Mutwilliges Motorrad verstellen

Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:

Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.

Beste Antwort im Thema

Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wenn ich bei Dir zu Besuch bin und beim Wegschieben des Fernsehers, weil ich Platz für eine Bautanzvorführung brauche, fällt das Ding um, dann habe ich damit auch keine Straftat begangen und keine Ordnungsbehörde würde sich damit beschäftigen - mit dem anschließenden Bautanz vielleicht schon, aber das wäre was anderes.

Einen "Bautanz" kann bei mir jemand auf dem Richtfest vorführen, aber sicher nicht in einer fertig eingerichteten Wohnung. Da würde er mächtig Ärger mit mir bekommen, bevor er überhaupt dazu kommt, Möbel zu verschieben...😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Hier ist eine ungewollte Beschädigung entstanden und das ist straffrei. Natürlich muss der Verursacher Schadensersatz leisten, aber es ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Wenn man sich mal vergegenwärtigt, mit welcher Wucht die Maschine angeschoben werden muß, um bei eng verspannten Bügelschlössern einen Schaden an der Felge zu verursachen, dann kann man zumindest davon ausgehen, daß der Täter bei seinem Vorhaben eine Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen hat.

Für Blindfische kann man ja die Schlösser auch noch grellorange lackieren. Dann kann auch niemand mehr behaupten, er hätte die Diebstahlsicherung nicht erkannt....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Einen "Bautanz" ...

Ich bitte darum, fehlende Buchstaben selber einzusetzen, liegen kostenfrei bei:

ch - ch

😁😁

Wer so auf korrekte Fachbegriffe achtet, sollte doch seine eigenen Texte korrekt schreiben.
Gilt nicht nur für den Bau(ch)tanz.

Wie war das noch mit dem Splitter.... ?

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wer ein Bremsscheibenschloss benutzt, der glaubt auch, dass Franzosen nicht nach Gehör einparken.

Französische Verhältnisse haben wir hier in Deutschland ja zum Glück (noch) nicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


..., dann kann man zumindest davon ausgehen, daß der Täter bei seinem Vorhaben eine Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen hat.

Das ist "mühsam".

Erst mal muss man ihn haben, dann hat man auch Schadensersatz.

Sich nun die Arbeit machen das anzuzeigen, den Staatsanwalt ein Ohr abkauen, dass diese von hinten durch die Brust vielleicht dann doch und mal bei einem Richter anfragen sollte und was wird bei einer dann sehr geringen Schadenssumme einer Lackbeschädigung heraus kommen?

Ich kenne einen Richter, der hat in vergleichbarer Sache eine Entscheidung gefällt:
Keine technische Beeinträchtigung, ein Ausbessern durch den Fahrzeughalter mittels Lackstift ist sachlich und fachlich völlig ausreichend, ein Lackstiftset kostet 17 Euro und liegt damit unter der Bagatellgrenze von 20 Euro bei Straftaten - Klage abgewiesen.

Als Fahrer/Eigentümer hast Du nach so einer Nummer mehr Magengeschwüre, als der Täter überhaupt eine Chance auf Strafe.

Und irgendwie hat der Richter doch auch Recht. Es handelt sich um eine Lackbeschädigung, die fachlich und objektiv absolut lächerlich ist, nur ein enormes Ärgernis (nur ein Gefühl) für den Eigentümer. Strafhöhe nach dem, wie sich der Andere "geärgert fühlt" oder doch nach der tatsächlich entstandenen Beschädigung im sachlich technischen Sinne?

Ich habe keine derartigen Schlösser und mein Sohn hatte so ein Ding auch nur 2 Wochen und dann gegen einen Lackstift eingetauscht. Mann muss nicht immer von anderen verlangen, dass sie lernfähig sein sollen, man sollte es selber auch sein.

Wenn dir einer seine Faust aufs Auge drückt, hast du auch nur ein enormes Ärgernis (nur ein Gefühl),
also nicht der Rede Wert.
Der Aufwand, dies durch die Justiz steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den die natürliche Heilkraft ja kostenlos behebt, der Schaden ist also unterhalb der Bagatellegrenze.

Hier kommt wohl die Tatsache zum Tragen, daß nach deutschem Recht Sach- und Personenschäden nicht gleich gewichtet werden....

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Wer so auf korrekte Fachbegriffe achtet, sollte doch seine eigenen Texte korrekt schreiben.
Gilt nicht nur für den Bau(ch)tanz.

Wie war das noch mit dem Splitter.... ?

Wen dis euch besonderere Befreudigung bringt, dann gerne doch.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Wenn dir einer seine Faust aufs Auge drückt, hast du auch nur ein enormes Ärgernis (nur ein Gefühl),
also nicht der Rede Wert.

Wenn Du lieber einen Schlag in das Gesicht haben willst, als dass einer Dein Möp anfasst, dann musst Du das nur dem vermeidlichen Dieb sagen, sollte eigentlich machbar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wenn Du lieber einen Schlag in das Gesicht haben willst, als dass einer Dein Möp anfasst, dann musst Du das nur dem vermeidlichen Dieb sagen, sollte eigentlich machbar sein.

Zugegebenermaßen würde dies die Situation insofern erleichtern, als daß sie dann juristisch leichter greifbar werden würde (im Sinne des Motorrad-Besitzers)...😉

Dann können weder Staatsanwalt noch Richter auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit plädieren...😁

Letztes Wort?

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Letztes Wort?

Nö 😛

Du hast ja zu den Schlag aufgefordert.
Schon mal versucht, Deine Domina vor den Kadi zu ziehen 😁

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