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Nachrüstung Garagentoröffner

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 13. Mai 2015 um 19:32

Hallo,

ich habe den Spiegel mit Garagentoröffner im S212 vormopf nachgerüstet, muß der Spiegel mit Garagentoröffner im System freigeben (angelernt) werden? Garangentoröffner hält die Programmierung nicht. Am nächsten Tag darf ich das Teil immer neu Programmieren.

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22 Antworten

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 16. Mai 2015 um 09:30:00 Uhr:

!!!!!!!!! Schon mal geprüft, welche Ländercodierung drauf ist? !!!!!!!!

Ich verstehe rolliman so, dass er den Garagentoröffner programmiert, der Öffner funktioniert und am nächsten Tag die Programmierung wieder weg ist. (Die rote LED blinkt beim Drücken einer Taste dann hektisch.)

Wenn ich rolliman richtig verstanden haben sollte, bleibe ich bei meiner Diagnose und meinem Ratschlag. Falls nicht sollte er das Verhalten nochmal detaillierter beschreiben, dann kann das Problem in der Tat auch woanders liegen.

Ciao,

sjs77

Nach durchsicht des S-Planes kann ich sagen, es kann nicht an der Spannungsversorgung liegen, nur an der Stellung des Zündschlüssels.

Der Spiegel wird bei allen mit Funktion (Ausnahme Taxi) nur über Kl. 15R versorgt. Somit muss sich der Schlüssel beim Programmieren wie auch beim Benutzen in Stellung zwei befinden.

Gruß

MiReu

Themenstarteram 18. Mai 2015 um 21:08

War heute morgen beim Freundlichen, der Garagentoröffner muß beim W212 eingetragen werden, erst eine Info mit dem Code 231 nach Stuttgart, dann 20 Minuten warten bis sie dort es wohl nachgetragen haben und dann muß noch ZGW und der SAM vorne eine SCN Codierung bekommen...jetzt sollte es gehen...

Danke nochmal an SJS77 und allen die hier mitgeholfen haben....

am 19. Mai 2015 um 7:37

Toller Freundlicher. Bei vier nachgerüsteten Öffnern musste nicht einer codiert werden. Nach meiner Anleitung (siehe Link oben) haben bereits viele hier nachgerüstet und KEINER musste VEDOC aktualisieren? Der Freundliche, der das behauptet, sollte mal seine Schulungsunterlagen nutzen!

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 19. Mai 2015 um 09:37:31 Uhr:

Toller Freundlicher. Bei vier nachgerüsteten Öffnern musste nicht einer codiert werden. Nach meiner Anleitung (siehe Link oben) haben bereits viele hier nachgerüstet und KEINER musste VEDOC aktualisieren? Der Freundliche, der das behauptet, sollte mal seine Schulungsunterlagen nutzen!

Kein Grund, gleich garstig zu werden. ;)

Ich habe inzwischen nochmal intensiv gesucht, kann aber den Schaltplan des Toröffners, auf dem auch eine Can-Bus(?)-Anbindung eingezeichnet war, leider nicht mehr finden. :(

Was ich aber noch gefunden habe, sind einige indirekte Hinweise darauf, dass der Toröffner doch mehr braucht als nur Strom.

Im WIS-Dokument "AH68.05-P-0002-01A" heißt es zum Beispiel:

Zitat:

Missbrauchsschutz

Ab der Baureihe 204 wird die Sendeeinheit Garagentoröffner mit Missbrauchsschutz verbaut. Bei dieser Sendeeinheit Garagentoröffner muss beim Erneuern mittels STAR DIAGNOSIS eine Inbetriebnahme durchgeführt werden. Dabei wird der Sicherheitscode initialisiert und die Ländervariante programmiert.

Der W207 kam 2007 auf den Markt, also noch vor dem W212 - demnach haben auch die W212 diesen "Missbrauchsschutz" (hatte ich ja bereits weiter oben im Thread schon erklärt).

Andererseits glaube ich Dir aber erst mal, wenn Du sagst, dass Deine vier Nachrüstungen ohne zusätzliche Programmierung funktioniert haben. (Das waren auch alles 212er? 211er zum Beispiel haben den Missbrauchsschutz ja noch nicht...)

Damit stellt sich dann natürlich die Frage, warum es manchmal ohne Programmierung funktioniert und manchmal nicht. (Und auch, warum mein Toröffner den Sicherheitscode "spontan" verloren hat.) Eine Antwort darauf habe ich bislang leider auch nicht.

Was das "Nachtragen" des Toröffners angeht: Kann es sein, dass die entsprechenden Programmiermöglichkeiten für den Toröffner in einer "normalen" SD nur zugänglich sind, wenn der Toröffner auch im VeDoc eingetragen ist?

Außerdem wäre noch die Frage @rolliman, ob es denn nun wirklich nachhaltig funktioniert hat.

Ciao,

sjs77

am 23. Mai 2015 um 13:31

Alles 212er auf MB GTC. Der Missbrauchsschutz bezieht sich auf NEUE (!) Spiegel. Gebrauchte Spiegel sind bereits aktiv. Hier muss nur neu initialisiert werden, wenn diese fehlerhaft ist (falscher Ländercode, siehe Link von mir oben).

PS: Nicht nur ich habe nachgerüstet. Auch viele andere User hier im Forum, siehe der verlinkte Thread.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 23. Mai 2015 um 15:31:40 Uhr:

Alles 212er auf MB GTC. Der Missbrauchsschutz bezieht sich auf NEUE (!) Spiegel. Gebrauchte Spiegel sind bereits aktiv.

Wenn es nur um ein "Aktivieren" ohne Abstimmung auf das konkrete "Trägerfahrzeug" ginge, würde das ja im Umkehrschluss bedeuten, dass es egal wäre, in welchem Auto der Rückspiegel eingebaut ist - er würde immer die programmierten Codes senden. Das wiederum würde bedeuten, dass ein "Missbraucher" den fremden Spiegel immer noch klauen könnte und lediglich als zusätzliche Hürde wieder in einen anderen Mercedes einbauen müsste. OK, die Hürde ist höher als einen "nackten" Spiegel einfach an eine 12-V-Batterie anzuklemmen, aber so richtig überzeugend fände ich das als Missbrauchsschutz auch wieder nicht.

Außerdem fehlt mir eine sinnvolle Begründung, wozu dann eine separate Aktivierung nach dem Einbau überhaupt gut sein soll. Wenn die "Aktivierung" unabhängig vom Fahrzeug wäre, könnte man sie ja genauso gut schon beim Hersteller vornehmen.

Ciao,

sjs77

am 23. Mai 2015 um 14:24

Das ist richtig. Ich habe meinen Spiegel schon testweise in ein anderes Fahrzeug gesetzt und er hatte nicht mal die Programmierung verloren, d.h. er konnte meine Tore weiter bedienen. Missbrauchsschutz besteht so nicht.

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