Nach 30 Jahren Knöllchen

Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.

168 Antworten

@Incommunicado

Schön, dass es noch Bürger gibt, die bereit sind, eine Amtsentscheidung zu hinterfragen und nicht wie hier auch geraten wurde nach dem Motto: "loht nicht", "keine schlafende Hunde wecken", "zahlen und gut ist", verfahren auch dann, wenn der Ausgang ungewiss ist.

Allerdings würde ich jetzt, nachdem geklärt worden ist, dass der Seitenstreifen zum Grundstück gehört und somit Privatbesitz ist, nicht einsehen wollen, warum Fremdparker mein Bereich nutzen sollten und ich erst in den Abendstunden auf meinem Grundstück parken darf.

Wenn der Nachbarschaftsaspekt, wie es hier scheint, wichtig ist, dann würde ich mit den anderen Nachbarn, deren Lage der Grundstücke gleich ist, für Schilder "Parken nur für Bewohner" sorgen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:55:34 Uhr:


Allerdings würde ich jetzt, nachdem geklärt worden ist, dass der Seitenstreifen zum Grundstück gehört und somit Privatbesitz ist, nicht einsehen wollen, warum Fremdparker mein Bereich nutzen sollten und ich erst in den Abendstunden auf meinem Grundstück parken darf.

Vielleicht habe ich auch was übersehen, aber ich kann den Passus nicht finden, wo das mit dem Privatbesitz geklärt wurde. Lediglich das Verfahren wurde eingestellt, warum auch immer.

https://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...

@AS60

Hier der Passus aus dem es hervorgeht (@Incommunicado - Teilzitat - Post vom 19.10.2024 / 16:19:14 Uhr):

"Ich habe jetzt bahnbrechende Erkenntnisse. Die Sache ist für das Ordnungsamt gelaufen. Der Streifen vorm Zaun ist ein sog. "abtretbares Straßenland". Laut Pläne der Sechziger Jahre der Straßenverkehrsbehörde mußten die Zäune ca 2m versetzt werden weil angedacht war die Straße neu anzulegen mit Bürgersteige etc pp. Der Streifen ist also noch Bestandteil des Grundstücks...".

https://www.motor-talk.de/.../...0-jahren-knoellchen-t7937616.html?...

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 15. Dezember 2024 um 12:30:52 Uhr:


@AS60

Hier der Passus aus dem es hervorgeht (@Incommunicado - Teilzitat - Post vom 19.10.2024 / 16:19:14 Uhr):

"Ich habe jetzt bahnbrechende Erkenntnisse. Die Sache ist für das Ordnungsamt gelaufen. Der Streifen vorm Zaun ist ein sog. "abtretbares Straßenland". Laut Pläne der Sechziger Jahre der Straßenverkehrsbehörde mußten die Zäune ca 2m versetzt werden weil angedacht war die Straße neu anzulegen mit Bürgersteige etc pp. Der Streifen ist also noch Bestandteil des Grundstücks...".

https://www.motor-talk.de/.../...0-jahren-knoellchen-t7937616.html?...

Ok. Doch was überlesen.

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Danke für die Abschlussmeldung.

Nur so am Rande, solche Fälle gibt es öfter als man glaubt. Bei mir auf der anderen Straßenseite wurden die Häuser 1956 oder 57 errichtet (unsere Seite erst 1958). Da wurde, im Gegensatz zur bestehenden Reichsgaragenordnung, kein Platz für Garagen vorgesehen. Bei uns war Platz vorgesehen, wurden aber erst um 1961 gebaut. Auch die Wege zwischen den Grundstücken sind sehr schmal. Die sind kaum 2m breit und damit nicht befahrbar (bei uns 2,5m). Die Stadt hat vor ziemlich vielen Jahren nun ein Vorkaufsrecht eintragen lassen über 2m gartenseitig. Das wird, wie mir ein neuer Nachbar sagte, auch in Anspruch genommen. Als die das Haus kauften, waren sie nicht schlecht überrascht, als denen nachträglich 2m weggenommen wurden. Ich sagte denen, dass der Vorbesitzer das gewusst haben muss. Es gab andere Verkäufe, da lief es auch so ab, aber der Vorbesitzer sagte das denen vor dem Kauf. Die kriegen übrigens den Wert für Verkehrsflächen dafür. Geplant ist, die Wege zu verbreitern und dann kann jeder eine Garage in seinen Garten stellen. Platz genug ist da, die haben sicher 3-400m² je Grundstück.

Und woher weiß die Gemeinde das? Alle Kaufverträge sind der Gemeinde abschriftlich zur Kenntnis zu geben. Das nutzen die einerseits für den Gutachterausschuss und andererseits zur Ausübung der Vorkaufsrechte.

Kaum vorstellbar, dass ein Vorkaufsrecht nicht im Grundbuch eingetragen wurde.
Somit hätte ein Notar das feststellen müssen.

Ich frage nochmal nach, wann das denen aufgefallen ist. Aber im Prinzip reicht es, das im Bebauungsplan festzuhalten.

Korrekt nennt sich das
ZUKÜNFTIG ABZUTRETENDES STRASSENLAND
Das resultierte aus den Sechziger Jahren was damals der West-Berliner Senat verfügte.
Nach einem Hinweis der Nachbarschaft hatte ich mir die Flurkarte angesehen.
Dort erkennt man daß das Grundstück bis zur Fahrbahn reicht, lediglich eine gestrichelte parallel zur Fahrbahn verlaufenden Linie die den Zaun darstellt.
Sollte die Baumaßnahmen jemals stattfinden müßte das Land Berlin das abkaufen, natürlich für ein Appel und ein Ei.
Es sind jetzt gut 60 Jahre vergangen ohne das was passiert ist und es ist schwer vorstellbar das es auch jemals dazu kommt.
Gott sei Dank hatte Wowereit zu seiner Amtszeit das Anreiner Straßengesetzt abgeschafft, sonst hätte ich bei einem Ausbau noch bestimmt 30 k dazu geben dürfen, was dann wahrscheinlich gegen gerechnet worden wäre.
Jedenfalls mit Erklärung der Sachlage und einem Hinweis auf die Flurkarte hat die Polizei das eingestellt.

Also ist es so das ein vollblütiger Polizeibeamter zur Tat schritt und mal
fleisig Knöllchen ausgestellt, ohne zu wissen wem was dort gehört.

Tom

Nee, das Ordnungsamt vom Bezirk Spandau war etwas übereifrig.
Die sind aber nur die Handlanger, entschieden tut Gott sei Dank die Polizei. Wenn diese das abgelehnt hätte wäre es automatisch zur Staatsanwaltschaft gewandert.

@speedrs4 Polizisten stellen Knöllchen im ruhenden Verkehr nur bei besonders schweren Verstößen aus, bspw. Brandschutzzonen.....und das ist auch nicht immer der Fall. Aber Hauptsache, mal wieder gegen die "Ordnungsmacht" gewettert 🙄.

Edit: Ich wusste gar nicht, dass das Ordungsamt Handlanger der Polizei ist.
Allerdings ist in Berlin wohl auch einiges anders als hier in BW.

@remarque4711
Warum soll ich 55.- € zahlen für nichts und außerdem ging es nochmehr um die zukünftige Rechtslage.
Beim nächsten Mal hätte man es als Vorsatz werten können und es wären
110.- €.
Wenn ich dann immer noch nicht genug hätte wäre wegen charakterliche Eignung irgendwann sogar eine MPU obligat.
Wenn das Knöllchen vom OA ist und der Brief von der Polizei sind sie Handlanger.

Klar, und irgendwann hätten sie dir die Fahrerlaubnis entzogen 🙄.

Falschparken ist übrigens immer Vorsatz, deshalb ist das auch nicht von der RSV gedeckt.

Zitat:

@Incommunicado schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:50:50 Uhr:


Wenn das Knöllchen vom OA ist und der Brief von der Polizei sind sie Handlanger.

Das wäre aber ungewöhnlich. Die Polizei ist dem Ordnungsamt ja nicht übergeordnet, die schaffen doch parallel zueinander.

Falsch parken ist falsch parken und wenn man Dich immer wieder an der gleichen Stelle erwischt wird der Vorsatz ausgelegt und wenn Dir das mehrere Male widerfährt wird charakterliche Eignung was das Einhalten von Gesetzen angezweifelt und es kann eine MPU angeordnet werden. Das gilt nicht nur für Delikte die mit Punkten geahndet werden.
Es ist wie es ist und außerdem ist der Fall für mich erledigt und das weil wir in einem Staat leben wo man Entscheidungen der Ordnungsmacht nicht gleich als gegeben akzeptieren muß.
Es wurde nach Gesetz entschieden und nicht weil ich eine schöne Nase habe.

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