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Naviagtionssysteme sichergestellt ?

Themenstarteram 12. März 2007 um 11:27

Bei diesem Thema geht es nur am Rand um des Thema Sicherheit..vielleicht unter dem Aspekt der "Investionssicherheit".

Gestern wurde in AMS TV berichtet, daß Navis mit Radarwarner (dürften mittlerweile alle Gamins, Tom Toms etc dieser Welt sein) illegal sind.

Findet die Polizei ein solches Gerät im Fahrzeug vor drohen :

75 Eu Strafe

4 Punkte

und Sicherstellung des Navis .

Da schon das Vorhandensein eines Radarwarners ausreicht könnte die Polizei recht viele Navis einsammeln.

Ist deises schon irgendeinem Boarder wirderfahren ?

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53 Antworten
am 12. März 2007 um 16:11

Patti, die Idee mit der "Navi-Revolte" hat was ... *freie unbeschnittene Navis für freie Bürger* … auf nach Berlin :D

 

IAN@BTCC, ich kenne mich ja "nur" mit dem "one" aus ... kannst Du über "Tom-Tom-Home" am Computer nicht die "lästige Blitzerwerbung" löschen ... (gemeint ist nicht die Grundfunktion, sondern nur die jeweils aktualisierten Standorte) ?

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Patti, die Idee mit der "Navi-Revolte" hat was ... *freie unbeschnittene Navis für freie Bürger* … auf nach Berlin :D

 

IAN@BTCC, ich kenne mich ja "nur" mit dem "one" aus ... kannst Du über "Tom-Tom-Home" am Computer nicht die "lästige Blitzerwerbung" löschen ... (gemeint ist nicht die Grundfunktion, sondern nur die jeweils aktualisierten Standorte) ?

Werd es mal probieren. Aber alleine die Grundfunktion(Menüpunkt vorhanden) ermächtigt doch den Mann in Blau/Grün dazu ,dass Navi einzuziehen. Oder liege ich da falsch?

am 12. März 2007 um 20:20

Also, bei den typischen Radarwarnern stimmt das so.

ABer, ob das bei den POIs auch so anzuwenden ist, wage ich zu bezweifeln.

Der Radarwarner an sich hat ja NUR den einen Zweck.

am 12. März 2007 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Der Radarwarner an sich hat ja NUR den einen Zweck.

Eben. Der klassische Radarwarner erkennt die Kontrolle technisch und stört sie u.U. sogar, die POIs sind nichts weiter als eine ansich legal verfügbare Datenbank, die automatisiert vom Navi verwaltet wird und auf dessen Grundlage entsprechende Warnungen ausgegeben werden.

Also fände ich die Gleichsetzung dieser beiden Techniken schon sehr naiv.

am 12. März 2007 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Aber alleine die Grundfunktion(Menüpunkt vorhanden) ermächtigt doch den Mann in Blau/Grün dazu ,dass Navi einzuziehen. Oder liege ich da falsch?

lt. den Aussagen im gestrigen Bericht ja, nach dem gesunden Menschenverstand nein ... aber was gilt nun :confused:

Vielleicht kann sich zipfeklatscher mal intern erkundigen, wie die genaue Handhabung von Seiten der Polizei aussehen soll, im Fall einer Kontrolle eines Navi-Gerätes, auf dem die Funktionen oder nur die Grundfunktion (also ohne tatsächliche aufgeladene Blitzerstellen) drauf sind.

Mir sind noch keinerlei tatsächliche Kontrollen der Polizei in Falle von Navis bekannt ... aber das soll ja nichts heißen ;)

Was ich aber echt interessant fand, war der Test im Bericht mit den "aufgeladenen" Blitz-POI´s ... da hat ja nichts richtig funktioniert :D

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

lt. den Aussagen im gestrigen Bericht ja, nach dem gesunden Menschenverstand nein ... aber was gilt nun :confused:

V

Na ja, bei den Gesprächspartnern gestern war das ja auch nicht anders zu erwarten. Da war zumindest beim Polizeipräsidenten von NRW wohl der Wunsch Vater des Gedanken.

Ich denke spätestens wenn der erste ambitionierte Polizist einem ebenso konstituiertem RA das Navi rausnimmt, wird das ein Mann mit Robe klären müssen, ob passive POI-Datenbank potentieller/historischer/aktueller Kontrollstellen einem aktivem Radar-/Lasersuchgerät gleichzusetzen ist.

bye

am 12. März 2007 um 22:29

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Ich denke spätestens wenn der erste ambitionierte Polizist einem ebenso konstituiertem RA das Navi rausnimmt, wird das ein Mann mit Robe klären müssen, ob passive POI-Datenbank potentieller/historischer/aktueller Kontrollstellen einem aktivem Radar-/Lasersuchgerät gleichzusetzen ist.

Und wie immer wird das in einer Einzelfallentscheidung enden, die den Polizisten vor Ort nicht das geringste interessiert. :rolleyes:

am 12. März 2007 um 22:51

Da werd ich einfach mal in dieser Woche mit der StA sprechen.

Aber auch das wäre dann die Entscheidung von EINEM StA.

am 12. März 2007 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Da werd ich einfach mal in dieser Woche mit der StA sprechen.

Aber auch das wäre dann die Entscheidung von EINEM StA.

trotzdem interessant zu erfahren, wie deren Vorgaben/Anweisungen/(Einzelfallentscheidungen) so klingen (könnten) :)

hmm

 

Hier mal ein LINK zu einer bekannten Seite mit Abdruck der derzeitigen Rechtslage in D. Betrachte ich den Passus "Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören..." halte ich es für rechtlich durchaus möglich das man bei PDA´s mit derartigen POI einen auf die Mütze kriegen könnte. Lediglich der Satzausschnitt "...das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen..." halte ich für schwammig, weil PDA´s mit Navi UND POI-Anzeigen nicht speziell für den Zweck einer Radarwarnung bestimmt sind.

Na toll.

Für mein dad habe ich letzte woche ein mobiles navi mit route 66 navigate 7 software gekauft, beim durchsurfen der software habe ich dann bei den speziellen POI´s auch die blitzer mitgefunden, die man aber auch an und abschalten kann bzw. kann man sie anzeigen lassen oder nicht.

Heist das jetzt das ich das (in meinen augen recht gute gerät) wieder zurückgeben muß, da es illegal ist oder darf ich das weiter benutzen?

Ich habe gar nicht gewußt das bei route 66 sowas von haus aus drin ist.

Gruss

Maik

Das ganze ist ein Sturm im Wasserglas, da den Beamten schlichtweg das technische Wissen fehlt (zumindest der Masse), um jedes Navi auf derartige Systeme zu überprüfen. Daher wird das ganze wieder im Sande verlaufen, weil die Anzahl der unterschiedlichen Softwares einfach zu groß ist.

Wie sieht es denn aus, muss man dem Beamten das Gerät überprüfen lassen? Gefahr im Verzug dürfte hier ja ausfallen, und wenn man sensible Daten (und damit meine ich nicht die POI-Datenbank) auf dem PDA gespeichert hat, die man schützen möchte?

Mal was allgemeines zu der POI-Problematik: Der Staat hat Tempolimits auch ausserhalb von Gefahrenstellen durchzusetzen. Daher ist diese ganze "Blitzer-Abzocker"-Debatte vollkommener Quatsch. Jeder der ein Auto fährt, ist volljährig und weiss, dass er sich nicht ans Tempolimit hält. Aber leider will ja niemand Verantwortung für sein Handeln übernehmen, und schreit lieber was von Abzocke, wenn es ihn erwischt. Es ist keine Abzocke, weil jeder weiss, was passieren kann, wenn man zu schnell fährt. Wer nicht "abgezockt" werden will, soll halt bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten :rolleyes:

ich hab auch ein pda auf das ich die blitzerpois installieren könnte.

allerdings mach ich es nicht aus folgenden gründen:

- die festinstallierten geräte kenn ich auf den strecken auf denen ich fahre.

- die mobilen geräter stehen jeden tag woanders und ich hab einfach keine lust jeden tag die pois zu aktualisieren.

- nicht jeder blitzer ist aufgeführt.

was die tarnung der blitzerpois angeht ist das bei mir recht einfach.

ich könnte den blitzerpoi umbenennen, ein anderes symbol anzeigen lassen und die angesagte warnung auch ändern sodass ich bei einer kontrolle sagen könnte dass es sich um hotels oder sonstwas in der nähe handelt.

am 13. März 2007 um 9:19

Re: hmm

 

Zitat:

Original geschrieben von silverbullet

"Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören..." halte ich es für rechtlich durchaus möglich das man bei PDA´s mit derartigen POI einen auf die Mütze kriegen könnte. Lediglich der Satzausschnitt "...das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen..." halte ich für schwammig, weil PDA´s mit Navi UND POI-Anzeigen nicht speziell für den Zweck einer Radarwarnung bestimmt sind.

Richtig.

Sehe ich genauso.

Re: hmm

 

Zitat:

Original geschrieben von silverbullet

Hier mal ein LINK zu einer bekannten Seite mit Abdruck der derzeitigen Rechtslage in D. Betrachte ich den Passus "Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören..." halte ich es für rechtlich durchaus möglich das man bei PDA´s mit derartigen POI einen auf die Mütze kriegen könnte. Lediglich der Satzausschnitt "...das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen..." halte ich für schwammig, weil PDA´s mit Navi UND POI-Anzeigen nicht speziell für den Zweck einer Radarwarnung bestimmt sind.

Richtig.

Bei geeigneter Auslegung Richtung "scharf" ist dann auch ein Autoradio ein Gerät, dass Verkehrüberwachungsmassnahmen (akustisch als Durchsage des Moderators) anzeigt.

Eigentlich ist es doch wie the_quilla schreibt:

die Blitzerstellen im eigenen Gäu kennt man und ausserdem bin ich prinzipiell nicht mit Tempi unterwegs, die im bepunkteten Bereich liegen.

bye

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