nachträgl. Tieferlegung Einfluss auf die Werksgarantie?
Hallo A6 Pimper,
ich möchte meinen A6 3.0 TDI quattro nachträglich mit Federn tieferlegen? Hat das Einfluss auf die Werksgarantie? Der freundliche Händler kann sich zu keiner eindeutigen Meinung hinreißen lassen.
Ich habe an H&R Federn 35mm gedacht. Reifen sind original Audi 19". Oder sollte man besser Eibach Federn 30mm nehmen?
Viele Grüße
23 Antworten
zitiere mich mal aus einem anderen thread:
glaube das ist nicht so leicht zu beantworten.
zitat: Nach Auffassung der Automobilhersteller sind deren Fahrzeuge im Originalzustand in Hinsicht auf das Zusammenwirken der einzelnen Fahrzeugteile optimal abgestimmt. Diese harmonische Abstimmung werde durch etwaige Eingriffe in das elektronische Motormanagement aus dem Gleichgewicht gebracht. In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass "in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist".
quelle: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
Oooh, das hört sich eher gefährlich an. Also dann doch besser die 100.000 km Anschlußgarantie vollmachen und bis dahin im "country style" weiterfahren. Vernunft vor Optik
naja, man könnte daraus auch lesen das zwischen defekt und veränderung am fahrzeug ein kausaler zusammenhang bestehen muß. ergo musst du dir überlegen was im schlimmsten fall passieren kann und wie "teuer" es werden könnte. denke beim fahrwerk kann das eine ganze menge werden wenn auch die wahrscheinlichkeit wohl eher gering sein wird.
und wenn du es beim freundlichen machen lässt... ist es ja auch dieser der im falle eines falles die behebung und meldung macht... und der hat bestimmt keine lust auf streß 😉
Ich glaube die prinzipielle Antwort ist ganz Einfach: Ja!
Denn dies ist die Ausffassung der Hersteller. Und versetz Dich mal an die Stelle des Herstellers würdest Du das wirklich anders sehen. Soweit zum Prinzip.
Das folgende drückt nur meine Meinung aus:
Wenn Du bereit bist das vor Gericht auszufechten ist die Antwort viel schwieriger. Aber das sind wohl eh die wengisten. Die Auffassung des Gerichts kann sich von der des Herstellers unterscheiden. Je "weiter" der Fehler von der Modifikation entfernt ist desto grösser die Chancen recht zu bekommen. Wobei beim Auto auch u.U. noch eine Grundsatzentscheidung ansteht.
Sowas gab es vor vielen Jahren mal bei den PCs, da waren die Hersteller auch der Auffassung dass sdie Gewährleistung erlischt wenn jemand den Computer öffnet um z.B. eine Festplatte einzubauen.
Beim Auto ist das natürlich anders gelagert weshalb eine Grundsatzentscheidung nötig wäre.
Allerdings sehe Ich bei der Federung einen Sonderfall da der Hersteller das veränderte Schwingverhalten immer anführen kann.
Besonders haarig wird es m.E. wenn man eine Anschlussgarantie hat
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Habe mir gerade Deine (Nisse 2005) Bilder angeschaut. Genau diese Felge liegen im Keller bereit. Montag kommen Reifen drauf. Heute ist Frühlingsanfang der Wetterfrösche.
Sieht sehr gut aus. Habe die Felgen vorher nie auf dem 4G gesehen. War die richtige Wahl.
danke, bin auch zufreiden was optik und komfort angeht. jetzt schon sommerreifen? 😮
@ga6ston: 100% ack.
Grundsätzlich muss man doch (vor Betrachtung Rechtsweg usw.) erstmal die Praxis betrachten. Beim Garantiefall handelt es ja der Händler ab, der Hersteller kennt ja die eventuelle Tieferlegung nicht. Somit müsste beim Hdl. das Interesse vorhanden sein, die Garantiearbeit nicht auszuführen. Da er diese aber abrechnet, wird das Interesse daran gering sein.
Ansonsten würde eben die Garantie auf das Fahrwerk wegfallen. Die Dämpfer oder eben die Stabis können früher fällig sein. Diese fallen aber sowieso nicht unter die Garantie, also kann jeder selber das Risiko abschätzen.
Zitat:
Original geschrieben von sam66
Grundsätzlich muss man doch (vor Betrachtung Rechtsweg usw.) erstmal die Praxis betrachten. Beim Garantiefall handelt es ja der Händler ab, der Hersteller kennt ja die eventuelle Tieferlegung nicht.
Ok, sofern es sich wie hier um eine reine Mechanische Tieferlegung handelt.
Zitat:
Somit müsste beim Hdl. das Interesse vorhanden sein, die Garantiearbeit nicht auszuführen. Da er diese aber abrechnet, wird das Interesse daran gering sein.
Oha, also Ich würde mich nicht auf diese naïve (nicht böse gemeint) Ansicht verlassen. Es gibt durchaus praktische und rechtliche Gründe warum sich ein Händler nicht darauf einlassen sollte. Ich will nicht sagen dass es keiner tun würde. Gut beraten ist er u.U. damit nicht. Und was die Abrechnung Angeht, so sind Garantiefälle wohl nicht das grosse Geschäft.
Zitat:
Ansonsten würde eben die Garantie auf das Fahrwerk wegfallen. Die Dämpfer oder eben die Stabis können früher fällig sein. Diese fallen aber sowieso nicht unter die Garantie, also kann jeder selber das Risiko abschätzen.
Tja, als Schadensverursacher hat man oft einen rechtlichen Tunnelblick, als Geschädigter ist man da viel Weitsichtiger 😉 Wenn das Fahrgestell verändert wurde bedeutet das keineswegs dass sich das nur auf die Garantie dieses auswirken kann !
Zitat:
Original geschrieben von gA6ston
Oha, also Ich würde mich nicht auf diese naïve (nicht böse gemeint) Ansicht verlassen. Es gibt durchaus praktische und rechtliche Gründe warum sich ein Händler nicht darauf einlassen sollte. Ich will nicht sagen dass es keiner tun würde. Gut beraten ist er u.U. damit nicht. Und was die Abrechnung Angeht, so sind Garantiefälle wohl nicht das grosse Geschäft.
Kann man als naiv shene, ich sehe es eher als praktisch. V.a. wenn man seiner Hdl. kennt. Garantiearbeiten sind vielleicht nicht so gut wie andere Arbeiten, sie werden aber abgerechnet. Und wie geschrieben, auch Audi direkt kommunziert den "kausalen" Zusammenhang. Also ist z.B. Getriebe, Motor oder Elektrik natürlich nicht von der Tieferlegung betroffen. Bei einem Dämpfer sieht das natürlich anders aus...
Aber was geht wirklich in der Garantiezeit kaputt, was die Garantie tatsächlich einschließt (also natürlich keine Verschleißteile), was aber durch Fahrwerksveränderung ausgeschlossen wäre? Bitte um ein Beispiel, da mir wirklich aktuell die Phantasie fehlt.
Zitat:
Original geschrieben von sam66
Kann man als naiv shene, ich sehe es eher als praktisch. V.a. wenn man seiner Hdl. kennt. Garantiearbeiten sind vielleicht nicht so gut wie andere Arbeiten, sie werden aber abgerechnet. Und wie geschrieben, auch Audi direkt kommunziert den "kausalen" Zusammenhang. Also ist z.B. Getriebe, Motor oder Elektrik natürlich nicht von der Tieferlegung betroffen. Bei einem Dämpfer sieht das natürlich anders aus...Zitat:
Original geschrieben von gA6ston
Oha, also Ich würde mich nicht auf diese naïve (nicht böse gemeint) Ansicht verlassen. Es gibt durchaus praktische und rechtliche Gründe warum sich ein Händler nicht darauf einlassen sollte. Ich will nicht sagen dass es keiner tun würde. Gut beraten ist er u.U. damit nicht. Und was die Abrechnung Angeht, so sind Garantiefälle wohl nicht das grosse Geschäft.
Aber was geht wirklich in der Garantiezeit kaputt, was die Garantie tatsächlich einschließt (also natürlich keine Verschleißteile), was aber durch Fahrwerksveränderung ausgeschlossen wäre? Bitte um ein Beispiel, da mir wirklich aktuell die Phantasie fehlt.
Das Problem ist, dass der Händler diese vermeintlichen Garantiearbeiten gar nicht ausführen darf, wenn z.B. ein anderes Fahrwerk verbaut ist und plötzlich die Radlager oder andere Komponenten defekt sind.
Rechnet der Händler die Arbeit als Garantieleistung mit Audi ab und Audi kommt irgendwie dahinter, dann fliegt der Betrieb aus dem OEM-Service-Pool wie Spucke aus einer Trompete.
Deshalb wird sich eine Vertragswerkstatt immer gegen Garantiearbeiten stellen, sobald ein nicht OEM-konformes Bauteil verbaut ist.
Ist doch auch nachvollziehbar, oder?
Gruß Olli
Zitat:
Original geschrieben von sam66
[...] Aber was geht wirklich in der Garantiezeit kaputt, was die Garantie tatsächlich einschließt (also natürlich keine Verschleißteile), was aber durch Fahrwerksveränderung ausgeschlossen wäre? Bitte um ein Beispiel, da mir wirklich aktuell die Phantasie fehlt.
- Radlager, Querlenkerbuchsen, Domlager, Achsmanschetten, Antriebswellen, Stoßdämpfer (falls evtl. nur Zubehörfedern verbaut wurden), ....... usw.
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
- Radlager, Querlenkerbuchsen, Domlager, Achsmanschetten, Antriebswellen, Stoßdämpfer (falls evtl. nur Zubehörfedern verbaut wurden), ....... usw.Zitat:
Original geschrieben von sam66
[...] Aber was geht wirklich in der Garantiezeit kaputt, was die Garantie tatsächlich einschließt (also natürlich keine Verschleißteile), was aber durch Fahrwerksveränderung ausgeschlossen wäre? Bitte um ein Beispiel, da mir wirklich aktuell die Phantasie fehlt.
Sind diese Teile tatsächlich von der Garantie abgedeckt?
War mir nicht bewusst, da es ja Verschleißteile sind.
Nochmal zu Garantiearbeiten: Der Hdl schließt das Fahrwerk aus, der Rest ohne kausalen Zusammenhang ist nicht betroffen. Risiko also abschätzbar. Wer absolut sicher sein will, ändert natürlich gar nichts.
Jetzt mal nen "saublöden" Kommentar zu diesem Thread. Warum hast Du Dir nicht gleich ein S-Line
Sportfahrwerk bestellt, dass legt das Fhrzeug doch tief genug ?
Zitat:
Original geschrieben von Max 0763
Jetzt mal nen "saublöden" Kommentar zu diesem Thread. Warum hast Du Dir nicht gleich ein S-Line
Sportfahrwerk bestellt, dass legt das Fhrzeug doch tief genug ?
Eine einfache Erklärung wäre, dass er das Fahrzeug als Gebrauchtwagen übernommen hat.