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Muss eine AHK bei Nichtnutzung demontiert werden?

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:35

Moin,

eine Frage an die Experten: Muss eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung abgenomnen werden? Wenn ja, auf welchen § der StVO bezieht sich diese Regelung?

Danke und Gruß

Brain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

einfetten

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Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von emre26x

Boah jetzt bin ich total Überfragt am besten frag mal bei deiner Versicherung nach die sollten evtl. etwas drüber wissen denke ich....

Wir hatten doch hier mal so einen Wachtmeister, der immer mal wieder "reinschauen" wollte! Ich kenne zu mindestens einen Fall, beidem der Fahrer mit einer abnehmbaren AHK ohne Anhänger zur Zahlung von 40 Euro verdonnert wurde, ohne das ein Unfall im Spiel war - deshalb die Anfangsfrage hier!

Aber wenn ich das hier so verfolge, weiß keiner was genaues :confused: - oder täuscht der Endruck?

Brain

Wenn es keine rechtlche Grundlage gibt

(ich kenne keine und

die StVZO sagt zu dem Thema nichts),

warum hat der Betroffene dann bezahlt?

Diesen Fall solltest du mal näher recherchieren und hier

mitteilen.

Wo bleiben die Kommentare der Versichrungsfachleute?

So, um das nochmal klar zu stellen. Da es kein Gesetz für das Demontieren gibt kann auch die Versicherung sich nicht aus der Pflicht raus nehmen, das die es schon mal versuchen ist ja ein ganz anderes Thema grad bei so Kasko Fällen. Wenn man aber genug Luft oder eine Rechtschutz hat, sieht die Sache gleich anders aus.

Im Haftplichtfall wird die AHK immer erneuert wenn der Schaden im gleichen Bereich ist. Den Sachverständigen will ich sehen der die drin lässt. Es gibt bestimmt einige Kollegen von mir die das evtl. machen dann habe diese entweder einen guten Grund oder keine Ahnung. Wer gibt mit das Schriflich das bei dem Anstoß nicht evtl. ein Microriss o.ä an der AHK entstanden ist? Keiner! Also ich lege meine Hand dafür nicht ins Feuer. Ist das gleiche bei der Lenkung und ein starker Anstoß ans Rad. Und das mit Schaden minder oder nicht könnt Ihr vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von chans

So, um das nochmal klar zu stellen. Da es kein Gesetz für das Demontieren gibt kann auch die Versicherung sich nicht aus der Pflicht raus nehmen

wer redet denn davon, das vers. sich ganz zurückzieht?!

die versicherung kann lediglich im rahmen der betriebsgefahr ihre leistung mindern.....und dies können je nach auslegung maleben 30% sein! wie und warum, das hab ich ja bereits versucht zu verdeutlichen.....

Das gleiche kann auch umgedreht werden, durch die AHK wurde der Schaden gemindert. Die hat das meiste aufgefangen. Ich weiß das mit der Betriebsgefahr ist so eine Sache und ganz bestimmt nicht zu pauschalisieren. Ich wollte damit nur klar machen das in der Regel ganz normal gehahlt wird. Man kann immer irgend ein Fall konstruieren in dem es anders ist schon klar. Aber für 99,8 % aller Fälle ist meine Aussage richtig.

am 4. Oktober 2010 um 19:02

Boar.. Leute .. wem is den das eingefallen ? :confused:

Das tut ja richtig weh ... :rolleyes:

Wer rein fährt is schuld und aus ...

Mfg

am 4. Oktober 2010 um 19:04

Aso ok... wenn sie nicht Typisiert ist... dann gibts ärger ...

und Versicherung steigt aus ...

Zitat:

Original geschrieben von Psychedeliccube

Wer rein fährt is schuld und aus ...

die schuldfrage wird hier ja auch nicht in frage gestellt! lediglich eine mithaftung infolge der höheren betriebsgefahr.......

im übrigen der "grundsatz", den du da auftischst der stimmt schon lange nichtmehr!

am 5. Oktober 2010 um 6:29

Wieso sollte man teil schuld bekommen wen man eine ahk drauf hat.

Vieleicht eine Verchromte die blendet :confused:

hmm... Sorry aber für mich klingt das nach Märchenstunde.

Is ja aber auch egal.. Wünsch euch noch Fröhliches diskutieren.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Psychedeliccube

Wieso sollte man teil schuld bekommen wen man eine ahk drauf hat.

Vieleicht eine Verchromte die blendet :confused:

hmm... Sorry aber für mich klingt das nach Märchenstunde.

Is ja aber auch egal.. Wünsch euch noch Fröhliches diskutieren.

Mfg

Ich würde das nicht gleich so "angefressen" abtun, uns das hat auch nichts mit Märchenstunde zu tun.

MagirusDeutzUlm hat auch nicht soo unrecht die erhöte Betriebsgefahr gibt es und hat schon für so manche böse Überraschung gesorgt. Der Gedanke an diese beim aktuellen Fall ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie findet hier nur keine Anwendung. Das hat aber nicht damit zu zu tun das sie auszuschließen ist sonder eher das kein richtig gewitzter Anwalt im Spiel ist.

Es gibt erschreckende Beispiele für die Betriebsgefahr wo jeder normale Mensch nur mit dem Kopf schütteln kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Psychedeliccube

Wieso sollte man teil schuld bekommen wen man eine ahk drauf hat.

kannst oder willst du nicht verstehen was ich schreibe?!

auf seite 2 habe ich versucht für jeden verständlich zu erklären, warum man hier eine höhere betriebsgefahr billigend in kauf nimmt und dementsprechend auch damit rechnen muss, hierfür einen teil des schadens selbst zu tragen!

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Psychedeliccube

Wieso sollte man teil schuld bekommen wen man eine ahk drauf hat.

kannst oder willst du nicht verstehen was ich schreibe?!

auf seite 2 habe ich versucht für jeden verständlich zu erklären, warum man hier eine höhere betriebsgefahr billigend in kauf nimmt und dementsprechend auch damit rechnen muss, hierfür einen teil des schadens selbst zu tragen!

Lass gut sein, bringt je eh nichts.

Ich sehe keine erhöte Betriebsgefahr und würde das in diesem Fall auch jederzeit vor Gericht durchbringen. Zumal auch noch der Beweis aussteht ob der Gegenschaden durch die AHK tatsächlich größer ist, und selbst dann ist der Haftpflichtschaden sehr Wahrscheinlich durch die AHK gemindert worden.

Und dennoch ist alles nur spekulation, ist das nicht herrlich.

Das mit dem geringeren Schaden mit einer AHK ist ein Irrglaube. Bei einer AHK hat man immer die komplette Energie sofort auf dem Rahmen was leicht zu einem Rahmenschaden führt.

am 5. Oktober 2010 um 14:04

Wollt ja nicht angefressen wirken... aber wenn man sich über solchne dinge gedanken macht... Wird man da nicht leicht verrückt?

Nicht böse verstehen.

Naja wünsch euch was...

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Psychedeliccube

Wollt ja nicht angefressen wirken... aber wenn man sich über solchne dinge gedanken macht... Wird man da nicht leicht verrückt?

Nicht böse verstehen.

Naja wünsch euch was...

Mfg

Mit der Zeit geht es ;-) mach das Täglich.

Mit dem Rahmen ist das schon richtig, aber es kommt darauf an wie stark der Ansoß war!

Bei einm staken Anstoß gebe ich teilweise Recht, bei einem leichteren ist es nicht so.

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