nachträgliche Funktionseinschränkung beim Passat

VW Passat B8

Seit kurzem bekomme ich von VW die Nachricht, dass ich die Funktionen in mein Auto nicht mehr so oft verwenden darf.
Dürfen die das?

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So wie ich es verstehe sagt dir der Hinweis nur das Du den Spieltrieb sein lassen solltest da ansonsten der Motorstart nicht mehr gewährleistet wird.
Vermutlich ist die Batterie nicht Vollständig geladen da evtl. viel Kurzstrecke oder viel gespielt mit der App bzw. den Verbrauchern.

Ich sehe da also keine Einschränkung sondern nur eine Motorstartsicherheit.

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So wie ich es verstehe sagt dir der Hinweis nur das Du den Spieltrieb sein lassen solltest da ansonsten der Motorstart nicht mehr gewährleistet wird.
Vermutlich ist die Batterie nicht Vollständig geladen da evtl. viel Kurzstrecke oder viel gespielt mit der App bzw. den Verbrauchern.

Ich sehe da also keine Einschränkung sondern nur eine Motorstartsicherheit.

Ist bei mir das selbe im GTE...
Scheint ja dann ein Fehler von weconnect zu sein

Screenshot_20191208_203857.jpg

Die Batterie ist voll und das Auto an der Steckdose angesteckt.
Bisher gab es diese Funktionseinschränkung nur, wenn man zu lange ohne Verbindnung zur Wallbox gelüftet oder geheizt hat.

Wenn das Auto an der Wallbox angedockt ist, macht das keinen Sinn, da ja ohnehin bei jedem Ladevorgang die Batterie mitgeladen wird.

Aber hier reden wir doch von zwei unterschiedlichen Batterien, oder? Die 12V-Batterie wird nicht über die Wallbox geladen.

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Wann immer Strom aus der Wallbox fließt, wird die 12V Batterie mitgeladen - solange sie nicht ohnedies ausreichend geladen ist

Zitat:

@gruru schrieb am 10. Dezember 2019 um 06:24:29 Uhr:


Wann immer Strom aus der Wallbox fließt, wird die 12V Batterie mitgeladen - solange sie nicht ohnedies ausreichend geladen ist

Hallo,
das ist meines Wissens nach leider nur halb richtig.
Da die 12V-Batterie im GTE nicht als Starterbatterie wirkt ist diese "nur" für das Bordnetz zuständig.
Während der Fahrt werden die 12V Versorger über einen DCDC aus der HV Batterie versorgt.

Während des Ladevorganges wird tatsächlich die 12V Batterie mitgeladen - das stimmt schon - nur leider nur während des "echten" Ladevorganges. Wenn die HVB voll ist, wird auch mWn das Laden des 12V Akkus beendet.

Aber davon unabhängig:
Das Steuergerät des Bordnetzes ist an dieser Stelle tatsächlich etwas "dumm" und zählt schlichtweg mit und errechnet aus durchschnittlichen Verbrauchswerten, ob Du durch gewisse Aktionen deine 12V Batterie leersaugst.

Mal Butter bei die Fische:
Wie lang und was hast Du alles gemacht, dass diese Meldung kommt?
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das nur bei 1 oder 2 mal Frontscheibenheizung bereits die Warnung bekommst, dass es nur noch 2 mal geht.

Und hier von einer Funktionseinschränkung zu schreiben find ich etwas zu weit gegriffen.
Andersrum gesehen:
Wenn die Warnung nicht kommt, und die Batterie echt platt geht, hast Du eine wirkliche Funktionseinschränkung: dann geht nämlich garnix mehr.....

S.

Dass die Batterie nur geladen wird solange das System durch Laden der HV, Heizen oder ähnliches wach ist, ist mir klar.
Die 12V XS Batterie ist aber laut meinen Messungen schon relativ rasch voll. Z.B. in 1,5h von 20% auf 100% SOC (Laden der HV dauert mit mind. 4 Stunden deutlich länger als man brauchen würde die komplett leere 12V Batterie zu laden.).
Die 12V kann man fast nicht leer machen, außer man verwendet irgendwelche Stromverbraucher am Stand bei denen das System den Strom nicht aus der HV zieht. Denn sobald der Strom aus der HV kommt, wird auch automatisch die 12V Batterie mitgeladen bzw. das Bordnetz aus der HV gespeist.

Ich bekomme die Meldung fallweise, wenn ich ein paar mal die Remote hintereinander verwende weil sich die Abfahrtszeit verschiebt oder fürs Abtauen der Scheiben ein bisschen länger als die voreingestellte Zeit geheizt werden muss. Kein Ausreizen, sondern nur gewöhnliche Verwendung.
Und es kommt trotz 100% SOC die Fehlermeldung. Das war zumindest im letzten Winter noch nicht so.

Abgesehen, dass es kompletter Blödsinn ist eine Funktion bei 100% SOC abzudrehen, war das vorher nicht so.
Das ist definitiv eine nachträgliche Funktionseinschränkung. Erinnert mich ein bisschen an die tausenden VWs mit E189, die nach einem Update auch nicht mehr so wie bei Auslieferung funktioniert haben - also Funktionseinschränkung durch Update erhalten haben.

Bei der Remote weiß ich nicht, ob das ein Update im Auto oder in der App ist.
Leider funktioniert damit das Auto nicht mehr so wie es soll und damit ist es letztlich eine Einschränkung der Fahrzeugfunktion.

Schade, dass VW da wieder einmal Mist gebaut hat.

Bei mir kommt die Meldung seit 2 Wochen bei allem was ich mache... Ob Abfahrzeiten ändern oder sonst was.

Zitat:

@gruru schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:31:39 Uhr:


Seit kurzem bekomme ich von VW die Nachricht, dass ich die Funktionen in mein Auto nicht mehr so oft verwenden darf.
Dürfen die das?

Habe zwar weder gte noch Weconnect aktiviert, aber ich verstehe den Text so, daß du maximal 2 weitere Dinge aktivieren kannst, alternativ muss der Motor gestartet werden um das 12v Netz entsprechend zu versorgen.

Beispiel, Sitzheizung und 2 weitere, wie Frontscheibe und Lenkrad Heizung, willst du die heckscheibe zusätzlich aktivieren, muss vorher der Motor gestartet werden.

Zitat:

@gruru schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:31:39 Uhr:


Dürfen die das?

ja, sie dürfen.

Es sei denn sie haben Dir vertraglich zugesichert, dass Du eine App bekommst und damit so oft du willst die Heizung bedienen kannst.

Ich meine das nicht polemisch sondern wörtlich. In Bezug auf die App dürfte es wohl kaum einen Vereinbarung geben zwischen Dir von VW, die Dir solch einen Anspruch einräumt. Und nur wenn dieser gegeben wäre, dürften sie es nicht.

Zitat:

@monstermolt schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:22:52 Uhr:


Bei mir kommt die Meldung seit 2 Wochen bei allem was ich mache... Ob Abfahrzeiten ändern oder sonst was.

Ich kann nicht genau sagen seit wann diese Fehlermeldung nun neu ist, weil ich aufgrund der vielen Ausfälle - oder sind es eh nur Überlastungen? - dieses Fahrzeugfunktionen nicht so oft genutzt habe.

Aber es ist definitiv so, dass es vor einer Weile diese Funktionseinschränkung noch nicht gab.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:44:52 Uhr:


In Bezug auf die App dürfte es wohl kaum einen Vereinbarung geben zwischen Dir von VW, die Dir solch einen Anspruch einräumt. Und nur wenn dieser gegeben wäre, dürften sie es nicht.

Interessante Argumentation.

Das wäre ungefähr so wie: Du kannst das Auto nicht mehr starten, wenn du schon öfter als 3x seit dem letzten Laden die Bremse benutzt hast, weil du nicht explizit vereinbart hast, dass du öfter als 3x bremsen darfst.

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Das Auto hatte die Funktion beim Kauf und die wurde nachträglich eingeschränkt.

VW macht das immer wieder.
Siehe eingeschränkte Leistung beim GTE, Einschränkungen beim Schummelmotor, ...

Zitat:

@gruru schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:00:35 Uhr:


Die 12V kann man fast nicht leer machen, außer man verwendet irgendwelche Stromverbraucher am Stand bei denen das System den Strom nicht aus der HV zieht.

Wie zum Beispiel im Stand die Scheibenheizung.

Zitat:

@gruru schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:00:35 Uhr:


Denn sobald der Strom aus der HV kommt, wird auch automatisch die 12V Batterie mitgeladen bzw. das Bordnetz aus der HV gespeist.

Und das ist eben nur im Fahrbetrieb der Fall.

Im Stand wird nur sehr begrenzt aus der HVB versorgt.

Zitat:

@gruru schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:00:35 Uhr:


Und es kommt trotz 100% SOC die Fehlermeldung.

Redest du vom SOC der HV oder der 12V?

100% SOC bei der HV heißt NICHT dass auch die 12V voll sind.

Und nochmal:
Das Powermanagement sorgt in dem vorliegenden Fall dafür, dass das Fahrzeug betriebsbereit bleibt und durch mindestens 3 maliges umstellen irgendwelcher Verbraucher (sonst würdest nicht die Sperrmeldung erhalten) eben nicht die 12V leer gezogen wird.

Meine Standheizung im normalen B8 funktioniert auch nicht wenn die "bitte Tanken" Meldung da ist....

Der Vorwurf der Funktionseinschwänkung ist für mich nicht nachvollziehbar.
S.

Das hat mit Powermanagement rein gar nichts zu tun, wenn beide Batterien voll sind.

Die 100% SOC bezogen sich übrigens immer auf die 12V Batterie.
Dass nicht geheizt werden kann, wenn die HV leer ist, ist mir klar. Deshalb fahre ich die HV im Winter auch nie ganz leer, wenn am Ziel keine Wallbox hängt. Bei leerer HV gab es übrigens schon immer eine Warnung.

Die Fehlermeldung nach einer kleinen Anzahl von Betätigung einer Car-Net Funktion ist jedoch neu.
Bis jetzt hatte ich auch bei häufiger Verwendung nie diese sinnfreie Fehlermeldung bei voller Batterie.

Die Fehlermeldung kommt übrigens egal welche Funktion man verwendet. Egal ob Standheizung, Blinker, Verriegelung, Hupe, Klimaanlage, Laden oder Programmierung von Abfahrtszeiten etc.

Wenn ich bei vollen Batterien keine Funktion des Fahrzeugs mehr verwenden kann, ist das definitiv eine Funktionseinschränkung - noch dazu eine vollkommen sinnfreie.

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