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Nach Unfall mit Fahrerflucht, dauer Akteneinsicht Hamburg?

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 14:23

Moin ins Forum.

Mein PKW wurde im Februar beschädigt und der Verursacher flüchtete.

Das vermeintliche Tatfahrzeug wurde identifiziert und die Polizei hat alles aufgenommen.

Die Spurensicherung stellte wohl fest, dass es sich tatsächlich um das Tatfahrzeug handelte, jedoch teilte mir die Polizei dies nur mündlich mit.

Die Akte ging von der Polizei zur Staatsanwaltschaft.

Meine Anwältin hatte von Anfang an Akteneinsicht beantragt und nun warten wir seit 90 Tagen auf die Akte, denn ohne Akteneinsicht und weitergabe an die Versicherung wird die Versicherung nicht zahlen.

Nun meine Frage...

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg und kann mir sagen, wie lange er warten musste?

Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto und das warten nervt doch sehr. Der Schaden ist auch keine Bagatelle, wir reden hier von ca.: 3500 EUR.

Gruß

Butschh

Beste Antwort im Thema

Ich bin von deinem Fachwissen begeistert.

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Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:00

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 7. Mai 2019 um 09:20:23 Uhr:

Zitat:

@ButscHH schrieb am 6. Mai 2019 um 20:44:46 Uhr:

Niemand hat die Pflicht in Vorkasse zu gehen!!!

Hat ja auch niemand behauptet, nur bleibt der Wagen dann halt auf unbestimmte Zeit auch unrepariert.

Die hier in den Raum gestellten 7 Monate, was möchtest du damit jetzt anfangen? Also rein interessehalber. Muss ja nicht sein, dass es bei dir genauso lange dauert. Könnte aber auch noch länger dauern. Dieser "Erfahrungswert" ist ja nun kein fixer Richtwert.

Moin,

doch Oetteken hat behauptet, dass ich den Schaden vorfinanzieren muss.

"Aus deiner Aussage: "Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto ..." ist zu schließen, dass dir nicht klar ist, dass du das Auto reparieren lassen solltest und dass du dazu in Vorleistung zu gehen hast."

Dies stimmt einfach nicht.

Nur um dein Interesse zu befriedigen und zum Hintergrund... ich kann mir weder eine Reparatur leisten, noch einen Zweitwagen. Auch ein Mietwagen steht nicht zur Debatte, so lange bis die Akteneinsicht die Ergebnisse der KTU schriftlich bestätigen.

Für mich war es wichtig, um das Beste aus dieser Situation zu machen und eine Alternative zu finden, die auch über längere Zeit Bestand hat, ohne sinnlos Tag für Tag auf eine Akte zu hoffen.

Deshalb die Nachfrage.

Eine diesbezügliche Vorschussanforderung an die gegnerische HP ist schon gestellt worden? Falls nicht umgehend nachholen. Es geht sonst Geld verloren. ;)

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:09

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. Mai 2019 um 07:30:11 Uhr:

Zitat:

@ButscHH schrieb am 6. Mai 2019 um 20:44:46 Uhr:

 

Doch, ich habe deinen Einwand verstanden.

Aber, ich habe keine Lust auf sinnlose Diskussionen, die unweigerlich entstehen werden.

Meine Anwältin weiß wie lange sich ein Verfahren ziehen kann, aber sie kommt nicht aus Hamburg und hat daher keinerlei Erfahrungswerte, wie sehr die Staatsanwaltschaft Hamburg überlastet ist. Daher fragte ich nach Erfahrungswerten... ist diese Frage legitim und erlaubt???

Genau dein Unwissen regt mich jetzt auf. Niemand hat die Pflicht in Vorkasse zu gehen!!!

Weder muss ich aus Eigenleistung meinen Schaden vorfinanzieren, noch meine Kaskoversicherung bemühen. Auch darf niemand von mir erwarten, diesbezüglich einen Kredit aufzunehmen.

Sorry, aber du bist nicht mein Anwalt. Das einzige Problem ist die Staatsanwaltschaft und dazu habe ich eine Frage gestellt, der Rest ist hier irrelevant. Die Erklärung diente lediglich dazu, den Thread nicht mit vermeintlichen Fragen in die Länge zu ziehen.

Dafür dass Du hier Hilfe suchst bist Du ganz schön pampig.

Nur meine Meinung.

Yep, diese Meinung spreche ich dir auch nicht ab.

Allerdings ist es nur nervig, wenn man nach Kirschen fragt und Äpfel bekommt, die noch dazu eine andere Farbe haben. Der Beitrag, über den ich mich aufregte, bezog sich null auf die Frage. Warum schreibt dann jemand?

Klar war es pampig, aber ich stehe dazu.

Gruß

Butschh

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:12

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2019 um 20:08:09 Uhr:

Eine diesbezügliche Vorschussanforderung an die gegnerische HP ist schon gestellt worden? Falls nicht umgehend nachholen. Es geht sonst Geld verloren. ;)

Ja danke, wurde schon längst erledigt.

Aber die Versicherung lehnte natürlich ab, solange die Akte nicht vorliegt. ;)

Der Weg funktioniert halt zuverlässig. :)

Zitat:

@ButscHH schrieb am 24. Mai 2019 um 20:00:35 Uhr:

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 7. Mai 2019 um 09:20:23 Uhr:

 

Hat ja auch niemand behauptet, nur bleibt der Wagen dann halt auf unbestimmte Zeit auch unrepariert.

Die hier in den Raum gestellten 7 Monate, was möchtest du damit jetzt anfangen? Also rein interessehalber. Muss ja nicht sein, dass es bei dir genauso lange dauert. Könnte aber auch noch länger dauern. Dieser "Erfahrungswert" ist ja nun kein fixer Richtwert.

Moin,

doch Oetteken hat behauptet, dass ich den Schaden vorfinanzieren muss.

"Aus deiner Aussage: "Mir wird es so langsam unangenehm ohne Auto ..." ist zu schließen, dass dir nicht klar ist, dass du das Auto reparieren lassen solltest und dass du dazu in Vorleistung zu gehen hast."

Dies stimmt einfach nicht.

Nur um dein Interesse zu befriedigen und zum Hintergrund... ich kann mir weder eine Reparatur leisten, noch einen Zweitwagen. Auch ein Mietwagen steht nicht zur Debatte, so lange bis die Akteneinsicht die Ergebnisse der KTU schriftlich bestätigen.

Für mich war es wichtig, um das Beste aus dieser Situation zu machen und eine Alternative zu finden, die auch über längere Zeit Bestand hat, ohne sinnlos Tag für Tag auf eine Akte zu hoffen.

Deshalb die Nachfrage.

Und bei der Aussage bleibe ich, auch wenn du die nicht verstanden hast.

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:22

Zitat:

Der Weg funktioniert halt zuverlässig. :)

Das Problem war nur, dass die Versicherung erst nach mehrmaligen Nachfragen darauf antwortete und das ist wichtig.

Ohne diese Antwort kommt man nicht weit. ;)

Ein Zugangsnachweis genügt eigentlich schon. Antwort ist natürlich noch besser. ;)

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:28

Zitat:

Und bei der Aussage bleibe ich, auch wenn du die nicht verstanden hast.

Von mir aus.

Mich würde nur interessieren, wie du darauf kommst. Vllt hast du ja lust es zu belegen.

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2019 um 20:26:39 Uhr:

Ein Zugangsnachweis genügt eigentlich schon. Antwort ist natürlich noch besser. ;)

Ja unbedingt.

Inzwischen sind es 108 Tage.

Rechnet sich gut. :)

Ein normaler Fahrzeugbesitzer will bzw. muss sein Fahrzeug nutzen.

Wenn sich die Regulierung aus nachvollziehbaren Gründen verzögert, kann man den durch eine nicht beauftragte Reparatur entstehenden Schaden, nicht geltend machen. Man muss also die Reparatur, zunächst auf eigene Kosten, vornehmen lassen und kann dann, sofern man nachweislich finanziell nicht in der Lage war die Kosten vorzustrecken, den Zinsaufwand geltend machen.

Ötti ... wenn man weiß wie, dann geht schon was. ;)

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 18:56

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2019 um 20:40:50 Uhr:

Rechnet sich gut. :)

Ja, ich denke auch. ;)

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 19:13

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Mai 2019 um 20:43:11 Uhr:

Ein normaler Fahrzeugbesitzer will bzw. muss sein Fahrzeug nutzen.

Wenn sich die Regulierung aus nachvollziehbaren Gründen verzögert, kann man den durch eine nicht beauftragte Reparatur entstehenden Schaden, nicht geltend machen. Man muss also die Reparatur, zunächst auf eigene Kosten, vornehmen lassen und kann dann, sofern man nachweislich finanziell nicht in der Lage war die Kosten vorzustrecken, den Zinsaufwand geltend machen.

Zunächst wäre eine Quellenangabe nützlich.

Dennoch widerspreche ich, denn es gibt genug Urteile genau zu dem Thema.

Hin wie her, ich bin mir ganz sicher dass das, was du schreibst, nicht in Stein gemeißelt ist und ich werde den Ausgang in dieser Angelegenheit hier posten. O.k.?

 

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