Muß ich für neues Getriebe selber zahlen?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ich kaufte mir vor 4 Monaten ein Golf 6 DSG 7 Gang. Jetzt war ich bei VW, wo ich das Auto auch gekauft habe, die meinten das ich ein neues Getriebe bekommen werde. Meine Frage ist, da bei verschleiß die garantie nicht eingreift, ob die sachmangelhaftung in Kraft tritt, weil das Auto noch keine 6 Monate alt ist oder ob ich die Kosten selber zahlen muß. VW sagte ich muß es selber zahlen bzw einen teil.

Liebe Grüße

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Also, es besteht ein Mangel. Der Verkäufer ist damit in Mangelhaftung, vgl 395BGB (Sonderzeichen gehen beim iPhone nicht :-( ), zu nehmen. In den ersten 6 Monaten nach Erwerb muss dieser die Beweisführung übernehmen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Dies erscheint mir beim allg bekannten Problemgetriebe, hier das trockene 7-G DSG, unwahrscheinlich. Damit ist davon auszugehen, dass das Problem bereits bei Übergabe bestand, ff entstehen jetzt mehrere Möglichkeiten das Problem abzustellen. Zuerst Nacherfüllung, dannach Rücktritt, bzw. Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.

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@Jubi TDI/GTI

Komm, lass gut sein. Der Beitrag oben ist nur zu einem gut: zum ignorieren. (OK, und zum lachen ... made my day! :-D ) Der Blinkmeister hatte einfach nur nen schlechten Tag ...

Also. Heute in der Werkstatt gewesen. Leider habe ich ein neuen Termin bekommen da Personalmangel bei VW. Schade das ich nicht benachrichtigt würde und umsonst hin musste. Nochmal zu meinen problem, das Getriebe ruckelt es schaltet nicht sauber und als ich den Wagen gekauft hatte war die Drehzahl bei maximal 2 und dann kam der nächste Gang. Jetzt schaltet er erst bei Drehzahl 3 und ist somit auch sehr laut als wenn ich im Sport Modus fahren würde. Falls Interesse besteht kann ich nach dem Termin am 13.2.17 nochmal berichten .

Rechne dir bitte genau aus, wann deine Gewährleistungsfrist wirklich endet.
Meines Erachtens ist es nicht gut, die Angelegenheit ohne rechtliche Begleitung bewältigen zu wollen.

Ich würde der Werkstatt Druck machen. War bei mir mit der Steuerkette genauso. Immer die selbe Ausrede. Sage denen, du brauchst den Wagen dringend und möchtest nicht zu lange warten.

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Gewährleistung habe ich bis September alles gut. Werde einen Anruf erhalten ob ich was zahlen muss und wenn ja dann werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen

Zitat:

@turocuno schrieb am 31. Januar 2017 um 17:24:06 Uhr:


Gewährleistung habe ich bis September alles gut. [.....]

Ab März tritt aber die Beweislastumkehr ein und DU musst beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Auf gut deutsch, ab März hast du die Arschkarte.

Ja Termin ist in zwei Wochen also Mitte Februar und wenn die dann wieder Termin verschieben dann wie gesagt schalte ich einen Anwalt ein.

@TE,

ein wenig naiv deine Vorgehensweise.
Du kommst auch ohne RA zu deinem Recht.

Setze ein Schreiben bzw. eine Mail an den Händler auf mit der Thematik, den eventuellen vorliegenden Sachmangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, jedoch spätestens bis zum .... zu beheben.

Wichtig hierbei ist, dass du innerhalb der 6 Monde nach Kauf bleibst.

Die Vorgehensweise deiner Werkstatt ist wirklich etwas merkwürdig. Probleme sehe ich allerdings wirklich darin, der Werkstatt jetzt schon irgendetwas anzudrohen oder zu fordern. Wichtig ist erstmal die Diagnose. Wenn die schon von vornherein wissen, was auf sie zukommt, dann beheben sie den Fehler notdürftig um über die 6 Monate zu kommen und dann steht der TE mächtig auf dem Schlauch. Deshalb in den sauren Apfel beißen und den Termin am 13. wahrnehmen. Im Vorfeld kannst du darauf verweisen, dass du auf das Fahrzeug angewiesen bist und keine Leerfahrten hinnehmen wirst.
Die Werkstatt ist allerdings auch nicht blöd - die wissen, dass sie in der Bringschuld sind.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 1. Februar 2017 um 10:25:26 Uhr:


@TE,

ein wenig naiv deine Vorgehensweise.
Du kommst auch ohne RA zu deinem Recht.

Setze ein Schreiben bzw. eine Mail an den Händler auf mit der Thematik, den eventuellen vorliegenden Sachmangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, jedoch spätestens bis zum .... zu beheben.

Wichtig hierbei ist, dass du innerhalb der 6 Monde nach Kauf bleibst.

und wenn du das per mail machst, lass dir den Eingang kurz bestätigen

Braucht man nicht, wenn man sich in "CC" oder "BCC" setzt.
Man sollte nur darauf achten, dass die Empfängeradresse i.O. ist.

Ich würde bei so einer Mail immer die Lesebestätigung anklicken und (schon aus psychologischen Gründen) um eine Bestätigung des Maileingangs bitten...

Zitat:

@BE-AK1967 schrieb am 1. Februar 2017 um 11:45:27 Uhr:


Ich würde bei so einer Mail immer die Lesebestätigung anklicken [.....]

.....die aber vom Empfänger bestätigt werden muss, ansonsten gibt es auch keine.

Genau, deswegen auch die Bitte um eine Bestätigung des Eingangs ;-)

Die aber nichts aussagt, ähnlich wie ein Einschreiben, sofern es nicht eigenhändig ist.

Im Recht reicht es völlig aus, den Verkäufer mit einer Mail in Verzug zu setzen und zur Behebung der Fehlfunktion bzw. Schadens bitten.
Lesebestätigung ist obsolet, gleiches gilt für die gewünschte Bestätigung der Mail dass diese eintraf.
Man geht ebenfalls davon aus, wenn die Empfängeradresse des Autohauses übereinstimmt, dass die Korrespondenz ankam.

Da braucht man nix von "Bestätigung".

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