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Nachrüst-Diesel Partikelfilter ab Jahresmitte

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo an alle Dieselfahrer,

habe soeben gelesen, das wohl ab mitte des Jahres der Diesel Partikelfilter nachgerüstet werden kann.

Ich habe den Artikel aus der Guten Fahrt 05/2005 als PDF-Datei angehängt.

Viele Grüße

Megges

26 Antworten

Weiss einer was man an Steuerbefreiung bekommt?

bzw. an höheren Steuern zahlen muss wenn mann keinen hat?

Habe im Westfalenblatt gelesen das
neue Autos 300€ Befreiung
gebrauchte 600€ Befreiung

Länder müssten noch zustimmen

Dann würde ich sofort nachrüsten

Zitat:

Original geschrieben von knatti


Und Warum sollen dann zuerst diejenigen in die Tasche greifen,die nur zu 7% an den Feinstaubemissionen beteiligt sind?!
Da würden die Städte auch nicht unter die Grenzwerte kommen.

richtig! das schärfste ist, dass diese sogenannten umweltschützer, die diese klage hier in berlin losgetreten haben, wohl von der rpf-lobby unterstützt werden. haben die neulich in nem interview zugegeben. ich fasse es nicht!

Moin,
sicherlich ist mir bekannt, dass derartige Feinstaubrichtlinien von der EU kommen. Allerdings kommen die angeküdigten Repressalien seitens der Regierung (weitere Dieselstrafsteuer) NICHT von der EU und sind willkommener Anlass für einen weiteren Griff in die Tasche des Dieselfahrers.
Bin mal gespannt welche Sau als nächstes durch´s Dorf getrieben wird.
Es wäre schön wenn endlich eine wie auch immer geartete "Förderung" auf dem Weg käme, damit diese Unsicherheit vorbei ist. Als Dieselfahrer bleibt einem nach der vergangenen Kriminalisierung nicht weiter übrig als nachzurüsten, egal zu welchem Preis.
Anderenfalls wäre wohl ein Wiederverkauf der karre unmöglich.
Im übrigen macht eine Nachrüstung erst zum 31.12.05 Sinn ,da dann auch die derzeitige Steuerbefreiung ausläuft, also immer ruhig bleiben.
Bin mal gespannt wann wir in diesem unserem Lande die wahren Probleme angehen (Massenarbeitslosigkeit, Nullwachstum, Raubtierkapitalismus, Konsumentenstreik) und nicht die Aufmerksamkeit des Wählers auf Nebenkriegsschauplätze verlagern.

Es gibt viel zu tun, packen wir es an !!!

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von christian552


Weiss einer was man an Steuerbefreiung bekommt?

bzw. an höheren Steuern zahlen muss wenn mann keinen hat?

Habe im Westfalenblatt gelesen das
neue Autos 300€ Befreiung
gebrauchte 600€ Befreiung

Länder müssten noch zustimmen

Dann würde ich sofort nachrüsten

Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver


Moin,
sicherlich ist mir bekannt, dass derartige Feinstaubrichtlinien von der EU kommen. Allerdings kommen die angeküdigten Repressalien seitens der Regierung (weitere Dieselstrafsteuer) NICHT von der EU und sind willkommener Anlass für einen weiteren Griff in die Tasche des Dieselfahrers.
Bin mal gespannt welche Sau als nächstes durch´s Dorf getrieben wird.
Es wäre schön wenn endlich eine wie auch immer geartete "Förderung" auf dem Weg käme, damit diese Unsicherheit vorbei ist. Als Dieselfahrer bleibt einem nach der vergangenen Kriminalisierung nicht weiter übrig als nachzurüsten, egal zu welchem Preis.
Anderenfalls wäre wohl ein Wiederverkauf der karre unmöglich.
Im übrigen macht eine Nachrüstung erst zum 31.12.05 Sinn ,da dann auch die derzeitige Steuerbefreiung ausläuft, also immer ruhig bleiben.
Bin mal gespannt wann wir in diesem unserem Lande die wahren Probleme angehen (Massenarbeitslosigkeit, Nullwachstum, Raubtierkapitalismus, Konsumentenstreik) und nicht die Aufmerksamkeit des Wählers auf Nebenkriegsschauplätze verlagern.

Es gibt viel zu tun, packen wir es an !!!

In diesem Sinne

bei einer nachrüstung gibt es nach derzeitigem stand der diskussionen wohl EINMALIG!!!! eine förderung in höhe von 250,-€

bei einer ausrüstung ab werk EINMALIG 350,-

es gibt da keinerlei jährliche steuerliche vergünstigung.

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Re: Nachrüst-Diesel Partikelfilter ab Jahresmitte

Zitat:

Original geschrieben von megges01


Hallo an alle Dieselfahrer,

habe soeben gelesen, das wohl ab mitte des Jahres der Diesel Partikelfilter nachgerüstet werden kann.

Ich habe den Artikel aus der Guten Fahrt 05/2005 als PDF-Datei angehängt.

Viele Grüße

Megges

Moin 😉

Das wird der Verlag aber nicht gerner sehen wenn Artikel 5 Tage vor dem Erscheinungsdatum veröffentlicht werden.

Insider 🙁

Lösch mich.....

Nachrüsten is ja schön und gut, aber wenn noch nichts geregelt ist wieso was riskieren.
Unser Umweltminister fährt kein 3 Liter Auto, sondern einen A8, glaub ich zumindest,

und seine Begründung für die Ökosteuer war, dass man die Touaregfahrer dazu bringen will, nicht mit dem Auto um die Ecke zum
Zigarettenholen zu fahren, und das hat er öffentlich gesagt. Trittins Welt.
Dem Touaregfahrer tut der Spritpreis nicht weh.

Bei den Dieselzulassungen muß abkassiert werden, geht doch zuviel Kohle verloren !

Als unter Kohl die Kat´s verordnet und sämtliche Tankstellen auf bleifrei umstellen mußten ging es - jetzt ist mit den Grünen offensichtlich der Schulterschluß mit dem VW konzern da, und wir sind die Dummen.

Umweltschutz ja - aber steuerliche Anreize sollten verbindlich vorhanden sein, denn erzählen tun Schröder & Co heut so, morgen so.

@Sadse

Wir haben mittlerweile ein neues Jahrtausend und unterliegen in vielen Bereichen den Gesetzen und Richtlinien der EU.

Dementsprechend kann Deutschland nicht mal eben eine neue verbindliche Abgasnorm nur für Deutschland einführen, da sich dann ausländische Autokonzerne bei der EU-Wettbewerbszentrale beschweren können wegen Verstoß gegen xyz.

Das Spiel hatten wir doch erst wegen dem Dosenpfand! Gab direkt nen Brief der EU-Wettbewerbshüter, da Deutschland damit ausländische Getränkehersteller benachteilige.....

Aus dieser Sicht braucht hier auch niemand den Finger ermahnend gegen die deutsche Regierung zu heben. Deutschland ist was die KFZ Abgase angeht exakt im Plan der EU mit der ab 01.01.2006 erst verbindlichen Euro 4 Abgasnorm! Man kann höchstens der EU den Vorwurf machen, dass man nicht bereits vor Jahren eine strengere Euro 5 Abgasnorm für PKW festgelegt hat.

Zitat:

Das wird der Verlag aber nicht gerner sehen wenn Artikel 5 Tage vor dem Erscheinungsdatum veröffentlicht werden.
Insider 🙁

Hallo Vadder.meier,

bin kein Insider, habe die Zeitschrift abonniert und sie am Samstag morgen im Briefkasten gehabt 🙂

Gruß

Megges

Ich habe das VW Werksblatt auch schon seit Samstag im Breifkasten

Hallo @all!

Vor einigen Wochen habe ich bzgl. des Partikelausstoß beim 2,0 TDI im Golf V mit Schaltgetriebe ohne Filter sowie mit bald angebotenen Nachrüstfilter nachgefragt. Heute kommt endlich die Antwort von VW ... und wie vermutet wird der Nachrüstfilter nicht die EURO 5 Norm erreichen. Es wird also eine Förderung von (Schätzungsweise) 250 Euro geben (Werte sollen angeblich laut Bild am 11.Mai wohl entschieden werden), aber wir alle mit Nachrüstfilter können dann Pech haben wenn es mal ein Fahrverbot für alle Autos geben soll, die nicht EURO 5 erfüllen. Schöne Aussichten...

Hier die Antwort von VW auf die Anfrage zu Rußpartikelausstoß ohne Filter und mit Nachrüstfilter

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die spaete Bearbeitung.

Ihr Golf TDI mit dem 103 kW-Pumpe-Duese-Motor (Kennbuchstaben BKD) und dem Sechsgang-Schaltgetriebe hat eine Partikelemission von 20 mg/km. Die von uns ab Herbst angebotenen Partikelfilter-Nachruestsysteme reduzieren den Ausstoss noch einmal auf unter 12,5 mg/km. Der von der EU fuer eine zukuenftige Abgasnorm (Euro 5) vorgeschlagene Grenzwert von 5 mg/km fuer Neufahrzeuge wird mit diesen „offenen“ Filtersystemen nicht erreicht.

Eine Umruestung Ihres Volkswagen auf die serienmaessig eingesetzten „geschlossenen“ Filtersysteme bieten wir nicht an. Geschlossene Systeme erreichen Ihren hoeheren Wirkungsgrad durch eine bessere Regeneration des Filters. Vornehmlich bei haeufigem Stadtbetrieb (Schubbetrieb) ist es notwendig die zur Regeneration des Partikelfilters erforderliche Temperatur durch eine Nacheinspritzung zu erzielen. Um die Nacheinspritzung zu ermoeglichen wurden unter anderem die Einspritznocken der Pumpe-Duese-Einheiten veraendert.

Zum jetzigen Zeitpunkt plant der Gesetzgeber eine einmalige Steuerbefreiung von 350 € fuer Neufahrzeuge mit Partikelfiltern und eine einmalige Steuerbefreiung von 250 € fuer Fahrzeuge mit Nachruestsystemen.

Zum Erreichen der Grenzwerte der kuenftigen Euro 5 Abgasnorm muessten neben den Dieselpartikeln auch die anderen Abgaskomponenten, wie Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide reduziert werden. Leider wurden hier noch keine Grenzwerte festgelegt. Diese neuen Grenzwerte gelten aber nicht fuer Fahrzeuge die vor dem Einsatz der neuen Abgasnorm erstmalig zugelassen wurden.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, wir stehen jederzeit wieder zu Ihrer Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott

Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 221 9839 2199
Mail to dialogcenter@volkswagen.de
Homepage http://www.volkswagen.de

P.S. Übrigens steht wohl auch schon fest welche Plaketten wir demnächst wie 1996 mit dem G-KAT auf unserer Windschutzscheibe tragen sollen - gefunden bei n-tv

Jetzt wird's kompliziert
Feinstaub-Plaketten für alle

Benzin-Autos und die Umwelt wenig verschmutzende Diesel-Fahrzeuge benötigen künftig farbige Leuchtplaketten, um mit Feinstaub belastete Straßen oder Umweltzonen benutzen zu dürfen. Soweit örtliche Fahrverbote verhängt werden, gelten sie zunächst für Diesel-Autos, die keine Umweltplakette an der Frontscheibe erhalten. Das sieht die neue Kennzeichnungsverordnung des Umweltministeriums vor, wie ein Sprecher bestätigte. Von solchen Sperren betroffen sein werde zudem jeder, der sich dann keine Plakette bei den Straßenverkehrsbehörden besorgt habe.

Die vorgesehenen Farbplaketten signalisieren verschiedene Schadstoffgruppen: Gelb und Grün gelten für Diesel-Fahrzeuge - und zwar bei Pkw, Lkw und Nutzfahrzeugen. "Benziner" benötigen blaue oder schwarze Plaketten. Deren Differenzierung - blau mit und schwarz ohne geregelten Katalysator - wird nach Angaben des Ministeriums aber erst wichtig, wenn von 2010 an auch Stickoxid-Grenzwerte als Feinstaub-Kriterium darüber entscheiden, ob die Fahrzeuge in die Umweltzonen hineingelassen werden oder nicht.

Bei den Diesel-Fahrzeugen kann nach Rußemissionen differenziert werden: Die gelbe Plakette erhält danach derjenige Pkw-Fahrer, der die Abgasstufe Euro 3 mit dem Grenzwert von weniger als 50 Milligramm Rußpartikel pro Kilometer einhält. Dieser könne auch durch Nachrüstung älterer Fahrzeuge erreicht werden. Grün leuchtet der Umweltpunkt, wenn nur noch weniger als 5 Milligramm ausgestoßen werden. Diese von der EU vorgeschlagene Euro-Norm 5 wird erst von 2010 an für Neuwagen zur Pflicht.

Einfache Nachrüstung

Das Bundesumweltministerium folgt mit der Kennzeichnungsverordnung der einmütigen Forderung der Länder-Verkehrsministerkonferenz, einen Rahmen zu schaffen, um die zunehmende Feinstaubbelastung gemäß den Forderungen der EU in den Griff zu bekommen. "Wir setzen jetzt ganz darauf, dass viele alte Fahrzeuge nachgerüstet werden", sagte der Sprecher des Ministeriums.

Die technischen Anforderungen dafür seien in der Straßenverkehrszulassungsordnung festzulegen, hieß es weiter. Schon mit einfachen Nachrüstsystemen ließen sich beim Lkw die Rußpartikel um 60 bis 80 Prozent reduzieren. Wesentliche Beiträge zur Verbesserung der Luftqualität sollten die nach Emissionen erweiterte Maut-Staffelung bei Schwerlastern und die angekündigte Steuerförderung für neue rußarme und nachgerüstete Pkw leisten.

Mehrere Großstädte wie Stuttgart, München, Berlin und Düsseldorf haben das seit Jahresanfang gültige Feinstaub-Limit an einigen Messstellen längst klar überschritten. Am Freitag hatte auch Dortmund reagiert und in einer besonders belasteten Straße (Brakeler Straße) ein Durchfahrtverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen beschlossen.

Plaketten-Ausgabe ab Herbst

Mit der Ausgabe der Plaketten durch die Zulassungsstellen rechnet das Bundesumweltministerium im Sommer, spätestens im Herbst. Nach der jetzt laufenden Ressortabstimmung der Bundesregierung über die Kennzeichnungsverordnung folgen der Kabinettsbeschluss und anschließend die Beratungen im Bundesrat.

"Wir hoffen, dass der Prozess vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann", betonte der Ministeriumssprecher. Eine Kennzeichnungspflicht gebe es nicht. Jeder Autofahrer habe es aber selbst in der Hand, ob er bedingt zugängliche Straßen befahren wolle oder nicht. Für solche Sperren letztlich zuständig blieben Länder und Kommunen.

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