Naviagtionssysteme sichergestellt ?
Bei diesem Thema geht es nur am Rand um des Thema Sicherheit..vielleicht unter dem Aspekt der "Investionssicherheit".
Gestern wurde in AMS TV berichtet, daß Navis mit Radarwarner (dürften mittlerweile alle Gamins, Tom Toms etc dieser Welt sein) illegal sind.
Findet die Polizei ein solches Gerät im Fahrzeug vor drohen :
75 Eu Strafe
4 Punkte
und Sicherstellung des Navis .
Da schon das Vorhandensein eines Radarwarners ausreicht könnte die Polizei recht viele Navis einsammeln.
Ist deises schon irgendeinem Boarder wirderfahren ?
53 Antworten
So, wie ich es mitbekommen habe, gibt es zu diesem Thema auch Meinungsunterschiede unter Polizisten. Habe von ihnen schon beide Ansichten gehört (die einen kassieren ein, die anderen sehen es lediglich als Warnung vor Unfallschwerpunkten und damit als Sicherheitsfaktor).
Wie es nun zu sehen ist, werden wohl die Richter zu entscheiden haben.
Wenn man den §23 StVO weiterliest, steht da
Zitat:
Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das zielt schon sehr auf richtige Radarwarner ab.
Man
kannden Paragraphen auch auf Navis auslegen, meiner Meinung nach ist es aber ziemlich überzogen, denn feste Blitzer stehen meist nur an Unfallschwerpunkten und somit könnte man die Unfallzahlen reduzieren, wenn alle dort nur so schnell wie erlaubt fahren.
Ich glaube nicht, dass diese Blitzer-POIs zum schnellen fahren veranlassen, denn es gibt ja noch die mobilen Blitzer, die von einem Navi (im Gegensatz zum Radarwarner) nicht angezeigt werden.
Scheinbar ist bis jetzt noch keinem Boarder sein Navi "durch Polizeieingriff abhanden gekommen".
Es könnte aber durch massives Werbung mit dem speziellen POI Feature und durch Ausweiten des Dienstes auch auf mobile Blitzer ( genau diese Funktion wurde in der Sendung getestet) die (scheinbare) Duldung auf Seiten der Polizei nachläßt.
Nutzer der Handy Sw ACTIVEPILOT hätten dann ein Problem: Im Gegensatz zu anderen Navis kann mann die "Hinweise auf Unfallschwerpunkte" nicht vollständig deinstallieren, wären also ein leichtes Opfer einer härteren Gangart :-((
Wer beim Kauf eines Navi's nicht auf das vorhandensein eines "Blitz-Warner-Programms" hingewiesen wird, bzw. wer auf Nachfrage die Auskunft bekommt das das Gerät ein solches Programm nicht hat, hat das Recht auf Rücknahme durch den Verkäufer. (Wird aber wohl im Einzelfall schwer zu belegen sein, dass man nicht darauf hingewiesen worden ist.)
Ein Verkauf ohne einen Hinweis wie z.B. "Die Nutzung dieses Gerätes ist in D nicht erlaubt" ist lt. BGB Sittenwidrich und daher nichtig.
Grüße
aber ob sich das bei den verantwortlichen Verkäufern bei Meida-Saturn-Aldi-etc rum gesprochen hat, dass die Sittenwidrig handeln, wenn sie so gut wie alle Taschen-Navis-PDA-HAndys verkaufen wage ich zu bezweifeln ... man stelle sich die Situation vor; an einem bestimmten Tag bringen alle Kunden auf einmal ihre im jeweiligen Markt gekauften angesprochenen Geräte zurück ... mit der Begründung "Sittenwidrigkeit, ich bin doch nicht blöd" 😁 ... das wär mal was
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Re: Re: hmm
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Richtig.
Bei geeigneter Auslegung Richtung "scharf" ist dann auch ein Autoradio ein Gerät, dass Verkehrüberwachungsmassnahmen (akustisch als Durchsage des Moderators) anzeigt.bye
Kann ich nur bedingt zustimmen, das Radio teilt lediglich mit das solche Maßnahmen auf der XY-Straße durchgeführt werden, ohne nähere Definition wo genau und es bleibt dem Fahrer überlassen zu erkennen wo er selber gerade ist. Also besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Anzeige/Durchsage, aktueller Fahrzeugposition und der damit verbundenen Warnmöglichkeit.
Das mag wenn man es so sieht auch richtig sein, der Gesetzgeber interpretiert aber die Entfernung zw. Warnung und genauen Standort als gering genug um "warnt vor Radarkontrolle" zu erkennen, unsere Überlegungen, mögen sie auch plausibel sein, stören dort nicht, weil es auch unbequem wäre gerade hier es genau zu nehmen, obwohl es an anderer Stelle nicht stört.
Warnt das Radio nicht auch bzw. gewisse Sender vor Geschwindigkeitskontrollen? Sicher, habe oft genug gehört. Basteln wir da auch mal etwas draus, da offensichtlich Richtergehälter gross sind und bequemes Leben ermöglichen, so dass man auf Dumme Ideen kommt und genug Freizeit verbleibt diesen nachzugehen. Wie wäre es mit Beihilfe zur Unterschlagung der potentiellen Strafsumme des „Rasers“ und somit Schädigung des Staates, verbunden mit Straftatverdeckung etc.
Ah und mein Nachbar atmet CO2 aus, es ist giftig, ich klage wegen Gesundheitsschädigung die aus Senkung des O2-Spiegels in meiner Umgebung und Emission des CO2 resultiert.
Aber nein, manche sind da sehr schmerzfrei und es beleidigt ihre Intelligenz nicht, Antinazi-Symbole zu verbieten (ihr kennt es wohl aus der Presse, wobei es heute wieder geregelt wurde).
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Ah und mein Nachbar atmet CO2 aus, es ist giftig, ich klage wegen Gesundheitsschädigung die aus Senkung des O2-Spiegels in meiner Umgebung und Emission des CO2 resultiert.
LOL!
CO2 ist NICHT giftig für den Menschen, es trägt nur zum Abbau der Ozonschicht bei. Es ist zwar ein "Klimakiller", zumindest in den Mengen, die zur Zeit zusammenkommen (weil eben nicht nur die Natur CO2 ausstösst), aber keinenfalls gesundheitsschädlich - zumindest nicht solange die Sauerstoffkonzentration in der Luft noch ausreichend ist. Und glaub mir, bis wir an erhöhter CO2-Konzentration sterben, haben wir längst 60° im Schatten und ganz andere Probleme.
Also bitte nicht mit Feinstaub und "unnötigen" (weil nicht zwangsläufig Resultat einer sauberen Verbrennung) und tatsächlich gitigen Abgasen verwechseln.
Re: hmm
Zitat:
Original geschrieben von silverbullet
.....das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören..." halte ich es für rechtlich durchaus möglich das man bei PDA´s mit derartigen POI einen auf die Mütze kriegen könnte.......
Also genau diesen Punkt würde ich so auslegen, das ein Navi mit Blitzer-Pois durchaus erlaubt ist.
Das das Navi schon einmal nicht dazu in der Lage ist Verkehrsüberwachungen zu stören (also in dem Sinne wie ein Gegenblitz, störende Radarwellen oder ein Störlaser) darüber sind wir uns hoffentlich schon einmal einig.
Jetzt zum Punkt "in der Lage Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen".
Auch dazu ist das Navi nicht fähig.
Es ist in der Lage, Standorte anzuzeigen an denen eine mögliche Verkehrsüberwachung stattfinden könnte, aber aktiv anzeigen, dass jetzt im Moment eine Verkehrsüberwachung stattfindet, das kann es nicht.
Zumindestens sind mir keine Navis mit integriertem Radar- und/oder Laserdetektor bekannt.
Kritisch könnte es werden wenn man die Blitzerwarnungen, welche über Radio ausgestrahlt werden, in die aktive TMC Funktion neuerer Geräte aufnimmt.
Das würde ich auch für grenzwertig halten.
Die reine Funktion einen mögliche Blitzerstandort anzuzeigen kann nicht strafbar sein.
Hier in Köln kann man sich z.B. auf der offiziellen Seite der Stadt Köln eine Liste aller Standorte der stationären Geschwindigkeitsüberwachung herunterladen.
Demnach wäre das Mitführen dieser offiziellen Liste ja auch beretis strafbar wenn die POIs auf dem Navi strafbar wären.
Ich denke das sich bei dem TV Bericht mal wieder ein Übereifriger Journalist auf ein reisserisches Thema gestürzt hat und diesen Bericht schlecht Recherchiert hat, nur um etwas aufsehenerregendes zustande zu bringen.
Sowas ist für mich dann aber billigster Boulevardjournalismus welcher eigentlich nicht dem anspruch von AMS entspricht.
Aber AMS und AMS TV sind ja auch wieder zwei Paar Schuhe.
Hi,
so würde ich das auch sehen.
Die erste Argumentationsrichtung gegen das vermeintliche POI-Verbot ist wohl die, dass genau wie das Radio oder die mitgeführte Liste, das Navi keinen Wirkzusammenhang zur Geschwindigkeitskontrolle erzielt.
Das unterscheidet es wesentlich von den Radarwarnern, CD am Spiegel, Haarspray am Kennzeichen, etc, die mit physikalischen Wirkprinzipien eine Geschwindigkeitsmessung detektieren, stören oder die Dokumentation solch einer Messung sabotieren.
Parallel zu Radio / Liste besteht der Zusammenhang lediglich daraus, dass irgendwer sich diese (historische) Stelle einer Kontrolle mal gemerkt hat und in eine Datenbank eingetragen hat. Einzig die Darstellung dieser Koordinate (und nicht einer Geschwindigkeitskontrolle) ist automatisiert und wie in dem besagten Beitrag zu sehen war, ja auch meistens vergeblich.
Da ist meiner Meinung nach das Radio bzw. seine Ansage noch eher eine illegale Maßnahme, weil hier ein (leidlich) zeitnaher Zusammenhang zwischen Kontrolle und Warnung besteht.
D.h. wenn eine solche Radioansage kommt, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass tatsächlich kontrolliert wird, als bei einer POI-Meldung im Navi.
bye
Zitat:
Original geschrieben von razor23
LOL!
CO2 ist NICHT giftig für den Menschen, es trägt nur zum Abbau der Ozonschicht bei...
Ich will weder kleinlich sein, noch solltest Du es als negative Anmerkung verstehen, das LOL interpretier ich als positive Zuwendung 😉 aber hatten die bei "Huston wir haben ein Problem" und auch bei div. Tauchunfällen nicht gerade dieses Problem, trotz genug O2 ? Mir wäre als ob es schon so stimmt, aber ich lerne gerne dazu, Recht haben ist mir unwichtig.
Egal, wir verstehen uns schon, das Prinzip ist klar, mit Verbot dieser Navis und vergleichbaren Gesetzen schiessen die doch über das Ziel hinaus, der Versuch alles so zu regeln, dass der Missbrauch unmöglich wird, kann ja nur schief gehen. Wenn einer zu schnell fährt und dabei etwas passiert, muss er sowieso dafür hart haften, da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Wie schon mal von anderen geschrieben wurde, es steigert ja die Verkehrsicherheit, da an Unfallschwerpunkten die Menschen langsamer fahren und gerade das ist das selbst erklärte Ziel der Geschwindigkeitskontrollen. Wenn sie also so empört sind, dass Menschen aufgrund einer technisch verursachten Vorwarnung dort zu langsam fahren, dann geben sie quasi zu das ihnen "erwischen und kassieren" wichtiger ist als das tatsächliche vorschriftsgemässe Fahren. Komischerweise ist aber der Sensor für Ironie bzw. "Eigentore" nicht sensibel genug.
Naja, wir werden wohl damit leben müssen, dass diese Art der Logik „Vorfahrt geniesst“.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
aber hatten die bei "Huston wir haben ein Problem" und auch bei div. Tauchunfällen nicht gerade dieses Problem, trotz genug O2 ? Mir wäre als ob es schon so stimmt, aber ich lerne gerne dazu, Recht haben ist mir unwichtig.
Hi:
Hier die physiologische Wirkung von CO2
Mit Ozonschicht/Ozonloch hat CO2 allerdings nix zu tun.
bye
TV-Bericht
Weiß noch jemand, von welcher Polizeidirektion die Beamten waren, die in dem Beitrag vorkamen? Ich glaube, NRW, weiß es aber nicht mehr genau....Das scheint nämlich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden - ich habe hier von Polizeiseite Einschätzungen gehört von "Ist doch sicher erlaubt", "Wird von uns nicht kontrolliert", "Kauft doch sowieso niemand" bis hin zu "ja, wenn wir so ein Gerät sehen, nehmen wir´s sofort mit"....
@ Gasmatrix -
bevor ich hier mit Wertungen wie "schlecht recherchiert" etc. rumwerfe, würde ich mich an Deiner Stelle mal selbst ein wenig umschauen. Dann könnte Dir auffallen, dass selbst der ADAC davor warnt, die entsprechende Software aufzuspielen - die Verbandsjuristen sagen, das Gerät fällt dann unter § 23. Und das ist möglicherweise eine fundiertere Einschätzung als so manche Exegese, die hier im Forum betrieben wird. Beispielsweise auch Dein Verweis auf die Kölner Liste, die man sich ausdrucken kann. Hättest Du das Zitat vollständig gefasst, wäre Dir vielleicht das Wort "Gerät" aufgefallen...und eine Liste dürfte wohl nur schwerlich als solches einzustufen sein ;-). Also, hau mal nicht auf dem armen Journalisten rum, der meint´s nur gut. Wie heißt´s doch, ebenfalls in Köln? Leeve un levve losse, gell?
Fakt ist doch, dass § 23 1b StVO sagt:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
So.
Also gehört das Navi mit POI-Software dazu.
Problem: WIe bekommt man raus, ob die Software auf dem Navi ist?
Der Betroffene muss sich bekannterweise nicht selber belasten.
Man muss also schon genau sehen oder andere entsprechende Anhaltspunkte für das Vorhandensein dieser Software haben.
Wenn das aber erfüllt ist ist da das Navi voll drin.
Nächste Frage: Wird das ganze Navi zerstört??
(Bei mir 3.500 Euro)
Oder reicht die deinstallation er Software?
Ich denke, das ist recht schwer zu realisieren (noch)
Darf ich mal fragen was die Polizei machen will, wenn sie mir das Navi abnehmen wollen und ich daraufhin einfach hinten auf "off" stelle? Wenn man das POI Overlay auf den RAM gelegt hat, wird alles gelöscht und die Beweise sind fort. Darf die Polizei mein Navi deshalb noch einsammeln?
(Ist ein PDA... Strom aus => Speicher futsch)
Navi einsammeln
@ Könik - genau das finde ich auch die interessante Frage, die ja nicht gelöst ist, solange es keine Urteile in der Richtung gibt.
Das bedeutet dann nämlich, dass wohl momentan Streifenpolizist Hübner sich seinen eigenen Reim drauf macht. Um an mein voriges Posting anzuschließen: Wenn man in seiner Direktion eben der Meinung ist, dass die Geräte ein Problem sind, dann wird´s kassiert (wie im Bericht gesagt), was gerade bei fest installierten Geräten interessant werden dürfte.