Nachbestellung ohne schriftl. Bestätigung ?
Hallo,
ist zwar schon länger her, aber ich frag jetzt erst.
also. ich habe zwei tage nachdem ich den vertrag unterzeichnete, noch zwei sachen (media in & tempomat) mitbestellt. der händler kennt uns, schon mehrere autos dort gekauft.
also jedenfalls bin ich kurz rein, hab ihm das gesagt, dass ich das nachbestellen will - er sagt "gar kein problem" tippt irgendwas innen pc ein und sagt "erledigt". ich hab gefragt "bekomm ich irgendwas zugeschickt?" er sagt "ach quatsch, das machen wir so" .. ich mag so eine art eigentlich - aber irgendwie ist mir mulmig, weil ich möchte, dass es ganz sicher drin ist (und wenn nicht, dass ich mich auf was berufen kann - weil nachrüsten ist mit sicherhheit teurer!)
was denkt ihr ??
mfg
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23 Antworten
Haben eine AB für das bestellte Fahrzeug bekommen und danach noch das MUFU-Lenkrad telefnoisch nachbestellt, beim nächsten Besuch im AH gefragt, obs geklappt hat, er ja, alles ok.
Hab dann nach der AB gefragt, hat er gesagt, brauchen wir nicht mehr, somit hab ich mich verlassen.
Als der Oktober ran war und es um den Termin zur Abholung ging, habe ich dann doch noch eine AB bekommen, und was musste ich feststellen, MUFU-Lenkrad fehlt, angerufen, auto war schon fertig.
Somit hab ich jetzt ein Fahrezug ohne MUFU-Lenkrad. Was kann man denn da machen?
Habt ihr eine Idee?
Als ich den Golf meiner Eltern umbestellt habe, kam dann jedes Mal eine Woche später eine Auftragsbestätigung. Beim Umbestellen hatte der Händler jedoch vergessen, das Ablagenpaket mit zu ergänzen, das führte dann zu der nächsten Umbestellung mit anschließender Bestätigung.
Im Übrigen machte die Umbestellung der Verkäufer nicht selbst, sondern er leitete (in unserem Fall) jede Änderung an die Disponentin weiter, die die Aufträge bearbeitet und die Bestellungen koordiniert. Von der kommt dann auch die Auftragsbestätigung. Ich würde in jedem Fall bei einer Änderung auf einer Auftragsbestätigung bestehen. Meist erfolgt ja auch eine Preisänderung und im täglichen Leben kauft man ja auch nicht die Katze im Sack.
@Harti89:
Ich würde an deiner Stelle auf Nachrüstung des MFL bestehen. Auch mündliche Vereinbarungen zählen. Ist ja nicht dein Fehler, wenn das Lenkrad nicht mit dabei ist und der Händler es versäumt hat. Allerdings sollte er dann auch den Scheibenwischerhebel mit tauschen, denn du musst ja dann nicht mehr die MFA darüber steuern.
Gruß, Lobinho.
Soviel ich weiß ist alles richtig was hier so geschrieben wurde. Das "Problem" ist nur, dass die Auftragsbestätigung laut meinem 🙂 stets per Hand neu geschrieben werden muss, was durchaus Arbeit bedeutet. Ich habe allein bestimmt vier Änderungen eingekippt und bei der letzten Änderung (es kam nur das Schiebedach dazu, davor hatte ich bereits eine geänderte AB) fragte der 🙂, ob ich unbedingt wieder eine AB hierüber brauche. Er hat mir dann ein automatisiert erstelltes Angebot geschickt, so wie es im PC steht und von VW bestätigt wurde. Hier muss er wohl keine Hand anlegen, das Angebot wird im Gegensatz zur AB automatisch erstellt...
Zitat:
Original geschrieben von Harti89
Haben eine AB für das bestellte Fahrzeug bekommen und danach noch das MUFU-Lenkrad telefnoisch nachbestellt, beim nächsten Besuch im AH gefragt, obs geklappt hat, er ja, alles ok.
Hab dann nach der AB gefragt, hat er gesagt, brauchen wir nicht mehr, somit hab ich mich verlassen.
Als der Oktober ran war und es um den Termin zur Abholung ging, habe ich dann doch noch eine AB bekommen, und was musste ich feststellen, MUFU-Lenkrad fehlt, angerufen, auto war schon fertig.
Somit hab ich jetzt ein Fahrezug ohne MUFU-Lenkrad. Was kann man denn da machen?
Habt ihr eine Idee?
Ich denke mal jetzt gar nichts mehr. Wenn er kulant ist, gibt er dir eine Gutschrift für die erste Inspektion, oder er spendiert dir einen Satz Fußmatten. Der Zeitraum der verstrichen ist, lässt die Vermutung zu, dass du den Handel ohne Mufu akzeptiert hast.
So meine laienhafte Sicht der Dinge.
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Zitat:
Original geschrieben von Harti89
Somit hab ich jetzt ein Fahrezug ohne MUFU-Lenkrad. Was kann man denn da machen?
Habt ihr eine Idee?
Die Signatur anpassen und beim nächsten Fahrzeug
vorder Bestellung überlegen was Du haben willst.
Sorry, ohne etwas Schriftliches hast du ganz schlechte Karten. Mündliche Änderungen klappen zwar in der Regel, aber wenn nicht hat man als Käufer das Nachsehen. Geh' zu Deinem Verkäufer und verhandle mit ihm über eine Lösung - dabei immer freundlich bleiben. Er hat es zwar verbockt, aber wenn Du ehrlich bist hast Du dich auch nicht richtig um Dein Anliegen gekümmert und bist zu sorglos damit umgegangen.
Zitat:
Original geschrieben von ybbs
Die Signatur anpassen und beim nächsten Fahrzeug vor der Bestellung überlegen was Du haben willst.Zitat:
Original geschrieben von Harti89
Somit hab ich jetzt ein Fahrezug ohne MUFU-Lenkrad. Was kann man denn da machen?
Habt ihr eine Idee?Sorry, ohne etwas Schriftliches hast du ganz schlechte Karten. Mündliche Änderungen klappen zwar in der Regel, aber wenn nicht hat man als Käufer das Nachsehen. Geh' zu Deinem Verkäufer und verhandle mit ihm über eine Lösung - dabei immer freundlich bleiben. Er hat es zwar verbockt, aber wenn Du ehrlich bist hast Du dich auch nicht richtig um Dein Anliegen gekümmert und bist zu sorglos damit umgegangen.
Ich habe 3x mal eine AB verlangt und Harti 89 schreibt von einem mal. Muß man denn Verkäufern dieser Sorte erst Gewalt androhen?
😕
Dieses nicht kümmern und der ganze Schrott nervt nur und hilft keinem!
Oder gibt es Verkäufer die nur für Verwaltungarebeiten und Prämien kassieren da sind? Wohl kaum.
Zitat:
Original geschrieben von LKW-Reppi
Dieses nicht kümmern und der ganze Schrott nervt nur und hilft keinem!
Im Nachhinein sicher nicht. Vielleicht hilft es aber dem ein oder anderen damit er nicht in die gleiche Situation kommt. Letztlich gefällt es niemandem wenn man eine andere Konfiguration bekommt als gewünscht.
Ich bin sicher Du hast die Lektion gelernt, dass man sich nicht immer darauf verlassen kann das sich der Verkäufer um die Belange des Käufers kümmert. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ist man nicht mehr sooo interessant für den Verkäufer. Der Verkäufer hat dann u.U. "wichtigere" Aufgaben und Kunden. Bei der heuten Personalsituation in vielen Betrieben kann es da leider auch vorkommen, dass die ein oder andere Aufgabe z.B. eine Konfigurationsänderung übersehen wird bzw. so lange liegen bleibt bis es zu spät ist.
Zitat:
Ich habe 3x mal eine AB verlangt..... Muß man denn Verkäufern dieser Sorte erst Gewalt androhen?
Meiner Erfahrung nach reicht es aus, wenn man den Gesprächstermin erst dann beendet wenn die offenen Punkte zur eigenen Zufriedenheit geklärt wurden. Im konkreten Fall hieße dies, dass die Konfigurationsänderung schriftliche bestätigt wurde.
Sorry, dass es sich etwas klugscheißerisch anhört, aber vielleicht hilft's beim nächsten Autokauf.
Habe heute per eMail nen Notrad nachbestellt, werde dann berichten inwieweit ich eine Bestätigung bekomme. Eine per Mail langt mir ja, denn Notrad nachrüsten ist kein Problem, nur viel teurer wenn nicht mitbestellt. Wer aber etwas nachbestellt/umbestellt dessen nachträgliche Nachrüstung sehr aufwändig/fast unmöglich ist, sollte schon etwas sehr Handfestes haben.
Wie versprochen berichte ich jetzt von meiner Nachbestellung. Am Dienstag den 2.2 kam die Bestätigung vom Verkäufer und dass es am nächsten Tag ins System eingepflegt wird. Am 3.2 wurde von VW die Auftragsbestätigung geändert und lag 2 Tage später in unserem Briefkasten. Also, geht doch.