Nach einem Jahr Unfallschaden entdeckt
Nach einem Jahr Unfallschaden entdeckt
hallo zusammen,
ich habe ein problem, ich habe vor ca. 1 jahr einen gebrauchten golf beim vw-händler gekauft. laut vertrag "UNFALLFREI" jetzt hat der tüv bei einen wertgutachten festgestellt das es sich um einen unfallwagen handelt.
weiss jemand wie hoch der schaden sein muss, damit ich noch ein recht auf wandlung habe oder wo ich mir online erstmal rat holen kann ohne gleich einen juristen zu beauftragen??
51 Antworten
@pdm80
Nein, keine Sorge.......
Ich lerne jeden Tag etwas dazu.
quod erat
demonstrandum.........
Ave.
eigene Erlebnisse
Hallo,
ich habe im April 2004 einen Gebrauchten bei einem Händler gekauft. Im April 2005 ( genau 1 Jahr und eine Woche nach dem Kaufdatum) habe ich von der Vorbesitzerin erfahren, daß das Fahrzeug einen erheblichen Vorschaden hatte ( 4160EUR)
Der Wagen wurde mir als Unfallfrei verkauft. Der Händler hatte mir gesagt, daß würde mich nichts angehen, als ich Ihn damit konfrontiert hatte. Also blieb mir nur der Weg zum Anwalt. Es kam im November zu einer Verhandlung. Laut Richterin bin ich betrogen worden, nur eine gütliche Einigung war nicht drin. Ich habe nur ein Problem, und zwar daß die gesetzliche Gewährleistungspflicht von einem Jahr um genau eine Woche überschritten war. Wenn ich den Schaden eine Woche vorher festgestellt hätte, hätte der Händler den Wagen sofort zurück nehmen müssen, nur da dieses um eine Woche überschritten ist, habe ich jetzt ein Problem. Ich stehe jetzt in der Beweispflicht, und muss dem Gericht beweisen, daß der Händler den Unfallschaden hätte wissen müssen und mich somit bei Kauf Arglistig getäuscht hat. Dies ist leider nur fast unmöglich.
Morgen ist nun die Urteilsverkündung in meinem Prozess, bin ja echt mal gespannt, ob ich das Gericht überzeugen konnte. ( denke mal eher nicht)
so ist unser Rechtsstaat!!! Vorsicht ich wohne in 353 (Großraum Gießen) wer dort wohnt und ein KFZ kaufen möchte, sollte sich besser mit mir in Verbindung setzen, damit ich ihm von einem bestimmten Autohaus (Vertragshändler) abraten kann!!!
Jedenfalls bin ich schon Mega aufgeregt vor Morgen und werde euch Natürlich Info geben wie die ganze Sache für mich gelaufen ist!!!
Re: eigene Erlebnisse
Zitat:
Original geschrieben von chriswal77
Ich stehe jetzt in der Beweispflicht, und muss dem Gericht beweisen, daß der Händler den Unfallschaden hätte wissen müssen und mich somit bei Kauf Arglistig getäuscht hat. Dies ist leider nur fast unmöglich.
Ich glaube auch das wird eher nichts, es sei denn die Vorbesitzerin sagt aus, sie hätte den Verkäufer auf den Schaden hingewiesen.
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Re: eigene Erlebnisse
Zitat:
Original geschrieben von chriswal77
Hallo,
ich habe im April 2004 einen Gebrauchten bei einem Händler gekauft. Im April 2005 ( genau 1 Jahr und eine Woche nach dem Kaufdatum) habe ich von der Vorbesitzerin erfahren, daß das Fahrzeug einen erheblichen Vorschaden hatte ( 4160EUR)
Der Wagen wurde mir als Unfallfrei verkauft.
das spielt doch keine rolle, die gesetzliche gewährleistungspflicht beträgt 24 monate! diese kann von privatpersonen ganz ausgeschlossen werden. von händlern kann diese auf 12 monate verkürzt werden. dieses muss dann aber ausdrücklich und schriftlich getan werden.
hat deine händler die gewährleistung auf 12 monate verkürzt oder nicht? wenn nicht musst du den prozess gewinnen!!!
Habe mal eine frage zu dem Thema. Nehmen wir an ich habe vor 4 Monaten ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Angeblich Unfallfrei. In diesen 4 Monaten fahre ich mit dem Auto 30000 KM. Erst danach stelle ich fest das es ein Unfallauto ist und will ihn komplett zurück geben.
Bekomme ich dann den damaligen Kaufpreis zurück, oder wird dieser durch die gefahrenen Kilometer gemindert?
Ich würde meinen Golf am liebsten auch mal auf Unfallfreiheit checken lassen. Ich bin mir so langsam nicht mehr so sicher ob mich mein Händler nicht auch beschissen hat. (wäre dem VW Hädnler echt zu zutrauen!)
Hab da so nen andeuter an der Heckklappe. Da sieht es so aus als wäre da schonmal nachlackiert worden...
Ach ja und wer kann mir sagen ob mein Auto einen Unfall hatte?
am besten fahr zur dekra und lass das auto mal checken.
wenn es sich herausstellt das der wagen einen unfall hatte und als unfallfrei verkauft wurde kannst du den wagen zurück geben. arglistige täuschung nennt man das ganze.
weiss nicht genau, aber in diesem fall meine ich bekommst du dein geld komplett zurück.
ich weiß es auch nicht genau. aber entweder du bekommst alles zurück oder, sollte dies nicht der fall sein, so werden pro 1000km 1% des preises als rückgabe der von dir daraus gezogenen nutzen fällig..
Zitat:
Original geschrieben von Clown28
...sollte dies nicht der fall sein, so werden pro 1000km 1% des preises als rückgabe der von dir daraus gezogenen nutzen fällig....
Es gibt bereits Urteile, in denen ein Nutzungsabzug von 0,45% pro 1000 km als angemessen angesehen wird. Ein Abzug von 1% pro 1000 km ist eindeutig zu hoch.
Re: Re: eigene Erlebnisse
Zitat:
Original geschrieben von herr b
dieses muss dann aber ausdrücklich und schriftlich getan werden.
Ich würde mal davon ausgehen, dass der Standardsatz im Vertrag steht. Ansonsten hätte der Anwalt das wohl bemerken sollen.
Re: Re: Re: eigene Erlebnisse
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Ich würde mal davon ausgehen, dass der Standardsatz im Vertrag steht. Ansonsten hätte der Anwalt das wohl bemerken sollen.
du kannst dir gar nicht vorstellen was anwälte alles übersehen.
Hallo, in meinem Vertrag steht, daß eine 1 jährige Gewährleistungspflicht besteht, da es sich um ein Gebraucht Fahrzeug handelt. Allerdinings steht noch ein Zusatz dabei, der besagt, daß bei Arglistiger Täuschung noch weitergehend Ansprüche bestehen bleiben. So, das wäre alles nicht das Thema, aber wie gesagt- ich muß dem Gericht beweisen, daß ich arglistig getäuscht worden bin.
Wobei wenn die Dekra sagt, daß es sich um einen vertuschten und gepfuschten Unfallschaden handelt, so denke ich hätte der Händler was davon wissen müssen, selbst wenn er das Fahrzeug als Unfallfrei angekauft haben sollte. Wenn er es wirklich nicht gemerkt haben sollte, hat er in meinen Augen als Händler total versagt.
Als kleiner Tip, für alle die solch Ähnliches durchmachen.
Die Richterin hat mir den Tip gegeben einfach mal die Presse einzuschalten, die würde sich für solche Fälle immer sehr Interessieren.
Vielleicht sollte man das auch mal tun, es scheint sich ja nicht um einzelfälle zu Handeln und ich will nicht wissen, wieviele Autos hier rum fahren, wo solche Sachen niemals aufgedeckt werden.
Die Händler müssten alle auf eine schwarze Liste gesetzt werden!!!
Ich gehe Ja zum Händler und nehme ein paar Hundert Euro mehr in Kauf, weil ich mich dann in Sicherheit wäge.
Zitat:
Original geschrieben von chriswal77
Als kleiner Tip, für alle die solch Ähnliches durchmachen.
Die Richterin hat mir den Tip gegeben einfach mal die Presse einzuschalten, die würde sich für solche Fälle immer sehr Interessieren.
Hallo !
Rechtsberatungen sind hier ja nicht möglich.
Aber vielleicht sollte sich die Richterin/dein Anwalt mal vergleichbare Urteile (aus Köln) anschauen, in denen davon ausgegangen wird, dass ein Händler so einen Unfallschaden beim Ankauf sehen muss. Wenn nicht, ist das sein Pech. Es gelten bei einem Händler dann auch andere Verjährungsfristen.
Nur mal so als Frage: Wenn ein Auto ueber ein Jahr lang gefahren wurde und in dieser Zeit dazu also sicher genug war, der Vorteil der Fahrzeugnutzung also vollstens bestand, was macht es da fuer einen Unterschied ob der Wagen einen reparierten Unfallschaden hatte oder nicht? Nur der eventuell niedrigere Kaufpreis? Ich meine, haette es einen Nachteil gegeben, wie z.B. verzogene Fahrspur, Rost, oder schlimmeres, haette man es vorher auch feststellen koennen, oder? Hat der Haendler da nach deutschem Recht einen Weg um davonzukommen?
Ich hab jetzt mal eine ganz blöde Frage: Was wird überhaupt als Unfallschaden angesehen? Habe auch einen Gebrauchten beim Händler gekauft und per Zufall den Ankaufvertrag mit dem 1. Besitzer gefunden. Dort sind 2 größere Parkschäden erwähnt die durch Austauschen der hinteren Stoßstange und des rechten Kotflügels behoben wurden. Der Händler hat mir den Wagen als unfallfrei verkauft! War das rechtens oder hatte ich Anspruch auf Preisnachlass?