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Muss eine AHK bei Nichtnutzung demontiert werden?

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:35

Moin,

eine Frage an die Experten: Muss eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung abgenomnen werden? Wenn ja, auf welchen § der StVO bezieht sich diese Regelung?

Danke und Gruß

Brain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

einfetten

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Bin von der Polizei aufgehalten und darauf hingewiesen worden das ich meine AHK abnehmen muß da es sonst Probleme mit der anderen Versicherung geben kann weil der Schaden größer is als er sein müßte!

Von Mitschuld hat er nix gesagt!Nur mit Problemen bei der Abwicklung!

Und auch nur, dass es sie geben KANN...

Fakt ist, es gibt kein Gesetz, dass man die abnehmen nuss.

Hallo, mein Vater ist bei seinem letzten Österreichurlaub von der Polizei angehalten worden. Sie baten ihn seine AHK zu demontieren. Bezahlen brauchte er nichts. Ob die Polizei dies wünschte weil es in Österreich vieleicht vorgeschrieben ist, oder ob sie es aus welchen Gründen auch immer nur besser fanden, ist nicht klar.

Gruß lpgpassi

also eine mitschuld, falls mir einer drauffährt und dadurch der schaden höher ist...soweit kommts noch, niemand hat ihm gesagt er soll durch den kofferraum kommen.

 

was ist das nächste? ich werde verklagt, weil ein selbstmöder auf mein dach springt und sich an den nicht demontierten querstreben der dachreling das genick bricht?

 

es gibt auch kein gesetz den dachträger zu demontieren, eine antenne einzufahren oder sonst was.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

also eine mitschuld, falls mir einer drauffährt und dadurch der schaden höher ist...

.....ist durchaus möglich!

prinzipiell bist du verpflichtet, die gefahren die von deinem auto ausgehen so gering wie möglich zu halten....

einen expliziten § zur abn.ahk gibt es zwar nicht, jedoch wird sich dann auf den §30stvzo berufen....

und mit montierter abn.ahk stellst du nunmal eine deutlich größere gefahr dar, als mit nicht montierter abn.ahk, im zuge der betriebsgefahr (die du schon mit dem anmelden des fahrzeuges eingehst, unabhängig davon ob du das fz auch tatsächlich im geltungsbereich der stvo bewegst) sind so, ohne weiteres, bis zu 30% teilschuld für dich drinn.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

also eine mitschuld, falls mir einer drauffährt und dadurch der schaden höher ist...

.....ist durchaus möglich!

 

prinzipiell bist du verpflichtet, die gefahren die von deinem auto ausgehen so gering wie möglich zu halten....

 

einen expliziten § zur abn.ahk gibt es zwar nicht, jedoch wird sich dann auf den §30stvzo berufen....

 

und mit montierter abn.ahk stellst du nunmal eine deutlich größere gefahr dar, als mit nicht montierter abn.ahk, im zuge der betriebsgefahr (die du schon mit dem anmelden des fahrzeuges eingehst, unabhängig davon ob du das fz auch tatsächlich im geltungsbereich der stvo bewegst) sind so, ohne weiteres, bis zu 30% teilschuld für dich drinn.....

da es nicht expl. um die ahk geht...geht es im grunde um alles und garnichts. da dürfte keiner von um morgens aufstehen.

 

aber, wie kann ein passives teil...wie eine ahk...eine gefahr darstellen? da stellt meine tür oder mein ganzes auto auch eine gefahr dar, wenn mir einer reinfährt..."scheiße die tür war im weg!"

 

oder beruft sich irgendwann einer darauf, daß ich mitschuld habe, weil mein dachträger montiert ist und er mir deshalb reingefahren ist? mit der begründung: aufgrund des dachträgers, war der luftwiderstand zu hoch, daher die karre zu langsam und ich wäre eigendlich schneller und garnicht an der unfallstelle gewessen?

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

aber, wie kann ein passives teil...wie eine ahk...eine gefahr darstellen?

wenn dir einer mit geringer geschwindigkeit draufknallt, wird der schaden im regelfall durch die "punktuelle" belastung der ahk deutlich größer (an beiden fahrzeugen), als wenn der dir auf die stoßstange drauf wär.

größere gefahr = mehr schaden = mehrkosten

diese größere gefahr hättest du mit dem abnehmen der abn.ahk umgehen können.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

diese größere gefahr hättest du mit dem abnehmen der abn.ahk umgehen können.

dann müsste eine starre eigentlich verboten sein (bzw. jeder automatisch mitschuld!)...mit etwas mehr geld für eine abnehmbare, lässt sich auch das vermeiden. frage mich...wo ist das ende, wo der anfang, bei dieser theorie.

Wieso den immer Mitschuld oder Teilschuld?Keiner kriegt ne Mit bzw. ne Teilschuld.

Der andere is Schuld das er dir reingefahren is!Bloß weil du ne Ahk dran hast wird wohl niemand vom Straßenverkehr abgelenkt werden oder das behaupten.

Aber die Versicherung kann angeblich den dadurch entstandenen Mehrschaden von dir zurückholen!

Des heißt aber nochlang net das sie es auch tut!

Mfg

Fazit aus den bisherigen Beiträgen:

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass die

AHK abgenommen werden muss!

Strittig ist nur das Verhalten der Versicherungen.

Es wäre gut, wenn ein "Insider" sich hier mal dazu

äußern würde.

Für mich gibt es nur zwei Konstellationen.

1)

Es fährt jemand auf mein FZ mit montierter AHK.

Dann tritt seine Hpfl. für den Schaden ein.

Entweder war die Aufprallgeschwindigkeit so

gering, dass meine AHK nicht beschädigt ist, dann

spielt es m.E. keine Rolle.

Sollte die AHK beschädigt worden sein, hat sie

vielleicht größeren (Blech)-Schaden verhindert.

Das muss notfalls ein Sachverständiger beurteilen.

2)

Ich fahre rückwärts und beschädige ein anderes Fahrzeug.

Dann könnte meine Hpfl. "mucken". Ob sie mich aber tatsächlich

an der Schadensregulierung "beteiligen" wird, wage ich zu bezweifeln.

Und ob ich wirklich dazu beitragen muss, würde ich ggf. durch einen

Rechtsanwalt klären lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrisMarkos

Und auch nur, dass es sie geben KANN...

Fakt ist, es gibt kein Gesetz, dass man die abnehmen nuss.

Ja wenn er abnehmbar ist sollte man ihn auch abnehmen!! Das sagte mir ein Polizist als ich vor 2Jahren einem Hinten drauf bin (hätte der Penner doch nur seine AHK dran hätte er sogar prozentual gesehen fast so viel zahlen müssen wie ICH). Obs ein Gesetzt gibt weiss ich nicht, aber ein Grünling wird das nicht umsonst sagen.

Gruß

Wofür, bzw. warum hätte er bezahlen müssen?

Du verursachst einen Schaden, und der Geschädigte

soll zahlen?

Und wenn er nun einen Fahrradträger montiert hätte (mit

Rädern drauf)? Hätte er dann auch eine "Mitschuld"

bekommen?

Ich denke emre hat hat gemeint das der Unfallgegner eine große Teilschuld hätte, wäre die ABNEHMBARE AHK dran gewesen....

Boah jetzt bin ich total Überfragt am besten frag mal bei deiner Versicherung nach die sollten evtl. etwas drüber wissen denke ich....

gruß

Oz

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

also eine mitschuld, falls mir einer drauffährt und dadurch der schaden höher ist...soweit kommts noch, niemand hat ihm gesagt er soll durch den kofferraum kommen.

was ist das nächste? ich werde verklagt, weil ein selbstmöder auf mein dach springt und sich an den nicht demontierten querstreben der dachreling das genick bricht?

es gibt auch kein gesetz den dachträger zu demontieren, eine antenne einzufahren oder sonst was.

Irgendwie scheint man in unserem "Paragraphenreiter- und Prozesshanselland" immer irgendwie mitschuld zu sein, wenn ein anderer einem selber einen Schaden zugefügt hat.

Traurig traurig.

 

Gruss

RD

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