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Muss die Anhängerkupplung ab wenn man sie nicht nutzt?

BMW 5er E39

Habe das hier mal gefunden. In einem anderen Forum hatte ein User einen Unfall mit einem E39 Kombi.
Laut Aussage anderer Nutzer wäre der Schaden geringer wenn die AHK dran gewesen wäre.

Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.

Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.

Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.

Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.

Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.

 

ADAC, Juristische Zentrale

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Habe das hier mal gefunden. In einem anderen Forum hatte ein User einen Unfall mit einem E39 Kombi.
Laut Aussage anderer Nutzer wäre der Schaden geringer wenn die AHK dran gewesen wäre.

Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.

Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.

Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.

Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.

Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.

 

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Mir wäre es keinesfalls egal, wenn ich als Geschädigter die Hälfte meines Schadens aus eigener Tasche zahlen
müßte.

MfG

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