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Nach Unfall Vorgehensweise?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 3. November 2018 um 9:57

Hallo mich hat gestern ein ausländischer LKW ordentlich vorne getroffen. Polizei haben wir gerufen, er gab auch alles zu.

Meine Versicherung weiß Bescheid, verweist auf das Büro der Grünenkarte.Das Büro der Grünen karte hat leider zu, Online habe ich die zuständige Versicherung ermittelt.

Diese hat erst Montag wieder geöffnet.

Mein Auto ist zwar noch fahrbar, aber erstmal nur bis zur Werkstatt.

Ich muss täglich 80 km fahren, wie soll ich das Thema Mietwagen angehen? Soll ich am besten jetzt schon eins reservieren oder Brauch ich noch das ok der Versicherung um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Beste Antwort im Thema

Ein Anruf birgt für den Laien immer die Gefahr, dass er von dem geschulten Gegenüber in eine Bahn gelenkt wird, die für ihn nicht unbedingt vorteilhaft ist.

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat bei einem älteren Fahrzeug den gravierenden Nachteil, die wirklich relevanten Werte (Wiederbeschaffungswert und Restwert) nicht zu beziffern.

Die Kommunikation dem Anwalt zu überlassen und die Bezifferung des Schadens einem Sachverständigen wird die bessere Lösung sein.

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Themenstarteram 9. November 2018 um 20:35

So heute kam das Gutachten: reparaturkosten 2100, wiederbeschaffungswert 1600, Restwert 100 (auf einem Online Portal, hat dies jemand geboten)

Heißt das ich bekomme 1600 - 100 = 1500 Euro ausbezahlt, wenn die Versicherung das akzeptiert?

Da du ja offensichtlich den beschädigten Wagen verkaufen und ein neues Auto kaufen willst:

Die Versicherung wird möglicherweise ein höheres Restwertgebot vorlegen. Wenn sie das tun bevor du das Fahrzeug zu dem im Gutachten genannten Betrag verkauft hast (Vertrag mit Datum machen!), solltest du an den von der Versicherung benannten Aufkäufer verkaufen. Du hast keinen Nachteil davon, weil du in der Summe von Restwertaufkäufer und Versicherung zusammen immer die 1.600 Euro bekommst.

Hallo. Du kannst auch fiktiv abrechnen wenn du das willst. Oder heisst das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden anders?

Das Auto fährt doch noch, oder?

Wenn es noch ne Zeit Tüv hat...

Dann würdest du die 1500.- kriegen.

Darfst dein Auto behalten, kannst es billig reparieren lassen oder so weiter fahren. Je nachdem , aber natürlich muss es verkehrssicher sein.

Nutzungsausfall kriegst du m.M. nach dann nur für die Dauer der Reparatur, oft 2-3 Werktage, die dann allerdings auch nachgewiesen werden muss.

Die 25.- Aufwandspauschale wird auch oft von den Versicherungen "vergessen" !

Natürlich kann man einen Totalschaden auch fiktiv abrechnen, und dann würden dem TE (vermutlich) die genannten 1.500 Euro zustehen.

Ich würde aber fast sicher davon ausgehen, dass die Versicherung ein höheres Restwertangebot präsentiert. Zum Beispiel 800 Euro, und schon wird sie freiwillig nur noch 800 Euro bezahlen wollen. Und natürlich keinen Nutzungsausfall bzw. Ersatzwagen, weil wenn man weder repariert noch ersatzbeschafft besteht ja offensichtlich entweder kein Ausfall oder kein Nutzungswille.

Im zweiten Punkt hätte die Versicherung dann sogar Recht (wie der Anwalt schon erklärt hat), um den ersten Punkt würde man sich vermutlich streiten müssen...

Das Problem mit dem Restwert hatte ich Dank des Gutachters auch nicht, denn die 3 Angebote bei einer Restwertbörse hatte auch er eingeholt und ins Gutachten geschrieben und das hatte die Versicherung ebenfalls akzeptiert.

Lag vielleicht daran daß Angebot 1 und 2 nur 100.- bzw.159.- € betrug.

Aufkäufer Nr.3 jedoch 900.- € zahlen wollte!

Das hat der Versicherung bestinmt gut gefallen...konnte sie doch so 900.- vom ermittelten WBW abziehen und wars zufrieden.

Dafür wurde der WBW aber auch mit 2800.-€ m.M.nach relativ grosszügig angesetzt. (Fiesta 2003, 75 000 km, gepflegter Zustand)

Rep.kosten wären um die 4000.- gewesen in Vertragswerkstatt.

Ich glaube fast ein als seriös und gut bekannter, gut vernetzter Unhabhängiger Gutachter ist das A und O in Deinem Fall

Themenstarteram 10. November 2018 um 3:25

Habe ihn nicht vor zu reparieren, für den Straßenverkehr ist er laut Gutachter im jetzigen Zustand ungeeignet. Hab bereits ein neues Auto angezahlt.

Das heißt ich muss lediglich schnell das Auto für 100 verkaufen? Der Anwalt und ich haben das Gutachten gestern erhalten, ich denk mal die Versicherung erst Dienstag.

Werde mal Montag den Anwalt anrufen.

Themenstarteram 10. November 2018 um 3:29

Und es ist quasi egal ob der Restwert 100, 200 oder 400 ist, wenn man verkauft, da man immer den selben Betrag erhält? Beispielsweise 1500 + 100 oder 1400 + 200 oder 1200 + 400?

Zitat:

@Piep93 schrieb am 10. November 2018 um 04:29:03 Uhr:

Und es ist quasi egal ob der Restwert 100, 200 oder 400 ist, wenn man verkauft, da man immer den selben Betrag erhält? Beispielsweise 1500 + 100 oder 1400 + 200 oder 1200 + 400?

nein, du brauchst nicht schnell verkaufen. Es liegt ein Gutachten vor mit einem Restwert 100€. Die Versicherung bezahlt den Schaden mit 1500€ (1600-100)

Wenn du den Wagen für 500€ selbst verkaufen kannst brauchst du nichts erstatten.

Also Totalschaden nach Gutachten bezahlen lassen.

Da brauchst du auch nicht fiktiv abrechnen sagen, weil Totalschaden ja nicht repariert wird.

Die Versicherung wird da auch nicht gegen an gehen, weil sonst kommen die Anwaltskosten und evtl. weitere Gutachtenkosten hinzu. Wäre ja total unwirtschaftlich, denken können die Jungs in der Schadenabteilung auch.

Das ist richtig was 27239 schreibt.

Der Restwert wird Dir vom Erstattungsbetrag 1600.- von der Versicherung abgezogen.

Wenn die nun jemanden benennen können der Dir z.B. 800.- für den Golf bietet, Uberweist die Vers.dir nur 800.-€.

Die anderen 800.- € kannst (nicht musst) Du dir dann von besagtem Aufkäufer holen.

(Ich gehe davon aus dass so ein Angebot eines Aufkäufers an der Restwerbörse hoffentlich auch verbindlich ist, und die nicht einfach abspringen können! )

A la Ebay Spassbieter! :)

PS: Aber bei der geringen Gesamt Summe (ca.unter 2500.-€) macht die Versicherung erfahrungsgemäß keine grossen Zicken sondern will das bald zu den Akten legen können.

halte ich für sehr unwahrscheinlich bei der Schadenhöhe, dass die eigenen Gutachter noch mal den Wagen in die Restwertbörse stellen. Wenn ein brauchbaren, plausibles Gutachten vorliegt. Die Gefahr das der AS einen Anwalt dann einschaltet, würde die Kosten nur nach oben treiben. Die sind auch zur Zeit völlig überlastet. War gerade in der Schadenabteilung, da knallen die schon mächtig Schäden durch.

Jahresende halt, sind froh wenn alles vorliegt und der Schaden vom Tisch kommt.

Wie wurde der Restwert ermittelt? Müsste im Gutachten stehen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. November 2018 um 17:26:44 Uhr:

Wie wurde der Restwert ermittelt? Müsste im Gutachten stehen.

da gehe ich mal von aus, sonst war es kein Totalschadengutachten ;)

Themenstarteram 10. November 2018 um 16:46

Zitat:

@lemonshark schrieb am 10. November 2018 um 17:26:44 Uhr:

Wie wurde der Restwert ermittelt? Müsste im Gutachten stehen.

Das Auto wurde 23 Std auf eine Online Börse gesetzt (car-tv, glaub ich)

Dort hat jemand 100 Euro geboten.

Dann ist es ok. Du kannst das Auto für 100 Euro verkaufen.

Themenstarteram 10. November 2018 um 22:13

Klingt gut, ich muss wahrscheinlich noch auf das ok der Versicherung warten oder? Kann ich es eigentlich auch für mehr verkaufen?

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