Nach 30 Jahren Knöllchen

Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.

168 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2024 um 10:43:49 Uhr:


Falschparken ist übrigens immer Vorsatz, deshalb ist das auch nicht von der RSV gedeckt.

@remarque4711

Was für eine unlogische Logik. Jemand kann doch Falschparken, ohne dabei die entsprechende Beschilderung zu sehen, was dann nicht vorsätzlich ist.

Dann könnte man pauschal jedes Fehlverhalten als Vorsatz auslegen.

Einmal in der StVO § 12 sowie die dazugehörigen Kommentare und VwV lesen hilft, mein Geschriebenes zu verstehen.

@remarque4711

Die Aussage : "Falschparken ist übrigens immer Vorsatz..." ist doch eindeutig genug und wenn es "immer" ist, dann gibt die Aussage auch keinen Spielraum für Interpretationen her, ist aber dennoch sachlich falsch.

Ähnliche Themen

Ok, du hast Recht.

@remarque4711

War mir schon vorher bewusst 😉

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:44:18 Uhr:


@speedrs4 Polizisten stellen Knöllchen im ruhenden Verkehr nur bei besonders schweren Verstößen aus, bspw. Brandschutzzonen.....und das ist auch nicht immer der Fall. Aber Hauptsache, mal wieder gegen die "Ordnungsmacht" gewettert 🙄.

Edit: Ich wusste gar nicht, dass das Ordungsamt Handlanger der Polizei ist.
Allerdings ist in Berlin wohl auch einiges anders als hier in BW.

Das hat damit nix zu tun

Wenn die Polizei das Verfahren eingestellt hat liegt die Annahme nahe, das die Polizei
das Knöllchen ausgestellt und nicht der streunernde Bedienstete der Gemeinde.

Tom

Falsche Wortwahl, mein Bester!

In Berlin gehören die Zettelschreiber zur Polizei und dort wird auch das Bußgeldverfahren bearbeitet. Es sind trotzdem keine PVB, sondern Angestellte bei der Polizei. Da Berlin ein Stadtstaat ist, fehlt dort die Zwischebebene und Unterscheidung Land/Kommune.

In Baden-Württemberg ist das Ordnungsamt Ortspolizeibehörde.

Angestellte oder Beamte?

Angestellte, AiV Angestellte in der Verkehrsüberwachung

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:44:18 Uhr:


@speedrs4 Polizisten stellen Knöllchen im ruhenden Verkehr nur bei besonders schweren Verstößen aus, bspw. Brandschutzzonen.....und das ist auch nicht immer der Fall.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich hab´s leider auch schon anders erlebt.

Bei uns stellen die Polizisten nur dann einfache Strafzettel aus, wenn es keinen Gemeindevollzugsdienst gibt.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 16. Dezember 2024 um 14:52:40 Uhr:


Bei uns stellen die Polizisten nur dann einfache Strafzettel aus, wenn es keinen Gemeindevollzugsdienst gibt.

Kann durchaus sein. Ich kenne es anders. Jeder entscheidet selbst was er macht.

Ich kenne Führungskräfte der Polizei, die führen ihr Revier betriebswirtschaftlich. Die verlangen für jeden Kilometer mit dem Auto und jede Stunde außer Haus, entsprechende Zettel. Solche Leute sind im Ministerium gut angesehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen