Mutwilliges Motorrad verstellen
Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:
Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.
Beste Antwort im Thema
Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.
301 Antworten
@ R 129 Fan
Kannst Du gerne machen. Dann bekomme ich ein neues Mopped gezahlt und Du verlierst a.) den Führerschein und bist b.) vorbestraft. 😉
Gruß
Frank (der sich langsam echt wundert, was für kranke Menschen einen FS besitzen)
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Dann bekomme ich ein neues Mopped gezahlt und Du verlierst a.) den Führerschein und bist b.) vorbestraft. 😉
Wenn jeder Fahrer, der beim Rückwärtsfahren irgendwo gegen fährt, seinen Führerschein verlieren würde und vorbestraft wäre, dann würde
a) niemand in Deutschland einen Führerschein haben, (abgesehen von den Leuten, die im Zeitfenster zwischen dem Erhalt der Fahrerlaubnis und den ersten eigenen Rückwärts-Einpark-Versuchen sind), und
b) die Anzahl der Vorbestraften würde deutlich über 50 Millionen liegen.
Zitat:
Frank (der sich langsam echt wundert, was für kranke Menschen einen FS besitzen)
Ohh ja.
Hier liegt ein Vorsatz vor - also Sachbeschädigung und Straßenverkehrsgefährdung mit einem LKW (303 und 315c StGB).
Vermutlich würde dies sogar eine MPU gemäß FeV nach sich ziehen.
Gruß
Frank
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Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Frank (der sich langsam echt wundert, was für kranke Menschen einen FS besitzen)
Ja, stimmt. Wenn dich deine Schreibe so lese....Aber Einsicht ist der erste Weg zur Besserung 🙂🙂 ( Guck mal weniger Gerichtsserien im Werbefernsehen 😁 )
@ rolf39
Es handelt sich ja nur um eine theoretische Diskussion. Selbst Ruhrpottler dürften im realen Leben so viel Verstand besitzen, dass ihnen die Konsequenzen eines solchen Handelns bekannt sind.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
... Straßenverkehrsgefährdung ... (... 315c StGB).
Hast Du eigentlich das Ding überhaupt schon mal durchgelesen, was das überhaupt ist?
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ rolf39Es handelt sich ja nur um eine theoretische Diskussion. Selbst Ruhrpottler dürften im realen Leben so viel Verstand besitzen, dass ihnen die Konsequenzen eines solchen Handelns bekannt sind.
Gruß
Frank
Die Konsequenzen sind gleich null, lediglich die Schadeneinstufung ändert sich. Allerdings bei deinen unterschwelligen Drohungen könnte natürlich für dich was anderes rauskommen. Schöne Grüße aus der Praxis 😛 .
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ matzhinrichsDu darfst gerne mal Hand an eines meiner Motorräder legen...am besten, wenn ich daneben stehe. 😉
Gruß
Frank
Frank, ich bin zutiefst beeindruckt.
Was Du hier von Dir gibst, ist ziemlich bezeichnend. Ich halte dem entgegen, dass ausser einer großen Klappe und der im Handy abgespeicherten "110" mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht viel vorhanden ist, was auf einen intelligenten, gut sozialisierten Staatsbürger schließen lässt.
Wenn Du Deinen Bock mal dort in den Weg stellst, wo ich mein Auto parken möchte, können wir gerne darüber sprechen. Probier´s doch mal in München-Lehel. Gerne erkläre bzw. demonstriere ich Dir dann, wie man ein Motorrad vernünftig abstellt (wenn es bis dahin nicht schon drei andere getan haben sollten...).
Deine Gewaltphantasien seien Dir dabei unbenommen, bei mir landest Du damit nicht.
Gute Besserung!
M.
Fakt ist, daß sich PKW-Fahrer bei solchen Aktionen vergewissern sollten, wo sich der Parkplatz gerade befindet. Da gab es doch vor einiger Zeit mal so einen ein Fall, wo gegenüber eines solchen Parkplatzes ein unscheinbares Haus mit einem Schild "Angels Place" stand...😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da gab es doch vor einiger Zeit mal so einen ein Fall, wo gegenüber eines solchen Parkplatzes ein unscheinbares Haus mit einem Schild "Angels Place" stand...😁
Für einen echten Banditen ist das doch das Sahnehäubchen.😁
Im Fach-Forum ist dieser Thread auch schon Diskussions-Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...iges-motorrad-verstellen-t2889038.html
😉