Nach dem Auto Verkauf, defekt!!!
HalloLeute vom Motor Talk,
habe ein Problem. Am Donnerstag habe ich mein VW Passat BJ 2002 an jemandem verkauft. Das Auto habe ich schon seit einem Jahr in Besitz gehabt. Wegen Neuanschaffung musste ich verkaufen. Am Auto war nur die Auspuffanlage undicht und ZV ging nicht per Funk. Diese Mängel habe ich dem Käufer auch geschildert. Sonst war am Auto keine Mängel bekannt gewesen. Dennoch haben wir uns geeinigt und dieser kaufte das Auto von mir. Im Kaufvertrag habe ich geschrieben das kein Garantie und keine Gewährleistung bestehe. Bei später auffallende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Er war damit Einverstanden.
Nun das Problem: Er rief mich am Freitag, nachdem er das Auto umgemekdet hat, an teilte mir mit, dass die Motorleuchte angegangen ist. Und Heute (Samstag) rief er mich wieder an, dass die Temperaturanzeige hochsteigt. Er musste Wasser nachfüllen. Trotzdem ging die Anzeige beim fahren wieder hoch. Er bat mich zu kommen. Das tat ich auch. Er sagte mir das er probleme mit dem Auto habe. Er hat angedeutet, dass ich das Auto zurücknehmen solle, womit ich nicht Einverstanden bin. Muss ich das Auto nun zurücknehmen und das Geld zurück erstatten? Oder hat er kein Recht dazu? Meine zweite Frage wäre, was könnte am Auto sein? Wieso steigt die Temperatur? Was ist wohl am Motor kaputt?
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:
Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate
Welch ein Quatsch.
Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.
35 Antworten
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 26. Januar 2020 um 13:40:54 Uhr:
Zitat:
@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:
Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate
Hast du etwa den besagten Passat gekauft? Netter Versuch an das Geld zurück zukommen😁An den TE
Das du dir den Wagen sogar noch angeschaut hast, war wohl ein Fehler. Jetzt wird der Käufer nicht locker lassen und dich weiter mit Forderungen bombadieren.Du hast den Wagen als Privatmann verkauft, also keine gesetzliche Gewährleistung. Das hast du sogar noch extra in der Vertrag geschrieben. Dazu ist die Kiste 18 Jahre alt. Da sind Probleme eher die Regel als die Ausnahme. Sag dem Käufer, dass du alles weitere ablehnst. Ansonsten soll sich der Käufer den gleichen Rat von seinem Anwalt abholen. Nur wenn du den Fehler kanntest und ihn arglistig verschwiegen hast, könnte es Probleme geben.
Entspann dich, mach also gar nichts mehr und weise den Käufer freundlich ab.
Falsch.
Gerne nochmal, nur wenn die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, gillt sie nicht.
Da ist das Alter erst ein mal egal. Gerade, da wir den Mangel und deine Ursache nicht kennen.
Könnte sich ja auch um Verschleiß handeln!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2020 um 13:48:14 Uhr:
Falsch.
Gerne nochmal, nur wenn die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, gillt sie nicht.
Da ist das Alter erst ein mal egal. Gerade, da wir den Mangel und deine Ursache nicht kennen.
Könnte sich ja auch um Verschleiß handeln!
Die Gewährleistungsklausel steht in jedem normalen Kaufvertrag, dazu hat er es nochmal explizit reingeschrieben. Art und Ursache des Mangels sind völlig egal. Was ist daran unklar.
Und was hat Gewährleistung in diesem Zusammenhang mit Verschleiß zu tun😕
Die Fehlerbeschreibung hört sich an, als hätte ein Marder einen Kühlwasserschlauch angebissen. Da reicht schon eine Nacht am falschen Ort.
keiner von uns war dabei, über Ursachen müssen wir nicht weiter spekulieren. Tut auch nicht viel zur Sache.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 26. Januar 2020 um 14:05:57 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2020 um 13:48:14 Uhr:
Falsch.
Gerne nochmal, nur wenn die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, gillt sie nicht.
Da ist das Alter erst ein mal egal. Gerade, da wir den Mangel und deine Ursache nicht kennen.
Könnte sich ja auch um Verschleiß handeln!
Die Gewährleistungsklausel steht in jedem normalen Kaufvertrag, dazu hat er es nochmal explizit reingeschrieben. Art und Ursache des Mangels sind völlig egal. Was ist daran unklar.
Und was hat Gewährleistung in diesem Zusammenhang mit Verschleiß zu tun😕
Und warum schreibst Du dann, wenn Privat dann keine Gewährleistung?
Das ist und bleibt falsch.
Da du selbst das Alter in dem Zusammenhang erwähnt hast, sollte man erst einmal die Ursache des Mangels kennen, um dann ggf. zu sehen ob es sich in diesem Fall eher um Verschleiß oder einen Sachmangel handelt.
Es ist eigentlich so einfach.
Und nein, nicht in jedem Kaufvertrag ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn auf einen Stück Papier steht, "ohne Gewähr" oder "gekauft wie gesehen", kann einem das vor Gericht um die Ohren fliegen.
@Recicin
Was für einen Kaufvertrag hadt du genommen?
Selbst formuliert, oder einen Vordruck von Mobile oder ADAC?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Januar 2020 um 14:13:29 Uhr:
keiner von uns war dabei, über Ursachen müssen wir nicht weiter spekulieren. Tut auch nicht viel zur Sache.
..das ist allerdings richtig und solange der TE nicht einmal den Kaufvertrag einstellt ist es auch müßig weiter über Sachmängelhaftung von Privat oder nicht zu debattieren 😠
Mfg Mario
Zitat:
@Recicin schrieb am 25. Januar 2020 um 22:47:36 Uhr:
HalloLeute vom Motor Talk,
Dennoch haben wir uns geeinigt und dieser kaufte das Auto von mir. Im Kaufvertrag habe ich geschrieben das kein Garantie und keine Gewährleistung bestehe. Bei später auffallende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Er war damit Einverstanden.
Liest überhaupt jemand den Ausgangsthread?
Ein Privatverkäufer muss weder Garantie geben, noch sollte er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug deklarieren "um auf Nummer sicher" zu gehen.
Er braucht einfach nur sämtliche ihm bekannten Mängel anzugeben (idealerweise schriftlich im Vertrag) und die Gewährleistung/sachmängelhaftung auszuschließen.
Das ist doch jetzt wirklich kein Hexenwerk.
Sämtliche nachträglichen Forderungen des Käufers sind dann entweder sein Pech oder unseriös.
Verstehe echt nicht was manche hier für Tipps geben.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 26. Januar 2020 um 15:05:43 Uhr:
Liest überhaupt jemand den Ausgangsthread?
und vor allem: gibts auch noch Beiträge, die oft genug Gesagtes nicht nochmal wiederkäuen müssen? 🙄
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Januar 2020 um 16:20:40 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 26. Januar 2020 um 15:05:43 Uhr:
Liest überhaupt jemand den Ausgangsthread?und vor allem: gibts auch noch Beiträge, die oft genug Gesagtes nicht nochmal wiederkäuen müssen? 🙄
Hast prinzipiell recht - nur manchen falschen Aussagen kann man nicht oft genug widersprechen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. Januar 2020 um 15:53:17 Uhr:
Ein Privatverkäufer muss weder Garantie geben, noch sollte er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug deklarieren "um auf Nummer sicher" zu gehen.
Er braucht einfach nur sämtliche ihm bekannten Mängel anzugeben (idealerweise schriftlich im Vertrag) und die Gewährleistung/sachmängelhaftung auszuschließen.
Das ist doch jetzt wirklich kein Hexenwerk.
Sämtliche nachträglichen Forderungen des Käufers sind dann entweder sein Pech oder unseriös.Verstehe echt nicht was manche hier für Tipps geben.
Und genau das hat der TE gemacht, womit er auf der sicheren Seite ist.
Leider ist schon so viel geschrieben worden, dass der TE wohl eher verunsichert ist.
Zitat:
@Randoman schrieb am 26. Januar 2020 um 00:03:19 Uhr:
Immer ausdrücklich nur als "Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender zum ausschlachten" verkaufen, ohne jegliche Garantie, ohne Gewähr, ohne Rückgaberecht, der Kunde muss dahingehend ausdrücklich den Verzicht bestätigen, handschriftlich als Klausel, egal wie alt und in welchem Zustand die Kutsche ist.
Nö, das geht nur wenn der Preis entsprechend niedrig ist. Was soll das auch als Privatverkäufer kannst doch die Gewährleistung sowieso regulär ausschließen, da muß du nicht solchen Unsinn (Juristisch gesehen) reinschreiben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 26. Januar 2020 um 22:06:35 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. Januar 2020 um 15:53:17 Uhr:
Ein Privatverkäufer muss weder Garantie geben, noch sollte er das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug deklarieren "um auf Nummer sicher" zu gehen.
Er braucht einfach nur sämtliche ihm bekannten Mängel anzugeben (idealerweise schriftlich im Vertrag) und die Gewährleistung/sachmängelhaftung auszuschließen.
Das ist doch jetzt wirklich kein Hexenwerk.
Sämtliche nachträglichen Forderungen des Käufers sind dann entweder sein Pech oder unseriös.Verstehe echt nicht was manche hier für Tipps geben.
Und genau das hat der TE gemacht, womit er auf der sicheren Seite ist.
Leider ist schon so viel geschrieben worden, dass der TE wohl eher verunsichert ist.
Naja ein roter Faden lässt sich trotzdem leicht erkennen (wenn man die jeweiligen Ausreißer nach oben und unten rausfiltert).