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Nach Unfall mit Fahrerflucht, dauer Akteneinsicht Hamburg?

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 14:23

Moin ins Forum.

Mein PKW wurde im Februar beschädigt und der Verursacher flüchtete.

Das vermeintliche Tatfahrzeug wurde identifiziert und die Polizei hat alles aufgenommen.

Die Spurensicherung stellte wohl fest, dass es sich tatsächlich um das Tatfahrzeug handelte, jedoch teilte mir die Polizei dies nur mündlich mit.

Die Akte ging von der Polizei zur Staatsanwaltschaft.

Meine Anwältin hatte von Anfang an Akteneinsicht beantragt und nun warten wir seit 90 Tagen auf die Akte, denn ohne Akteneinsicht und weitergabe an die Versicherung wird die Versicherung nicht zahlen.

Nun meine Frage...

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg und kann mir sagen, wie lange er warten musste?

Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto und das warten nervt doch sehr. Der Schaden ist auch keine Bagatelle, wir reden hier von ca.: 3500 EUR.

Gruß

Butschh

Beste Antwort im Thema

Ich bin von deinem Fachwissen begeistert.

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Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 21:22:14 Uhr:

Auch für alle anderen, was bringt es mir, einem Gutachter das Geld hinterher zu werfen und dann noch ärmer zu sein?

Wie möchtest du denn ohne Gutachten den Schaden ggü. der Versicherung überhaupt beziffern ?

Mit welcher Forderung ist denn die RAin an die Versicherung herangetreten ?

Mein Einduck: Entweder wirst du schlecht beraten oder du verweigerst dich einer zielführenden Lösung. Andernfalls wäre deine Frage obsolet denn es könnte dir völlig egal sein, ob die sich mit der Akte 6 oder 16 Monate Zeit lassen.

Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 21:22:14 Uhr:

Wie gesagt, am Ende werden die Toten gezählt, nicht während der Schlacht.

Sicher. Und wenn man bis dahin gern umweltfreundliches Verhalten an den Tag legt und zu Fuß und per Bius unterwegs ist, geht das ja auch völlig in Ordnung. Aber in dem Fall ist die Eingangsfrage überflüssig ...

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 20:06

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 25. Mai 2019 um 21:55:02 Uhr:

Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 21:22:14 Uhr:

Auch für alle anderen, was bringt es mir, einem Gutachter das Geld hinterher zu werfen und dann noch ärmer zu sein?

Wie möchtest du denn ohne Gutachten den Schaden ggü. der Versicherung überhaupt beziffern ?

Mit welcher Forderung ist denn die RAin an die Versicherung herangetreten ?

Mein Einduck: Entweder wirst du schlecht beraten oder du verweigerst dich einer zielführenden Lösung. Andernfalls wäre deine Frage obsolet denn es könnte dir völlig egal sein, ob die sich mit der Akte 6 oder 16 Monate Zeit lassen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 25. Mai 2019 um 21:55:02 Uhr:

Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 21:22:14 Uhr:

Wie gesagt, am Ende werden die Toten gezählt, nicht während der Schlacht.

Sicher. Und wenn man bis dahin gern umweltfreundliches Verhalten an den Tag legt und zu Fuß und per Bius unterwegs ist das ja auch völlig in Ordnung. Aber in dem Fall ist die Eingangsfrage überflüssig ...

Gegenfrage, du hast einen Unfall und der Gegner ist schuld.

Gehst du dann in Vorkasse und zahlst den Gutachter selbst um mit der Forderung an die Gegnerische Versicherung heranzutreten, oder trittst du die Forderung an den Gutachter ab und er holt sich das Geld von der Versicherung?

Zitat:

@ButscHH schrieb am 25. Mai 2019 um 22:06:36 Uhr:

Gegenfrage, du hast einen Unfall und der Gegner ist schuld.

Gehst du dann in Vorkasse und zahlst den Gutachter selbst um mit der Forderung an die Gegnerische Versicherung heranzutreten, oder trittst du die Forderung an den Gutachter ab und er holt sich das Geld von der Versicherung?

Auch bei einer vermeintlich klaren Sache holt sich der Sachverständige die Kohle vom Auftraggeber, falls die Versicherung die Regulierung verzögert/verschleppt oder gar verweigert.

Abtretung hin oder her!

Wenn man einen Auftrag erteilt, egal an wen, dann ist man dem Auftragnehmer gegenüber verpflichtet, dessen Kosten im beauftragten Umfang zu tragen. Das gilt auch, wenn man eine Abtretungserklärung unterschrieben hat. Zahlt die Versicherung die abgetretene Forderung nämlich nicht, dann tritt der AN an den AG heran.

Wäre ich an deiner Stelle, dann wäre längst geklärt, wer die Zwischenfinanzierung sichert.

Sodann wäre ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit dem Gutachten beauftragt worden und das Fahrzeug wäre direkt danach repariert worden.

Dass dein Rechtsbeistand das scheinbar anders sieht, wirft bei mir einige Fragen auf.

Vielleicht ist die Angelegenheit doch nicht so eindeutig und die Eintrittspflicht der Versicherung somit nicht absolut sicher.

Wir drehen uns aber im Kreis, daher kann ich nur noch empfehlen, mit dem Rechtsbeistand die Fragen zu klären.

Alternativ kannst du natürlich auch weiter abwarten, irgendwann wirst du dann weitere Informationen bekommen.

Da ich absolut kein Freund von solchen Abtretungen bin würde ich immer in Vorleistung gehen. Ich möchte auch nicht das sich der von mir beauftragte GA mit der evtl. zahlungsunwilligen Versicherung meines Unfallgegners herumschlagen und lange auif sein Geld warten muss, oder er dann doch wieder bei mir anklopft.

Wenn man das so nicht kann oder will und der Gutachter mitspielt - man müßte ihm schon sagen dass sich er Fall über Monate oder noch länger hinziehen kann - kann die Abtretung ein gangbarer Weg sein.

Das wirst du selbst herausfinden müssen ob sich ein GA in deinem Fall darauf einlässt.

Ansonsten würde ich nochmal das Wort Kredit in den Raum stellen. Dessen Kosten sind eine Schadensposition.

Tante Edith sagt noch, dass die Bemerkung von Oettken hinsichtlich der Gewissheit des Obsiegens vollkommen richtig ist. Ist man sich nicht sicher ist es vllt. tatsächlich ratsam bis zur Klärung zu laufen, will man nicht hinterher die ganz dicke Rechnung bekommen.

mal ne andere blöde Frage die glaub ich noch gar nicht aufgekommen ist

wo steht denn der wagen rum???

wenn da noch Standgebühren dazu kommen, die wird die vers. def. NICHT zahlen, dann kannste dir gleich nen Strick nehmen wenn du noch länger mit der rep wartest.

genauso hätte ich spätestens nach einer Woche nen ga erstellen lassen, denn was soll der Gutachter nach nen halben Jahr noch beweissicher feststellen??

und dein RA scheint auch nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein, was die Akteneinsicht betrifft, denn die hat nix mit dem Stand der Ermittlungen zu tun und hätte diese auch schon bekommen als die Akte noch bei der Polizei war

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