nachträgliche Funktionseinschränkung beim Passat

VW Passat B8

Seit kurzem bekomme ich von VW die Nachricht, dass ich die Funktionen in mein Auto nicht mehr so oft verwenden darf.
Dürfen die das?

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Beste Antwort im Thema

So wie ich es verstehe sagt dir der Hinweis nur das Du den Spieltrieb sein lassen solltest da ansonsten der Motorstart nicht mehr gewährleistet wird.
Vermutlich ist die Batterie nicht Vollständig geladen da evtl. viel Kurzstrecke oder viel gespielt mit der App bzw. den Verbrauchern.

Ich sehe da also keine Einschränkung sondern nur eine Motorstartsicherheit.

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Ich versuchs noch mal.....

Die Warnung wird durch bloßes mitzählen gemacht und das ist eben eine Schutzfunktion des Powermanagements (nur weil du es nicht so nennst ist es das weiterhin).
Dass diese Funktion recht simpel gestrickt ist und die tatsächlichen Ladestände und Verbrauchswerte nicht berücksichtigt wird - ja das stimmt.

Was ist für dich eine "kleine Anzahl" ... 5, 10, 20, 50 ? Das ist immer sehr subjektiv.
Und wie hast du denn den SOC festgestellt ? Warst Du parallel am Fahrzeug und hast gemessen oder sind das bloße Annahmen ?

Davon ab.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden was VW zu deinem Vorwurf der Funktionseinschränkung sagt.

S.

Sorry, aber eine Funktion, die den Ladestand nicht berücksichtigt, hat für mich nichts mit Powermanagement zu tun, wo es eigentlich genau um den Ladestand geht.

Der SOC kann direkt im AID angezeigt oder auch über OBD abgefragt werden. Das ist dann der Wert, den das Auto fürs Powermanagement verwendet.

Die Anzahl ist nicht reproduzierbar, liegt aber in der Regel zwischen 4 und 6 mal Benutzung einer Funktion.

VW sagt dazu, dass von einer solchen Einschränkung nichts bekannt ist.
Werde die unbekannte Funktionseinschränkung beim nächsten Werkstattbesuch mal demonstrieren. 😉

Zitat:

@gruru schrieb am 12. Dezember 2019 um 19:22:28 Uhr:


Sorry, aber eine Funktion, die den Ladestand nicht berücksichtigt, hat für mich nichts mit Powermanagement zu tun, wo es eigentlich genau um den Ladestand geht.

Nichts für Ungut, aber ich habe beruflich viel mit ECUs usw. zu tun.
Das was Du meinst ist das LADE(!!)management und das hat nichts mit dem POWERmanagement zu tun.
Das der Passat auf MQB basiert sind das mWn auch 2 verschiedene Steuergeräte.
Ich lass mich hier aber gern korrigieren wenn es anders ist.

Und ich bin voll bei Dir, dass es besser ginge wenn man den Ladezustand und die tatsächlichen Verbräuche berücksichtigen würde. Aber nochmal: das ist leider nicht so.

Zitat:

@gruru schrieb am 12. Dezember 2019 um 19:22:28 Uhr:


Der SOC kann direkt im AID angezeigt oder auch über OBD abgefragt werden. Das ist dann der Wert, den das Auto fürs Powermanagement verwendet.

Sobald AID und OBD aktiv sind herrscht - im Gegensatz zum normalen Laden an einer Wallbox - keine Busruhe mehr.

Die ganzen Steuergeräte befinden sich bei offener Tür (selbst das Entriegeln reicht schon aus) in einem deutlich anderen Zustand wie bei absoluter Busruhe.

Du glaubst nicht wieviel Strom ein wacher Bus in einem Fahrzeug zieht....Da sind die alten Glühobst-Leuchten der ollen Autos Kindergarten dagegen.

Eine 160Ah Batterie eines W223 (vulgo S-Klasse) ist bei aktivem Bus innerhalb eines halben Tages deutlich (!) entladen. Und da hat sich die Kiste 0,0 bewegt.

Zitat:

@gruru schrieb am 12. Dezember 2019 um 19:22:28 Uhr:


VW sagt dazu, dass von einer solchen Einschränkung nichts bekannt ist.
Werde die unbekannte Funktionseinschränkung beim nächsten Werkstattbesuch mal demonstrieren. 😉

Eben weil es keine Ist.

Aber die Antwort der Werkstatt kenn ich jetzt schon auf deine Demonstration....

Schau dir Bitte einmal den Discvaimer um Thema WeConnect unter

https://www.volkswagen.de/.../volkswagen-apps.html#WECONNECTAPP

Da steht uinter 1. relativ am Ende:
Die Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen, bzw. eingestellt werden.

Somit 0 Anspruch auf irgendwas...selbst wenn die das Ding komplett einstellen würden hättest Du nur wenig Handhabe....

S.

Die Meldung hat nichts mit dem Zustand des Fahrzeugs oder des Smartphones/Notebooks zu tun. Es geht darum, daß die Datenübertragung Kosten verursacht, weshalb die Anzahl der Übertragungen zwischen zwei Fahrten begrenzt ist.
Als ich bei meinem GTE das Ladeverhalten neu programmiert habe, kam die Meldung bei der 11. Synchronisation.

Gruß, HUK

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Für mich macht das alles keinen Sinn.
Powermanagement unabhängig von der verfügbaren Power zu implementieren - darauf muss erst mal einer kommen!

Dass VW extra die Übertagung einschränkt wegen der Kosten kann ich nicht glauben, wenn man den Counter mit einem Druck auf den Startknopf im Auto wieder resetten kann.

Bei dem was das Service kostet ist die künstliche Limitierung der Übertragung von ein paar wenigen Bytes echt eine Schande für VW.

HUK, ich bin nahezu sicher, dass es eine Mischung aus beidem ist.
Aber davon ab.....selbst wenn VW den Dienst komplett einstellen würde ist das immer noch im Rahmen des Disclaimers legitim.
Dass der Counter resettet werden kann mit dem Druck auf den Startknopf..tja da wird von einem normalen Fahrer ausgegangen und eben nicht einem der permanent alle paar Minuten was per WeConnect mit seinem Fahrzeug zu quatschen hat, dann in die Garage latscht um danach weiterzu daddeln.
Es ist ein Auto, und kein Computer oder Hausautomatisierung oder wasweissich.
Und da ändert man normalerweise seine wünsche nicht 10 mal...

Alles andere habe ich ausreichend erläutert.

Dass Du, gruru, das nicht gut findest kann ich nachvollziehen, aber ändern wirst Du daran auch nichts.

S.

Zitat:

@gruru schrieb am 11. Dezember 2019 um 06:32:20 Uhr:


[...]
VW macht das immer wieder.
Siehe eingeschränkte Leistung beim GTE, [...]

Erzähl mal...

Zitat:

@gruru schrieb am 13. Dezember 2019 um 13:03:53 Uhr:


Für mich macht das alles keinen Sinn.
...

Ja, weil Du hier Sachen wild durcheinander wirfst ...
Der Threadverlauf hat nichts mehr mit der ursprünglich Frage zu tun

Zitat:

@gruru schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:31:39 Uhr:


Seit kurzem bekomme ich von VW die Nachricht, dass ich die Funktionen in mein Auto nicht mehr so oft verwenden darf.
Dürfen die das?

Er degeneriert von einer rechtlichen Fragestellung zur Frage der Sinnhaftigkeit gepaart mit wilden Behauptungen und irgendwelche Spekulationen.

Die Ursprungsfrage war eigentlich recht schlicht.
Dürfen Sie das?
--> Sie dürfen dies, wenn es nicht einen Anspruch Deinerseits gibt, dass sie es nicht dürfen. Dies kann sich aus einem vertraglich oder gesetzlich Schuldverhältnis zwischen Dir und VW bzw. dem VW Händler ergeben.
Gibt es dieses? Wohl kaum.
Allenfalls über das Einfallstor § 433 I 1 Nr.2 BGB, dass "sich das Fahrzeug für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
So und bei neuen Fahrzeugen ist halt das Power-/Batteriemanagement üblich.
Und das hat auch nichts mit Vorstellungskraft zu tun...

Wenn Du mehr wissen willst, solltest Du wohl die Fragen, die es so eingestellt haben. Die werden vermutlich auch wissen warum.
Lösungsorientiert wird man dann sicherlich auch eine Lösung für Dein "Problem" finden.

So ist es doch nur ein unnötiges Auskotzen und Zeitverschwendung, weil das hier alles zu nichts führen. Auch wenn plötzlich tausend trolle aus dem Off kommen und Dir zustimmen.

Also ab zum Händler. Problem schildern und fertig.

Ich war beim Händler und bei Gericht, da VW das Problem scheinbar egal war. Es kam nur ein guter Anwalt von VW.
Hat aber nichts genützt.

Ich bin am Ende sehr gut ausgestiegen, wurde aber verpflichtet über die Details Stillschweigen zu bewahren.

Mit dem armen Händler, der von VW offensichtlich im Stich gelassen wurde, bin ich so verblieben, dass ich ihn nicht mehr in Anspruch nehmen werde.

Du warst schon vor Gericht. Bekommst gesagt, dass das alles Unsinn, VW kommt Dir noch entgegen und Du machst trotzdem weiter ???

hab ich es doch gewusst.
Es geht Dir nicht um Lösungen vermeidlicher Probleme, sondern um sinnloses Haten und bashen über ein "Problem", was wohl nur ein GTE Fahrer bisher hatte und je haben wird.

... just my fifty cents.

Mein letzter Post war aus 2019 und nach ein paar Monaten Gerichtsverfahren hab ich vergessen hier das Ergebnis zu berichten.

Du hast Unrecht was das bashen betrifft.
Ich war auf der Suche nach einer technischen Lösung für das technische Problem.
Mein Händler kann ein Lied davon singen wie lange wir das gemeinsam probiert haben.

Leider war VW daran nicht interessiert und nur eine rechtliche Lösung möglich. 🙁
Soweit die Fakten.

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 14. April 2021 um 23:14:20 Uhr:



Zitat:

@gruru schrieb am 11. Dezember 2019 um 06:32:20 Uhr:


[...]
VW macht das immer wieder.
Siehe eingeschränkte Leistung beim GTE, [...]

Erzähl mal...

Was war jetzt mit eingeschränkter Leistung beim GTE? Würde mich als GTE Fahrer schon brennend interessieren...

Das ist, wie der ganze Thread hier, - sagen wir mal - eine sachfremde Information.

VAG hat im Prinzip drei Hybrid-Antriebe im Einsatz:
den kleinen Hybrid Antrieb (1.4 TSI + e-Motor) 204 + 218 +245 PS Systemleistung
den mittleren Hybrid Antrieb (2.0 TSI + e-Motor) 299 PS +367 PS
den großen Hybrid Antrieb (3.0 TSI + e-Motor) 381 + 462
(die Spotversion im Cayenne mal außen vor)

Alle 3 Motorenkombinationen gibt es in verschiedenen Leistungsstufen, wobei der e-Motor in der neusten Gen im A6 bis 143 PS macht.
Wie das seit Jahrzehnten im Verbrennerbereich üblich ist. Das ist nichts mit nachträglcihen Beschränkungen

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 24. April 2021 um 02:24:58 Uhr:



Zitat:

@__NEO__ schrieb am 14. April 2021 um 23:14:20 Uhr:


Erzähl mal...

Was war jetzt mit eingeschränkter Leistung beim GTE? Würde mich als GTE Fahrer schon brennend interessieren...

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war damals das Thema, das die gte eine Aktion bekommen haben, nachdem diese in der kalten Jahreszeit weniger Leistung hatten und auch meine die rekuperation geringer war.
Das war glaube zwischen 17-19.
Sollte man im gte thread mit etwas suchen auch finden.

Leistung war als Einschränkung der Funktion zu verstehen.
Nachhaltige Nichtverfügbarkeit von We Connect Services und Reduktion des Leistungsumfangs von We Connect.

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