Mutwilliges Motorrad verstellen

Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:

Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.

Beste Antwort im Thema

Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.

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Hallo!

Seid Ihr eigentlich noch ganz frisch...?

Habe gestern abend einen Biker, der gerade dabei war, so bescheuert zu parken wie Ihr das hier wohl auch gerne macht, angesprochen und ihn darum gebeten, die Maschine doch so zu parken, dass mein Auto noch mit auf den Parkplatz passt. Er bat mich, dann aber beim Ausparken aufzupassen, was ich ihm versicherte.

Und schon hatten zwei vernünftige Menschen sich auf vernünftige Weise geeinigt...

Diese Wichtigtuerei und wildesten, unhaltbaren pseudojuristischen Interpretationen hier sind einfach lächerlich.
Parkt Eure Kisten vernünftig, dann fasst sie auch keiner an. Ansonsten müsst Ihr eben damit rechnen, auch wenn Ihr noch fünfmal virtuell Prügel androht.
Wobei ich nicht glaube, dass sich das einer der ach so harten Biker hier dann wirklich traut.
Wie geschrieben, wird dann ja doch eher nach der Polizei und dem Staatsanwalt gerufen.

Dass es prinzipiell möglich ist, vernünftig und behinderungsfrei ein Motorrad abzustellen, habe ich Euch ja schon weiter oben belegt. Nun müsste man nur noch die Bereitschaft dazu entwickeln, seinen Egotrip zu beenden. Aber keine Sorge, ich werde Euch auch weiterhin tatkräftig dabei zur Seite stehen.

Gruß,
M.

Das geht rechtlich aber nur wenn auch beide einen Parkschein ziehen, sonst zahlt der Parker ohne Ticket.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Du hast ja zu den Schlag aufgefordert.

Was im Ernstfall erst einmal bewiesen werden muß....😁

Irgendwie glaube ich, hier im Kindergarten zu sein!

Sicher wäre es schön, wenn ein Kradfahrer sein Fzg. so platzsparend parkt, dass gerade bei der herrschenden Parkplatznot andere Interessenten auch ein Chance haben.
(Aber da gibt es auch genug Pkw-Fahrer, die sich nicht an diese Regel halten!)
Ich kann aber nicht einschätzen, wieviel Platz ein Kradfahrer zum Ein-/Ausparken für seine Maschine braucht.

Auch wenn ich mich über den einen oder anderen ärgere, ich bin als Normalperson NICHT berechtigt, Selbstjustiz zu üben und ein vermeintliches oder wirkliches Recht durchsetzen. Dafür gibt es Gesetze und dort ist geregelt wer was darf.
Ein im öffentlichen Verkehrsraum rechtmäßig geparktes Krad, und das liegt hier vor (auch wenn es mich vielleicht ärgert), parkt dort eben rechtmäßig. Und es dort umzustellen oder umzusetzen ist unrechtmäßig (logisch, oder??)
Und ich möchte das Abschleppunternehmen sehen, das ein rechtmäßig geparktes Fahrzeug auf Anforderung einer Privatperson umsetzt! Die sind doch nicht bescheuert, die machen sich mit strafbar, weil sie bei Einsatz des gesunden Menschenverstandes dies erkennen müssen und sich außerdem eventuellen Schadenersatzforderungen gegenübersehen.

Und noch etwas zum Vorsatz bei der Sachbeschädigung:
es gibt auch den bedingten Vorsatz. Das heißt, eine Person hat zwar nicht die Absicht, das Krad zu beschädigen, muss aber damit rechnen, dass es bei seiner unrechtmäßigen Handlung zu einer Beschädigung kommen kann und nimmt dies damit billigend in Kauf. Und diesen objektive Tatbestand prüft der Amts-/Staatsanwalt. Eine entsprechende Anzeige muss also von der Polizei aufgenommen und verfolgt werden.

Und noch ein Hinweis: Es gibt auch noch das Zivilrecht! Und was da so alles rauszuholen ist gegen einen selbsternannten Umsetzer...

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Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


...........
(Aber da gibt es auch genug Pkw-Fahrer, die sich nicht an diese Regel halten!)
.............

Dem kann ich zustimmen... Da sind auch einige dabei die genauso unbelehrbar sind wie so mancher Biker, z.b. sowas wie die Tochter unserer Nachbarin, stellt sich prinzipiell so hin, das die Motorhaube jedes !!! mal mitten in die Aufahrt aus meinem Carport reicht und ich trotz schmaler A-Klasse nicht aus diesem herausfahren kann.

Zig mal schon angesprochen, aber bisher hats nie was genutzt. Langsam bin ich es leid, jedes mal zu klingeln um zu beten sie möge ihr Auto n Stück weiter zurücksetzen das ich rausfahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Auch wenn ich mich über den einen oder anderen ärgere, ich bin als Normalperson NICHT berechtigt, Selbstjustiz zu üben und ein vermeintliches oder wirkliches Recht durchsetzen.

Es ist weder Selbstjustiz noch ein vermeintliches oder wirkliches Recht

Hätte "der Umsetzer" ein Recht, dann muss der Möpfahrer / Halter (je nach Situation) die Kosten für das Umsetzen auch noch bezahlen.

Zitat:

Dafür gibt es Gesetze und dort ist geregelt wer was darf.

Und hier scheitert es dann wohl im Verständnis:

Nein, es gibt keine Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Gerichtsurteile, ... die das Umsetzen auch aus einem "rechtmäßigen Parkzustand" verbieten oder gar unter Strafe stellen. Das ist eine Tatsache, wie "Einbruch" keine strafbare Handlung ist und "Kannibalismus" auch keine strafbare Handlung ist.

Moralisch mag das alles hoch verwerflich sein, aber es ist nicht verboten und ohne existierendes Verbot auch nicht strafbar.

Zitat:

Ein im öffentlichen Verkehrsraum rechtmäßig geparktes Krad, und das liegt hier vor (auch wenn es mich vielleicht ärgert), parkt dort eben rechtmäßig. Und es dort umzustellen oder umzusetzen ist unrechtmäßig (logisch, oder??)

Vorhandene wie auch fehlende Gesetze sind oft nicht logisch oder ist es für Dich logisch, dass Kannibalismus weder strafbar noch verboten ist.

Zitat:

Und ich möchte das Abschleppunternehmen sehen, das ein rechtmäßig geparktes Fahrzeug auf Anforderung einer Privatperson umsetzt! Die sind doch nicht bescheuert, die machen sich mit strafbar, ...

Quatsch.

Es gibt genügend Gerichtsurteile, wo ein Abschleppen als ungerechtfertigt angesehen wurde und die Folge war dann "nur", wer die Kosten für das Umsetzen zu tragen hat.

Würde man sich bei ungerechtfertigtem Umsetzen auch strafbar machen, dann würde sofort der Staatsanwalt gegen das Abschleppunternehmen ermitteln, machen die aber nicht - weil es nicht strafbar ist.

Das hat auch nichts mit polizeilicher Anordnung zu tun, wenn ein Polizist Dich auffordert eine Bank zu überfallen, dann wird das deshalb auch nicht straffrei bleiben.

Zitat:

Und noch etwas zum Vorsatz bei der Sachbeschädigung:
es gibt auch den bedingten Vorsatz. Das heißt, eine Person hat zwar nicht die Absicht, das Krad zu beschädigen, muss aber damit rechnen, dass es bei seiner unrechtmäßigen Handlung zu einer Beschädigung kommen kann und nimmt dies damit billigend in Kauf.

Falsch,

"muss damit rechnen" ist die Definition von "grob fahrlässig".

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn man weiß oder hätte wissen müssen, dass dabei etwas mit Sicherheit beschädigt wird und diese sicher eintretende Beschädigung billigend in Kauf nimmt ("ich weiß, mir egal"😉. Heute auch bekannt unter "bewusst in Kauf genommener Kollateralschaden".

Zitat:

Und diesen objektive Tatbestand prüft der Amts-/Staatsanwalt. Eine entsprechende Anzeige muss also von der Polizei aufgenommen und verfolgt werden.

Jede angezeigte Straftat muss aufgenommen und "verfolgt" werden.

Wobei "verfolgt" nichts mit der Verfolgung des Täters zu tun hat, sondern von Bearbeitung, beginnt mit der Prüfung, ob eine Straftat überhaupt vorgelegen hat ... und endet damit dann auch schon wieder durch Einstellung wegen fehlender Strafbarkeit.

Zitat:

Und noch ein Hinweis: Es gibt auch noch das Zivilrecht! Und was da so alles rauszuholen ist gegen einen selbsternannten Umsetzer...

Nie bestritten, aber viel mehr als der tatsächliche Schaden ist da nicht herauszuholen. Mit Kosten für Anwalt und Gutachter sieht das schon ziemlich finster aus und Ersatzfahrzeug oder irgendwelche Ausfallzeiten gibt es ohnehin nicht.

Ich hatte mal so scherzvögel in der Klasse. Haben meinen Roller aus Jux und Dollerei mal im Schulflur geparkt. Fand ich persönlich nicht so witzig.

Aber rechtlich anlasten konnte man denen nicht. Vor 30 Jahren wäre sowas angeblich noch unter Grober Unfug gefallen, aber das Gesetz ist auch schon lange nicht mehr aktuell.

Was will man dagegen machen?! Heutzutage ist es doch eh den meisten scheiß egal. Hauptsache es geht mir gut und nicht den anderen. Das ist eine Denkweise die leider vermehrt auftritt und ich schätze ich bin nicht der einzigste der das so sieht. 😰

Da erzählt mein Vater doch immer wieder gern die Geschichte, wie sie in der Jugend die Isetta eines Freundes nach dem Prinzip 4-Mann-4-Ecken stramm vor eine Hauswand gestellt haben 😁
Heute hätte man gleich ne Klage am Hals. Damals hat es dem Freund vermutlich ne Runde Bier gekostet, um wieder fahren zu können. 😛

Kurz und knapp - wer ohne rechtliche Befugnisse mein Motorrad umparkt, darf sich danach über einen richtig fiesen Kratzer im Lack seines PKW freuen.

Wer mein Motorrad umschmeisst, ist wegen Sachbeschädigung (am besten kombiniert mit Unfallflucht) fällig.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Dem kann ich zustimmen... Da sind auch einige dabei die genauso unbelehrbar sind wie so mancher Biker, z.b. sowas wie die Tochter unserer Nachbarin, stellt sich prinzipiell so hin, das die Motorhaube jedes !!! mal mitten in die Aufahrt aus meinem Carport reicht und ich trotz schmaler A-Klasse nicht aus diesem herausfahren kann.

Zig mal schon angesprochen, aber bisher hats nie was genutzt. Langsam bin ich es leid, jedes mal zu klingeln um zu beten sie möge ihr Auto n Stück weiter zurücksetzen das ich rausfahren kann.

Soso, Tochter! Vielleicht steht die auf Dich... ;-)

Zitat:

Da erzählt mein Vater doch immer wieder gern die Geschichte, wie sie in der Jugend die Isetta eines Freundes nach dem Prinzip 4-Mann-4-Ecken stramm vor eine Hauswand gestellt haben 😁

Ich kenn aus dieser Generation die Story vom Fiat 500 des Lehrers, den man zwischen zwei Laternenpfosten getragen hat, so dass er nicht mehr ausparken konnte... :-)

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven



Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Dem kann ich zustimmen... Da sind auch einige dabei die genauso unbelehrbar sind wie so mancher Biker, z.b. sowas wie die Tochter unserer Nachbarin, stellt sich prinzipiell so hin, das die Motorhaube jedes !!! mal mitten in die Aufahrt aus meinem Carport reicht und ich trotz schmaler A-Klasse nicht aus diesem herausfahren kann.

Zig mal schon angesprochen, aber bisher hats nie was genutzt. Langsam bin ich es leid, jedes mal zu klingeln um zu beten sie möge ihr Auto n Stück weiter zurücksetzen das ich rausfahren kann.

Soso, Tochter! Vielleicht steht die auf Dich... ;-)

möglich 😰

hab ich noch gar nich dran gedacht.... weia.... aber no Chance.. is weder mein Typ.. noch das Geschlecht auf das ich stehe 😛 also weg mit ihrer kiste 😁

Ist ja genial hier.
Bin nur ein wenig verwirrt...
Ein Motorrad ist doch ein Fahrzeug was der Fortbewegung dient oder?
Wenn jemand es umstellt BEWEGT er das motorrad FORT.
Also haben wir schonmal die unerlaube Benutzung oder nicht?
Offensichtlich ist auch jedes Motorrad mit mind. einem Lenkradschloss gesichert.
Da wird doch schon eine Beschädigung in kauf genommen!
Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Oder könnte ich dan auch andersrum ein Auto mit einem Draht/Bügel "knacken" (also den Türverschluss damit öffnen) um den Gang und die Handbremse zu lösen um dieses Auto Weg zu schieben damit ich dort parken kann?
Wenn ich etwas beschädige ist es ja nicht schlimm weil ich das garnicht wollte und nix strafbares machen wollte?
Also kann ich auch auf keinen Fall, beim versuch des Öffnens, wegen diebstahl oder Sachbeschädigung verurteilt werden?

Ich glaub ich werd mir mein Seil und "öffnungs Werkzeug" ins Auto legen.
Dann hab ich keine Parkplatz Probleme mehr, und das auch noch legal🙂

Warum kann nicht alles so einfach sein?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von PuntoFlame


Bin nur ein wenig verwirrt...

Das merkt man ganz deutlich 😉

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Kurz und knapp - wer ohne rechtliche Befugnisse mein Motorrad umparkt, darf sich danach über einen richtig fiesen Kratzer im Lack seines PKW freuen.

Wer mein Motorrad umschmeisst, ist wegen Sachbeschädigung (am besten kombiniert mit Unfallflucht) fällig.

Gruß
Frank

Du Killer! Du Held!

Ist mir aber egal, ich fahre einen Firmenwagen...

M.

@ matzhinrichs

Du darfst gerne mal Hand an eines meiner Motorräder legen...am besten, wenn ich daneben stehe. 😉

Gruß
Frank

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