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Nach Unfall gibt die Polizei kein Unfallprotokol/Bescheinigung raus

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 25. Juli 2015 um 13:36

Also ich hatte mit meinem Passat einen Unfall,Polizei war da Protokoll ist geschrieben usw usw...

Jetzt will ich das Auto im Ausland reparieren lassen und brauche für die Grenze halt dieses Protokoll...und die netten Kollegen in grün sagen NÖ! Das geben wir nicht raus?!

Kennt sich da jemand von euch mit aus ?!

Danke

Leo

Beste Antwort im Thema

Akteneinsicht, dazu zählt auch "nur eine Kopie", gibt's nur über einen Anwalt. Das ist nix neues.

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am 26. Juli 2015 um 9:28

Naja, in D reicht das Az. aus. Alle Berechtigten können damit nachvollziehen, dass alles seine Ordnung hat. Und davon ab kann der Betroffene ohnehin nichts mit der Akte anfangen, da steht nichts drin, was er nicht schon wusste (von der Darstellung des Unfallgegners mal abgesehen, falls noch nicht bekannt).

Themenstarteram 26. Juli 2015 um 9:35

Also hier in der Werkstatt 5000€...in Bosnien mit Transport so um max.2000€ also rechnet sich das schon...

am 26. Juli 2015 um 9:59

Bosnien gehört ja nun nicht zum Schengenraum, ich würde mal beim Zoll nachfragen, ob du das Kfz überhaupt so ohne weiteres aus- und einführen kannst und was da ggf. für Kosten anfallen.

Der Wagen ist doch angemeldet.

Themenstarteram 26. Juli 2015 um 10:50

Ich bin ja damit schon mehrmals rübergefahren ganz normal...ist ja jetzt nix anderes ausser halt aufm Anhänger...keine ahnung ich rufe morgen nochmal durch und stelle noch mal ganz konkrete Fragen wie es geht und wie nicht...

Zitat:

@leotavic schrieb am 26. Juli 2015 um 12:50:38 Uhr:

Ich bin ja damit schon mehrmals rübergefahren ganz normal...ist ja jetzt nix anderes ausser halt aufm Anhänger.

Also, für mich ist das ein gewaltiger Unterschied. Immerhin bist du die anderen Male mit eigener Kraft rüber, während du nun auf einem Hänger gefahren werden musst.

Und daher nehme ich mal stark an, dass die Unfallbescheinigung für den Grenzer eine Finte ist. Die wollen einfach keinen Schrott von Privat ins Land lassen.(deswegen mein Vergleich mit Asterix )

Themenstarteram 26. Juli 2015 um 11:59

Ja aber das Auto wird ja nach einer gewissen Zeit auch wieder raus kommen...ich lass den Wagen ja nicht unten stehen...ich will einfach nur rein zum reparieren und danach wieder damit nach DE...es gibt ja da auch eine Regelung also wenn man mit dem Auto an die Grenze kommt muss man eine befristete Einführung beantragen,das heist wenn ich sage ich behalte das Auto 3 Monate unten...muss ich nach 3 Monaten an der selben grenze wieder raus mit dem selben Wagen...oder es wird danach dann nach dem Auto gesucht usw. Mir ist alles klar bur halt nicht was er für einen Zettel von der Polizei hier will...Wie das Dokument halt genau heisst?! Ob es dieses Unfallprotokoll ist oder irgendeine Bescheinigung oder was auch immer...

Zitat:

@leotavic schrieb am 26. Juli 2015 um 13:59:50 Uhr:

Ja aber das Auto wird ja nach einer gewissen Zeit auch wieder raus kommen...ich lass den Wagen ja nicht unten stehen...ich will einfach nur rein zum reparieren und danach wieder damit nach DE...

Hatte ich damals mit dem Trip nach Polen auch geplant. Die Grenzer waren aber nicht zu überzeugen.

Bei Privat haben die irgendwie auf Durchzug geschalten.

Themenstarteram 26. Juli 2015 um 12:21

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Juli 2015 um 14:11:24 Uhr:

Zitat:

@leotavic schrieb am 26. Juli 2015 um 13:59:50 Uhr:

Ja aber das Auto wird ja nach einer gewissen Zeit auch wieder raus kommen...ich lass den Wagen ja nicht unten stehen...ich will einfach nur rein zum reparieren und danach wieder damit nach DE...

Hatte ich damals mit dem Trip nach Polen auch geplant. Die Grenzer waren aber nicht zu überzeugen.

Bei Privat haben die irgendwie auf Durchzug geschalten.

Was hattest du da für papiere dabei weisst das noch ?! Das wichtigste ist sagt gerade einer zu mir das ich einen Vertrag mit einer Werkstatt habe das würde reichen ? Und natürlich die ganz normalen papiere vom Auto...

Ich hatte leider keine Papiere von der Werkstatt. Der Grenzer hat mir auch nix davon erzählt, dass ich sowas bräuchte.

Es war ganz einfach so, dass die Grenze für private Unfallwagen faktisch gesperrt war. Vielleicht hab ich es auch nur zu einem schlechten Zeitpunkt versucht ? Keine Ahnung.

Hinter uns war ein Pole, welcher wohl einen Unfallwagen in D gekauft hatte, der durfte auch kehrt machen.

Ob es der gleiche Grund war, kann ich aber nicht sagen.

am 26. Juli 2015 um 12:35

Zitat:

@leotavic schrieb am 26. Juli 2015 um 13:59:50 Uhr:

Mir ist alles klar bur halt nicht was er für einen Zettel von der Polizei hier will...Wie das Dokument halt genau heisst?! Ob es dieses Unfallprotokoll ist oder irgendeine Bescheinigung oder was auch immer...

Daher solltest du bei einer diplomatischen Vertretung Bosniens nachfragen. Idealerweise bekommst du von der Botschaft einen Wisch in der Landessprache, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug zur Reparatur nach Bosnien gebracht wird.

Sollte dich die Botschaft aber darauf hinweisen, dass Unfallfahrzeuge von Privat nicht eingeführt werden dürfen, dann wird deine Idee so nicht umsetzbar sein. Mehr kann dir nur die Botschaft oder eine Behörde in Bosnien mitteilen. Auch da kann man anrufen und nachfragen, sofern du der Landessprache mächtig bist.

Ohne eine offizielle Bescheinigung würde ich persönlich die Reise nicht antreten, es sei denn, du weißt, ob und wie viel "Übersetzungshilfe" an der Grenze erforderlich ist, um eine stressfreie Einreise zu erlauben. Solltest du bosnische Wurzeln haben, höre dich mal bei anderen Bosniern um. Möglicherweise hat der ein oder andere ja entsprechende Erfahrung und hat Tipps. Vielleicht weiß deine Werkstatt in Bosnien auch einen Rat.

am 26. Juli 2015 um 19:11

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Juli 2015 um 09:37:27 Uhr:

Zitat:

@Hugaar schrieb am 26. Juli 2015 um 05:33:36 Uhr:

 

Ggf. sprichst du ja nochmal vor und fragst ob man die einen Mängelschein / eine Mängelkarte für die Unfallschäden ausstellen kann!

Im vorliegenden Fall bräuchtest ja nen Gutachter. Es geht ja nicht um abgefahrene Reifen und ähnliches.

Was allerdings die Grenze mit so einer Unfallbescheinigung anfängt, erschliesst sich mir auch nicht.

Genaugenommen dürftest mit gar keinem Fahrzeug einreisen.

Ich sprach EXTRA, scheinbar wusste ich das es solche wie dich gibt, von der Regelung / Vorgehensweise in THÜRINGEN!

Dort ist geregelt, dass ein Unfallbeteiligter (auf Verlangen) einen Mängelschein mit den angekreuzten Unfallschäden erhält. Dies dient dem Nachweis, dass der Unfall bereits aufgenommen ist und keine Unfallflucht vorliegt.

PS: genau solch eine Bestätigung über Unfallschäden hat mir persönlich bereits an der Grenze zu Polen weiter geholfen. Denn genau diesen Nachweis wollten die deutschen Grenzer von mir haben.

Ich hätte ja eine Unfallflucht begangen haben und wolle jetzt meinen Fahrzeugschaden günstig / ohne Nachweis in Polen ausbessern lassen.

am 26. Juli 2015 um 19:13

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:28:07 Uhr:

Naja, in D reicht das Az. aus. Alle Berechtigten können damit nachvollziehen, dass alles seine Ordnung hat.

Kleiner Denkfehler:

jedes Bundesland hat nur Zugriff auf die Aktenzeichen des einzelnen Bundeslandes.

Bei anderen Bundesländern würde eine große Anrufkette ins Rollen kommen "schaut mal nach, was da im Vorgang erfasst ist?".

am 26. Juli 2015 um 20:26

Zitat:

@Hugaar schrieb am 26. Juli 2015 um 21:13:04 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:28:07 Uhr:

Naja, in D reicht das Az. aus. Alle Berechtigten können damit nachvollziehen, dass alles seine Ordnung hat.

Kleiner Denkfehler:

jedes Bundesland hat nur Zugriff auf die Aktenzeichen des einzelnen Bundeslandes.

Bei anderen Bundesländern würde eine große Anrufkette ins Rollen kommen "schaut mal nach, was da im Vorgang erfasst ist?".

Oh ich weiss das schon, aber ich sehe da keine andere Möglichkeit. Kommt gar nicht mal so selten vor, dass ein Anruf aus einem anderen Bundesland bei uns auf der Wache aufläuft und nach Infos gefragt wird ;)

Mängelkarte wird bei uns (Hessen) bei sowas nicht ausgestellt, wäre auch mangels Option gar nicht möglich bei den meisten Unfällen.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 26. Juli 2015 um 21:11:15 Uhr:

 

PS: genau solch eine Bestätigung über Unfallschäden hat mir persönlich bereits an der Grenze zu Polen weiter geholfen. Denn genau diesen Nachweis wollten die deutschen Grenzer von mir haben.

Ich hätte ja eine Unfallflucht begangen haben und wolle jetzt meinen Fahrzeugschaden günstig / ohne Nachweis in Polen ausbessern lassen.

Da müsst es ja theoretisch auch eine Grenze geben, was als Unfallschaden deklariert wird. Mal angenommen, ich hab irgendeinen Parkrempler. Da ich sowieso nach Polen wollte, könnt ich den ja dort gleich ausbessern/reparieren . Von der Sache her darf ich gar nicht erst rüber, weil ich ja den Rempler verursacht haben könnte, aber eben abgehauen bin.

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