ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall mit einem stark alkoholisiertem Fahrradfahrer

Unfall mit einem stark alkoholisiertem Fahrradfahrer

Themenstarteram 29. September 2012 um 15:41

Ich habe gestern eine Kollision mit einem Fahrradfahrer, 2,63 Promille, gehabt. Dieser ist auch Schuld am Unfall. Schaden, völlig demolierter Außenspiegel und nen sehr auffälliger, tiefer Kratzer auf der Motorhaube. Ihm ist nichts passiert, Fahrrad auch keine Schäden! Die Polizei meinte gleich, das der Herr wohl keine Haftpflichtversicherung habe. Ich bin selbst Student und habe nicht gerade Geld im Überfluss! Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, den Schaden nicht selber tragen zu müssen?

Vielen dank für eure Hilfe!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso

das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.

Und was hat deine Tür jetzt mit der finanziellen Lage des Unfallgegners des TE zu tun? Richtig - nichts!

Die richtige Vorgehnsweise wurde ja schon gepostet.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Wenn der Unfallgegner keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, haftet er für den Schaden mit seinem Privatvermögen.

Liegt dieses im Moment unter der Pfändungsgrenze, kannst du einen Vollstreckungstitel gegen den Unfallgegner erwirken. Dieser hat dann eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.

das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.

Soviel Aufwand brauchst du garnicht betreiben. Einen Vollstreckungstitel bekommst du auch ohne Klage.

Die Klage ist nur dann notwendig, wenn er gegen den Vollstreckungstitel Rechtsmittel einlegt.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

das geld kann er abschreiben. ich sitze auch noch auf knapp 1000 euro für meine tür.

Und was hat deine Tür jetzt mit der finanziellen Lage des Unfallgegners des TE zu tun? Richtig - nichts!

Die richtige Vorgehnsweise wurde ja schon gepostet.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Einzige Möglichkeit: Ihn verklagen und darauf hoffen, daß er pfändbares Geld hat.

Soviel Aufwand brauchst du garnicht betreiben. Einen Vollstreckungstitel bekommst du auch ohne Klage.

Die Klage ist nur dann notwendig, wenn er gegen den Vollstreckungstitel Rechtsmittel einlegt.

Stimmt. Gerichtliches Mahnverfahren reicht.

Falls der Fahrradfahrer selbst noch im Besitz einer Fahrerlaubnis sein sollte (was ich eher nicht glaube), dann ist der verursachte Schaden eher das kleinste Problem für ihn, wie der folgende Thread eindrucksvoll beweist:

http://www.motor-talk.de/.../...hein-weg-als-fussgaenger-t4015289.html

Themenstarteram 29. September 2012 um 15:57

Erstmal vielen dank für die Antworten. Wenn ich vom äußeren ausgehe, werde ich wohl von ihm kein Geld erwarten können. :(

In 30 Jahren kann viel passieren...

Themenstarteram 29. September 2012 um 15:58

@drahkke: auf die frage des Polizisten ob er im Besitz eines Führerscheins sei, antwortete er: "nicht mehr"! ;)

Dachte ich mir. Wer sich mit dem Promillewert noch auf dem Fahrrad halten kann, ist Schwerstalkoholiker.

Themenstarteram 29. September 2012 um 16:02

Kannst du mir vielleicht auch sagen, wo ich einen vollstreckungstitel gegen ihn in Auftrag geben kann?

Beim Amtsgericht.

bekommst du beim amtsgericht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall mit einem stark alkoholisiertem Fahrradfahrer