Nach Wirtschaftlichem Totalschaden kein Tüv mehr?
Hi
könnt ihr mir sagen, ob ein Auto, dass noch Tüv hat, nach einem wirtschaftlichem Totalschaden keinen Tüv mehr hat?
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nicht, dass die Polizei berechtigt ist einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Dazu fehlt ihnen wohl das nötige Fachwissen.
Du brauchst da nicht direkt eine neu TüV-Abnahme.
Oder meinst du jeder mit ner Wintergurke dem einer die Tür einfährt (das reicht meist für einen wirtschaftl. Totalschaden) muss zum Tüv wenn er eine neue eingebaut hat? Ist natürlich nicht so.
20 Antworten
Aha also ist das mit der Versicherung auch nicht richtig.
Das ist nämlich so wir kennen jemand, der ganz wild drauf ist das Cabrio so wie es jetzt ist zu kaufen und er versucht es uns auszureden ihn wieder zu reperarien. Denn er selbst hat das gleiche Auto und will unseren als Teilespender.
Von diesem Kerl war auch das Gerücht, dass ich wieder zum TÜV muss wenn ich ihn wieder repariert habe.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
du kannst aber komische leute kennen...😁
ja den kennen wir nur über drei ecken ;-)
Ja, der Kollege eines Schwagers 🙂😁
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wenn das in Bayern wirklich so gemacht wird, ist das O.K..
Allerdings funktioniert das nur, wenn die Verkehrsunsicherheit wirklich so klar sichtbar ist wie hier.
Damit verhindert man, dass das Fahrzeug selbst zusammengeflickt wird und dann unsicher durch die Gegend bolzt.
Im Rest der Republik ist das bisher nicht der Fall. Der TÜV bleibt unberührt.
Moin,
Nö. Natürlich zahlt die Versicherung auch einen 3. wirtschaftlichen Totalschaden ... Nur ist der jeweils angesetzte Wiederbeschaffungswert niedriger, weil das Fahrzeug ja einen niedrigeren Wert hat.
Ob du das Auto wirklich verschrottest oder weil du es so gern hast für 20.000 Euro richten läßt ... das ist dein Bier.
Stell dir mal folgendes vor ... Auto X hatte 1972 einen wirtschaftlichen Totalschaden, als der Wagen einen Wert von 500 DM hatte. Mittlerweile wurde das Fahrzeug Totalrestauriert und hat (trotz des damaligen Unfalls) mittlerweile einen Wert von 5000 Euro und dir semmelt wer rein. Dann ist dir ja ein Schaden von 5000 Euro entstanden und der ist selbstredend so versichert.
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Aha also müsste ich aber schon irgendwas in der hand haben, um zur sicherheit beweisen zu können, dass er technisch wieder in ordnung ist?Wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus? habe jetzt wieder gehört, die würden bei einem späteren unfall nicht mehr zahlen, wenn sich heraus stellt, dass das Fahrzeug mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
Werde bald verrückt....
Aye ... Das ist auch was ganz anderes als "die Polizei stellt fest: Das Auto ist ein Totalschaden."
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von KawaHeizer
Im Freistaat Bayern macht die Polizei das so😛Zitat:
Original geschrieben von Superstrose
Echt jetzt? Erzähl mal, welche Polizei das so gemacht hat. Wenn ich nen Unfall aufnehme ist mir doch egal, was der Besitzer im Nachhinein mit dem Fahrzeug macht.
Die melden an das Landratsamt/Zulassungsstelle,Fahrzeug xy hatte einen schweren Unfallschaden und ist nicht mehr verkehrssicher.
Dann wird der Fahrzeughalter angeschrieben das er innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen muß, das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß repariert und ist wieder verkehrssicher oder er muß es abmelden und kann es dann erst wieder anmelden wenn er nachweist das es verkehrssicher ist.
Wie es in den restlichen Bundesländern gehandhabt wird weis ich nicht.
Wir Bayern sind halt in jeder Beziehung immer einen Schritt voraus🙂😁😁Gruß
KawHeizer