nach einem Verkehrsunfall Punkte?
Hi
hab grad ein Schock bekommen hatte vor 2 Wochen einen Verkehrsunfall und die Sache ist noch nicht mal geklärt wer Schuld ist.
Hab grad ein Bußgeldbescheid bekommen 60 Eu kosten für verfahren 20 eu +5,10 und +3 punkte.
1.seit wann gibt es punkte bei einem stinknormalen Verkehrsunfall?
2.Wer trägt die kosten wenn der unfallgeg. später doch schuldig ist?
16 Antworten
1-schon immer wenn man gegen die STVO verstoßen hat.
2-kA
ein ganz normaler Verkehrsunfall was hat das mit der stvo zu tun?
aber doch nicht gleich 3 Punkte oder?
kommt drauf an was passiert ist, STVO hat der Unfall viel mit zu tun 😉
laut Bullen vorfahrtsmißachtung,nach dem schadenhergang war ich schon aus der kreuzung ca 50 m schon raus und hatte mich in die abbiegespur eingeordnet der ist dann in ner 30 zone fast mit 60
in mein rechten kotflügel gerammt .also ich stand schon in der abbiegespur und er wollte an der nebenspur vorbei da die straße aber ziemlich eng ist und er zu schnell war rammte er erst gegen den borstein dann in mein kotflügel.
aber doch nicht 3 Punkte
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ich würde da erst einmal nichts zahlen denn zahlen heißt das du die Schuld zugibst. Am besten mit einem Anwalt drüber reden.
ja zahlen tu ich sowieso nicht und am unfall hatte ich auch nicht
den unfallbogen unterschrieben.ich hab aber grad kein RV Versicherung
Mir ist soetwas ähnliches passiert, ich bin abgebogen und mir ist einer rein gefahren - die Polizei sagt aber ich bin trotzdem schuld obwohl der Unfallgegner schon gesagt hat "Sorry ich habe sie nicht gesehen". Gestern bekam ich dann einen Brief mit 75€ Bußgeld und 2 Punkte - Ich glaub ich spinne!!!
Ich werde jetzt erst mal nicht zahlen und Wiederspruch einlegen!
Zitat:
Original geschrieben von BeamerXM
Mir ist soetwas ähnliches passiert, ich bin abgebogen und mir ist einer rein gefahren - die Polizei sagt aber ich bin trotzdem schuld obwohl der Unfallgegner schon gesagt hat "Sorry ich habe sie nicht gesehen". Gestern bekam ich dann einen Brief mit 75€ Bußgeld und 2 Punkte - Ich glaub ich spinne!!!
Ich werde jetzt erst mal nicht zahlen und Wiederspruch einlegen!
so ähnlich wars auch bei mir war schon abgebogen stand schon mit dem fahrzeug gradaus auf der Fahrbahn und schon in die nächste abbiegespur eingeordnet dann knallt der mir seitlich von hinten in den kotflügel.und das ganze in ner 30 zone wenn man die schäden betrachtet fuhr der über 50-60.
mir wollten sie damals nach meinem (selbstverschuldeten) unfall 500 DM strafe und 5 (!!!) punkte aufdrücken - in der probezeit! begründung: fahrlässige körperverletzung (weil sich mein beifahrer, der sich freundlicherweise nicht angeschnallt hatte, einen finger geprellt hat). so war jedenfalls die forderung des staatsanwalts. glücklicherweise hat der richter das dann etwas normaler betrachtet und die strafe auf (punktefreie) 75 DM festgelegt. von einem fahranfänger könne schliesslich nicht erwartet werden, dass er in jeder situation 100% richtig reagiert.
also: anwalt nehmen 😉
ALSO:
Bei Vorfahrtsverletzungen gibt es IMMER Punkte. Sobald ein Verstoß das Verwarngeld von 35 € überschritten hat und im Bußgeldbereich liegt, gibt es IMMER Punkte ab 40 €. Auch eine Verwaltungsgebühr kommt beim Bußgeld immer dazu. Da die Schuldfrage noch nicht feststeht, die Polizei, bzw. die Bußgeldbehörde (NICHT die Staatsanwaltschaft), dich aber erstmal als Betroffenen angegeben hat, was auch korrekt ist, weil du quasi Verursacher bist, kannst du dich ja dazu äußern und den Verstoß erstmal nicht zugeben. Dein gutes Recht. Es kann auch durchaus sein, dass gegen BEIDE Unfallbeteiligte das Bußgeldverfahren eingeleitet wird und nicht nur gegen Dich. Das ganze ist unabhängig von der eigentlichen Schadensregulierung. Einmal Ordnungswidrigkeitenrecht (StVO) und einmal Zivilrecht.
Weißt Bescheid?
ja schon ,hab ja deswegen auch den unfallbogen am unfallort nicht unterschrieben,aber kann ich auch gegen den Bescheid selber gegenklagen oder muß ich das über einen Rechtsanwalt laufen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Erci22
ich hab aber grad kein RV Versicherung
Die RV ist für einen Kraftfahrer zumindest ebenso wichtig wie die KFZ-Haftpflichtverscherung. Niemals ohne...
Zitat:
Original geschrieben von BeamerXM
Mir ist soetwas ähnliches passiert, ich bin abgebogen und mir ist einer rein gefahren - die Polizei sagt aber ich bin trotzdem schuld obwohl der Unfallgegner schon gesagt hat "Sorry ich habe sie nicht gesehen". Gestern bekam ich dann einen Brief mit 75€ Bußgeld und 2 Punkte - Ich glaub ich spinne!!!
Ich werde jetzt erst mal nicht zahlen und Wiederspruch einlegen!
Vergiss nicht, dass es ein Bußgeldbescheid ist. Du solltest auch mal das Kleingedruckte lesen bezüglich "nicht zahlen". Das hat mit Anerkennung der Schuld rein gar nichts zu tun. Wenn du es unterlässt, bekommst du noch mehr Ärger.
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
mir wollten sie damals nach meinem (selbstverschuldeten) unfall 500 DM strafe und 5 (!!!) punkte aufdrücken - in der probezeit! begründung: fahrlässige körperverletzung (weil sich mein beifahrer, der sich freundlicherweise nicht angeschnallt hatte, einen finger geprellt hat). so war jedenfalls die forderung des staatsanwalts. glücklicherweise hat der richter das dann etwas normaler betrachtet und die strafe auf (punktefreie) 75 DM festgelegt. von einem fahranfänger könne schliesslich nicht erwartet werden, dass er in jeder situation 100% richtig reagiert.
also: anwalt nehmen 😉
Du hättest allerdings vor Antritt der Fahrt sicherstellen können, dass sich der Beifahrer anschnallt, oder? Als Fahrzeugführer trägst schließlich du die Verantwortung für die Folgen bei einem Unfall.