Mutwilliges Motorrad verstellen
Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:
Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.
Beste Antwort im Thema
Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.
301 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ich lese daraus eine einmalige Aktion.Zitat:
...öhm...kamikaze...wenn ich den eingangspost richtig verstehe, dann ist das nicht nur einmal passiert?...oder denkst du jetzt, einsatzkräfte sind da öfters, im rahmen von notfällen zu gange???...
...mal auf den Gehsteig, mal ins Parkverbot usw. ... liest sich nicht als einmalige Aktion sondern als mehrmalige Aktionen.
Quelle: Seite 1. 1. Post.
Gruß
Frank, der eben gerade einen kompletten PKW-Parkplatz mit seinem Auto belegt hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der eben gerade einen kompletten PKW-Parkplatz mit seinem Auto belegt hat. 😉
Boah, du rücksichtsloser du, da wollte bestimmt jemand anderes parken 😛 😁
Über sowas rege ich mich aus eigener Erfahrung gar nicht mehr auf. Oft ist es doch so dass die Situation beim Einparken eine ganz andere war als die die man später vorfindet. Da quetscht man sich in eine enge Lücke und wenn man eine halbe Stunde später wiederkommt sieht das so aus als wenn man sich hirnrissig quer über 2 Plätze gestellt hat. 🙄
Wo schon ständig mit der StVO um sich geworfen wird: Bei Parken geht es um Fahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge. Dort wird die Fahrzeugart nicht unterschieden! D.h. auch ein Motorrad muss so parken und die gleichen Regeln beachten wie ein PKW. Dazu gehört beispielsweise dass Parken auf dem Gehweg, Fußgängerzonen etc. Tabu ist. Letztlich ist selbst ein Fahrrad ein Fahrzeug 😉
Das eigenmächtige Wegschieben eines fremden Motorrads dürfte dann unter "unbefugter Gebrauch" fallen: "Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Schieben fällt nach derzeitiger Rechtsprechung auch unter "führen eines Fahrzeuges". Also im eigenen Interesse: Finger weg. Wobei das auch mal interessant wäre, einer schiebt ein Mopped weg und dann kommt der Fahrer vom Typ "Hells-Angel" vorbei 😛
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Das eigenmächtige Wegschieben eines fremden Motorrads dürfte dann unter "unbefugter Gebrauch" fallen: "Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Schieben fällt nach derzeitiger Rechtsprechung auch unter "führen eines Fahrzeuges". Also im eigenen Interesse: Finger weg. Wobei das auch mal interessant wäre, einer schiebt ein Mopped weg und dann kommt der Fahrer vom Typ "Hells-Angel" vorbei 😛
Gruß Meik
Und wenn derjenige dann keinen Motorrad-Führerschein hat, aber dennoch ein Kraftfahrzeug (Motorrad) "führt",
fällt das doch unter fahren ohne Führerschein.
Dat wird Teuer. 😁
Gruß
Frank, der keinen Fahrradführerschein hat.
Wäre parken auf Gehwegen für Motorräder tabu, würden die Ticket-Tanten mir keine Tickets mehr wegen Zweitereihe-Parken ausstellen, da sie ihre Quote schon an den Gehweggeparkten Motorrädern gelabt hätten.
Und glaubt mir, Bei mir in der Gegend sind die so Verteilergeil, dass die mir sogar schon ein Ticket fürn abgesenkten Bordstein verpasst hatten, der erst zwei Wochen später baulich abgesenkt wurde. Eine Woche später hatte einer an der selben Stelle ein Ticket kassiert, weil er angeblich seine Parkuhr vergessen hatte. Der entsprechende Bereich dafür begann aber laut Beschilderung einen Meter vor seiner Motorhaube.
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das Parken auf Gehwegen ist generell verboten, wenn es nicht durch Zeichen 315 erlaubt wird.
Das betrifft natürlich auch Motorräder
zitat: §12 StVO
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben."
StVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
Parken auf Gehwegen
1.Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
3.Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
4.Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
aus §12 heraus ergibt sich auch dass es nicht erlaubt ist ein Motorrad quer zur Fahrbahn zwischen anderen Fahrzeugen zu parken
Zitat:
aus §12 heraus ergibt sich auch dass es nicht erlaubt ist ein Motorrad quer zur Fahrbahn zwischen anderen Fahrzeugen zu parken
Gilt übrigens genauso auch analog für Smarts und andere kleine City-Flitzer, bei denen es oft theoretisch platzmäßig möglich wäre aufgrund ihrer kurzen Fahrzeuglänge quer zur Fahrbahn zwischen anderen Fahrzeugen oder parallel zu zweit quer auf e i n e m ausgewiesenen Parkplatz zu parken.
Also bei mir würde dieses unbefugte entfernen meines Mopeds zangsläufig in Körperverletzung enden 😉 ...
Btw. habt die Mofa ja ein Lenkradschloß, kann er also schön im Kreis schieben das Teil ...
btw. kauft mein Mofa ! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Also bei mir würde dieses unbefugte entfernen meines Mopeds zangsläufig in Körperverletzung enden 😉 ...Btw. habt die Mofa ja ein Lenkradschloß, kann er also schön im Kreis schieben das Teil ...
btw. kauft mein Mofa ! 😉
Ich stelle mir gerade vor wie unser Matze meine Dicke (knapp 5 Zentner) mit Scheibenbremsenschloss umparkt.
Mir drängen sich da ganz komische Gedanken auf, die ich hier aber lieber für mich behalte.😁
...hmmm...diedicke...ich mein...jemand, der von seiner trude behauptet, dass von der optik die hd-treiber träumen...so jemand glaubt auch fest daran, deine dicke mit blockierendem vorderrad und geblocktem lenker überall hin transportieren zu können...ja neee...is klar...😁😁😁
Moin!
Zitat:
...
Das eigenmächtige Wegschieben eines fremden Motorrads dürfte dann unter "unbefugter Gebrauch" fallen: "Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
Glückwunsch, das ist die bisher unsinnigste Aussage im Rahmen dieses Threads...
Ein Fahrzeug beiseite zu stellen ist wohl kaum "in Gebrauch nehmen".
Dazu wäre es schon nötig, es weiter weg zu schieben, zu verladen oder anzulassen.
Nichts dergleichen passiert, wenn man ein Motorrad 1m zur Seite schiebt.
Laß` mal "Butter bei die Fische".
Zitat:
Schieben fällt nach derzeitiger Rechtsprechung auch unter "führen eines Fahrzeuges".
Bitte um ein Beispiel-Urteil.
Das kann ich nicht glauben.
Zitat:
Also im eigenen Interesse: Finger weg. Wobei das auch mal interessant wäre, einer schiebt ein Mopped weg und dann kommt der Fahrer vom Typ "Hells-Angel" vorbei 😛
Gruß Meik
Was soll denn dann sein?
Unabhängig davon, dass die Hell´s Angels heute eher mit Airbus und Mercedes unterwegs sind, um ihren geschäften nachzugehen, wird es wohl kaum zu einer Schlägerei oder gar Schiesserei auf offener Straße kommen. Das Risiko eines unangenehmen Echos besteht immer.
Ferner hat ja jeder die Möglichkeit, solche Situationen durch vernünftiges Parken gar nicht erst entstehen zu lassen.
M.
Prinzpiell bin ich vollkommen matzhinrichs Meinung !
Allerdings würde ich auch nicht wollen das jemand mein Moped anpackt der damit nichts zu schaffen hat ! Auf anhieb sieht man meinem Yoghurtbecher sein Gewicht auch nicht an und dann kippt so eine Kiste ruck zuck mal auf die Seite ...
Derjenige wird bestimmt nicht gleich 3 Jahre bekommen aber bestimmt eine Verwarnung (genauso wie nicht alle "Raubkopierer" 10 Jahre in den Knast gehen).
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Prinzpiell bin ich vollkommen matzhinrichs Meinung !Allerdings würde ich auch nicht wollen das jemand mein Moped anpackt der damit nichts zu schaffen hat ! Auf anhieb sieht man meinem Yoghurtbecher sein Gewicht auch nicht an und dann kippt so eine Kiste ruck zuck mal auf die Seite ...
Derjenige wird bestimmt nicht gleich 3 Jahre bekommen aber bestimmt eine Verwarnung (genauso wie nicht alle "Raubkopierer" 10 Jahre in den Knast gehen).
Ja klar, blöd parken ist das eine, aber diese radikalen Maßnahmen das andere.
Wenn jemand der Meinung ist...was auch immer...möge er sich an die zuständige Institution wenden. Selbstjustiz ist der falsche Weg.
Ich selbst traue mir nicht zu ein gesichertes Motorrad ohne es zu beschädigen umzuparken.
Wer sich so etwas zutraut ist überdurchnittlich kräftig oder hat keine Ahnung wovon er redet.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Was soll denn dann sein?
Unabhängig davon, dass die Hell´s Angels heute eher mit Airbus und Mercedes unterwegs sind, um ihren geschäften nachzugehen, wird es wohl kaum zu einer Schlägerei oder gar Schiesserei auf offener Straße kommen. Das Risiko eines unangenehmen Echos besteht immer.
..nein nein, matzhinrichs...erschossen wirst du nicht...die mühe machen sich die nicht, wegen dir...😉...die leute die ich so aus der harley szene kenne, die überlegen lediglich, ob sie dich einfach nur töten sollen, wenn du ihr mopped anfasst, oder ob sie dich vor ort auch noch waidmännisch korrekt aufbrechen...waffen brauchen da die wenigsten...also keine bange...zu ner schiesserei kommt das nicht...
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Ferner hat ja jeder die Möglichkeit, solche Situationen durch vernünftiges Parken gar nicht erst entstehen zu lassen.
M.
...ja klar...die anderen sind natürlich mal wieder an deiner situation schuld...und sie sind die einzigen, die etwas dagegen tun können...eine sehr bequeme haltung...aber du bist ja zum wegschieben förmlich gezwungen...weia...sowas verbohrtes muss man aber auch lange suchen...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich selbst traue mir nicht zu ein gesichertes Motorrad ohne es zu beschädigen umzuparken.
Wer sich so etwas zutraut ist überdurchnittlich kräftig oder hat keine Ahnung wovon er redet.
Wobei, Moped ist ja nicht gleich Moped. Bei einer XJR1300 hat man sicher ein bis zwei Stellen mehr wo man anpacken kann. Mit entsprechender Sicherung kann man die dann höchstens noch seitlich wegziehen. Eine Haya (wiegt auch 5 Zentner) inkl. Lenkrad- und Bremsscheibenschloss bekommt man meiner Meinung nach nur per Muskelkraft nicht ohne Beschädigung um geparkt. Von der Straße auf einen erhöhten Gehweg schon gar nicht. Das seitliche Wegziehen nur am Stummellenker inkl. gezogener Bremse (wegen dem Bremsscheibenschloss) – da wäre es ja schneller und effektiver einen Abschleppdienst zu rufen.😰😉
Manch einer würde sich wundern wenn er wüsste, wie teuer das ist wenn so ein Joghurtbecher einfach nur auf die Seite fällt. Rechts geht (bei der Haya) meistens noch der Kupplungsdeckel zu Bruch = Öl auf der Straße = Feuerwehreinsatz! Inwieweit bzw. wann da vllt. auch die Haftpflicht (im Wiederholungsfall?) aussteigt ist eine andere Frage.
Und nein, ich stelle kein Material zum Testen zur Verfügung.😛
Würde mich aber an einer Wette mit Videodokumentation beteiligen wenn vllt. der ein oder andere hier seinen Worten auch mal Taten folgen lassen möchte.😁
Man kann ja mal ganz harmlos anfangen = einfach nur ein 250 kg Motorrad was auf der Seite liegt aufheben.🙄
Das Video dann bitte mit Ton um das freudige Knacken der Bandscheiben nicht zu verpassen.😛
Son schmarn,ich fahre zwar kein Mopped mehr aber ich benutze für meine kleines Auto immer 2 Parkplätze,anders geht es nun mal nicht,da der Wagen 2,12 in der breite hat und 6 M lang ist.Und wer da mal sein Griffel an de Wagen nimmt um zu bekrabbeln,die schneide ich dem ab.Aber lass die anderen sich mal ruhig aufregen,das ist mir egal.