Nach Mpu wieder erwischt mit thc
Hallo erstmal Kompliment an das Forum.
Hab schon viel gelesen doch nichts gefunden was mich schlauer gemacht hat.
Zu meiner Geschichte :
Wurde Ende 2008 von der Polizei angehalten. Urintest, Blutabnahme alles drum und dran. Anzeige wurde fallen gelassen also keine Owi. Dann kam einige Zeit später eine Anordnung zu zum Äg. Positiv. Darauf hin wurde mein FE entzogen. Nach Positiver Mpu und 6 Monate Abstinenz 2010 wiedererlangt. Am 03.04. Letzte Woche wieder angehalten und ich denke diesmal ist es auch eine Owi. Was hab ich zu befürchten? Da es meine erste Owi ist.
Kann ich auf eineinmaligen Konsum plädierenwenn die Blutwerte es zulassen? . Da es 5 Jahre her ist.
Bitte um Hilfe.
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Man Man Man älter geworden und doch nixs gelernt und nun nach einer Fluchtmöglichkeit suchen.
Sry aber meine berreichtschaft solch ein Verhalten zu unterstützen liegt im Minus bereich.
PS: Schreit nach Moralapostel, mir egal. Ob THC oder Alkohol völlig egal es gehört nicht in den Straßenverkehr.
219 Antworten
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. März 2015 um 19:12:01 Uhr:
Jeder, der mal einen Bekifften erlebt hat, wird das bestätigen können.
Eigentlich brauch man nach diesem Satz auf den Rest nicht weiter eingehen weil er völliger Unsinn ist
Zitat:
Wer von den Befürwortern hat sich denn ernsthaft mit dieser Thematik auseinandergesetzt?
ich
Zitat:
Gerade im Bereich, was den Abbau betrifft, hatte ich ja mal angesprochen. Eine Vergleichbarkeit ist einfach nicht gegeben.
Ah, ok. Es gibt zwar Grenzwerte aber den Kiffern wird dennoch pauschal mal die Pappe abgenommen und ein Riesenstress auf's Auge gedrückt. 🙄 UND sie werden nach eventuellen Abbauprodukten (cooh) beurteilt. Macht man das bei Alkohol? Nein. Das ist ungerecht
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 19. März 2015 um 19:20:58 Uhr:
Nein, ich verspüre jetzt nicht den Drang, das auszuprobieren.Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. März 2015 um 19:12:01 Uhr:
...
Zum Abschluss noch zum Nachdenken: Heroin in seiner reinsten Form ist für den Körper total unschädlich.
...Dennoch muss ich mal gerade etwas ungläubig und verdutzt die Frage stellen: "Wirklich?"
So hörte ich von einem approbierten Apotheker. Klar wird der Konsument abhängig und aufgrund der Reinheit muss er höllisch aufpassen, sich keinen Goldenen Schuss zu setzen, aber er hat keine gesundheitlichen Beeinträchtigen. Die kommen von den Verunreinigungen (und unsauberem Fixbesteck bzw mehrfach genutztem/geteilten Spritzen und den damit verbundenen übertragbaren Krankheiten).
Das mit dem Heroin hab ich auch schon gelesen bzw. gehört. Soll Menschen geben die drücken ein Leben lang und keiner merkt's. War ursprünglich mal ein Hustenmittel. Pervitin war auch lange Zeit legal erhältlich. Naja, die Zeiten ändern sich halt
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Zitat:
@dodo32 schrieb am 19. März 2015 um 19:23:17 Uhr:
Eigentlich brauch man nach diesem Satz auf den Rest nicht weiter eingehen weil er völliger Unsinn istZitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. März 2015 um 19:12:01 Uhr:
Jeder, der mal einen Bekifften erlebt hat, wird das bestätigen können.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 19. März 2015 um 19:23:17 Uhr:
ichZitat:
Wer von den Befürwortern hat sich denn ernsthaft mit dieser Thematik auseinandergesetzt?
Zitat:
@dodo32 schrieb am 19. März 2015 um 19:23:17 Uhr:
Ah, ok. Es gibt zwar Grenzwerte aber den Kiffern wird dennoch pauschal mal die Pappe abgenommen und ein Riesenstress auf's Auge gedrückt. 🙄 UND sie werden nach eventuellen Abbauprodukten (cooh) beurteilt. Macht man das bei Alkohol? Nein. Das ist ungerechtZitat:
Gerade im Bereich, was den Abbau betrifft, hatte ich ja mal angesprochen. Eine Vergleichbarkeit ist einfach nicht gegeben.
Ja? Warum ist das Unsinn?
Ich habe beruflich öfter mit denen zu tun, sodass ich mir da - denke ich - durchaus ein Urteil erlauben darf.
Zudem hatte ich es ja schonmal gesagt: die Grenzwerte sind den Befürwortern zu niedrig (müssen aber so niedrig sein, weil der Wirkmechanismus von THC eben individuell höchst unterschiedlich ist) und es werden ausschließlich die aktiven Bestandteile zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit herangezogen. Meine Quelle ist "unser" Laborarzt sowie die Vertragsärzte, welche für uns zapfen. Und deine?
Ich kann es nur nochmal wiederholen: die Vergleichbarkeit mit Alkohol ist NICHT statthaft, Gründe siehe einen meiner letzten Posts 😉
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. März 2015 um 19:44:11 Uhr:
und es werden ausschließlich die aktiven Bestandteile zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit herangezogen. Meine Quelle ist "unser" Laborarzt sowie die Vertragsärzte, welche für uns zapfen.
Wir reden aneinander vorbei. Natürlich werden zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit nur die aktuellen aktiven Bestandteile herangezogen. Die Führerscheinstelle kann jedoch aufgrund der
Abbauprodukteeine charakterliche Nichteignung zum führen eine Kraftfahrzeugs ableiten und eine MPU anordnen. Darauf will ich hinaus und nicht darauf, dass man bekifften Fahrern kein Blut nehmen soll um den effektiven Wert an aktivem THC festzustellen. Das ist legitim. Aber doch nicht einem die Pappe nehmen, weil er Abbauprodukte im Blut hat und nichts, aber auch gar nichts weiter vorgefallen ist.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 19. März 2015 um 19:52:07 Uhr:
Wir reden aneinander vorbei. Natürlich werden zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit nur die aktuellen aktiven Bestandteile herangezogen. Die Führerscheinstelle kann jedoch aufgrund der Abbauprodukte eine charakterliche Nichteignung zum führen eine Kraftfahrzeugs ableiten und eine MPU anordnen. Darauf will ich hinaus und nicht darauf, dass man bekifften Fahrern kein Blut nehmen soll um den effektiven Wert an aktivem THC festzustellen. Das ist legitim. Aber doch nicht einem die Pappe nehmen, weil er Abbauprodukte im Blut hat und nichts, aber auch gar nichts weiter vorgefallen ist.
Ich neige dazu, der Linie der Verwaltungsbehörden zu folgen. Kann man anders sehen, muss man aber nicht. Aber da kommen wir nicht auf einen Nenner. Die vorherrschende Rechtsmeinung zur Zeit bejaht das, da beisst die Maus keinen Faden ab.
Aber, um vielleicht ein wenig die Schärfe aus der Diskussion zu nehmen: ich bin nicht gegen Cannabis eingestellt bzw verurteile die Konsumenten nicht. Ich persönlich habe es nie genommen und würde es auch nicht probieren, selbst wenn es legal wäre.
Und sollte es irgendwann mal eine demokratische Mehrheit pro legalisierung geben, dann ist das eben so. Fände ich persönlich zwar nicht gut, würde (und müsste) ich aber akzeptieren.
Eine Tatsache, die nicht wegdiskutiert werden kann, ist die Unvereinbarkeit von Rausch und Strassenverkehr. Daran würde auch eine Legalisierung nichts ändern, wie man es auch dreht und wendet.
Aber solange es nicht soweit ist, ziehe ich die Leute weiter im Rahmen der geltenden Gesetze aus dem Verkehr 😉
Ich glaube niemand hier will berauschte Kiffer hinterm Steuer haben.
Zitat:
[...] Die vorherrschende Rechtsmeinung zur Zeit bejaht das, da beisst die Maus keinen Faden ab. [...]
Nur beruht diese Rechtsmeinung auf Ideologie, nicht auf wissenschaftlichen Fakten. Die Urban Legend von den angeblichen Flashbacks durch nicht psychoaktive Abbauprodukte wurde schon lange widerlegt.
Und bzgl. der Abbauprodukte und aufgrund dessen angeordneten Massnahmen der Führerscheinstelle greift der Vergleich mit dem Alkohol eben doch.
Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, welcher mir im Grundgesetz einen vom Gleichbehandlungsgrundsatz erzählt, hat diesen auch in allen Bereichen umzusetzen.
Alles andere schädigt das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat bzw. dessen Exekutive nachhaltig.
Interessant vielleicht auch die Aussagen dieses Herrn vom Fach:
https://www.youtube.com/watch?v=pdnR67YJ6nk
Min ~12-14
Zitat:
@Benutzer37C schrieb am 19. März 2015 um 20:37:59 Uhr:
Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, welcher mir im Grundgesetz einen vom Gleichbehandlungsgrundsatz erzählt, hat diesen auch in allen Bereichen umzusetzen.
Wo siehst du da in Bezug auf das hier diskutierte Thema konkret benennbare Defizite?
Die Diskussion ist ja doch etwas von der ursprünglichen Fragestellung des TE abgedriftet 😉
Ich jedenfalls beziehe mich nur auf die Problematik mit den nicht die Verkehrstüchtigkeit einschränkenden Abbauprodukten.
Jemand der sich jeden Samstag die Kante gibt, hat bei einer Verkehrskontrolle am Mittwoch darauf mit keinerlei Repressalien zu rechnen.
Bei Jemandem der an jedem Samstag ein paar Joints raucht, wird im Falle einer Kontrolle mit Drogentest zum gleichen Zeitpunkt regelmäßig die Fahreignung in Frage gestellt (mit den entsprechenden Konsequenzen), obwohl keinerlei aktive Wirkstoffe mehr nachweisbar sind.
Sieht so die in Art. 3 GG geforderte Gleichbehandlung vor dem Gesetz aus?
Dabei muß man aber berücksichtigen, daß Alkohol eine legal konsumierbare Droge ist, die Stoffe aus der BTM-Liste jedoch nicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. März 2015 um 23:26:36 Uhr:
Dabei muß man aber berücksichtigen, daß Alkohol eine legal konsumierbare Droge ist, die Stoffe aus der BTM-Liste jedoch nicht.
Das schließt also die Gleichbehandlung aus? Bei Alkoholdelikten ist Justitia im Streitfall blind und bei Cannabis hat sie nur eine Augenklappe? 😕🙄
Das ist richtig, aber diese Tatsache darf bei der Beurteilung bzgl. der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs keine Rolle spielen. Zumindest mit meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit lässt sich das nicht vereinbaren.
Das ist doch nur eine juristische Hintertür um den Leuten auch den Besitz geringer Mengen auf Umwegen zur Last legen zu können. Nichts anderes. Da geht es nicht um Verkehrssicherheit.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 19. März 2015 um 19:12:01 Uhr:
. Was ist mit Cannabis? Wann kann der Betreffende wieder Auto fahren? Ab wann stellt er wegen seiner vernebelten Sicht kein Risiko mehr dar. Und: ich hatte schon mit Leuten zu tun, die völlig "abgedreht" wegen Kiffen waren. Einmal Ballerburg bitte.
Und was ist mit denen, die jedes WE im Fußballstadion oder daheim vor dem Fernseher "abdrehen"? 🙄 Das ist normal, ich weiß. 🙄
https://www.youtube.com/watch?v=dkz_w1kLBYs