muss der Händler Garantie auf LED Rücklicht geben ?

VW Golf

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Golf Plus gekauft und 2 Tage nach Kauf festgestellt, daß der LED Blinker nur teilweise geht. Das Gehäuse kann nur als Einheit getauscht werden.
Der Händler weigert sich die Garantie zu übernehmen weil das Ding bei ihm auf dem Hof angeblich ging.
Habe ich Anspruch auf Ersatz des Teils oder hat der Händler recht ?

Beste Antwort im Thema

Vorab hat das nichts mit "Garantie" zu tun, sondern mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers.

Die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.

Kann er das nicht beweisen, muss er dafür aufkommen. Seine Aussage, "das funktionierte beim Kauf", reicht da bei weiten nicht als Beweis!

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Gebrauch vom Rücktrittsrecht machen ?

Zitat:

@rolandnatze schrieb am 30. März 2016 um 15:30:50 Uhr:


ja baer hat er als Händler nicht die Gewährleistungspflicht mit 6 monatiger Beweispflicht ?

Richtig, er legt dir die Bescheinigung einer Übergabeinspektion vor, worauf auch die Beleuchtung als "Ok" abgehakt wurde und als Zeugen präsentiert er dir seinen Angestellten, der diese Inspektion durchgeführt hat.

So oder so ähnlich könnte es ablaufen und dein Anwalt wir sich daran die Zähne aus beißen!

@Schelvis

Zitat:

Gebrauch vom Rücktrittsrecht machen ?

Blödsinn!

Mach dich bitte vorher schlau, bevor du hier solche Sprüche raus haust!

Die Übergabeinspektion kann ja nicht das Allheilmittel für Händler sein sich aus der Gewährleistung zu retten.

Bei jedem Weltauto gibts auch eine solche Inspektion und trotzdem gehen nachher die Steuerketten oder DSG kaputt. Da wäre ja jeder VW Händler froh ohn Ende wenn das so einfach wäre.

J

Zitat:

Blödsinn!

Mach dich bitte vorher schlau, bevor du hier solche Sprüche raus haust!

Verzeiht mir, Euer Lordschaft...

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Zitat:

@Schelvis schrieb am 31. März 2016 um 08:03:59 Uhr:



Zitat:

Blödsinn!

Mach dich bitte vorher schlau, bevor du hier solche Sprüche raus haust!

Verzeiht mir, Euer Lordschaft...

Unwissenheit mit Sarkasmus kontern zeugt aber auch nicht gerade von ...

a) Intelligenz
b) Schlagfertigkeit
c) "Jokerfeld"

Such dir was aus. :-)

J

Zitat:

@736007 schrieb am 31. März 2016 um 07:54:10 Uhr:


Die Übergabeinspektion kann ja nicht das Allheilmittel für Händler sein sich aus der Gewährleistung zu retten.

Bei jedem Weltauto gibts auch eine solche Inspektion und trotzdem gehen nachher die Steuerketten oder DSG kaputt. Da wäre ja jeder VW Händler froh ohn Ende wenn das so einfach wäre.

J

Überlege nochmal, was du gerade genau geschrieben hast! Hier geht es um ein defektes Rücklicht!

Du vergleichst ein Beleuchtungsproblem, dessen Zustand jeder auf den ersten Blick beurteilen und wenn nötig später auch bezeugen kann, mit einen innermotorischen Schaden, den kein Mensch dieser Welt bei einer einfachen In­au­gen­schein­nah­me erkennen kann! Mehr als eine In­au­gen­schein­nah­me ist so eine Übergabeinspektion ja nicht!

@Schelvis

Einsicht wäre angebrachter....! 🙄

Zitat:

Überlege nochmal, was du gerade genau geschrieben hast! Hier geht es um ein defektes Rücklicht!

Du vergleichst ein Beleuchtungsproblem, dessen Zustand jeder auf den ersten Blick beurteilen und wenn nötig später auch bezeugen kann,...

Hier geht es um ein Korrosionsproblem, das taucht nicht plötzlich auf oder nach ein paar Tagen. VW hatte eine falsche Materialauswahl getroffen.

Du hast offensichtlich nicht verstanden worum es hier ging!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 31. März 2016 um 22:21:35 Uhr:


Du hast offensichtlich nicht verstanden worum es hier ging!

Ich schon, aber du hast wohl nicht die Tragweite meines Beitrags kapiert.

Daher nochmal für dich etwas ausführlicher: Ich bin in der Lage nachzuweisen, dass die LEDs durch Silberkorrosion ausgefallen sind. Dies ist ein Prozess, der sich über eine längere Zeit hinzieht. Damit kann ich die Behauptung aufstellen, dass der Fehler schon beim Kauf schon vorhanden war, sich nur noch nicht gezeigt hat.

Problem ist nur, dass das Gutachten wesentlich teurer ist als die Rückleuchten. Aber mit der Aussage kann man zumindest nochmal mit dem Händler reden, vielleicht zieht er den Schwanz ein.

Träum weiter! 🙄

Hier geht es darum, ob die Leuchte beim Kauf funktionierte oder nicht funktionierten! Scheiß egal ob bereits vor dem Kauf ein schleichender chemischer Prozess stattfand, der letztendlich zum Ausfall des Rücklichts beim Käufer führte. Fakt ist, beim Verkäufer funktionierte es noch, Punkt Aus!

Mit deinen Chemiekenntnissen kannst du ja dann vor dem Richter prahlen! Ich bezweifle aber, das der deiner Argumentation folgen wird!

Genauso wenig wie der Verkäufer, der sich wahrscheinlich köstlich über dieses Argument amüsiert! 😁

@rolandnatze

Meine Aussagen sollen nur ein mögliches Szenario wiedergeben, welches der Verkäufer durchziehen könnte, denn auch ich weiß natürlich nicht ob das Rücklicht vor oder nach dem Kauf ausgefallen ist. 😉

Meine Mitarbeiter haben solche Analysen schon durchgeführt, auch bei anderen Marken. Lediglich Audi ist hier nicht betroffen, da hier kein Gummi als Dichtung benutzt wird und damit die Schwefelquelle fehlt. Meine Mitarbeiter waren schon vereinzelt als Gutachter vor Gericht tätig. Brauchst mir nichts erklären.

Der Mangel war definitiv beim Kauf vorhanden (und das zählt letztendlich), nur hatte er zu diesem Zeitpunkt noch keine Auswirkung auf die Funktion. Das ist aber unerheblich.

So eine Analyse kostet ca. 1.500,- Euro. Ergebnis kenne ich schon ;-)

Mehr Infos kann ich nicht geben, soll der Themenstarter das Beste draus machen.

Diskussion für mich beendet da das bei dir vergeudete Zeit ist. Such dir einen Anderen zum rumtrollen.

Wer hier "rumtrollt" sei mal dahingestellt!

Wenn "deine Mitarbeiter" diesbezüglich schon als "Gutachter" vor Gericht waren und aufgrund dessen Gutachten ein vergleichbarer Fall gegen den VAG-Konzern vor Gericht gewonnen wurde, sollte es ja für dich kein Problem sein, uns das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.

Etwas in dieser Richtung wäre Hilfreich für den TE und nicht dein pseudowissenschaftliches Geschwafel!

Zitat:

[.....] Mehr Infos kann ich nicht geben [.....]

Ein weiteres Indiz, dass du hier weniger helfen möchtest, sondern das du diesen Thread eher zu Selbstdarstellung nutzt! 🙄

Was irgendwelche Angestellten desselben Händlers "bestätigen" ist bei Gericht gleichgültig, weil dieselbe Partei.
Gleiches gilt für Gutachten, die eine Partei vorlegt.
Soweit jedenfalls zum Grundsatz.

Preis der Rückleuchte(n) inkl. Arbeitsaufwand für Tausch bedeutet, die Sache geht streitwertabhängig in erster Instanz vor das Amtsgericht (bis einschl. 5000,00 €).
Streitwert für eine Berufung: über 600,00 €.
Normalerweise handelt es sich um das für den Verkäufer (Beklagten) zuständige Amtsgericht, also Neustadt am Rübenberge. Berufungsinstanz wäre das LG Hannover, darüber der Vollständigkeit halber das OLG Celle.

Jedenfalls alles sehr weit weg von dir.
Streitwert ist nicht wirklich interessant für Anwalt (an deinem Ort) und Korrespondenzanwalt/Terminsvertreter (am Gerichtsort).

Setze dich per PN mit dem Gerd Klee aus dem Thread in Verbindung.
Vielleicht weiß der, ob es bereits LED-Rückleuchten für das in Rede stehende KFZ in geänderter Bauweise gibt.
Bei Zutreffen seiner Ausführungen wirst du mit allen LED-Leuchten an dem von dir erworbenen Fahrzeug - über kurz oder lang - dieselben Probleme bekommen.
Das wäre ein weitergehender Ansatz für eine rechtliche Beratung (Fachanwälte vom ADAC nachweisen lassen), die von den entsprechenden Rechtschutzversicherungen eigentlich immer per Deckungszusage gewährt wird (kostet inkl. MwSt. bis zu ca. 250,00 €). Bei der Beratung kann dir ebenso gesagt werden, ob auch deliktische Ansprüche, z.B. aus weiterfressendem Mangel, in Betracht zu ziehen sein könnten und wem gegenüber diese geltend zu machen sind. Weiterhin stellte sich mir die Frage nach der Verkehrssicherheit des KFZ in diesem Zustand, u.U. muß da sofort gehandelt werden.

Meine Ansicht: Wenn du dir den Zeit- und Nervenkrieg antun willst, dann bitte nur, wenn und soweit (d)eine Rechtschutzversicherung Deckungszusage erteilt hat.

Amtsgerichtsentscheidungen legen an sich nur fest, wer Berufungsführer und wer Berufungsgegner ist.
Böse Zungen behaupten, das könne man - angesichts der "Qualität" vieler amtsgerichtlicher Entscheidungen - auch Affen auswürfeln lassen.
Das Gericht (Einzelrichter/in) entscheidet in freier Beweiswürdigung.
Wenn es z.B. der Auffassung ist, ein von dir beantragtes Gutachten sei nicht notwendig, der Berufungsstreitwert nicht erreicht wird und gegen dich entschieden wird, schaust du in die Röhre - auch wenn du noch so sehr im Recht bist.
Denn dann ist auf dieser Amtsgerichtsebene für dich bereits Ende der Fahnenstange rechtlicher Vorgehensweise.

Du schreibst, diese Rückleuchte(n) selbst austauschen zu können.
Überlege dir nach rechtlicher Beratung ganz pragmatisch, ob dir gegenüber "Kauf (möglichst geänderter) LED-Leuchten mit Selbsteinbau" - also Lehrgeldzahlung -, der ganze andere, rechtliche Aufwand die Sache wert ist.

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