Nach 30 Jahren Knöllchen
Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.
168 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 21. Oktober 2024 um 07:34:51 Uhr:
Manche Menschen wollen keine fremden Autos vor ihrem Grundstück stehen haben... warum auch immer; aber manche haben ja eh einen Schuss.
Naja, so pauschal würde mein Urteil nicht ausfallen. Kommt sehr darauf an, ob das ein Dorf oder eine Innenstadt ist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 21. Oktober 2024 um 07:34:51 Uhr:
Manche Menschen wollen keine fremden Autos vor ihrem Grundstück stehen haben... warum auch immer; aber manche haben ja eh einen Schuss.
Also ich für meinen Teil habe da weniger ein Problem, zumal die bei mir parken eh wieder wegfahren und wenn ich Lust habe parke ich noch mal um, oder auch nicht.
Aber wie sich herausstellte ist der Streifen Bestandteil meines Grundstückes und ich lasse mir da ungern einen Zettel vom Ordnungsamt hintern Scheibenwischer klemmen.
Du könntest jetzt ja auf deinem eigenen Grundstück diese / solche Merk - Strafzettel verteilen 😁
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Für mich der Klassiker ... Weil ich ein Auto habe, hier wohne und Steuern zahle, muss ich hier auch parken können. Wenn ich dabei andere behindere (in diesem Fall Fussgänger), ist das nicht mein Problem.
Es ist einfach grob unhöflich gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Dazu gehören auch Fussgänger. Aus eigener Sicht mangelnde Unterhaltsarbeiten oder Spitzfindigkeiten bezüglich erkennbarer Widmung oder Zumutbarkeit für die Fussgänger wegen mangelndem Unterhalt ändern daran gar nichts.
Kaufe oder miete einen Parkplatz, oder parke woanders. Man hat als Fahrzeughalter nicht automatisch das Recht, eine Allmendfläche für sich alleine zu beanspruchen.
Ach ja, die Ersichtlichkeit einer Widmung mag für Ortsfremde eine Ausrede sein, für Anlieger spätestens nach der ersten Knolle nicht mehr - denn dann wissen sie ja nachweislich Bescheid.
Aus Scht der Anrainer wäre es allerdings netter gewesen, Anlieger erst einmal mit einem Zettel am Auto darauf hinzuweisen, dass sie falsch parken und dass das in Zukunft eine persönliche Einladung zum Beitrag an den städtischen Haushalt zur Folge haben wird.
Wenn man nicht in der Bauphase dabei war nimmt man in der Regel bei Kauf oder Erbfall, das was umzäunt ist als Grenze an , ein zwei Meter hin oder her kann da schon mal durch die Lappen gehen.
Oops, sehe gerade, der Post mit dem Paulanergarten ist gar nicht mehr da
Hier in der Gegend gibt es jetzt erstmal kostenlose Verwarnungen für das Parken auf dem Bürgersteig. Es ändert sich am Parkverhalten nichts.
Zitat:
@emil17 schrieb am 22. Oktober 2024 um 07:22:05 Uhr:
Für mich der Klassiker ... Weil ich ein Auto habe, hier wohne und Steuern zahle, muss ich hier auch parken können. Wenn ich dabei andere behindere (in diesem Fall Fussgänger), ist das nicht mein Problem.
Es ist einfach grob unhöflich gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern.Kaufe oder miete einen Parkplatz, oder parke woanders. Man hat als Fahrzeughalter nicht automatisch das Recht, eine Allmendfläche für sich alleine zu beanspruchen.
Du hast schon den Thread gelesen? Hier ist doch schon den Fahrzeughalter der Eigentümer der "Allmendfläche", wo er geparkt hat. Er muss sich keinen Parkplatz "kaufen". Das Knöllchen war fälschlich vergeben worden.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:51:18 Uhr:
HiIm Grundsteuer Viewer findest du zu deinem Grundstück wo der Grenzstein ist
und was dir gehört.Also war ein unwissender Verwaltungsangehöriger der eigenmächtig
ohne Kentniss mal so eben Knöllchen verteilt.Gleich ein kleines Schild hin, "Privatgrund betreten verboten"
Tom
Ich habe mal für Niedersachsen geschaut und bei meinem Grundstück steht nur Flurstück / Gemarkung und Größe bei.
Sieht in Berlin nicht anders aus. https://fbinter.stadt-berlin.de/boris/#app/startpage
Unsere Grenzsteine sind im Laufe der 20 Jahre nicht mehr sichtbar, quasi überwuchert oder was auch immer.
Könnte unter Umständen grad nicht so einfach sein sein Grundstück auf den Zentimeter genau zu bestimmen wenn die Grenzsteine nicht mehr sichtbar sind oder ganz weg.
Um das nochmal zweifelsfrei bestimmen zu können müsste ein Vermessungsbüro erneut Steine setzen oder ausbuddeln.
Als Grundstückseigentümer sollte man einen Auszug aus der Flurkarte besitzen.
Dort sind alle Grenzpunkte ersichtlich und wahrscheinlich sind sogar Grenzlängen eingetragen.
Ansonsten benutzt man einen Maßstab und schon kann man, zumindest hinreichend genau, die Lage der betreffenden Grenze bestimmen.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 22. Oktober 2024 um 12:52:49 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:51:18 Uhr:
HiIm Grundsteuer Viewer findest du zu deinem Grundstück wo der Grenzstein ist
und was dir gehört.Also war ein unwissender Verwaltungsangehöriger der eigenmächtig
ohne Kentniss mal so eben Knöllchen verteilt.Gleich ein kleines Schild hin, "Privatgrund betreten verboten"
Tom
Ich habe mal für Niedersachsen geschaut und bei meinem Grundstück steht nur Flurstück / Gemarkung und Größe bei.
Sieht in Berlin nicht anders aus. https://fbinter.stadt-berlin.de/boris/#app/startpage
Unsere Grenzsteine sind im Laufe der 20 Jahre nicht mehr sichtbar, quasi überwuchert oder was auch immer.Könnte unter Umständen grad nicht so einfach sein sein Grundstück auf den Zentimeter genau zu bestimmen wenn die Grenzsteine nicht mehr sichtbar sind oder ganz weg.
Um das nochmal zweifelsfrei bestimmen zu können müsste ein Vermessungsbüro erneut Steine setzen oder ausbuddeln.
Der Grundsteuerviewer war ja wichtig mit seinen Daten und
auch benachbarte Grundstücke sind in der Flurkarte drin.
Im Falle des TE wäre also bei genauen Hinschauen in 2021 für
den Abgabetermin 01.01.2022 aufgefallen das der Streifen worauf
dieser parkt, kein extra Gemeindegrundstück ist, sondern im gehört.
Bei mir sehe ich auch das der 1,5m Grünsteifen zwischen meinem
Grundstück und der innerdörflichen Landstrasse, der Gemeinde gehört.
( das weiss ich aber auch ohne dem Viewer )
Der Grenzstein findest immer, ausser du hast ihn unwissend selbst entsorgt.
Es geht aber darum, es rennen Gemeindeangestellte die Knöllchen
verteilen, wo sie überhaupt nix zu verteilen haben.
Der Gemeineangestellte ist in der Pflicht sich vorab zu infomieren
wo er Knöllchen verteilen kann oder nicht.
Deswegen habe ich ja vor tagen hier kund getan, ein Schild
aufzustellen, betreten verboten damit der Gemeindeangestellte
einen Hinweiss bekommt, hier gibt,s nix zu holen.
( wenn seine Vorgesetzten zu blöde sind ihn zu informieren,
das sein Handeln zuvor falsch war )
Tom
Gerade bei @emil17 geht das hier für mich ein bisschen in die falsche Richtung.
Wenn Du mitreden willst solltest Du Dir wenigstens die Überschrift vom Thread und wenn es keine Mühe macht noch den ersten Beitrag durchlesen , dann verstehst auch Du worum es hier geht.
Ich wollte mal ein Feedback geben für alle die sich an mein Problem noch erinnern können und sich eifrig an meiner Nachfrage beteiligt haben.
Ich habe nun von der Berliner Polizei Post bekommen, wo mir mitgeteilt wurde daß das gegen mich eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 47 OWiG eingestellt wurde.