Muß ich für neues Getriebe selber zahlen?
Ich kaufte mir vor 4 Monaten ein Golf 6 DSG 7 Gang. Jetzt war ich bei VW, wo ich das Auto auch gekauft habe, die meinten das ich ein neues Getriebe bekommen werde. Meine Frage ist, da bei verschleiß die garantie nicht eingreift, ob die sachmangelhaftung in Kraft tritt, weil das Auto noch keine 6 Monate alt ist oder ob ich die Kosten selber zahlen muß. VW sagte ich muß es selber zahlen bzw einen teil.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Also, es besteht ein Mangel. Der Verkäufer ist damit in Mangelhaftung, vgl 395BGB (Sonderzeichen gehen beim iPhone nicht :-( ), zu nehmen. In den ersten 6 Monaten nach Erwerb muss dieser die Beweisführung übernehmen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Dies erscheint mir beim allg bekannten Problemgetriebe, hier das trockene 7-G DSG, unwahrscheinlich. Damit ist davon auszugehen, dass das Problem bereits bei Übergabe bestand, ff entstehen jetzt mehrere Möglichkeiten das Problem abzustellen. Zuerst Nacherfüllung, dannach Rücktritt, bzw. Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.
136 Antworten
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Februar 2017 um 10:43:56 Uhr:
Zitat:
@tabbertklaus schrieb am 13. Februar 2017 um 22:01:56 Uhr:
[.....]
Nein,ich habe nicht zuviel Geld,sondern eine Garantie,allerdings mit Eigenanteil,je nach Kilometerstand.Also doch zu viel Geld, denn wenn du nämlich den Schaden jetzt über die gesetzliche Gewährleistung reparieren lässt, zahlst du keinen Cent dazu!
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 14. Februar 2017 um 10:43:56 Uhr:
Zitat:
@tabbertklaus schrieb am 13. Februar 2017 um 22:01:56 Uhr:
Meine Automatik Erfahrung,die negative habe ich mit einem BMW 525 dA gemacht.
Und den hatte ich bei einem BMW Händler gekauft !!!
Da kam allerdings nichts von wegen Garantie/Kulanz,der hat sich so gur wie gar nicht um den Fall gekümmert.
[.....]Offensichtlich verwechselst du hier die freiwillige Garantie/Kulanz eines Händlers mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
Diese Garantie ist zwar mit einer gewissen Zuzahlung,aber eben nicht die sonst übliche Gewährleistung
Zitat:
@vwjettax schrieb am 17. Februar 2017 um 15:34:12 Uhr:
Gerne das ist ja dein eigener Thread der nur dir gehört und allen hier zeigt wie stark sich der Egoist sich hier auszeichnet!Kein Wunder dass die Werkstatt nicht mit Nachweisen über den Getriebewechsel bedient hat! Ich würde dir in den Allerwertesten treten lerne erstmal zu verstehen was Respekt ist!
Ich habe alle Reparaturen mit Nachweisen bekommen und das weil ich auch nach der Reparatur 2 Monate später beim freundlichen nach den Nachweisen gefragt habe!
Wer mit den Chips und der Flasche Cola am Rechner sitz sollte nicht andere mit seinen eigenen Versäumnissen belästigen!
Also,das ist echt KRASS was ihr euch da an den Kopf werft!
Im BMW Forum gab es ja auch manchmal ein Wort zu viel,aber nicht so heftig!
Zitat:
@tabbertklaus schrieb am 17. Februar 2017 um 21:52:48 Uhr:
[.....] Diese Garantie ist zwar mit einer gewissen Zuzahlung,aber eben nicht die sonst übliche Gewährleistung
Bevor die Garantie mit einer Zuzahlung ins Spiel kommt, tritt erst die gesetzlich geregelte Gewährleistung, OHNE einen Cent Zuzahlung in Kraft, schließlich hast du das Fahrzeug erst vor vier Monaten gekauft!
Es gibt Händler, die versuchen ihre Kunden abzuzocken, indem sie ihre gesetzliche Gewährleistung auf die Garantie abwälzen wollen, wo der Kunde dann auch noch zuzahlen soll.
Und dann gibt es noch Kunden, die sich das gefallen lassen! 😁
Also schön abwarten bis die Beweisumkehr eingetreten ist und erst dann den Schaden melden, dann kannst du dich auf deine Garantie, incl. Zuzahlung berufen. 😁
Manchmal wäre ein Cent Zuzahlung nicht schlecht, denn rechtlich ändert das einiges!
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Leider ist es aber nie mit einen Cent getan und soweit ich weiß gibt VW auch wieder 2 Jahre Gewährleistung auf Teile, die auf Kulanz oder Gewährleistung gewechselt wurden.
Ja, musst du suchen. 😁
Hätte ich eine Quelle zur Hand gehabt, hätte ich nicht "soweit ich weiß" geschrieben, sondern hätte die sofort mitgeliefert.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 18. Februar 2017 um 18:07:05 Uhr:
Gibt es dafür eine Quelle? 😁
Ok, habe mal geschaut. Auf Garantie verlängert sich nix, auf Kulanz oder Gewährleistung ja, dafür muss man aber eine Bestätigung kriegen wo das explizit erwähnt wird. Aber auch bei Kulanz, oder Gewährleistungsreparatur gewährt VW nix, sondern ist rechtlich so.
Da ich ja leider keine Infos erhalten habe nochmal meine Frage für die jenigen die sich evtl auskennen, wisst ihr ob auch der Schaltknüppel mit gewechselt wird beim getriebewechsel?