Navi Update Comand Online

Mercedes V-Klasse 447

Hi, hatte gestern ja eingespräch mit dem Werkstattmeister, in diesem Zuge habe auch gefragt wie ich von neuen Updates für das Navi erfahre und ob ich einfach so vorbeikommen könnte und ein neues Update aufspielen lassen könne. Die Antwort war nicht so erfreulich. Es hieße Updates für das Navi werden nur im Zuge einer Inspektion mitgemacht und Updates für das Auto selbst werden nur gemacht wenn eine Störung das verlangt. Ich habe doch 3 Jahre Kartenupdate da werd ich wohl nur einmal in den Genuss eines Updates kommen.

Wie ist das bei euch ? könnt ihr einfach so beim Vreundlichen vorbeikommen oder ist das bei euch das gleiche ?

Beste Antwort im Thema

Absoluter offizieller Fakt: Der Kunde kann JEDERZEIT während der ersten 3 Jahre ein kostenloses Update bekommen, das hat NICHTS mit der Inspektion zu tun. Das sind faule Ausreden der Werkstätten. Die Werkstätten bekommen diese Arbeit vom Hersteller bezahlt. Pro Jahr gibt es max. 2 Updates.

https://media.daimler.com/.../...-0-0-0-0-0-1549054-0-1-0-0-0-0-0.html

Gruß
Befner

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Oha, meiner ist aus Februar 2019 mit v.12, da war es ja noch fast aktuell. Habe mich aber auch noch nicht um ein Update bemüht. Demnächst steht der erste Service in der NL an, da werde ich dann darum bitten.

Aktuell Antwortet die Daimler AG mit folgenden Schreiben auf den Missstand und hat scheinbar keine Bedenken dazu, so mit dem Kunden umzugehen. Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte!!!

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für das freundliche Telefonat am 13. Februar 2020. Gerne bestätige ich Ihnen das Ergebnis unseres Gespräches schriftlich.
Bezüglich der Kartenupdates Ihres Sterns habe ich gerne für Sie die technische Fachabteilung befragt. Für Ihre Mercedes-Benz V-Klasse wurde die Aktualisierung des Kartenmaterials für die Telematikgeneration 5.2* Ihres COMAND eingestellt. Durch die Umstellung wurden ebenfalls die 3 Jahre kostenfreie Kartenupdates aus laufenden Aufträgen entfernt.

Bei sonstigen Fragen bin ich gerne wieder für Sie da.
Freundliche Grüße
Kundenbetreuung Deutschland

Es ist schon erstaunlich wie selbstverständlich dies jetzt zugegeben wird und gleichzeitig erschreckend wie selbstverständlich dies scheinbar ist!!!

Ich hoffe noch immer, dass dies nicht stimmt. Und ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Denn bei einer solchen Unsicherheit, ob es zukünftig Updates gibt, dürfte sonst eigentlich kaum jemand mehr ein Comand bestellen. Wäre echt schade. Ich finde das System (bis auf die abgeschalteten Apps) sonst gut.

Gruss,
Thomas

Hut ab. Selbst bei schriftlicher Bestätigung des Niedergangs des Systems die Hoffnung noch zu behalten, das nenne ich wahrhaftes positives Denken.

Ich sehe das leider nicht so optimistisch. In meinen Augen werden die Kunden bei MB hier gewerbsmäßig hinter das Licht geführt … .Leider interessiert das momentan noch Wenige.

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Bin halt Optimist 🙂

Gruss,
Dinch

Dann hätten sie mit dem einstellen des Updateservice wenigstens warten sollen, bis die letzten V mit „NTG 5“ 3 Jahre alt sind. So hat das echt nen faden Beigeschmack. Mein Auto müsste theoretisch noch bis 2022 diese Updates bekommen.

Ebenso finde ich schade, dass die Maps-Ansicht nicht mehr verfügbar ist. Auch einfach gestrichen. Dennoch ein tolles Auto, wenngleich auch das Comand veraltet ist im Vergleich zu anderen Systemen.

Zitat:

@creadiesig schrieb am 13. Februar 2020 um 19:18:31 Uhr:


niegel-nagel-neue V-Klasse, BJ Jan/2020
hat einen Softwarestand V.12 (2018)
Das Beste oder nichts!
Noch Fragen?

Das finde ich auch zum Kotzen. Kann doch nicht so schwer sein, ein Jahr nach Erscheinen der V13 das ab Werk auch aufzuspielen. Absolut unverständlich.

Gruß
Befner

Zitat:

@ozdiver schrieb am 13. Feb. 2020 um 20:7:23 Uhr:


Für Ihre Mercedes-Benz V-Klasse wurde die Aktualisierung des Kartenmaterials für die Telematikgeneration 5.2* Ihres COMAND eingestellt. Durch die Umstellung wurden ebenfalls die 3 Jahre kostenfreie Kartenupdates aus laufenden Aufträgen entfernt.

Na das nenne ich mal ein herzliches "f*** y**" seitens Mercedes an seine Kunden. 😠

Diese Politik ist rechtlich zumindest fragwürdig, jedenfalls bei Fahrzeugen, die im letzten Jahr neu verkauft wurden und die 3 Jahre Kartenaktualisierung noch drin hatten. Die erhalten ja aber niemals ein Update. Es wird etwas mit verkauft, das es gar nicht gibt.

Da gibt es sehr engagierte Verkäufer, die sich alle Mühe geben, dass der Kunde sich wohl fühlt und sich auf das Produkt freut. Und dann kommt der Hersteller und haut dem Kunden eine auf die zwölf. Irgendwas passt da nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es zumindest in den 3 Jahren noch Updates gibt, nur danach ist es fraglich. Wenn in Kürze tatsächlich die V14 kommt, spricht das ja schonmal dagegen, dass es komplett eingestellt wurde. Leider gibt es da auch intern keinerlei Informationen.

Gruß
Befner

Zitat:

@Road-Glide schrieb am 13. Februar 2020 um 21:09:51 Uhr:


Dann hätten sie mit dem einstellen des Updateservice wenigstens warten sollen, bis die letzten V mit „NTG 5“ 3 Jahre alt sind. So hat das echt nen faden Beigeschmack. Mein Auto müsste theoretisch noch bis 2022 diese Updates bekommen.

Kann man so sehen, jedoch würde ich das deutlich ausweiten, da allein das zugesagte 3-Jahres-Update nur eine sehr enge Sichtweise ist.

Ich sehe das Kartenupdate eines im Fahrzeug vom Hersteller verbauten Navi-Gerätes gleichwertig mit Ersatzteilen für dieses Fahrzeug, ähnlich, wie Bremsklötze usw. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Ersatzteilverfügbarkeit, jedoch sind die Hersteller aufgefordert die entsprechenden Ersatzteile für den Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der für die übliche Nutzung des Produktes angemessen ist. Und dieser Zeitraum liegt bei heutigen Fahrzeugen deutlich über 3 Jahre !!

siehe dazu auch: Ersatzteile und Bevorratungspflicht

Somit sehe ich den Hersteller, wie auch den Händler in der Pflicht dies zu gewährleisten, oder anderenfalls bereits vor Vertragsschluss bekannt zu geben, dass die Ersatzteilverfügbarkeit (dazu zählt für mich auch ein Kartenupdate) nur für einen Zeitraum von X Jahren gewährleistet ist. Ich behaupte jedoch, dass bei Bekanntgabe durch den Verkäufer, dass Ersatzteile für den V nur noch für 3 Jahre verfügbar wären, würden sich deutlich weniger Kunden für den Kauf eines 70-80kEUR teuren Fahrzeuges entscheiden!

Vielleicht kommt ja noch vom Hersteller der Navi-Software ein Updateangebot? Das löst zwar nicht die 3-Jahre-Gratis-Geschichte, aber es würde zumindest die Geräte noch ein paar Jahre brauchbar halten

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 14. Februar 2020 um 19:27:53 Uhr:


Kann man so sehen, jedoch würde ich das deutlich ausweiten, da allein das zugesagte 3-Jahres-Update nur eine sehr enge Sichtweise ist.

Ich sehe das Kartenupdate eines im Fahrzeug vom Hersteller verbauten Navi-Gerätes gleichwertig mit Ersatzteilen für dieses Fahrzeug, ähnlich, wie Bremsklötze usw. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Ersatzteilverfügbarkeit, jedoch sind die Hersteller aufgefordert die entsprechenden Ersatzteile für den Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der für die übliche Nutzung des Produktes angemessen ist. Und dieser Zeitraum liegt bei heutigen Fahrzeugen deutlich über 3 Jahre !!

siehe dazu auch: Ersatzteile und Bevorratungspflicht

Somit sehe ich den Hersteller, wie auch den Händler in der Pflicht dies zu gewährleisten, oder anderenfalls bereits vor Vertragsschluss bekannt zu geben, dass die Ersatzteilverfügbarkeit (dazu zählt für mich auch ein Kartenupdate) nur für einen Zeitraum von X Jahren gewährleistet ist. Ich behaupte jedoch, dass bei Bekanntgabe durch den Verkäufer, dass Ersatzteile für den V nur noch für 3 Jahre verfügbar wären, würden sich deutlich weniger Kunden für den Kauf eines 70-80kEUR teuren Fahrzeuges entscheiden!

Ich bin da ganz deiner Meinung!!!

Und wenn man jetzt weiter geht, könnte man auch sagen das der Kaufvertrag für das neue Auto erschlichen wurde durch gezielte Vortäuschung von Leistungen. Denn sowas wird ja nicht mal eben kurzfristig entschieden bzw. muss es ja bekannt gewesen sein das es durch den Nachfolger MBUX ersetzt wird und dadurch der Service einzustellen ist. Ein Anwalt würde sowas vielleicht sogar als vorsätzlich bezeichnen da auf den Umstand nicht hingewiesen wurde.

Rein theoretisch könnte man doch auch einfach mal eine Anzeige bei der nächsten Dienststelle machen oder? Dieser muss ja dann Nachgegangen werden.

Ich denke bei Fahrzeugen innerhalb des zugesicherten 3-Jahres-Updates (müssen aber auch innerhalb des Kaufvertrages zugesichert sein) ist der Rechtsanspruch klar.

Bei Fahrzeugen, welche dort bereits raus sind gilt wohl nur Treu und Glauben, jedoch gilt (Zitat):

"Die (untergerichtliche) Rechtsprechung und die Rechtswissenschaft sind sich darin einig, dass das Rechtsprinzip von »Treu und Glauben« den jeweiligen Lieferanten dazu verpflichtet, gelieferte Anlagen, Systeme bzw. Systemkomponenten für einen bestimmten Zeitraum mit Ersatzteilen zu versorgen. Denn durch das Vorenthalten solcher Ersatzteile hindert der Lieferant seinen Abnehmer letztlich daran, den Liefergegenstand für einen angemessenen Zeitraum zu nutzen. Diesen Nutzungszeitraum hat der Abnehmer aber bereits vollständig bezahlt, da der Nutzungszeitraum direkt mit der Höhe des Kaufpreises korreliert. Daher verhält der Lieferant sich widersprüchlich und treuwidrig, wenn er die Ersatzteilversorgung verweigert."

Quelle zum Weiterlesen:
Ersatzteilversorgung ist kein rechtsfreier Raum!; Von Dr. Malte Welters, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wegner Ullrich Müller-Helle; Markt und Technik; 04.11.2014

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