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Nach Unfall gibt die Polizei kein Unfallprotokol/Bescheinigung raus

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 25. Juli 2015 um 13:36

Also ich hatte mit meinem Passat einen Unfall,Polizei war da Protokoll ist geschrieben usw usw...

Jetzt will ich das Auto im Ausland reparieren lassen und brauche für die Grenze halt dieses Protokoll...und die netten Kollegen in grün sagen NÖ! Das geben wir nicht raus?!

Kennt sich da jemand von euch mit aus ?!

Danke

Leo

Beste Antwort im Thema

Akteneinsicht, dazu zählt auch "nur eine Kopie", gibt's nur über einen Anwalt. Das ist nix neues.

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Na wenn ich sehe mit was für Autos da zum Teil die Grenzen passiert werden, muss es sich hierbei wohl schon um schwerwiegende Schäden bei nichtfahrbereiten Autos handeln.

Aber was ich nicht verstehe, wieso kann man eigentlich nur über den Anwalt Akteneinsicht nehmen? Und wieso darf ich keine Kopien der Dokumente anfertigen, die ausschl. mich betreffen? Also beispielsweise den aufgenommenen Schaden des eigenen Fahrzeugs, die eigene Aussage usw...

am 27. Juli 2015 um 15:12

Zitat:

Aber was ich nicht verstehe, wieso kann man eigentlich nur über den Anwalt Akteneinsicht nehmen?

Das musst du auch nicht verstehen, denn es ist nicht so.

Wenn du persönlich betroffen bist (z. B. ein Bußgeldverfahren oder eine gegen dich gerichtete Anzeige; due musst ein "berechtigtes Interesse" begründen), kannst du persönliche Akteneinsicht beantragen. Dir wird die Akte aber nie zugesandt. Entweder nimmst du dort Einsicht, wo die Akte liegt oder sie wird an eine Behörde (z. B. eine Polizeidienststelle) gesandt, wo du Einsicht nehmen kannst. Habe ich mal durchexerziert. Ist vielen nicht bekannt (weil unüblich) - auch der Polizei nicht. Der Polizist in unserem kleinen Dorfrevier wollte auch nicht glauben, dass seine Weisung, mich in die Akte schauen zu lassen, rechtens sei, obschon ich nur schriftlich bevollmächtigter Vertreter der Betroffenen ohne jeden juristischen Hintergrund war. Seine Vorgesetzten klärten ihn auf.

Ich habe jetzt schon mit mehreren Leuten geredet und die sagen alle das dieses Unfallprotokoll für die Instandsetzung irrelevant ist. Die Werkstatt braucht das nicht (wir Fordern sowas auch nicht an) und die im Ausland erst recht nicht...

Ist dann jemand bei der Akteneinsicht dabei? Oder haben die inzwischen von der Existenz von Smartphones mit Kamera gehört?

Ist ja wohl unverschämt dass ich keine Kopien machen darf. Dann werde ich mir für so einen Fall mal ne Google Brille besorgen.

am 27. Juli 2015 um 15:58

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Juli 2015 um 17:38:06 Uhr:

Ist ja wohl unverschämt dass ich keine Kopien machen darf.

Wo steht das?

Fotokopien oder auch Abschriften machen ist völlig in Ordnung; ist man sehbehindert, hat man einen Rechtsanspruch, dass einem alles vorgelesen wird und man das aufnehmen kann. Man hat fast uneingeschränkten Zugriff auf Alles.

"Fast" grenzt sich ein auf den berechtigten Schutz von Dritten, zB. Name und Anschrift von Zeugen, Inhalt von Unternehmensgeheimnissen (sofern das irgendwie Thema ist), und vergleichbares. Diese Dinge werden vorher aus der Akte genommen, oder sind schon nur als Kopie mit geschwärzten Bereichen in der Akte vorhanden.

Akteneinsicht erfolgt praktisch immer unter Aufsicht, damit man nicht irgendwelche Akteninhalte verschwinden lassen kann.

am 27. Juli 2015 um 16:40

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Juli 2015 um 17:38:06 Uhr:

Ist dann jemand bei der Akteneinsicht dabei? Oder haben die inzwischen von der Existenz von Smartphones mit Kamera gehört?

Ist ja wohl unverschämt dass ich keine Kopien machen darf. Dann werde ich mir für so einen Fall mal ne Google Brille besorgen.

Ob Aufsicht sein muss (was ich vermute), weiß ich nicht - unsere Wache besteht nur aus einem Zimmer.

Ich würde Rechtsvorschriften auch nicht als "unverschämt" bezeichnen, auch wenn sie mir nicht passen. Über diverse Kopiermöglichkeiten dürfte man informiert sein.

Also ich finde ziemlich viele Rechtsvorschriften unverschämt in unserem Land... jetzt mal vom Verkehr völlig abgesehen. ;)

Aber das hilft mir natürlich auch nicht weiter, logo.

am 27. Juli 2015 um 20:20

Zitat:

@situ schrieb am 27. Juli 2015 um 17:12:03 Uhr:

Zitat:

Aber was ich nicht verstehe, wieso kann man eigentlich nur über den Anwalt Akteneinsicht nehmen?

Das musst du auch nicht verstehen, denn es ist nicht so.

Wenn du persönlich betroffen bist (z. B. ein Bußgeldverfahren oder eine gegen dich gerichtete Anzeige; due musst ein "berechtigtes Interesse" begründen), kannst du persönliche Akteneinsicht beantragen. Dir wird die Akte aber nie zugesandt. Entweder nimmst du dort Einsicht, wo die Akte liegt oder sie wird an eine Behörde (z. B. eine Polizeidienststelle) gesandt, wo du Einsicht nehmen kannst. Habe ich mal durchexerziert. Ist vielen nicht bekannt (weil unüblich) - auch der Polizei nicht. Der Polizist in unserem kleinen Dorfrevier wollte auch nicht glauben, dass seine Weisung, mich in die Akte schauen zu lassen, rechtens sei, obschon ich nur schriftlich bevollmächtigter Vertreter der Betroffenen ohne jeden juristischen Hintergrund war. Seine Vorgesetzten klärten ihn auf.

Theoretisch ist das so und unbekannt ist das schon gar nicht. In der Praxis habe ich es allerdings noch nie erlebt, dass einem solchen Ersuchen stattgegeben wird, zumindest nicht von Seiten der (hessischen) Polizei. Nicht in Buss- oder Verwarngeldsachen und erst Recht nicht in Strafsachen.

Dort leiten wir das Ersuchen nach Abschluss der Ermittlungen zusammen mit der Strafakte an die StA als Herrin des Verfahrens weiter und die entscheiden.

Mag sein, dass andere Dienststellen das anders handhaben, bezweifle ich aber.

am 27. Juli 2015 um 20:45

Es ist auch nicht Sache der Polizei, dass zu entscheiden.

Dass es wenig bekannt ist, schließe ich aus den Falschaussagen in Foren und der Belehrungsnotwendigkeit derjenigen amtlichen Würdenträger, die das auch abstreiten.

Und weil das anders erzählt wird, kommen sicher nur sehr wenige auf die Idee, einen Anwalt damit nicht zu belästigen und zu bezahlen.

Wie geschrieben, ich habe es durchgesetzt. Die freundliche Bußgeldbearbeiterin wies mir den Weg. Hat ein Weilchen gedauert, weil die Akte damals noch aus Papier war und bei Anwälten rumlag. An der Rechtslage hat sich aber zwischenzeitlich nichts geändert. Es handelt sich nicht um Landesrecht.

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 9:45

Hey Leute weil das ja ziemlich kompliziert wurde alles und ich das Auto so schnell wie möglich repariert haben will...habe ich mich mit Leuten in Bosnien zusammen getan die mich dann beruhigt haben und mir sagten das ich diesen ganzen Papierkramm doch nicht brauche...habe auch ein paar Nummern von sehr netten Autohändlern bekommen die das Auto abholen und rüber fahren und die Sachen an der Grenze für mich Regulieren...vielen Dank ! ??????

am 28. Juli 2015 um 10:46

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:08:50 Uhr:

Du bekommst kein "Unfallprotokoll", weil es sowas nicht gibt. Wenn der Unfall aufgenommen wurde, wird eine Unfallanzeige gefertigt.

Was du bekommen kannst, ist entweder die Vorgangsnummer (also die Nummer, unter der der aufgenommene Unfall im System erfasst ist) oder über einen RA Akteneinsicht. Diese dem Anwalt überlassene Akte darf allerdings nicht kopiert und dir überlassen werden.

Bescheinigung gibt auch nicht.

Aber die Kopie der Unfallanzeige (resp. einen Durchschlag) bekommt man ohne Probleme? War zumindest bei mir seinerzeit so - mit irgendwas musste man ja damals zur Versicherung gehen ...

am 28. Juli 2015 um 11:19

Zitat:

@Bernd_Clio_III [url=http://www.motor-talk.de/.../...l-bescheinigung-raus-t5383492.html?...]schrieb am 28. Juli 2015 um 12:46:09 Uhr

Aber die Kopie der Unfallanzeige (resp. einen Durchschlag) bekommt man ohne Probleme?

 

Man bekommt jederzeit Einsicht und kann sich von allem eine Kopie, Abschrift, Fotos, ... machen (Ausnahme Schutzinteressen Dritter).

Eine Verweigerung würde die jeweilig zuständige Verwaltungsbehörde nicht überleben, wegen Rechtsanspruch bzw. Verstoß gegen: Art.6 Abs.1 und 3 EMRK, Urteil aus 1997 des EGMR, Art.8 GRC/GRCh, Art.103 GG, §147 StPo, §49 OWiG, §299 ZPO, §34 BDSG, ...

Wo auch immer man sich gerade befindet, gibt es einen passenden Rechtsanspruch für eine persönliche Akteneinsicht auch ohne jeden Anwalt, egal ob als unmittelbar Betroffener (Verdächtiger, Beschuldigter, Opfer, Geschädigter, ...) oder auch nur mittelbar beteiligter Zeuge.

(Ausnahme für Beschuldigte in Verfahren, in denen Anwaltspflicht besteht, da bekommt es nur der Anwalt)

Lass Dir nicht irgendwelchen Blödsinn erzählen von Leuten, die ihre Feuchtträume realisiert haben möchten.

am 28. Juli 2015 um 13:48

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. Juli 2015 um 12:46:09 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. Juli 2015 um 11:08:50 Uhr:

Du bekommst kein "Unfallprotokoll", weil es sowas nicht gibt. Wenn der Unfall aufgenommen wurde, wird eine Unfallanzeige gefertigt.

Was du bekommen kannst, ist entweder die Vorgangsnummer (also die Nummer, unter der der aufgenommene Unfall im System erfasst ist) oder über einen RA Akteneinsicht. Diese dem Anwalt überlassene Akte darf allerdings nicht kopiert und dir überlassen werden.

Bescheinigung gibt auch nicht.

Aber die Kopie der Unfallanzeige (resp. einen Durchschlag) bekommt man ohne Probleme? War zumindest bei mir seinerzeit so - mit irgendwas musste man ja damals zur Versicherung gehen ...

Wie gesagt, hier in Westhessen gibt das nicht, da ist im System auch kein Formular für vorgesehen. Du bekommst die Vorgangsnummer (das " Aktenzeichen") und die Adresse/Rufnummer der aufnehmenden Dienststelle und das reicht auch für alle Stellen wie Versicherung etc.

Was Dramaking da wieder faselt, zeugt nur wieder mal von seinem angegoogleten Wissen. Er schreibt die ganze Zeit von Verwaltungsbehörde, also bspweise für meinen Beritt dem Regierungspräsidium Kassel ("Bussgeldstelle"). Hier geht es aber um Akteneinsicht bei der Polizei. Und die bekommst du eben nicht so ohne weiteres, weswegen das, was er da wieder aus dem Internet zusammengesucht hat, auf diesen Thread nicht anzuwenden ist. Liest sich aber gut und wirkt auch seriös mit den ganzen Paragraphen, ist aber in der Sache falsch, wie eigentlich fast immer.

Und die persönlichen Angriffe, nun, so ist das halt, wenn man mit Wissen nicht punkten kann...

am 28. Juli 2015 um 14:19

@leotavic

Hast du nicht direkt beim Unfall das Protokoll der Aufnahme bekommen. Gibt doch immer 1 Exemplar für Unfallverursacher sowie mind. 1 Exemplar für den Geschädigten.

Viele Grüße

Thomas

am 28. Juli 2015 um 15:28

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 28. Juli 2015 um 16:19:04 Uhr:

@leotavic

Hast du nicht direkt beim Unfall das Protokoll der Aufnahme bekommen. Gibt doch immer 1 Exemplar für Unfallverursacher sowie mind. 1 Exemplar für den Geschädigten.

Viele Grüße

Thomas

Genau das z. B. meinte ich bei meinem vorherigen Post, wo cornerback drauf geantwortet hatte. :)

Wird also von Bundesland zu Bundesland offenbar unterschiedlich gehandhabt - ok, Polizei ist ja auch Ländersache.

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