Nach 30 Jahren Knöllchen

Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.

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Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dezember 2024 um 15:07:40 Uhr:


Ich kenne Führungskräfte der Polizei, die führen ihr Revier betriebswirtschaftlich. Die verlangen für jeden Kilometer mit dem Auto und jede Stunde außer Haus, entsprechende Zettel. Solche Leute sind im Ministerium gut angesehen.

Vermutlich aber nur da. Das scheinen ja tolle Führungskräft zu sein. Hat nur mit Polizeiarbeit nichts zu tun. Aber es wird überall anders gearbeitet. Das ergibt sich schon daraus, dass Polizei "Ländersache" ist. Aber auch die einzelnen Behörden in einem Land arbeiten nicht alle gleich. Und einige verlangen halt angeblich Zettel.🙄 Frag mich wie das funktionieren soll. Werden da für jede Fahrt Zettel ausgefüllt und was heißt außer Haus?
Ich kann nicht sehen wie andere Behörden arbeiten. Ich kann nur von einer sprechen. Und da gibt´s keine Zettel und jeder stellt "Knöllchen" aus, wenn er sich dazu entschließt und es für richtig hält.

Aber das geht schon wieder weit vom Thema weg und führt zu nichts.

Zitat:

@Incommunicado schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:02:02 Uhr:


Sollte die Baumaßnahmen jemals stattfinden müßte das Land Berlin das abkaufen, natürlich für ein Appel und ein Ei.

Nicht zwingend. Im Normalfall gibt es einen Kaufpreis im Bereich des Bodenrichtwerts, der vermutlich inzwisschen nicht mehr nur Appel und Ei ist.

In München ist es in Abhängigkeit von der Lage in der Stadt unterschiedlich geregelt ob die Polizei oder das KVÜ(Behörde der Stadt) zuständig für den ruhenden Verkehr ist.

Ich wollte mal die Gegebenheiten im Stadtstaat Berlin erklären.
Die Ordnungsämter in Berlin fahren kleinere Autos in der Farbgebung der Polizei, also Grundfarbe Silber mit blauen Flanken.
Statt Polizei steht in selber Schriftart aber Ordnungsamt Spandau, Charlottenburg -Wilmersdorf, Steglitz -Zehlendorf und noch neun weitere samt Bezirkswappen. Ne Tute haben sie nicht auf dem Dach.
Auf dem Knöllchen waren alle Angaben zur sofortigen Zahlung oder man wartet auf den schriftlichen Bescheid.
Da ich nun nicht sofort gezahlt habe wird das OA die Sache der Polizei übergeben haben da sie ja die Exekutive ist und nicht das OA.
Hätte die Polizei meinem Einspruch nicht positiv entscheiden können hätten die es von selbst an die nächst höhere Instanz, der Staatsanwaltschaft übergeben und es hätte theoretisch auch zur Verhandlung kommen können, ist aber selten bei einer OWi.
Und auch eine RSV hätte das bezahlt,wo einer hier nicht der Meinung war weil es ja von vorne herein Vorsatz sei.

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Der Eine ist immernoch der Meinung, dass eine RSV das nicht zahlt. Ok, die ARAG zahlt sowas unter bestimmten Bedingungen, aber das ist nicht allgemeingültig. Am Besten schaust du mal in deinen ARB unter "was/wann wir nicht zahlen" oder so ähnlich.

Zitat:

@Incommunicado schrieb am 16. Dezember 2024 um 15:48:19 Uhr:


Da ich nun nicht sofort gezahlt habe wird das OA die Sache der Polizei übergeben haben da sie ja die Exekutive ist und nicht das OA.

In solchen Fällen kommt bei uns der graue Brief von der Stadt, nicht von der Polizei. Frag meine Frau, die ist die Meisterin im Parkschein-Überziehen. Nur mal schnelll..., da reicht ne halbe Stunde. Von wegen...

Könnte ja auch daran liegen daß Du in einem Flächen-Bundesland lebst.
Vielleicht könnte ja mal ein Bremer oder Hamburger schreiben wie es dort gehandhabt wird.

Tja, das kommt halt dabei raus, wenn die Behörden:

1.) gegen die eigenen Bürger vorgehen.

2.) zu viele Beamten beschäftigt haben, die alle bezahlt werden sollen

Machen Sie das? Beispiele bitte!

Das mag bei dir in der Gemeinde so sein, auf der HP meiner Gemeinde sind jede Woche ca. 120-160 Stellenangebote online.

Ach ja, die meisten Angebote sind für Angestellte, nicht für Beamte, denn die meisten Mitarbeiter der Gemeinden sind Angestellte.

... macht das einen Unterschied?
Angestellt im öffentlichen Dienst und Du musst Dir nie wieder was Neues suchen. o.k. keine Löffel klauen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2024 um 14:59:07 Uhr:



Angestellt im öffentlichen Dienst und Du musst Dir nie wieder was Neues suchen.

Das ist wohl seit Jahren überholt.
Personalmangel an allen Ecken und unzufriedene Bürger, weil die Anträge nicht abgearbeitet werden.
Bewerbung schreiben und im ÖD anfangen, wenn es tatsächlich so toll sein soll.
Die im Vergleich zur freien Wirtschaft schlechtere Bezahlung ist dann der Verzicht zum Wohle der Allgemeinheit.

Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung ist hier in der Gemeinde daran gescheitert, dass man das zusätzlich nötige Personal weder intern umwidmen, noch befristet einstellen, noch würde entlassen können.

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