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Muss eine AHK bei Nichtnutzung demontiert werden?

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:35

Moin,

eine Frage an die Experten: Muss eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung abgenomnen werden? Wenn ja, auf welchen § der StVO bezieht sich diese Regelung?

Danke und Gruß

Brain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

einfetten

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Nein, es gibt ja auch starre AHK´s

Ausser der Kugelkopf verdeckt dein Kennzeichen. Das hat aber nicht mit der AHK zu tun sonder mit § 60 StVo (Kennzeichen und dessen Lesbarkeit)

Bei einem Unfall bekommt man aber warscheinlich eine Mitschuld wenn man eine abnehmbare AHK dran hat wenn einer hinten draufknallt, da der Schaden geringer wäre wenn die AHK nicht dagewesen währe.

Zitat:

Original geschrieben von Crash O.

Bei einem Unfall bekommt man aber warscheinlich eine Mitschuld wenn man eine abnehmbare AHK dran hat wenn einer hinten draufknallt, da der Schaden geringer wäre wenn die AHK nicht dagewesen währe.

Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Gruss

RD

Zitat:

Original geschrieben von Crash O.

Bei einem Unfall bekommt man aber warscheinlich eine Mitschuld wenn man eine abnehmbare AHK dran hat wenn einer hinten draufknallt, da der Schaden geringer wäre wenn die AHK nicht dagewesen währe.

Schwierig würde ich sagen.

Ich bin auch in der Situation das ich öfter Anhänger ziehe, also etwa jeden zweiten bis dritten Tag, und in diesem Zeiträumen die abnehmbare AHK dranlasse da die Demontage und Wiedermontage in meinen Augen unverhältnismäßig aufwendig ist für die wenigen km die ich sie nicht benutze. Wenn ich über einen längeren Zeitraum wie fünf sechs Tage keinen Anhänger ziehe montiere ich sie natürlich ab.

Konstruiertes Beispiel, ich rangiere meinen Anhänger daheim, dann fahre ich los um einen Anhänger in 20km Entfernung abzuholen. Auf dieser Strecke fährt mir jemand drauf. Das Gericht möchte ich sehen welches mir dann eine Mitschuld gibt weil ich die Anhängerkupplung ja hätte demontieren können, und der Schaden dann geringer gewesen wäre.. Wer hat das eigentlich schon einmal nachgewiesen das der Schaden ohne AHK geringer ist wie mit?

Und wer will mir wie beweisen das ich die AHK montiert Wochenlang spazierenfahre ohne sie zu benutzen? Und genau wenn das mir bewiesen werden könnte, genau dann könnte ich mir eine Teilschuld vorstellen, natürlich nur wenn auch nachgewiesen ist das der Schaden ohne AHK geringer gewesen wäre.. Dann bekommt natürlich auch der LKW eine Mitschuld bei einem Auffahrendem PKW, weil wenn er, der LKW, ein PKW gewesen wäre, ja dann wäre der Schaden ja geringer gewesen.... :rolleyes::rolleyes:

Meine Meinung, die Versicherungen möchten die Schäden nicht bezahlen und nutzen jede nur denkliche Lücke um die zu regulierenden Schäden zu drücken...

Norbert

PS.: Würde mich über Links zu Gerichtsurteilen freuen die sich damit befassen.

Es gibt eine Regelung (Vorschrift?) nach der der man verpflichtet ist, Teile die demontierbar sind und nicht benötigt werden, abzubauen.

So oder so ähnlich. Wenn es interessiert, kann ich die Quelle nachreichen.

Gruß DVE

die quelle würde ich gerne mal lesen. das gilt ja dann für alles, was auf dem dach ist auch.

...oder die fahrradträger für die AHK müssten dann ja auch runter (z.b. im urlaub mit fahrrädern)

es kann vielleicht ne empfehlung wg. spritsparen sein, aber ne vorschrift wohl eher nicht.

Anderer teil von MT: http://www.motor-talk.de/.../...ngerkupplung-abnehmen-t920403.html?...

Ähm, hat sich da mal was draus gebildet, das man mit der AHK früher zur Abnahme musste?

Hatten sie neulich noch bei Recht so im Automagazin auf VOX.

Es gibt definitiv KEIN Gesetz, welches die Demontage vorschreibt.

Genauso wenig, wie es eine AHK gibt, die das Kennzeichen verdeckt. Das ist genausogut nicht zulässig.

Daher trifft weder das eine noch das andere zu,

Kommt es allerdings zu einem Unfall wird die gegneriche Versicherung die Zahlung der eingenen AHK verweigern.

Dazu konnte aber keine genaue Gesetzeslage nachgewiesen werden.

Das wichtige ist aber, dass die AHK nicht abgenommen werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von brainworx

Moin,

eine Frage an die Experten: Muss eine abnehmbare AHK bei Nichtnutzung abgenomnen werden? Wenn ja, auf welchen § der StVO bezieht sich diese Regelung?

Danke und Gruß

Brain

http://www.freesoft-board.to/.../...enger-abnehmen-pflicht-304088.html

Viel Spaß beim Lesen

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

einfetten

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ich würde die Anhängerkupplung demontieren, weil sie sonst fest Rostet und dann nur noch schwer abmontierbar ist.

einfetten

:eek::eek:

:D

Hier ein Beispiel aus dem richtigen Leben:

Meine Schwägerin parkt ihr Fahrzeug im Hof. Anhängerkupplung ist montiert. Auf der angrenzenden Hauptstraße (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft) kommt ein anderes Fahrzeug von der Strasse ab und schlägt ins Heck des geparkten Fahrzeuges (und somit auch in die Anhängerkupplung) ein.

Seitens der Versicherung gab es nicht einmal ansatzweise eine Diskussion bezüglich "Teilschuld" oder "größerer Schadenshöhe" wegen der montierten Anhängerkupplung.

Soviel dazu.

Als nächstes werde ich vermutlich noch dafür belangt wenn ich einen unbeladenen Anhänger mit meinem Fahrzeug ziehe und mir fährt jemand drauf.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

 

Gruss

RD

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

Konstruiertes Beispiel, ich rangiere meinen Anhänger daheim,

...und habe den Kofferraum mit 'ner Waschmaschine beladen, so dass ich die AHK gar nicht "sicher" verstauen könnte, also wohin damit?

dann fahre ich los um einen Anhänger in 20km Entfernung abzuholen. Auf dieser Strecke fährt mir jemand drauf. Das Gericht möchte ich sehen welches mir dann eine Mitschuld gibt weil ich die Anhängerkupplung ja hätte demontieren können, und der Schaden dann geringer gewesen wäre.. Wer hat das eigentlich schon einmal nachgewiesen das der Schaden ohne AHK geringer ist wie mit?

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