Mutwilliges Motorrad verstellen

Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:

Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.

Beste Antwort im Thema

Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.

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Man kann die ganze Problematik des mutwilligen Verschiebens ja einfach dadurch unterbinden, in dem man beim Parken ein massives Bügelschloß so an der Felge befestigt, daß das Drehen des Vorderrades komplett unterbunden wird.

Kostet zwar ein paar Euro, setzt dem Treiben der Park-Egoisten aber ein wirkungsvolles Ende.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Richtig, nur weil man es nicht als Kapitalverbrechen ansieht, wenn ein Mopped zwei Meter zur Seite geschoben wird, bedeutet das nicht, daß man dergleichen gutheißt oder gar selbst praktiziert.

Genau so schaut es aus. Ich werde den Verdacht nicht los, daß einige User hier einen für die Diskussion ganz entscheidenden Absatz von "Roadwin" nicht gelesen haben, nämlich diesen:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Richtig, es geht um Moral, Respekt, Erziehung und soziales Miteinader - aber nicht alles, was man aus wirklich guten Gründen "nicht machen sollte" hat auch gleich etwas mit Strafbarkeit zu tun.

Roadwin macht hier nichts anderes, als auf die rechtliche Situation hinzuweisen. Und das es im deutschen Recht Dinge gibt, über welche der Normalsterbliche nur den Kopf schütteln kann; sollte hinlänglich bekannt sein.

jm2c

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Zählt trotzdem höchstens als grober Unfug, außerdem habe ich nie gesagt das ich mit solchen Pflegefällen einer Meinung bin.
Richtig, nur weil man es nicht als Kapitalverbrechen ansieht, wenn ein Mopped zwei Meter zur Seite geschoben wird, bedeutet das nicht, daß man dergleichen gutheißt oder gar selbst praktiziert. Mir würde es im Traum nicht einfallen ein 200-300kg schweres fremdes Bike in der Gegend rum zuwuchten. Desshalb kann ich doch trotzdem realistisch zur Kenntnis nehmen, daß es sich dabei nicht um Diebstahl und auch nicht um einen Diebstahlversuch handelt. Es ist eben weiter nix, wie ein Möp zur Seite stellen.

Schon allein der Aufwand den man damit hat steht ja in keinem Verhältnis.... nur weil man zu Faul ist sich einen eigenen Parkplatz zu suchen bzw. ein paar Schritte mehr zu laufen.

Da wuchtet man lieber fremder Leute Maschine durch die Gegend und nimmt noch vorsätzlich in Kauf, dass das Teil beim umschieben umfallen könnte und Schaden an der Maschine selbst, an sich selbst und an anderen Fahrzeugen verursacht.

Wie primitiv muss man eigentlich sein ?

Die ganze Diskussion driftet irgentwie ins absurde ab.
Es werden sich hier Kompetenzen heraus genommen welche einem nicht zustehen. Der " Motorradumparker" ist in meinen Augen mehr zu verurteilen als der " Sinnlosimwegrumsteher".
Wenn ich der Meinung bin das irgendwer oder irgentwas nicht regelgerecht geparkt ist wende ich mich an die entsprechenden verantwortlichen Behörden. Beispiel, es parkt jemand direkt vor meiner Grundstücksausfahrt und ich will raus oder rein.
Sollte ich versehendlich so stehen das ich jemanden behindere, so möge man sich bitte auch an die verantwortlichen Behörden wenden.

Aber private Innitiative fremdes Eigentum umzusetzen ist nur in Notfällen akzeptabel.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Aber private Innitiative fremdes Eigentum umzusetzen ist nur in Notfällen akzeptabel.

Ein Parkplatz in der City von Essen ist immer ein Notfall. 😁😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Aber private Innitiative fremdes Eigentum umzusetzen ist nur in Notfällen akzeptabel.
Ein Parkplatz in der City von Essen ist immer ein Notfall. 😁😁😁😁😁😁

Ich habe mal auf den GD gedrückt, aber nur weil ich schmunzeln musste, nicht weil es der Realität entspricht.😁

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Fakt ist das ein Motorrad das ordnungsgemäß in einer Parklücke steht und ein Ticket gezogen wurde,Parkscheibe ausgelegt oder was eben notwendig ist erfüllt wurde hat kein Mensch das Recht seine ungewaschenen Pfoten an das Motorrad zu legen.

Nie bestritten,

aber es existiert kein Verbot es nicht zu tun und es existiert keine Strafe, wenn es doch getan wird.

Zitat:

Sollte das Motorrad unberechtigterweise einen Parkplatz belegen hast du deine Pfoten immer noch bei dir zu behalten. Es steht dir und Anderen frei die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren,die können dann ein Umsetzen veranlassen. Was aber mit Sicherheit nicht passieren wird wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde,auch nicht wenn 10 lauffaule Autofahrer Rumpelstilzchen spielen.

Darum geht es hier überhaupt nicht.

Zitat:

Aber selbst wenn das Teil unberechtigt irgenwo steht hat keine Privatperson das Recht es wegzuschieben.

Das ist falsch !

Im Rahmen des Jedermannsrechts ist jeder berechtigt eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen, ebenso darf ich bei einer Besitzstandsstörung diese Störung selber beseitigen.

Es ist in vielen Situationen wegen der Gefahr einer Beschädigung und daraus entstehender Haftung nicht anzuraten, aber es ist "aktiv erlaubt".

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Der erzürnte Besitzer stänkert und provoziert jetz bis zur Eskalation und schon sind die 3 Leute nicht mehr Zeuge eines (versuchten) Diebstahls, sondern eines (versuchten) Raubes.
Und jetzt erkläre mal (trotz Unschuldsvermutung) dem Richter, das alles ganz anders war.

a) lese erst mal, was Raub von Diebstahl

nicht

unterscheidet,

da stolperst Du auch wieder über das "rechtswidrig zuzueignen" und stehst wieder an der gleichen Stelle wie beim Diebstahlvorwurf.

Ein Raub ist nur eine aufgrund einer besonderen Gewaltkomponente gesteigerte Variante des Diebstahls. In der vorliegenden Situation scheitert eine Bestrafung aber nicht an "zu wenig Gewalt", sondern an der grundsätzlich fehlenden Zueignungsabsicht.

b) die Fakten bleiben immer unverändert. Aus dem Golf, wo eine Ninja nicht reinpasst, wird kein Kleintransporter durch Änderung des Tatvorwurfes.

Zeugenaussagen sind keine Fakten sondern Zeugenaussagen. Ein rotes Auto wird nicht grün, auch wenn 200 Zeugen absolut sicher sind und auf grün schwören.

Zitat:

Original geschrieben von Racmar


rein theoretisch wärs mal interessant zu erfahren, was ein Polizist über sowas denkt...

Der Polizist schaut schräg zur Seite, sieht den PKW des "Schiebers" in zweiter Reihe, mit gesetztem Blinker, laufendem Motor und fragt den Anzeigesteller, wie das jetzt wohl alles zusammen passt.

OK ich habe verstanden und werde in Zukunft immer
ein paar Räder vor oder zurückschieben.
Motorräder drehe ich um und Autos mindestens bis zur
nächsten Kreuzung versetzen.
Vielleicht wird dann der Paragraf nach mir benannt, welcher dann extra für mich erfunden wird!
Könnte aber auch sein dass mir irgendwann einer eine in die Fresse haut-
das könnte es aber Wert sein
Gute Nacht!

gruß Alex

PS @IRGENDWELCHE bin gerne bereit das letzte Wort abzugeben.
Bitte dann schreiben Letztes Wort und dann las ich es gut sein!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Mir würde es im Traum nicht einfallen ein 200-300kg schweres fremdes Bike in der Gegend rum zuwuchten.

Ich fahre seit über 30 Jahren Möp, hauptsächlich in der Berlin und Du gehörst mit dieser Einstellung zu einer kleinen Minderheit.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Man kann die ganze Problematik des mutwilligen Verschiebens ja einfach dadurch unterbinden, in dem man beim Parken ein massives Bügelschloß so an der Felge befestigt, daß das Drehen des Vorderrades komplett unterbunden wird.

Siehe oben, mit genügend Großstadterfahrung würdest Du wissen, dass dies, zumindest für einen erstmaligen massiven Versuch, nichts ändert, sondern nur die Gefahr erhöht, dass irgendwas, und wenn es nur der Lack an der Gabel ist, durch das Schloss beschädigt wird.

Wer ein Bremsscheibenschloss benutzt, der glaubt auch, dass Franzosen nicht nach Gehör einparken.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Siehe oben, mit genügend Großstadterfahrung würdest Du wissen, dass dies, zumindest für einen erstmaligen massiven Versuch, nichts ändert, sondern nur die Gefahr erhöht, dass irgendwas, und wenn es nur der Lack an der Gabel ist, durch das Schloss beschädigt wird.

Wer ein Bremsscheibenschloss benutzt, der glaubt auch, dass Franzosen nicht nach Gehör einparken.

Dann hätten wir doch ne Sachbeschädigung.Damit wird sich die Ordnungsmacht dann beschäftigen müssen.

Oder ist das jetzt auch keine Sachbeschädigung?

😁 Ich glaub ich schnall einen kleinen Gabelstapler ans Heck meines Autos und setze dann Fahrzeuge um wenn ich keinen Parkplatz finde denn ich behebe ,ich zitiere Roadwin

Zitat:

Im Rahmen des Jedermannsrechts ist jeder berechtigt eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen, ebenso darf ich bei einer Besitzstandsstörung diese Störung selber beseitigen

Nur stelle ich mir die Frage wo ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug eine Behinderung,Gefährdung oder Besitzstandstörung darstellt. Aber bei Letzterem sind wir wohl beim Kern des Problems,einige glauben Eigentumsrechte an öffentlichen Flächen zu haben. Kann man für die nur hoffen das nach dem Ausdiskutieren noch alle Beisserchen in der Kauleiste vorhanden sind wenn man an den Falschen gerät.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Siehe oben, mit genügend Großstadterfahrung würdest Du wissen, dass dies, zumindest für einen erstmaligen massiven Versuch, nichts ändert, sondern nur die Gefahr erhöht, dass irgendwas, und wenn es nur der Lack an der Gabel ist, durch das Schloss beschädigt wird.

Na prima, damit haben wir doch dann die lange gesuchte juristische Handhabe gegen den Täter.

Und Kerle, die sich dadurch nicht abschrecken lassen, werden dann mit Zeit recht schnell zu Gewohnheitstätern....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Na prima, damit haben wir doch dann die lange gesuchte juristische Handhabe gegen den Täter.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Dann hätten wir doch ne Sachbeschädigung.Damit wird sich die Ordnungsmacht dann beschäftigen müssen.
Oder ist das jetzt auch keine Sachbeschädigung?

"Sachbeschädigung" ist ein Straftatbestand (§303 StGB) und der setzt den klassischen Vorsatz voraus: "Ich will, das da was kaput geht / ich mache es, damit da etwas kaputt geht"

Hier ist eine ungewollte Beschädigung entstanden und das ist straffrei. Natürlich muss der Verursacher Schadensersatz leisten, aber es ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Wenn ich bei Dir zu Besuch bin und beim Wegschieben des Fernsehers, weil ich Platz für eine Bautanzvorführung brauche, fällt das Ding um, dann habe ich damit auch keine Straftat begangen und keine Ordnungsbehörde würde sich damit beschäftigen - mit dem anschließenden Bautanz vielleicht schon, aber das wäre was anderes.

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