Nach 8 Wochen Getriebeschaden. Händler will nicht zahlen/reparieren.

BMW 5er E61

Hallo zusammen.

Mein Cousin hat sich etwa zur gleichen Zeit nen E61 gekauft wie ich.
Allerdings nen LCI 525d Automatik mit um die 100000 km.

Nach 4 Wochen wollte das Getriebe nicht mehr so wie es sollte.
Damit ist er dann zum Händler (Fähnchenhändler).
Die ließ nen Ölwechsel machen mit Filter, wobei der Filter schon erhebliche Ablagerungen hatte. Mehr als Normal wäre.

Na und wie es auch kommen musste, war der Fehler nicht weg. Ergebnis: Getriebeschaden.

Dem Händler ist aber ne Rep oder austausch zu teuer, und will einfach das Auto zurück nehmen und in den Export schieben.

Soweit so gut. Aber es wurde schon in das Auto Investiert. 4 neue Sommerreifen, Beide Thermostate und ne AHK.
Wurde zwar alles selber gemacht, aber kosten sind ja doch entstanden.
Reifen 600
AHK 300
Thermostate 100

Wer übernimmt jetzt diese kosten? Der Händler? Oder mein Cosin?
Grundsätzlich will er das Auto ja auch nicht abgeben, aber der Händler verweigert einfach die Reparatur. Na und und jetzt steht das Auto....

Beste Antwort im Thema

Also juristisch versammeln sich hier ganz schön viele trübe Tassen... 😁 , obwohl das Ganze nun schon so oft durchgekaut wurde.

(Entschuldigt bitte mein kleines Späß'le... 😛)

1. Da es sich bei dem Verkäufer um einen Händler und beim Käufer um eine Privatperson handelt (nehme ich jetzt zumindest mal an), gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung einschließlich der Beweislastumkehr. Dahingehend scheint das Allen soweit klar zu sein.

2. Allein der Käufer entscheidet, ob er den Wagen zurückgeben möchte oder nicht. Der Händler hat da keinerlei Mitspracherecht.

3. Lehnt der Verkäufer eine Reparatur ab oder bleibt ein zweiter Reparaturversuch erfolglos, kann der Käufer den Wagen auf andere Art und Weise reparieren lassen und die Kosten beim Verkäufer einfordern.

* * * * *

Ergo ergeben sich folgende Möglichkeiten für den Käufer:

1. Er lässt das Fahrzeug professionell bei BMW reparieren, zahlt eine Menge Geld voraus und hofft, dass beim Händler was zu holen ist. Dauer bis zum vollstreckbaren Titel etwa 3 bis 6 Monate.

2. Der Käufer beschafft sich ein gebrauchtes Getriebe und lässt es kostengünstig in einer freien Werkstatt einbauen. Der Rest bleibt wie unter Punkt 1 beschrieben, also mit den Kosten in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass was zu holen ist.

3. Der Käufer entscheidet sich das Fahrzeug zurückzugeben.

* * * * *

Den Zweiflern hier sei gesagt, dass der Händler für eine Verbesserung der Sache ebenso aufkommen muss wie der Käufer bei einer Verschlechterung der Sache. Bei einer Wandflung / Rückgabe sind nämlich die Leistungen beider Parteien zurückzugewähren, in der Regel Auto gegen Geld. Dabei wird in der Regel eine Verschlechterung der Sache in Abzug gebracht (zum Beispiel die gefahrenen Kilometer oder bis dahin fabrizierte Unfallschäden, Kratzer udgl...).

Dem entsprechend ist aber auch eine Werterhöhung auszugleichen. Manchmal die neue Bereifung, manchmal das aufgerüstete Navi oder oder oder.

Es wird also faktisch gegengerechnet. Die gefahrenen Kilometer gegen den werterhöhenden Faktor, wobei das im Ganzen natürlich Verhandlungssache bleibt. Ein paar Hunderter hin oder her, eine einvernehmliche Einigung bedarf natürlich auch entsprechendes Entgegenkommen - von beiden Seiten...

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Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe


Wie wird bei so einer Rücknahe die Wertminderung ermittelt. Pro gefahren km 30 Cent oder woran wird sowas fest gemacht?

Nee nee, die 30 Cent pro Kilometer ist eigentlich eine rein steuerliche Größe, auch wenn man sie aus Vereinfachungsgründen gern auch mal als allgemeinverbindlich ansehen möchte...

In der Regel geht man bei einem mittelpreisigen Gebrauchtwagen mit entsprechender Restnutzungsdauer von 0,4 bis 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Km aus. Allerdings gibt es auch hier Abweichung nach oben und nach unten (siehe Zitat unten). Dem entgegen stehen die Zinsen, die bei wirtschaftlichem Handeln mit dem Gesamtbetrag hätten erzielt werden können. Diese sollen nach dem AG Aschaffenburg auf 2,5 % des Kaufpreises geschätzt werden können.

Der Vollständigkeit halber:

Zitat: "Die Höhe des Nutzungsersatzanspruchs errechnet sich aus dem Bruttokaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer, der um einen etwaigen Minderungsbetrag wegen eines Mangels gekürzt und die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer geteilt wird. Der sich ergebende Wert wird wiederum mit der tatsächlichen Nutzungszeit multipliziert. (Hierzu: OLG Hamburg VersR 1981, 138; BGH NJW 1991, 2484)"

Im Falle eines Falles ist das einem normalen Gericht aber zu hoch und man beschränkt sich auf einen pauschalisierten Prozentsatz wie oben benannt - ohne einer nachvollziehbaren Berechnungsformel zu folgen...

Interessant wird so eine Berechnung aber durchaus, wenn man mal den Unterschied zwischen einem 5000 Euro Gebrauchtwagen und einer 100.000 Euro Nobelkarosse heranzieht... 😁

Wenn man der Meinung ist, das per Paragraphen regeln zu müssen, hilfreich. Um seine eigene Position einschätzen zu können, auch.

Andererseits hilft auch ein gewisses Maß an gesundem Menschenverstand und wie immer gilt, redenden Menschen kann geholfen werden. Es müssen nicht immer mutwillig ausufernde Kosten produziert werden, wodurch letzlich nur der Berufsstand der Winkeladvokatur (fällt laut BVerfG unter freie Meinungsäußerung) gewinnt. 😉 Eine Einigung in Sichtweite reicht doch schon. 🙂

just my two

Da magst Du im Großen und Ganzen auch recht haben, wobei sich meine Ausführungen in der Regel eher darauf beziehen, dass es kein Entgegenkommen und keine einvernehmliche Einigung gibt.

Da geht es letztlich auch nicht um Paragraphenreiterei oder darum seinen Anwalt glücklich zu machen, sondern schlichtweg darum, dass man Rechte hat und nicht auf den Gutwill des Anderen angewiesen ist. Auch ein Händler hat Rechte und wird diese im Regelfall durchzusetzen wissen.

Miteinander reden ist natürlich immer die bessere Alternative, aber nicht immer führt diese auch zu einem annehmbaren Erfolg. Beim Verkaufen redet mancher Händler nämlich ziemlich viel, nur im Falle eines Problems gehen dann von vornherein schon die Scheuklappen hoch.

Jetzt also zu denken, dass man immer alles friedlich und einvernehmlich regeln kann ist wohl wenig realistisch. Es gibt immer Fälle wo eine einvernehmliche Einigung angebracht ist und andere, wo man ganz klar eine Grenze ziehen muss. Je nach Ehrlichkeit des Händlers beim Verkauf des Fahrzeuges oder der Reaktion des Händlers im Falle eines Problems... 😁

Hallo!

Was mich stutzig macht:
Fähnchenhändler, 100.000 km, Getriebeschaden.
Eines der drei Sachen stimmt evtl. nicht.

Natürlich kann ein Getriebe auch schon mal nach 100.000 km defekt sein, aber das kommt doch nicht so häufig vor.
Nichts gegen Fähnchenhändler, ich habe meinen auch bei einem gekauft. Aber wie glaubhaft ist die KM Angabe?

Was kommt als nächstes, wenn der Händler nicht mehr haftet?

Ich würde auch lieber auf ein paar € verzichten und mich nach etwas anderem Umschauen.

Gruß, Ralf

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Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Da magst Du im Großen und Ganzen auch recht haben, wobei sich meine Ausführungen in der Regel eher darauf beziehen, dass es kein Entgegenkommen und keine einvernehmliche Einigung gibt.

Da geht es letztlich auch nicht um Paragraphenreiterei oder darum seinen Anwalt glücklich zu machen, sondern schlichtweg darum, dass man Rechte hat und nicht auf den Gutwill des Anderen angewiesen ist. Auch ein Händler hat Rechte und wird diese im Regelfall durchzusetzen wissen.

Miteinander reden ist natürlich immer die bessere Alternative, aber nicht immer führt diese auch zu einem annehmbaren Erfolg. Beim Verkaufen redet mancher Händler nämlich ziemlich viel, nur im Falle eines Problems gehen dann von vornherein schon die Scheuklappen hoch.

Jetzt also zu denken, dass man immer alles friedlich und einvernehmlich regeln kann ist wohl wenig realistisch. Es gibt immer Fälle wo eine einvernehmliche Einigung angebracht ist und andere, wo man ganz klar eine Grenze ziehen muss. Je nach Ehrlichkeit des Händlers beim Verkauf des Fahrzeuges oder der Reaktion des Händlers im Falle eines Problems... 😁

Da bin ich ganz bei Dir. Leider vermisse ich bei vielen Verbrauchern den Willen, überhaupt mit dem Händler das Gespräch ohne anwaltliche Vertretung zu suchen. Auch hier im Forum wird häufig der Rat gegeben, sich sofort einen Anwalt zu nehmen. Ein professioneller Rechtsbeistand ist leider nicht immer zu vermeiden, aber zumindest einen Versuch, das Problem in einem vernünftigen Gespräch im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen, sollte man schon starten.

Zitat:

Original geschrieben von ertho


...aber zumindest einen Versuch, das Problem in einem vernünftigen Gespräch im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen, sollte man schon starten.

Also wenn ich das jetzt nicht mit einem anderen Fred verwechsel, ist das Gespräch bereits erfolglos gescheitert. Gut, man weiß natürlich nicht in welcher Art und Weise das Gespräch erfolgte - aber die Verweigerung steht ja bereits, da der Händler das Fahrzeug gern für lau zurücknehmen möchte. Zumindest bin ich davon ausgegangen... 🙂

@rchmiele
ja mich machte es auch stutzig. Aber die Historie ist Lückenlos nachzuvollziehen durch Rechnungen, Serviceheft und HU Berichte.

@neo

Ja du siehst das ganz richtig. Das Gespräch hatte schon stattgefundenen. Zwar ohne Hintergrundwissen, aber es wurde dem VK schon deutlich grmacht das man nicht gewillt ist das Auto zurück zu geben.

Auch mit dem angelesenen Wissen, und nach Rücksprache mit dem RA, bleibt die verweigerung durch den VK.

Wir werden jetzt wohl das Auto abholen, und beim Getriebefuzzi vorstellen. Haben mit dem schon gesprochen. Nen Generalüberholtes soll mit Einbau ca. 2500 kosten. Die wird er jetzt erstmal verschießen müssen, wenn das Getriebe wirklich hinuber ist. Aber der würde auch eine Teilreparatur durchführen. Halt das was wirklich erforderlich ist. Die kosten wird er dann über einen RA geltend machen. Rechtschutz ist vorhanden.

So denke ich mal, dass alles seinen geregelten Gang gehen wird. Ob man halt dann am Ende was holen kann, ist bei Fähnchenhändlern (hauptsächlich mit Migrationshintergrund) immer so eine Sache.

So lange es möglich ist den Betrag vorzuschießen und notfalls auch darauf sitzenzubleiben, ist die Lösung wahrscheinlich sogar die stressloseste... 😛

genau aus diesen Gründen, kaufe und zahle ich gerne ein paar Euro mehr bei einem Seriösen Händler mit dem ich mich erstens in der Landessprache anständig Unterhalten kann sowie in einem Rechtsstreit bei diesem auch etwas zu holen ist und nicht dieser plötzlich sein Gewerbe abgemeldet hat und dieser zurück in den Ostblock gezogen ist und von heute auf morgen unauffindbar ist oder unter anderem Namen ein anderes Gewerbe eröffnet hat - aus diesem guten Grund würde ich diesen Möchtegern Händlern eine großen Riegel vor schieben armes Deutschland!
Und was da dazu kommt ist auch immer die Seriösität der Laufleistung des Fahrzeuges.

Zitat:

Original geschrieben von Fili


Und was da dazu kommt ist auch immer die Seriösität der Laufleistung des Fahrzeuges.

HiHi..., beim ersten Teil stimm ich Dir noch vollends zu, aber beim oben zitierten Teil musste ich schon schmunzeln... 😁

Meine Erfahrungen beruhen zwar im Gesamten auf nun 23 Jahren Gebrauchtwagenerfahrung, aber die Highlights waren:

- 1 Fahrzeug mit gut gedrehten Kilometern nebst vertuschtem Unfallschaden und gefälschtem Serviceheft

- 1 Fahrzeug mit verschwiegenem Unfallschaden

- 1 Fahrzeug mit falscher Motorisierung

Übrigends allesamt von Autohäusern, eines davon sogar mit blau weißem Propeller. Und nein, die Schuld lag nicht beim Vorbesitzer, sondern bei den Autohäusern selbst... 😁 😁 😁

* * * * *

Aber gut, wäre vermessen nicht zuzugeben, dass die Wahrscheinlichkeit weitaus geringer ist, als beim Ostblock- Wald- und Wiesenhändler. Nur eine schlussendliche Garantie ist es nicht... 🙂

Ich weiß gar nicht warum der Fähnchenhändler jetzt unbedingt einen Migrationshintergrund haben musste. Davon war glaube ich in keinem der Beiträge des TE die Rede.

Was so ein Fahrzeug mit nachvollziehbarer Laufleistung bei einem Fähnchenhändler macht ist schnell erklärt. Hersteller und Niederlassungen haben oft Verträge mit Fähnchenhändlern, denen sie im Paket immer wieder einen ganzen Schwung Autos rüberschieben, die sie aus welchem Grund auch immer im Augenblick nicht selbst auf dem Hof stehen haben wollen.

Sei es, dass das Fahrzeug zu alt ist, eine zu hohe Laufleistung hat, sie selbst schon zu viele Fahrzeuge dieses Typs auf dem Hof stehen haben oder was auch immer. Nicht jeder freie Gebrauchtwagenhändler hat nur Schund auf dem Hof stehen.
Mein Auto war damals auch so ein Fall. Nachvollziehbare Laufleistung aber relativ viele Kilometer und eine Autovermietung als Ersthalter. Und dann ging das Auto zusammen mit 9 anderen im Paket zu einem freien Gebrauchtwagenhändler.

Gibt natürlich auch seriöse freie Händler, das steht außer Frage, aber das sind dann in der Regel kleinere Werkstätten, die nebenbei noch ein paar Fahrzeuge verhökern. Hab ich auch schon positive, wenig negative Erfahrungen gemacht. Allerdings in anderen Preisklassen... 😁

Wenn man sich mal die Automeile in München anschaut, dann findest da bei 20 Händlern Reih in Reih eigentlich keinen Deutschen. Da bekommst auch mal einen X5 mit 100.000 Km für 8.000 Euro oder einen Audi A5 mit unter 100.000 Km für 10.000 Euro. Ein 5'er E60 aus 07 mit wenig Kilometern aber fast voller Hütte für 11.000 Euro? Kein Problem... 😁

Nur entsprechen die Laufleistungen nur selten dem optischen Zustand der Fahrzeuge, ebenso wenig wie die Preise, sodass man getrost davon ausgehen kann, dass ein Großteil der Fahrzeuge getürkt ist. Günstig sind die also oft nur auf den ersten Blick... 😛

Ich habe meinen E61 auch in München bei einem kleinen Händler ohne Werkstatt gekauft ( allerdings nicht auf der Automeile - da war ich mal vor 20 Jahren und danach nie wieder 🙄). Es handelt sich um einen Zwei-Mann-Betrieb, von denen einer vermutlich türkischer Abstammung, der andere schätzungsweise ein gebürtiger Bayer ist. Die nehmen ebenfalls viele Fahrzeuge direkt von BMW ab, weil BMW gar nicht in der Lage ist, alle Leasing-Rückläufer zu vermarkten. Insofern muss das tatsächlich nicht immer nur schlecht sein. Aber irgendwie müssen die Daten halt schon ansatzweise zusammenpassen (und selbst da kann was schiefgehen).
Im übrigen konnte ich hier im Thread nirgendwo eine Angabe zum Preis des Fahrzeugs finden (ich hoffe, ich habe nichts übersehen). Ich denke, dass davon zumindest für mich abhängen würde, ob ich mein bestehendes Gewährleistungsrecht versuchen würde durchzusetzen, wenn ich dafür mit den genannten 2.500,-- Euro in Vorleistung gehen muss und das Risiko trage, darauf sitzen zu bleiben. Aber das muss natürlich jeder für sich individuell entscheiden.

Bleibt doch bei den Tatsachen !!! Ob Fähnchenhändler mit Migrationshintergrund spielt keine Rolle. Der KM-Stand ist (bis jetzt) unstrittig.
NeoNeo hat bereits in seinem ersten Beitrag alles korrekt und umfassend dargestellt. Schmunzeln mußte ich über seinen ersten Satz, ein typisches Problem ALLER Foren. Leider.

Gruß, Zelirodu

Der Preis war Okay. Marktgerecht halt.
Kein Superschnapper, aber auch nicht überteuert.

Lag etwa 2000€ über dem Händler EK was die DAT ausspukte.
Es gab auch billigere, er hat bewusst auf den Kauf von Privat verzichtet, halt wegen der Gewährleistung beim Kauf vom Händler.

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