Mysteriöse Kratzer

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

weiß nicht ob es hier auch reingehört aber wollte mal euren Rat hören.

Habe meiner Freundin vor ca 1 Monat einen gebrauchten Lupo geholt, so weit so gut, der Wagen hatte einige Kratzer, welche ich an einem Wochenende wegpoliert habe, sodass die Meisten weg waren oder halt kaum mehr sichtbar.

Seit ca 2 Wochen tauchen ständig neue Kratzer auf, erst an der Seite, dann in Höhe des Daches an der A-Säule und auf der Motorhaube, sehen teilweise mutwillig, teilweise aber nicht mutwillig aus, sind aber so tief, das man sie nur wegbekommt, wenn man den Wagen neu Lackieren lässt.

Großartig Jemanden im Visier der der Übeltäter sein könnte haben wir nicht. Bei meinem neuen (weißen) Golf VI sind nun auch rechts sowie links seitlich dunkle?? Kratzer aufgetaucht, teilweise ließen sich die dunklen Kratzer wegpolieren, der Rest geht nicht raus, was kann das sein?

Was kann ich gegen das mutwillige? verkratzen unserer Autos tun?Die Polizei wird mir sicher nicht helfen, unterstellen in einer Garage geht Wohnbedingt nicht.

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Es ist mir doch am Ende scheiß egal ob ich das darf oder nicht. Wenn ich weiß wer es war kann ich die nächsten Schritte planen.

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Es ist mir doch am Ende scheiß egal ob ich das darf oder nicht. Wenn ich weiß wer es war kann ich die nächsten Schritte planen.

Zitat:

Original geschrieben von bora_bora


Edit: Und ohne Einverständnis darfst du auch im Urlaub nicht jede Person filmen. Veröffentlichung hin oder her.

Das ist nicht korrekt. Das Gesetzt stellt nur das Veröffentlichen unter bestimmten gesichtspunkten unter Strafe, nicht das Aufnehmen an sich:

Recht am eigenen Bild
§ 22 KUG : "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Aber nirgens ist geregelt, dass man gar nicht erst Aufnehmen darf, denn auch mit deinen Augen machst du ja quasi eine Aufnahme, die das Gehirn verarbeitet und dass kann dir ja niemand verbieten.

Gut, ich habs anders in Erinnerung, aber lasse mich gerne eines besseren belehren 🙂

Was aber nichts an der Überwachungskamera ändert.
Aber wie man sieht zählt auch hier: legal,illegal, sch...egal...

Zitat:

Original geschrieben von bora_bora


"Filmen im Urlaub" und "filmen mit Überwachungskamera" sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ersteres fällt unter den künstlerischen Aspekt mit Urheberrecht.
Edit: Und ohne Einverständnis darfst du auch im Urlaub nicht jede Person filmen. Veröffentlichung hin oder her.

Grundsätzlich darf ich erst einmal alles Filmen und Fotografieren. Personen müssen, ohne deren Zustimmung, unkenntlich gemacht werden bei Veröffentlichung.

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Ihr vergesst das Bundesdatenschutzgesetz .... da gibt es gerade zum Bereich Videoüberwachung ganz eigene Richtlinien.

Zitat:

Original geschrieben von EckiB


Ihr vergesst das Bundesdatenschutzgesetz .... da gibt es gerade zum Bereich Videoüberwachung ganz eigene Richtlinien.

Das ist aber mal wieder ganz was anderes, denn es Regelt " zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden".

Also es Regelt den umgang mit Personenbezogenen (Name, Adresse Telefonnummern, IP-Adressen) Daten durch öffentliche Stellen.

Das hat nichts mit Privat angefertigten Bild und Tonaufnahmen zu tun.

Soweit ich weiß, darf man auf seinem Grundstück filmen und überwachen wie man will !

Die Kamera muss nur so eingestellt sein, dass nichts vom öffentlichen Raum mit aufgenommen / überwacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26


Soweit ich weiß, darf man auf seinem Grundstück filmen und überwachen wie man will !

Die Kamera muss nur so eingestellt sein, dass nichts vom öffentlichen Raum mit aufgenommen / überwacht wird.

sehe ich genauso, meine da auch mal ein Urteil darüber gelesen zu haben

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26


Soweit ich weiß, darf man auf seinem Grundstück filmen und überwachen wie man will !

Die Kamera muss nur so eingestellt sein, dass nichts vom öffentlichen Raum mit aufgenommen / überwacht wird.

Na aber jetzt stellt sich mir allen Ernstes die Frage, was ist schlimmer:

Ein Auto mitwillig zu zerkratzen (!!!) ODER

Eine Kamera mit Bewegungssensor im Auto installieren?

Es ist ja nicht so, dass permanent gefilmt wird - nur dann, wenn sich ein Objekt dem Fahrzeug nähert.

Bitte mal die Kirche im Dorf lassen 🙄

Und ich bleibe dabei: So lange nichts veröffentlicht wird, darf ich filmen was ich möchte. Und sollte hier jemand ein Urteil beibringen können, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Evlt. könnte das weiterhelfen ?

www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919

und

https://www.datenschutzzentrum.de/.../blauereihe-videoueberwachung.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Evlt. könnte das weiterhelfen ?

www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919

und

https://www.datenschutzzentrum.de:80/.../...eihe-videoueberwachung.pdf

Somit hatte ich doch in beiden Fällen recht:

Überwachungsanlagen:

Zitat:

Original geschrieben von bora_bora


Weil die Aufnahmen vor Gericht keinerlei bestand haben und du im Gegenzug sogar noch eine Straftat begehst wegen widerrechtlichen Filmens - eindringen in die Privatsphäre und so 😉
Auch, wenn es sich um dein eigenes Grundstück handelt.
Die Strafen dafür sind recht hoch, das rechnet sich bei ein paar Kratzern keinesfalls.

Es sei denn, du kennzeichnest die Kamera ordnungsgemäß, nur dann wird auf den Aufnahmen wohl kaum was zu sehen sein, wenns bis jetzt tatsächlich ein Mensch war (außer es handelt sich um ein paar ganz doofe).

Siehe

https://www.datenschutzzentrum.de:80/.../...eihe-videoueberwachung.pdf

auf Seite 9:

Zitat:

Für jeden überwachten Bereich sind aussagekräftige Hinweisschilder
in Augenhöhe zu installieren. Sie können aus einem Text
oder einem Piktogramm bestehen und dürfen nicht zu klein sein.
Die Schilder müssen jedem Betroffenen „ins Auge fallen“.

Und Fotos von abgelichteten Personen:

Zitat:

Original geschrieben von bora_bora


"Filmen im Urlaub" und "filmen mit Überwachungskamera" sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ersteres fällt unter den künstlerischen Aspekt mit Urheberrecht.
Edit: Und ohne Einverständnis darfst du auch im Urlaub nicht jede Person filmen. Veröffentlichung hin oder her.

Siehe:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919

Zitat:

3.1.1 Bildnis eines Abgebildeten, § 22 KunstUrhG

[...]
Einer der Punkte die auffallen, wenn man den Text des KunstUrhG liest ist, dass dort immer nur die Rede von „Verbreitung und Zurschaustellung“ von Bildnissen ist. Man könnte also auf den Gedanken verfallen, dass das Herstellen der Bilder als solches, das Fotografieren frei ist, nur eben die Nutzung der angefertigten Bildnisse beschränkt wird. Genau dies ist aber einer der Punkte, in der die Rechtsprechung den Gesetzestext inzwischen ergänzt. Es darf nämlich nicht sein, dass ein „Fotografenopfer“ sich ständig darüber den Kopf zerbrechen muss, ob ein bestimmtes Bild nicht vielleicht doch noch veröffentlich wird; dieses Damoklesschwert möchte man niemandem zumuten. Daher gilt: wenn die Verbreitung und Zurschaustellung verboten wäre, dann ist es (in aller Regel, gerade bei journalistischer Arbeit bestehen Ausnahmen) auch das Anfertigen der Bilder als solches.

3.1.2 Einwilligung des Abgebildeten, § 22 KunstUrhG

Im vorigen Abschnitt ging es um die Frage, wann eine „Abbildung“ eines „Abgebildeten“ vorliegt. Ist dies der Fall – bzw. wäre das beim Druck auf den Auslöser der Fall – dann benötigt der Fotograf grundsätzlich (zu den Ausnahmen später) die Einwilligung des Abgebildeten für die Verbreitung (und in aller Regel auch schon für das Anfertigen) des Bildnisses. Diese Einwilligung ist in § 22 KunstUrhG näher geregelt.
[...]

lasst ihn filmen dient nur dem guten zweck den penner zu kriegen!
würde ich nicht anders machen der vorschlag kam ja von mir!

recht hin oder her wer sich am eigentum anderer vergreift und mit absicht autos zerkratzt sollte sich nicht wundern wenn man am nächsten tag mit einer zahnreiche weniger zur arbeit geht!

so einen dabei zu filmem ist schon gut aber ihn auf frischer tat zu packen ein traum😁!

vielleicht hilft ja ein passendes Schild und eine Attrappe einer Kamera schon aus, um Abschreckung zu schaffen

Zitat:

Original geschrieben von DannyL


vielleicht hilft ja ein passendes Schild und eine Attrappe einer Kamera schon aus, um Abschreckung zu schaffen

vielleicht hilft ja auch mal eine oder zwei zahnreihen weniger bei solchen menschen die sowas machen um abschreckung zu schaffen für das nächste mal!

das wirkt manchmal wunder...

aktion= reaktion
😁

das wäre mir glaubig eine anzeige wert! ob man nun immer wieder 2500 euro fürs neu lackieren selbst zahlen muss (für eine ganze türseite) oder einmalig 500 euro schmerzensgeld (inkl. genugtuung) macht den kohl auch nicht mehr fett danach ist wenigstens ruhe...

und wer auf dem dorfe wohnt und es kommt raus "karl heins otto" von nebenan zerkratzt autos macht ja sofort die runde auf dem dorf der kann in der regel nur noch wegziehen...

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