Nachlackierung hinterer Stoßfänger verboten bei Radarsensoren?-Richtig?

BMW 5er G31

Guten Abend,

habe an meinem 5er einen fremdverschuldeten Streifschaden am hinteren Stoßfänger seitlich.

Laut meines Dealers sind gegliche Nachlackierungen daran seitens BMW nicht freigeben, sofern dahinter Sensorik verbaut ist.

Genauso dürfen auch PDC Sensoren nicht nachlackiert werden.

Letzteres wäre wenig dramatisch aber gleich die ganze Schürze entsorgen zu müssen, klingt schon hart.

Kann das jemand bestätigen? Das wäre nett, dazu noch eine weitere Meinung zu hören.

Danke

19 Antworten

Kann ich nur bestätigen das das Lackieren der Heckstoßstange beim guten Lackierer unbedenklich ist, habe meine Nachlackierte Stoßstange letzte Woche einbauen lassen , keine Probleme bis jetzt gemerkt

Die Leasingrückläufer mit Lackschäden in den Radarbereichen landen auch beim Lackierer, sagte ein selbiger zu mir....;-)

Anbei mal der gesamte Leitfaden Stand 06/2020: https://docplayer.org/...turlackierung-mit-sensorik-stand-06-2020.html

Zitat:

@KUESMANN schrieb am 27. Februar 2022 um 17:26:47 Uhr:


Die Leasingrückläufer mit Lackschäden in den Radarbereichen landen auch beim Lackierer, sagte ein selbiger zu mir....;-)

Bei meinem Ex G31 habe ich vor Rückgabe auch die Frontschürze komplett lackieren lassen. Technisch gab es da null Probleme.

Eine neue Frontschürze die beim Lackierer lackiert wird hat auch eine deutlich höhere Lackdichte als eine Werkslackierung.

Da macht die Fähigkeit des Lackierers einen deutlich größeren Unterschied....

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Meine war schon einmal nachlackiert worden, da es ein Jahreswagen war. Habe sie nun noch mal lacken lassen müssen, weil die Nachlackierung durch Steinschlag abgeplatzt war. Da Spurwechselwarnung verbaut ist, hat mir dieser Beitrag hier sehr geholfen.

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