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Nach dem Auto Verkauf, defekt!!!

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 25. Januar 2020 um 21:47

HalloLeute vom Motor Talk,

habe ein Problem. Am Donnerstag habe ich mein VW Passat BJ 2002 an jemandem verkauft. Das Auto habe ich schon seit einem Jahr in Besitz gehabt. Wegen Neuanschaffung musste ich verkaufen. Am Auto war nur die Auspuffanlage undicht und ZV ging nicht per Funk. Diese Mängel habe ich dem Käufer auch geschildert. Sonst war am Auto keine Mängel bekannt gewesen. Dennoch haben wir uns geeinigt und dieser kaufte das Auto von mir. Im Kaufvertrag habe ich geschrieben das kein Garantie und keine Gewährleistung bestehe. Bei später auffallende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Er war damit Einverstanden.

Nun das Problem: Er rief mich am Freitag, nachdem er das Auto umgemekdet hat, an teilte mir mit, dass die Motorleuchte angegangen ist. Und Heute (Samstag) rief er mich wieder an, dass die Temperaturanzeige hochsteigt. Er musste Wasser nachfüllen. Trotzdem ging die Anzeige beim fahren wieder hoch. Er bat mich zu kommen. Das tat ich auch. Er sagte mir das er probleme mit dem Auto habe. Er hat angedeutet, dass ich das Auto zurücknehmen solle, womit ich nicht Einverstanden bin. Muss ich das Auto nun zurücknehmen und das Geld zurück erstatten? Oder hat er kein Recht dazu? Meine zweite Frage wäre, was könnte am Auto sein? Wieso steigt die Temperatur? Was ist wohl am Motor kaputt?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Welch ein Quatsch.

Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.

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Ich denke es ist wichtig nochmals auf den Unterschied Garantie / Gewährleistung hinzuweisen

https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (24 Monate) und da gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller, Anbieters und kann mehrere Jahre betragen.

Da es hier um einen Privaten Verkauf geht, solltest Du dies noch besonders hervorheben.:

 

''Nur Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen

Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten, sofern Sie bei einem gewerblichen Händler kaufen. Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson kaufen, sind Sie in einer rechtlich schlechteren Position als beim Kauf vom Händler. Haben Sie zum Beispiel bei Ebay etwas von privat ersteigert, hat der Verkäufer womöglich die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Schauen Sie in den Verkaufstext. Finden Sie keine Angaben dazu, muss auch die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen.''

Kein Fall ist wie der andere. Und bei der alten Schüssel wird sich niemand auf einen Rechtsstreit einlassen. Der TE ist wohl vor lauter Schreck ausgestiegen. Kümmert sich jetzt schon um den Radiotausch bei seinem neuen Wagen.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 26. Januar 2020 um 11:24:07 Uhr:

 

Dumm, daß Du überhaupt der Aufforderung nachgekommen bist, zu ihm zu kommen.

ja, vollkommen dumm

@all

Falls Ihr es noch nicht BEMERKT habt, der TE hat sich seit dem Eröffnungspost NICHT mehr gemeldet!

Drei Seiten diskutiert für nichts!

Ich würde empfehlen, das die User welche sich in einem Fred mit Beiträgen "einbringen", "beobachten" ob der TE noch Interesse zeigt und so nach zwei/ drei Tagen OHNE Lebenszeichen des TE, einen entsprechende Beitrag mit diesem Hinweis posten!

Ansonsten erinnert mich das stark an den Witz, wo eine ganze Menge Menschen zusammen stehen und wie gebannt in den Himmel starren. Es kommt noch ein Mann dazu und schaut auch in den Himmel, kann aber nichts ungewöhnliches sehen! Nach einer viertel Stunden fragt er den neben Ihm stehenden: "Warum schauen hier alle in den Himmel?" Antwort: "Keine Ahnung aber der letzte der das wusste ist vor einer halben Stunde gegangen!"

MfG Günter

Also es wurde nur 2 Tage diskutiert, was ja noch normal ist. Auf Grund dem unüberlegten Blödel-Komentar von @oldie1962 wurde er aus der versenkung geholt.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 7. Februar 2020 um 17:13:25 Uhr:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 26. Januar 2020 um 11:24:07 Uhr:

 

Dumm, daß Du überhaupt der Aufforderung nachgekommen bist, zu ihm zu kommen.

ja, vollkommen dumm

Deutlich dümmer als das naive verhalten des TE, ist dein "der TE ist dumm" Kommentar. So muss man sich nicht wundern, wenn die Leute irgendwann nicht mehr antworten.

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