prüfzeichen - ein E in einem Kreis - auf dem Scheinwerfer genügt. Beim DynaView Evo2 stammt die Zulassung übrigens vom KBA. Das erteilt aber nur noch europäische Zulassungen. Die alte deutsche Genehmigung mit der Wellenlinie wird für neue Autoteile schon lange nicht mehr verwendet. Auch sind die ECE-Regelungen in Deutschland ebenso gültig wie die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung StVZO.
Leider erwähnt diese deutsche Zulassungsvorschrift die ECE nicht direkt. Der Paragraf 19 sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen Vereinbarungen gelten. Die ECE firmiert in der StVZO dabei als "Übereinkommen vom 20. März 1958". Was sie zulässt, ist also in Deutschland erlaubt.
Weiteres zum Abbiegelicht findet ihr auf der Hella HP ..
http://www.hella.com/produktion/HellaDE/WebSite/Channels/Home/Home.jspHier gibt es passende Module...
http://carmodule.de/kategorie_3_Licht.html
Ich habe in meinem A6 das Kurvenlicht adaptive light in Verbindung mit dem Xenon Plus drin. Das ist wirklich eine feine Sache. Ein deutliches Sicherheitsplus!
http://carmodule.de/...modul_8_Coming+Home+%26+Leaving+Home+Modul.html
hat das einer mal eingebaut?
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Zitat:
Original geschrieben von waf2tt
Hier gibt es passende Module...
http://carmodule.de/kategorie_3_Licht.html
diese Module sind nicht schlecht....Aber ist mir zur Zeit zuviel Geld..Ich muss endlich ein paar Teile lacieren lassen....
Klar kann man sowas umbauen, aber ob sich das lohnt ? Mach doch einfach den Test und fahr mit "Nebels an" um die Kurve. Ist die jetzt hell erleuchtet ? Nee 😁
Haben die Module eigentlich TÜV? Konnte auf der Seite nichts finden oder ich bin blind
Moin,
Da es hier eine ECE Regelung und Nummer gibt, stellt das Eintragen eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit dar, normalerweise sollte dann bei einem namhaften Hersteller auch eine ABE dabei sein (wo das für den nicht ganz uptodate Dorfpolizisten auch erklärt ist).
Habe dieses letzten bei einem Renault Espace gesehen.
MFG Kester