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Muss ein Händler handeln wenn es eine TPI gibt?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 22. Mai 2019 um 14:53

Hallo Leute!

 

Muss ein Händler handeln wenn es eine TPI gibt? Meiner hat im Startmoment ab und zu ein metallisches Rasseln. Hier gibt es eine TPI dazu. Leider hatte mein Fahrzeug kein Rasseln beim Händler. Sie haben angeblich nichts gehört. Was nun?

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17 Antworten
am 22. Mai 2019 um 14:56

Die TPI gibt Audi raus und da entscheidet auch Audi.

Dein Händler muss es klar begründen, dass bei dir auch was ist.

Finden sie nichts, dann kann Audi sagen, es wird nichts an deinem Fahrzeug gemacht.

Oder es gibt eine TPI, der Händler kann den Fehler auch bezeugen aber Audi interessiert es trotzdem nicht!

Ein Tpi ist genau gesagt eine technische Produktinformation, die dazu dient, vorhandene Fehler abzustellen. Ist ein Fehler aber nicht nachvollziehbar, wird in den meisten Fällen auch keine Reparatur gemacht, da der Audi-Partner der Audi Ag nachweisen muss, dass tatsächlich ein Mangel in Sinne der Garantie o.Ä. vorliegt. Wenn der Motor beim Start nicht klappert/rasselt/scheppert, ist er zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung.

Bei mir sind es eher technische Probleme mit dem Multimedia System, die an mehreren Fahrzeugen auf Grund der eingespielten SW auch durch den Audi Händler dokumentiert wurden. Nach über zwei Jahren habe ich keine Hoffnung mehr....

Da kann ich auch ein Lied von singen.

Zu einigen MMI-Problemen geben die TPIs nicht viel her.

Wie ist es eigentlich, wenn es jetzt zum Motorschaden nach der Garantie käme, obwohl bereits der Verdacht in der Garantiezeit geäußert wurde?

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 6:52

Zitat:

@Power-Gamer2004 schrieb am 23. Mai 2019 um 08:46:22 Uhr:

Da kann ich auch ein Lied von singen.

Zu einigen MMI-Problemen geben die TPIs nicht viel her.

Wie ist es eigentlich, wenn es jetzt zum Motorschaden nach der Garantie käme, obwohl bereits der Verdacht in der Garantiezeit geäußert wurde?

Das ist eine sehr gute Frage?! Meiner hat jetzt noch Anschlussgarantie bis 09/20. Da ist es mir relativ egal wenn’s die Kiste zerlegt, aber was ist danach? Naja es ist ja im System normalerweise dokumentiert und dann wenn sich Audi quer stellt geht das ganze zum Anwalt.

Und wenn dann auf dem Auftrag dokumentiert ist, dass die Beanstandung nicht nachvollziehbar war, hat der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung. Heißt also: unbedingt die Beanstandung dem Händler vorführen, seid dabei, wenn der Motor gestartet wird oder was auch immer.

Es gibt auch TPI‘s für Probleme für die es schlicht keine Lösung gibt und ggf. auch nie geben wird.

Ich habe mal allgemeine Fragen zu TPIs:

Wenn es zu einem Fehlercode eine TPI gibt, wie sollte eine Vertragswerkstatt dann lt. Audi vorgehen?

Sollte die Vertragswerkstatt ZUERST das eigene Diagnoseverfahren (ohne TPI) nach eigener Erfahrung durchführen und erst wenn sie keine Lösung findet, dann das TPI abarbeiten?

Oder sollte die Vertragswerkstatt immer ZUERST die Diagnose gemäß TPI durchführen?

Sprich: Sind TPIs so eine Art "Arbeitsanweisung" für die Vertragswerkstätten oder sind es mehr so Empfehlungen wenn die Vertragswerkstatt mal nicht mehr weiter weiß?

Ich habe ein wenig die Vermutung, dass meine Vertragswerkstatt evtl. nicht so vorgegangen ist, wie es lt. Audi vorgesehen war. Kann mich aber auch irren..

Zusatzfrage: Ist es möglich, dass die Vertragswerkstatt ihren Aufwand - wenn die TPI zutrifft - über Audi abrechnet und wenn ja, was wäre dafür nötig?

In der TPI stehz in den Abrechnungshinweisen exakt wie die Werkstatt abzurechnen hat bzw. ob der Kunde etwa zuzahlen muss.

Es liegt im Interesse der Werkstatt zuerst die TPI abzuarbeiten, bzw die dortige Lösung zu probieren, spart Zeit.

doppelt

Die TPIs dienen ja auch dazu, dass nicht jedes Mal, wenn die Werkstatt nicht weiterkommt, eine DISS-Anfrage (sprich Anfrage ans Werk) gestellt wird...

Und ja, es ist sinnvoll erst das Problem im Elsa nach einer TPI zu suchen, das erspart der Werkstatt Arbeit, Zeit und dem Kunden Geld (außerhalb der Garantie).

Nur habe ich den Eindruck, dass bei vielen Werkstätten nicht im Elsa geguckt wird, weil das ist ja zu neumodisch, und dann wird erstmal rumgedoktert ...

Meine Werkstatt ist zum Glück nicht so.

Zitat:

@Krimpi schrieb am 12. Januar 2020 um 16:25:43 Uhr:

In der TPI stehz in den Abrechnungshinweisen exakt wie die Werkstatt abzurechnen hat bzw. ob der Kunde etwa zuzahlen muss.

Es liegt im Interesse der Werkstatt zuerst die TPI abzuarbeiten, bzw die dortige Lösung zu probieren, spart Zeit.

Meine Audi-Vertragswerkstatt hat mir gesagt, dass sie normalerweise immer zuerst Diagnosen auf Basis ihrer eigenen Erfahrungen vornehmen und erst wenn sie nicht weiter wissen, dann nehmen sie die auf meinen Fehlercode zutreffende TPI. Auf meinen Wunsch hin haben sie das diesmal anders rum gemacht und die Diagnose gemäß TPI durchgeführt mit dem Ergebnis, dass lt. TPI vom Hersteller noch keine zielführende Reparatur möglich ist.

Für meinen A4 gibt es seit über zwei Jahren eine TPI. Nur juckt das Audi nicht, dafür ein Update der Werkstatt zur Verfügung zu stellen. Der Wagen geht nun eh im Februar zurück, damit hat sich das für mich erledigt.

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