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Muss der Tüv ältere Fahrzeuge gründlicher prüfen?

Themenstarteram 28. April 2021 um 4:40

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob es alleinig im Ermessen des TÜV-Prüfers liegt, was bei der HU allesgeprüft wird.

Oder ob es eine Vorgabe gibt, gerade bei sehr alten Fahrzeugen, diese genauer zu prüfen, um die Fahrsiche rheit zu gewährleisten.

Es gibt ja alte Fahrzeuge (>28 Jahre), die von Händlern verkauft werden sollen, aber dafür den TÜV vorweisen müssen, um verkauft zu werden.

Es gibt einen Fall, wo man sieht, daß so ein Fahrzeug laienhaft zusammengefrekelt wurde, und am Boden ein Unterbodenschutz aufgebracht wurde. Die Bremsleitungen wurde dabei nicht einmal abgeknipst. Man sieht auch den Rost darunter, der vermuten lässt, daß dieser reichlich unter dem Unterbodenschutz vorhanden ist. Seitlich im Bereich der Schweller wurde auch nur gespachtelt, nicht geschweißt. Hier könnte man durch leichtes klopfen ein Loch reinhauen. u.vm. zudem sollten ja auch typische Alterserscheinungen / Schwachstellen der Baureihe hier hoffentlich bekannt sein.

Das ist jetzt nur ein Beispiel.

Aber Wenn ein Fahrzeug schon so aussieht, ist es dann nicht gerade aufgrund dessen nicht die Pflicht des TÜV-Prüfers um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, hier mal genauer zu schauen? Mal unter dem Unterbodenschutz zu schauen und etwas mehr mal mit dem Schraubenzieher & Co zu klopfen, ob die Karosserie nicht nur aus über geduschten Rost besteht, der vielleicht bei nächster Gelegenheit nicht die Karre zersetzt oder er einen schlimmen Verkehrsunfall zur Folge haben könnte?

Wie sieht es in so einem Beispiel denn aus?

Danke für Eure Tipps

Felix

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31 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. April 2021 um 11:56:08 Uhr:

Wie, die HU ist keine Alternative zur Inspektion? :eek:

Natürlich nicht. Manche glauben eher sie sein eine 2-Jahre Gebrauchtwagengarantie :D

In meinem Verein gab es leider vor etwa 2 Jahren ein Unfall mit Todesfolge, bei dem es allen Anschein nach Aufgrund von „übersehenen“ Mängeln passiert ist. Der Kollege wird sich oder musste sich schon stand letzter Wassermeldung einem Strafprozess stellen.

 

Die „schwarzen Schafe“ wird es leider noch lange lange geben.

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 28. Apr. 2021 um 20:54:01 Uhr:

In meinem Verein gab es leider vor etwa 2 Jahren ein Unfall mit Todesfolge, bei dem es allen Anschein nach Aufgrund von „übersehenen“ Mängeln passiert ist.

Was würde übersehen?

Ich hatte vor ein paar Wochen auch von jemanden das Angebot "seinen" Tüvprüfer zu nutzen.

Da käme mein Auto in jedem Fall durch.

Ich habe mein Auto lieber repariert um echten TÜV ohne Mängel zu bekommen.

Aber möglich ist das immer noch,vor Jahren hätte ich über 3 Ecken meinen Tüv sogar ohne Durchsicht kaufen können.

Rost an nem Lkw. In nem Ausmaß, dass das Führerhaus bei ner Gefahrbremsung wegknickte und der LKW in den Gegenverkehr kam und nen pkw mitgenommen hat. Wenn ich das jetzt richtig zusammen bring. HU war sehr frisch und die anschließende Begutachtung und ein Vergleich mit nem Referenzfahrzeug zeigten meinen Erinnerungen nach sehr deutlich, dass der Kollege es hätte sehen müssen.

...oder heute gerade nen T4, typisches Baustellenfahrzeug, wo täglich nen Anhänger mit nem Minibagger dran gezogen wird. Habe es das erste Mal nach mehr als 20 Jahren beim DEKRA geschafft, den Anhänger trotz geschlossener Kupplung abzuhängen. Da wurde selbst mir bissi komisch anhand der aktuellen HU-Plakette am T4. Mit dem Kollegen (auch aus unserm Stall) hatte ich anschließend ein längeres Gespräch...

Ist fraglich, ob der T4 schuld war oder der Anhänger? Hast du nachgemessen?

 

Ich hatte Mal, daß beim Bremsversuch der Anhänger abgegangen ist (wird auch für Minibagger verwendet von einem Bestatter).

 

Aber das Zugfahrzeug T6 war vom Autohaus und erst ein halbes Jahr alt, die Heckklappe danach schön eingedrückt....

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 28. April 2021 um 21:11:46 Uhr:

Rost an nem Lkw. In nem Ausmaß, dass das Führerhaus bei ner Gefahrbremsung wegknickte ...

Ein guter Freund hat einen T4 Doka.

Auch Baustellen FZ, aber sehr gepflegt, und drauf aufgepasst.

Guter Zustand, wenig Rost, immer HU bestanden.

Im Zuge einer Komplettreinigung, auch von unten, mit Seilfett-Behandlung auf der Bühne, sah er am linken Träger hinten untern Führerhaus ein paar unauffällige Rostpickel.

Nach genauem Hinsehen, ein bissel stochern und kratzen staunte er nicht schlecht. Der Träger war quasi von innen nach aussen fast komplett verrostet, teilweise nur durch U-Bodenschutz und Farbe gehalten.

Nach ansetzten der Flex blieb da nicht mehr viel über.

Das ist ein recht massives Teil. Da es das natürlich bei VW nicht zu kaufen gibt, hat er sich Bleche gebogen, gestanzt und gekantet. Die Arbeit hat einige Tage in Anspruch genommen und war sehr aufwendig.

Das hätte ein Prüfer nie und nimmer gefunden.

Darum bleibe ich dabei. Du kannst einen Prüfer nix, wenn so ein Schaden nicht offensichtlich ist. Und selbst dann wäre er bei einem späteren Unfall schwer in Bedrängnis zu bringen.

Gruß Jörg.

Du selbst kannst einem Prüfer sowieso nichts. Wenn dann müsstest du die Kommune verklagen, weil der Prüfer ein Erfüllungsgehilfe des Staates ist. Die Kommune müsste dem Prüfer zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Berechne die Wahrscheinlichkeit.

Die Prüforganisationen müssen das Land von der Haftung frei stellen.

Sprich: Wenn durch das Verschulden des Prüfers ein Schaden entstanden ist, zahlt auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht das Land sondern die Haftpflichtversicherung des Prüfers.

In dem von @Blue1983 beschriebenen Fall geht es aber doch vermutlich um die strafrechtliche Seite, und die trifft ja immer den Prüfer selbst.

Lassen wir das Strafrecht mal außen vor.

Selbst wenn das Land freigestellt ist, bleibt es doch der derjenige, der vom Benachteiligten beklagt werden muss. Wie es danach weitergegeben wird, ist ja eine andere Geschichte.

Zitat:

@Felixbuddy schrieb am 28. April 2021 um 07:59:20 Uhr:

 

Aber mehr schreibe ich dann lieber nicht,

Es ist immer blöd wenn jemand schreibt dass er nicht schreibt. Der Kern Deiner Eingangsfrage bleibt so verschwommen.

Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge nach einem konkreten Schema geprüft, unabhängig vom Alter. Wenn Du mehr Antworten haben möchtest musst Du mehr Fragen stellen.

Nein, der TÜV muß nicht gründlicher prüfen, geht aber nach dem km Stand "instinktiv"

Je mehr Kilometer, je mehr kann kaputtgehen und ausgeschlagen sein, und je gründlicher schaut er.

Themenstarteram 30. April 2021 um 15:12

Das Auto wurde mit frischem TÜV bei einem Händler gekauft. Tüv ließ der Händler (einen Tag vorher machen, bevor er dem Kunden das Fahrzeug nach hause brachte. Der Kunde fährt am nächsten Tag damit tanken und wundert sich, daß das Fahrzeug sehr verzögert bremst. Tüvbericht ist hier ohne Befund. Am nächsten Tag bring der Kunde das Fahrzeug in seine Werkstatt, die feststellt, die Bremsleitungen sind schon richtig aufgeblüht. Stichproben werden gemacht: Unter dem Unterbodenschutz ist Rost. Loch kann leicht im Bereich des Schwellers eingeklopft werden. Das Auto hat erhebliche Mängel und hätte niemals TÜV bekommen dürfen! Es soll eine TÜV-Nachprüfung mit einer Mängelliste stattfinden. Ziel ist, Kunde will dem Händler das Fahrzeug zurückgeben. Kurze Zeit später gibt es einen Unfall aufgrund der defekten Bremse.

Zitat:

@Felixbuddy schrieb am 30. April 2021 um 17:12:11 Uhr:

Das Auto hat erhebliche Mängel und hätte niemals TÜV bekommen dürfen! Es soll eine TÜV-Nachprüfung mit einer Mängelliste stattfinden. Ziel ist, Kunde will dem Händler das Fahrzeug zurückgeben. Kurze Zeit später gibt es einen Unfall aufgrund der defekten Bremse.

Den Unfall und seine Folgen kann der Kunde dem TÜV-Prüfer nicht mehr anhängen. Schließlich war ihm zum Unfallzeitpunkt der Mangel bereits bekannt und er ist dennoch in Kenntnis des Mangels gefahren.

Böse Zungen nennen so etwas "grob fahrlässig"...

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