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Nach 8 Wochen Getriebeschaden. Händler will nicht zahlen/reparieren.

BMW 5er E61
Themenstarteram 22. Juni 2014 um 7:39

Hallo zusammen.

Mein Cousin hat sich etwa zur gleichen Zeit nen E61 gekauft wie ich.

Allerdings nen LCI 525d Automatik mit um die 100000 km.

Nach 4 Wochen wollte das Getriebe nicht mehr so wie es sollte.

Damit ist er dann zum Händler (Fähnchenhändler).

Die ließ nen Ölwechsel machen mit Filter, wobei der Filter schon erhebliche Ablagerungen hatte. Mehr als Normal wäre.

Na und wie es auch kommen musste, war der Fehler nicht weg. Ergebnis: Getriebeschaden.

Dem Händler ist aber ne Rep oder austausch zu teuer, und will einfach das Auto zurück nehmen und in den Export schieben.

Soweit so gut. Aber es wurde schon in das Auto Investiert. 4 neue Sommerreifen, Beide Thermostate und ne AHK.

Wurde zwar alles selber gemacht, aber kosten sind ja doch entstanden.

Reifen 600

AHK 300

Thermostate 100

 

Wer übernimmt jetzt diese kosten? Der Händler? Oder mein Cosin?

Grundsätzlich will er das Auto ja auch nicht abgeben, aber der Händler verweigert einfach die Reparatur. Na und und jetzt steht das Auto....

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2014 um 12:02

Also juristisch versammeln sich hier ganz schön viele trübe Tassen... :D , obwohl das Ganze nun schon so oft durchgekaut wurde.

(Entschuldigt bitte mein kleines Späß'le... :p)

1. Da es sich bei dem Verkäufer um einen Händler und beim Käufer um eine Privatperson handelt (nehme ich jetzt zumindest mal an), gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung einschließlich der Beweislastumkehr. Dahingehend scheint das Allen soweit klar zu sein.

2. Allein der Käufer entscheidet, ob er den Wagen zurückgeben möchte oder nicht. Der Händler hat da keinerlei Mitspracherecht.

3. Lehnt der Verkäufer eine Reparatur ab oder bleibt ein zweiter Reparaturversuch erfolglos, kann der Käufer den Wagen auf andere Art und Weise reparieren lassen und die Kosten beim Verkäufer einfordern.

* * * * *

Ergo ergeben sich folgende Möglichkeiten für den Käufer:

1. Er lässt das Fahrzeug professionell bei BMW reparieren, zahlt eine Menge Geld voraus und hofft, dass beim Händler was zu holen ist. Dauer bis zum vollstreckbaren Titel etwa 3 bis 6 Monate.

2. Der Käufer beschafft sich ein gebrauchtes Getriebe und lässt es kostengünstig in einer freien Werkstatt einbauen. Der Rest bleibt wie unter Punkt 1 beschrieben, also mit den Kosten in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass was zu holen ist.

3. Der Käufer entscheidet sich das Fahrzeug zurückzugeben.

* * * * *

Den Zweiflern hier sei gesagt, dass der Händler für eine Verbesserung der Sache ebenso aufkommen muss wie der Käufer bei einer Verschlechterung der Sache. Bei einer Wandflung / Rückgabe sind nämlich die Leistungen beider Parteien zurückzugewähren, in der Regel Auto gegen Geld. Dabei wird in der Regel eine Verschlechterung der Sache in Abzug gebracht (zum Beispiel die gefahrenen Kilometer oder bis dahin fabrizierte Unfallschäden, Kratzer udgl...).

Dem entsprechend ist aber auch eine Werterhöhung auszugleichen. Manchmal die neue Bereifung, manchmal das aufgerüstete Navi oder oder oder.

Es wird also faktisch gegengerechnet. Die gefahrenen Kilometer gegen den werterhöhenden Faktor, wobei das im Ganzen natürlich Verhandlungssache bleibt. Ein paar Hunderter hin oder her, eine einvernehmliche Einigung bedarf natürlich auch entsprechendes Entgegenkommen - von beiden Seiten...

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am 24. Juni 2014 um 19:29

Na ja, in Anbetracht der Tatsache, dass kaum mehr ein Händler Fahrzeuge zum DAT-Einkaufspreis aufkauft, war der Gewinn für einen Gebrauchten im Ganzen eigentlich nicht ganz schlecht... :D

Aber gut, kann man natürlich auch nicht verallgemeinern. Kommt eben auf das Fahrzeug selbst, das Baujahr und die Laufleistung an.

Ärgerlich ist halt, wenn man die Mehrkosten beim Kauf vom Händler in Kauf nimmt und dann von diesem trotzdem hängengelassen wird. Dann hätte man theoretisch auch glöeich von Privat kaufen und eventuelle Mängel günstig beseitigen lassen können...

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