Nach Mpu wieder erwischt mit thc
Hallo erstmal Kompliment an das Forum.
Hab schon viel gelesen doch nichts gefunden was mich schlauer gemacht hat.
Zu meiner Geschichte :
Wurde Ende 2008 von der Polizei angehalten. Urintest, Blutabnahme alles drum und dran. Anzeige wurde fallen gelassen also keine Owi. Dann kam einige Zeit später eine Anordnung zu zum Äg. Positiv. Darauf hin wurde mein FE entzogen. Nach Positiver Mpu und 6 Monate Abstinenz 2010 wiedererlangt. Am 03.04. Letzte Woche wieder angehalten und ich denke diesmal ist es auch eine Owi. Was hab ich zu befürchten? Da es meine erste Owi ist.
Kann ich auf eineinmaligen Konsum plädierenwenn die Blutwerte es zulassen? . Da es 5 Jahre her ist.
Bitte um Hilfe.
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Man Man Man älter geworden und doch nixs gelernt und nun nach einer Fluchtmöglichkeit suchen.
Sry aber meine berreichtschaft solch ein Verhalten zu unterstützen liegt im Minus bereich.
PS: Schreit nach Moralapostel, mir egal. Ob THC oder Alkohol völlig egal es gehört nicht in den Straßenverkehr.
219 Antworten
Das Bundesgesetz hat nur in Teilbereichen uebergeordnete Gueltigkeit,
wenn die Gesetzgebungsrechte eines Bundestaates betroffen sind.
Das ist Grundprinzip des foederalen Systems (auch in DE).
Nach den Bundesgesetzen ( bzgl. "Narcotics"😉 ist es z.B. nicht erlaubt,
mit Check oder Kreditkarte Cannabis zu kaufen, bzw. Geschaefte
mit Cannabis ueber Banken abzuwickeln. Die Kaeufe duerfen
deshalb nur in "cash" abgewickelt werden.
Dieses Bundesgesetz hat auch in Colorado seine Gueltigkeit, beruehrt
aber die generelle Gesetzgebung des betreffenden Staates nur geringfuegig.
Gruss
Zitat:
@AZ-JACK schrieb am 7. April 2015 um 14:03:16 Uhr:
Das Bundesgesetz hat nur in Teilbereichen uebergeordnete Gueltigkeit,
wenn die Gesetzgebungsrechte eines Bundestaates betroffen sind.
Das ist Grundprinzip des foederalen Systems (auch in DE).
Ganz so einfach ist das nicht. Jedenfalls nicht was das Strafrecht angeht. Da gibt es ja tatsächlich zwei völlig voneinander unabhängige Systeme, das Bundesrecht und das Einzelstaatenrecht. Ganz anders als in D, wo es genau EIN Strafgesetzbuch gibt, das in ganz D gilt, gibt es in den USA insgesamt über 50 Strafrechtssysteme (Föderal, Militär, sowie 1 pro Staat und Territorium).
Die Unabhängigkeit der Systeme geht so weit, dass nicht einmal das Verbot der "double jeopardy" greift: Man kann, wenn man vor einem Staats-Gericht freigesprochen wurde, tatsächlich wegen genau der gleichen Tat noch vor einem Bundesgericht angeklagt werden, sofern die Tat auch nach Bundesrecht strafbedroht ist und das Bundesgericht ebenfalls zuständig ist (was nicht automatisch dadurch, dass der Staat schon geklagt hat, negiert wird).
Daraus folgt unter anderem, dass, wenn im Federal Penal Code der Besitz von Marihuana strafbedroht ist, theoretisch auch ein Einwohner von Colorado, der seinen Stoff nach Colorado-Recht völlig legal gekauft und konsumiert hat, nach Bundesrecht angeklagt werden könnte. Vermutlich würde die Verteidigung im Falle eines Schuldspruch vor den Supreme Court ziehen, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, ob das zulässig ist oder nicht - aber solange es diese Entscheidung noch nicht gibt, ist das Ganze rechtlich schon ein Stück weit eine Grauzone.
Zitat:
Dieses Bundesgesetz hat auch in Colorado seine Gueltigkeit,
Natürlich. Die Banken operieren ja alle auch außerhalb von Colorado - wodurch jeder Zweifel daran, ob Bundesrecht greift oder nicht, ausgeräumt ist - und können es sich allein schon deshalb nicht leisten, bei der Finanzierung von etwas mitzuwirken, das nach Bundesrecht nichts anderes als Organisiertes Verbrechen ist.
Tatsache ist aber, dass die US-Bundestaaten ihre Rechte auf
Gesetzgebung fuer ihr Territorium wahrnehmen, weil sie dazu
"ermaechtigt" sind.
Von vornherein nicht oder schwer haltbare Gesetze machen nicht viel
Sinn. Es sei denn, man beabsichtigt einen Gang bis vor den
"Obersten Gerichtshof"um dort entgueltige Klaerung zu erreichen.
Falls bzw. wenn eine theoretisch moegliche Anklage nach
Bundesrecht erhoben wird/ werden sollte, wuerde diese
durch alle gerichtlichen Instanzen bis vor den Supreme Court of the US
getragen. Das dort gesprochene Urteil ist dann "Gesetz".
Das kann selbstverstaendlich so oder so ausfallen.
Der Andrang auf den Supreme Court scheint aber momentan nicht
gross zu sein, zumindest nicht gegen die zusehends lockerer
werdende Cannabis- Gesetzgebung in zahlreichen Bundesstaaten.
Und bis dahin ist es die tatsaechliche Gesetzgebung die gueltig
ist, nicht diejenige, die "vielleicht" irgendwann geaendert wird.
So wie hier bei uns die derzeitigen Gesetze gelten, welche ebenfalls
irgendwann angefochten oder geaendert werden koennen........
theoretisch.... und auch praktisch.
Gruss
Genau so ist es.
Präsident GWB ha irgendwann angeordnet, in den Staaten, die Marihuana legalisiert haben, das Bundesrecht nicht durchzusetzen, dh nach Staatenrecht legalen Besitz und Konsum von Marihuana nicht durch die Bundesbehörden verfolgen lassen. Erst wenn (und falls) es irgendeinem zukünftigen Präsidenten mal in den Sinn kommen sollte, diese Anordnung rückgängig zu machen, würde es zu dem von dir beschriebenen Prozess kommen bis hin zur Klärung durch den SCOTUS. Die, wie du sagst, so oder so ausfallen kann.
Dass der SCOTUS nicht immer vernünftig und bürgerfreundlich entscheidet, ist ja spätestens seit der Entscheidung über die Zulässigkeit sehr großer Wahlkampspenden (Citizens United) bekannt.
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http://mpu-support.de/drogen-mpu
Hier könnt Ihr alles drüber nachlesen. Ob es Sinn macht, sich schon am nächsten Tag wieder ans Steuer zu setzen ist ja eigentlich schwer zu sagen und da sind sich viele Experten uneinig. Fakt ist aber, der GEsetztgeber hat das so festegelegt. also muss man halt durch die MPU. Tja, Pech gehabt..
Der Thread schläft seit einem halben Jahr. Muss man den wieder aufwecken ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 9. Oktober 2015 um 22:26:22 Uhr:
Der Thread schläft seit einem halben Jahr. Muss man den wieder aufwecken ?
Den kannst du nicht mehr aufwecken der ist bestimmt auf Sendung 😁 😁 😁
Zu diesem Thread sollte alles gesagt sein.
Gruß
BMWRider