Nach Unfall mit Fahrerflucht, dauer Akteneinsicht Hamburg?

Moin ins Forum.

Mein PKW wurde im Februar beschädigt und der Verursacher flüchtete.
Das vermeintliche Tatfahrzeug wurde identifiziert und die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Spurensicherung stellte wohl fest, dass es sich tatsächlich um das Tatfahrzeug handelte, jedoch teilte mir die Polizei dies nur mündlich mit.
Die Akte ging von der Polizei zur Staatsanwaltschaft.
Meine Anwältin hatte von Anfang an Akteneinsicht beantragt und nun warten wir seit 90 Tagen auf die Akte, denn ohne Akteneinsicht und weitergabe an die Versicherung wird die Versicherung nicht zahlen.

Nun meine Frage...

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg und kann mir sagen, wie lange er warten musste?

Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto und das warten nervt doch sehr. Der Schaden ist auch keine Bagatelle, wir reden hier von ca.: 3500 EUR.

Gruß
Butschh

Beste Antwort im Thema

Ich bin von deinem Fachwissen begeistert.

65 weitere Antworten
65 Antworten

http://www.justiz.nrw.de/.../16_U_111_03urteil20040308.html

@ButscHH gestatte mir die frage: was hättest du denn gemacht, wenn du deinen karren selbst geschrottet hättest und kein dritter für den schaden aufkommen würde? würdest du dann auch wochen und monate mit einer ersatzbeschaffung oder reparatur zuwarten?

Troubledingens, das war aber nicht die Frage oder das Problem des TE 🙄

Ötti ... in deinem Fall hat die HP gezahlt und dann hatte der Geschädigte immer noch zugewartet. Das hat nichts mit der Situation des TE zu tuin.

Ähnliche Themen

Natürlich ist der Fall nicht 1 : 1 übertragbar.
Ein fehlender Nutzungswille ist aber nach drei Monaten wohl auch hier zu erkennen.
Der TE ist anwaltlich vertreten, daher ist das Thema dort anzusprechen.
Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass bei dem Schaden, für einen so langen Zeitraum, kein Nutzungsausfall gezahlt werden wird, denn das widerspräche eklatant der Schadenminderungspflicht.

Dann lass Dir gesagt sein, dass man den NA auch über mehrere Monate und Jahre hinziehen kann, wenn die HP sich ungeschickt anstellt und beim TE macht sie das ... 😉

Mag sein, vielleicht erfahren wir das Endergebnis irgendwann.

Zitat:

@beachi schrieb am 24. Mai 2019 um 21:29:22 Uhr:


@ButscHH gestatte mir die frage: was hättest du denn gemacht, wenn du deinen karren selbst geschrottet hättest und kein dritter für den schaden aufkommen würde? würdest du dann auch wochen und monate mit einer ersatzbeschaffung oder reparatur zuwarten?

Die Frage gestatte ich dir, obwohl sie nichts mit meinem Problem zu tun hat und das ist auch gleich die Antwort... wenn ich meine "Karre" selbst zu Schrott gefahren hätte, würde sich das Problem mit dem warten nicht stellen.
Ich würde wohl zu Fuß gehen müssen, wie jetzt auch.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Mai 2019 um 21:43:07 Uhr:


Natürlich ist der Fall nicht 1 : 1 übertragbar.
Ein fehlender Nutzungswille ist aber nach drei Monaten wohl auch hier zu erkennen.
Der TE ist anwaltlich vertreten, daher ist das Thema dort anzusprechen.
Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass bei dem Schaden, für einen so langen Zeitraum, kein Nutzungsausfall gezahlt werden wird, denn das widerspräche eklatant der Schadenminderungspflicht.

Nein, ein fehlender Nutzungswille ist hier nicht zu erkennen, ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen.
Ohne pampig werden zu wollen, ich glaube du reimst dir da etwas zusammen, was auf meinen Fall nicht zutrifft.
Auch passt das von dir angegebene Urteil nicht wirklich zu meinem Fall und wird wohl der Hintergrund sein, warum du auf deine Meinung beharrst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2019 um 21:45:37 Uhr:


Dann lass Dir gesagt sein, dass man den NA auch über mehrere Monate und Jahre hinziehen kann, wenn die HP sich ungeschickt anstellt und beim TE macht sie das ... 😉

So ist es... leider.

Zitat:

@ButscHH schrieb am 6. Mai 2019 um 20:44:46 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Mai 2019 um 19:54:52 Uhr:


Du hast meinen Einwand nicht verstanden.
Wie lange das dauern kann, kann deine Anwältin viel besser abschätzen, als irgend jemand hier.
Aus deiner Aussage: "Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto ..." ist zu schließen, dass dir nicht klar ist, dass du das Auto reparieren lassen solltest und dass du dazu in Vorleistung zu gehen hast.

Doch, ich habe deinen Einwand verstanden.
Aber, ich habe keine Lust auf sinnlose Diskussionen, die unweigerlich entstehen werden.
Meine Anwältin weiß wie lange sich ein Verfahren ziehen kann, aber sie kommt nicht aus Hamburg und hat daher keinerlei Erfahrungswerte, wie sehr die Staatsanwaltschaft Hamburg überlastet ist. Daher fragte ich nach Erfahrungswerten... ist diese Frage legitim und erlaubt???

Genau dein Unwissen regt mich jetzt auf. Niemand hat die Pflicht in Vorkasse zu gehen!!!

sorry. .
aber "Setzen 6" und dann das hier..
dein Tonfall ist durchaus noch verbesserungswürdig!

Ja, keiner muss in Vorleistung gehen, richtig.
Trotzdem sind wir hier nicht in der Schule.
Wenn du willst, dass dir jemand hilft, reagiere sachlich!

Außerdem: machst du überhaupt eine Vorstellung, vor welchen Aktenbergen Staatsanwälte sitzen?
Da wird dein Fall auch bestimmt nicht die allerhöchste Priorität haben (ich weiß leider wovon ich rede).
Wie lange das noch dauert kann dir hier aus der Ferne bestimmt keiner sagen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. Mai 2019 um 11:30:23 Uhr:


aber "Setzen 6" und dann das hier..
dein Tonfall ist durchaus noch verbesserungswürdig!
Ja, keiner muss in Vorleistung gehen, richtig.
Trotzdem sind wir hier nicht in der Schule.
Wenn du willst, dass dir jemand hilft, reagiere sachlich!

Und Du glaubst tatsächlich, Dein Oberlehrer-Getue sei sachlich und besser?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. Mai 2019 um 11:38:27 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. Mai 2019 um 11:30:23 Uhr:


aber "Setzen 6" und dann das hier..
dein Tonfall ist durchaus noch verbesserungswürdig!
Ja, keiner muss in Vorleistung gehen, richtig.
Trotzdem sind wir hier nicht in der Schule.
Wenn du willst, dass dir jemand hilft, reagiere sachlich!

Und Du glaubst tatsächlich, Dein Oberlehrer-Getue sei sachlich und besser?

ja, mein Beitrag enhält wenigstens Inhalt und deiner??

Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. Mai 2019 um 11:41:17 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. Mai 2019 um 11:38:27 Uhr:


Und Du glaubst tatsächlich, Dein Oberlehrer-Getue sei sachlich und besser?

ja, mein Beitrag enhält wenigstens Inhalt und deiner??

Nö, auch dein Beitrag ging am Thema vorbei.

Die Eingangsfrage ging darum, ob jemand Erfahrungen hat und mir aus den Erfahrungen sagen kann, wie lange es gedauert hat.
Wenn du also etwas schreiben möchtest, dann trage bitte etwas sachliches zum Thema bei oder lasse es.

Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 12:00:21 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. Mai 2019 um 11:41:17 Uhr:


ja, mein Beitrag enhält wenigstens Inhalt und deiner??

Nö, auch dein Beitrag ging am Thema vorbei.

Die Eingangsfrage ging darum, ob jemand Erfahrungen hat und mir aus den Erfahrungen sagen kann, wie lange es gedauert hat.
Wenn du also etwas schreiben möchtest, dann trage bitte etwas sachliches zum Thema bei oder lasse es.

die frage wird die hier niemand beantworten können, außer er bearbeitet zufällig deinen vorgang in hamburg.. aber selbst dann würde es keine antwort geben. sie es so.. es dauert halt, solange es dauert. es ist nicht unüblich, dass sich ermittlungen und verfahren auch mal mehrere monate hinziehen können.

Zitat:

@ButscHH schrieb am 24. Mai 2019 um 22:27:52 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Mai 2019 um 21:43:07 Uhr:


Natürlich ist der Fall nicht 1 : 1 übertragbar.
Ein fehlender Nutzungswille ist aber nach drei Monaten wohl auch hier zu erkennen.
Der TE ist anwaltlich vertreten, daher ist das Thema dort anzusprechen.
Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass bei dem Schaden, für einen so langen Zeitraum, kein Nutzungsausfall gezahlt werden wird, denn das widerspräche eklatant der Schadenminderungspflicht.

Nein, ein fehlender Nutzungswille ist hier nicht zu erkennen, ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen.
Ohne pampig werden zu wollen, ich glaube du reimst dir da etwas zusammen, was auf meinen Fall nicht zutrifft.
Auch passt das von dir angegebene Urteil nicht wirklich zu meinem Fall und wird wohl der Hintergrund sein, warum du auf deine Meinung beharrst.

ich bewerte das objektiv anders. du läufst (angeblich) seit über 100 tagen und machst keine anstalten, dein fahrzeug instandsetzen zu lassen oder dir ein anderes zuzulegen, obwohl du ja laut eigener aussage dringend auf dein auto angewiesen bist. für mich macht das ganz klar den eindruck, dass du dein auto gar nicht brauchst und es auch gar nicht nutzen willst. ansonsten würdest du dich hier klar anders verhalten. hier geht es doch nur um 3.500 euro. ich hoffe stark, dass eine notreparatur zur erhaltung der verkehrssicherheit möglich war, aber auch wenn nicht, dann wird die ganze sache bzgl. des nutzungsausfalles sicherlich kein selbstläufer und vermutlich auch vor gericht landen. und da kannst du dann deinen nutzungswillen nachweisen... viel spaß!
du machst mir den eindruck, als wolltest du nur den maximal möglichen profit herausschlagen, ansonsten hättest du schon längst zugesehen, wieder mobil sein zu können. so what...

Deine Antwort
Ähnliche Themen