Multitronic bei 127tkm - Sachmängelhaftung?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

ich habe vor drei Wochen bei einem Händler einen A6 4B Avant 2.5 TDI mit MT erstanden. Preis war i.O., Auto hat fast Vollausstattung und ist sehr gepflegt. Leider wusste ich zum Kaufzeitpunkt noch nix von den Multitronic-Schwächen, die ja vor allem beim 2.5 TDI und o.g. Baureihe zu Tage treten. Bei der Probefahrt ist mir nix aufgefallen, die war aber auch im kalten Zustand und nur rund 5 km.

Bei der ersten Fahrt (vom Händler zur Zulassungsstelle) ist mir nur ein sporadisches Hochschnellen der Drehzahl aufgefallen. Dachte das wäre normal bei einem Automatikwagen... ist halt mein erster, vorher immer Schaltung.

Bei der ersten größeren Fahrt ging's dann los. Bei Öltemperatur 90°C teilweise heftiges Rucken beim Ausrollen im Stau. Dachte teilweise der Wagen säuft gleich ab. Nicht sehr angenehm ohne Standstreifen in einer 16 km Baustelle :-|

Bei konstanten 80 km/h alle 5 Sekunden ein Ansteigen der Drehzahl um 200 U/min, bergauf begleitet von einem deutlich spürbaren Ruck und hörbarem Aufdrehen des Motors. Das macht der Dicke auch bei kaltem Motor, es wird aber schlimmer wenn er auf Betriebstemperatur ist.

Beim Beschleunigen nimmt der Wagen nur sehr zögerlich Gas an, außer man nutzt den Kickdown, was ich aber lieber vermeide wenn's nicht sein muß (wie z.B. beim Auffahren auf die Autobahn). Bis in den 4. "Gang" ein spürbares Rucken beim Schalten, wird ebenfalls schlimmer wenn er warm ist.

Nach einigen Stunden hier im Forum steht für mich fest, daß es an folgendem liegen kann:

1.) ATF-Wechsel (wurde zuletzt bei 63tkm gemacht)
2.) Lamellenkupplung (er hat noch die mit 6 Lamellen drin)
3.) Automatik-Steuergerät
4.) Schieberkasten
5.) Getriebe defekt/verschlissen

Habe o.g. Verhalten direkt beim Händler per E-Mail gemeldet. Der meinte dann am Telefon, daß ich erstmal den ATF-Wechsel machen soll, weil der eh' fällig ist. Also zum 🙂 und für 180 € wechseln lassen. Habe mir eine Ölprobe geben lassen, die ist schwarz wie die Nacht, dafür aber kein (sichtbares) Kühlmittel und keine Späne drin. Riecht auch nicht verbrannt.

Der 🙂 meinte, daß sich die MT mit Glück wieder fängt mit frischem ATF... aber nix da. Gleiches Verhalten wie vorher, subjektiv sogar schlimmer.

Meine Frage ist jetzt, wie ich den Händler am Besten dazu bekomme diese Mängel zu beheben. Der Wagen fährt ja grundsätzlich, das Hochschnellen der Drehzahl und das Rucken sind aber extrem nervig. Meiner Meinung nach greift da voll die Sachmängelhaftung, oder? Soll ich ihm den Wagen einfach hinstellen und ihn machen lassen, oder habe ich einen Anspruch auf den Umbau auf 7 Lamellen und/oder Getriebeüberholung/Austausch? Ich würde den Wagen ungern zurückgeben, da er ansonsten top in Ordnung ist. Laufleistung ist 127tkm, also die typische MT-Lebenszeit beim 2.5 TDI...

Bin für jeden Rat dankbar 🙂

Beste Antwort im Thema

vor drei wochen gekauft???
ganz klarer fall von sachmängelhaftung,sch...egal was das für ein händler ist.
da er die reparatur sicher nicht selber durchführt ist die umrüstung auf 7-lamellen in einem zug machbar.
mein händler hat das damals am 2,8er auch beim 🙂 machen lassen,da war die umrüstung automatisch drin,weil der fehler bei audi bekannt ist.
sag ihm das ganz klar und deutlich mit einem freundlichen hinweis auf deinen anwalt.
dann wir er sich schon bewegen müssen,wenn er keinen ärger will.

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Hallo Bundokan!
Ich glaube keiner kennt sich in deinem Fall beser aus als du selber! Ganz egal, wie du es drehst und wendest, du wirst dich irgendwie als Verlierer fühlen. Ich würde die 6000 nehmen, die Geschichte ad acta legen, mich nicht weiter in die Sache verboren und den Verlust als Lehrgeld verbuchen. Ich kann mich gut in deine Lage versetzen, ist mir persönlich ähnlich gegangen. Hätte ich rechtzeitig hier in den Foren gestöbert, hätte ich einiges an Geld sparen können. Lieber ein Ende mit Schrecken und dann wieder vorwärts schauen. Ich hoffe, das klingt nicht überheblich - sollte es auf keinen Fall sein.
Grüße
Antoncarl

Danke für die Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von RSsechs


Schalte einen Anwalt ein (hast Du Rechtschutz?), denn die Vorgehensweise des Haendlers ist vorher und jetzt nach dem Schaden mehr als unserioes und man muss da ja schon von Vorsatz ausgehen!

Ich wuerde da auch nicht mehr lange warten. Du kannst Dir ja auch erst einmal eine Rechtsberatung geben lassen, dann weisst Du welche Rechte und Chancen Du hast.

Nein, kein Rechtschutz. Ich gehe allerdings nicht von Vorsatz aus, dafür war der Händler zu bemüht vor dem Kauf.

Zitat:

Original geschrieben von Antoncarl


Ich würde die 6000 nehmen, die Geschichte ad acta legen, mich nicht weiter in die Sache verboren und den Verlust als Lehrgeld verbuchen.

Ich denke der goldene Mittelweg (zwischen Rechtsstreit und hinnehmen) ist der Beste 😉 Werde ihm einen Kompromiß vorschlagen, und wenn er nicht drauf eingeht den Wagen auf seine Kosten reparieren lassen und anschließend selbst verkaufen. Bei beiden Alternativen werde ich wohl über 6.000 € landen.

Update kommt sobald der Händler sich dazu geäußert hat.

Zitat:

Original geschrieben von daric

Zitat:

Original geschrieben von daric



Zitat:

Original geschrieben von Bundokan


Dummerweise stecken schon ~ 1.200 € für DPF + Zahnriemenwechsel drin, die nicht auf dem Kaufvertrag auftauchen, da der Händler das unter der Hand von einer befreundeten Werkstatt hat machen lassen.
Interessante Informationen die Du zu Deinem Gunsten bei Verhandlungen als Ass im Ärmel hast. Schwarzarbeit ist das Stichwort 😉
.

Schwarzarbeit??? Wo steht was von Schwarzarbeit?? Der TE wird nienmals beweisen können das die befreundete Werkstatt schwarz arbeitet. Aussage gegen Aussage.

Ausserdem wenn ich das richtig lese hat der TE die 1200€ selber gezahlt und wusste das die " befreundete Werkstatt" die Arbeiten durchgeführt hat und demnach selber das Finanzamt betrogen hat.

@ TE: Nach der Instandsetzung hältdas Auto doch wieder locker 80000 km warum also verkaufen? Das Auto ist technisch besser wie es vor dem Kauf war
mfg.map

Zitat:

Ausserdem wenn ich das richtig lese hat der TE die 1200€ selber gezahlt und wusste das die " befreundete Werkstatt" die Arbeiten durchgeführt hat und demnach selber das Finanzamt betrogen hat.

Äh, nein. Als ich den Wagen abholte, habe ich nach einer Rechnung für DPF-Einbau und Zahnriemenwechsel gefragt. Die Aussage des Händlers war, daß er eine befreundete Werkstatt hat, die das günstiger macht. Auf meine Frage nach der Rechnung hieß es, daß es "bei dem günstigen Preis keine Rechnung gibt"... aha.

Zitat:

Nach der Instandsetzung hältdas Auto doch wieder locker 80000 km warum also verkaufen? Das Auto ist technisch besser wie es vor dem Kauf war.

Ob ich ihn behalte hängt jetzt vom Händler ab. Mal schauen.

Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bundokan



Zitat:

Ausserdem wenn ich das richtig lese hat der TE die 1200€ selber gezahlt und wusste das die " befreundete Werkstatt" die Arbeiten durchgeführt hat und demnach selber das Finanzamt betrogen hat.

Äh, nein. Als ich den Wagen abholte, habe ich nach einer Rechnung für DPF-Einbau und Zahnriemenwechsel gefragt. Die Aussage des Händlers war, daß er eine befreundete Werkstatt hat, die das günstiger macht. Auf meine Frage nach der Rechnung hieß es, daß es "bei dem günstigen Preis keine Rechnung gibt"... aha.

AHA! Aber nun den Händler wegen Schwarzarbeit zu melden würde nach hinten los gehen weil du es niemals beweisen kannst und weiteren Ärger mit dem Händler verursachen. Außerdem hast du letztendlich ohne Rechnung zu arbeiten eingewilligt und das würden der Händler und die Werkstatt dir genauso anhängen.

mfg.map

Hi map,

Zitat:

AHA! Aber nun den Händler wegen Schwarzarbeit zu melden würde nach hinten los gehen weil du es niemals beweisen kannst und weiteren Ärger mit dem Händler verursachen. Außerdem hast du letztendlich ohne Rechnung zu arbeiten eingewilligt und das würden der Händler und die Werkstatt dir genauso anhängen.

das hatte/habe ich auch nicht vor. Ich denke, daß die Sache noch im Guten über die Bühne geht. Mangelbeseitigung steht mir ja in jedem Fall zu. Ob er das macht oder lieber zurückwandelt ist letztlich die Sache des Händlers. So ein MT-Getriebe instand zu setzen ist auch nicht gerade billig 😉

Grüße!

Mal ein Update zu der Geschichte. Nachdem AUDI den Kulanzantrag abgelehnt hat, hat der Händler den Wagen zu seiner Werkstatt gegeben. Die haben jetzt festgestellt, daß die Nockenwelle vor 50.000 km bereits einmal gewechselt wurde, und das Rucken beim Schalten wohl daher kommt, daß diese wieder verschlissen ist. Das möchten die jetzt wechseln, und dabei gleich auf 7 Lamellen umrüsten wenn noch nicht geschehen.

Der Händler hat mir angeboten, 50 % davon "aus Kulanz" zu übernehmen. Da ich den Wagen am 1.7. zugelassen habe, bin ich aber noch in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, und werde dem wohl anbieten, daß er den Wagen entweder zurück nimmt, oder die Kosten komplett übernehmen muß. Ich denke, daß er nur pokert, um sich irgendwie um die kompletten Kosten zu drücken, denn eine defekte Nockenwelle zählt mMn definitiv nicht unter "normaler Verschleiss"... oder?

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Bundokan


Mal ein Update zu der Geschichte. Nachdem AUDI den Kulanzantrag abgelehnt hat, hat der Händler den Wagen zu seiner Werkstatt gegeben. Die haben jetzt festgestellt, daß die Nockenwelle vor 50.000 km bereits einmal gewechselt wurde, und das Rucken beim Schalten wohl daher kommt, daß diese wieder verschlissen ist. Das möchten die jetzt wechseln, und dabei gleich auf 7 Lamellen umrüsten wenn noch nicht geschehen.

Der Händler hat mir angeboten, 50 % davon "aus Kulanz" zu übernehmen. Da ich den Wagen am 1.7. zugelassen habe, bin ich aber noch in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, und werde dem wohl anbieten, daß er den Wagen entweder zurück nimmt, oder die Kosten komplett übernehmen muß. Ich denke, daß er nur pokert, um sich irgendwie um die kompletten Kosten zu drücken, denn eine defekte Nockenwelle zählt mMn definitiv nicht unter "normaler Verschleiss"... oder?

Grüße!

Korrekt, der pokert nur.

Lass Dich auf keinen Fall abwimmeln. Der Gewährleistungsanspruch steht Dir gesetzlich zu. Und die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten führt dazu, dass er Dir beweisen müsste, dass der Schaden nicht bereits beim Kauf vorhanden war. Das wird er nicht können. Und es ist natürlich kein normaler Verschleiß.

Daher: Entweder behebt er den Schaden komplett auf eigene Kosten. Oder er nimmt das Fahrzeug zurück. Macht er Zicken, schalte sofort einen Anwalt ein! Jeder Händler ist selber Schuld, wenn er sich für solche Fälle nicht versichert...

Grüße
Markus

Zitat:

Original geschrieben von maody66


[ Jeder Händler ist selber Schuld, wenn er sich für solche Fälle nicht versichert...

Grüße
Markus

Kann der Händler sich gegen sowas versichern?? Ich dachte der Händler muss für die Gewährleistung bzw. Reparatur selber zahlen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von mapsensor



Zitat:

Original geschrieben von maody66


[ Jeder Händler ist selber Schuld, wenn er sich für solche Fälle nicht versichert...

Grüße
Markus

Kann der Händler sich gegen sowas versichern?? Ich dachte der Händler muss für die Gewährleistung bzw. Reparatur selber zahlen.
mfg

Ob er selbst direkt kann, weiß ich nicht. Geht zu exorbitanten Prämien sicher.

Was der Händler aber in jedem Fall machen kann, ist, jedem Kunden zumindest 12 Monate Gebrauchtwagengarantie (CarLife, CarGarantie, etc.) auf seine Kosten mitzugeben. Clevere Händler machen das, denn dann können sie ihre Gewährleistungsverpflichtungen zumindest in der Höhe der Garantieversicherungsleistungen abfedern.

Und clevere Kunden machen das zu einem sog. "must" bei ihren Verhandlungen. Denn dann hat ein Händler sehr viel weniger Anreiz, sich aus der Gewährleistung herauszuwinden. Und die Monate 7-12 des Gewährleistungszeitraumes (ohne Beweislastumkehr) sind zusätzlich sehr viel entspannter.

Grüße
Markus

Hallo zusammen,

bin ein neuer User de Forums und steige hier gleich mal ein.
Habe die gleichen Probleme jedoch leuft die Sache bei mir schon seit 2,5 Jahren vor Gericht 😉

TIPP: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang auf, ist davon auszugehen das dieser schon vorher da war. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler Nachweisen das es nicht so war !!!!! ALLE Reparaturen gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Wenn er nicht will ( schriftlich bestätigen lassen ) den Rücktritt ( ebenfalss schriftlich ) erklären. Der Kaufvertrag wird dann Rückabgewickelt. Du Auto zurück und der Händler das Geld.

Lass dich auf keine Kulanzgeschichten ein. Hat immer negative Auswirkungen für Dich.
Wie mir gestern Telefonisch von Audi Ingolstadt Mitgeteilt wurde möchten "Die" alles sofort wissen, im Nachgang können die nichts mehr für dich tun. Kontaktadresse: kundencenter@audi.de

Die telefonische Rückmeldung erfolgte innerhalb von 2 Tagen.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

MEIN HAUPTANLIEGEN HIER AN DAS FORUM IST:

Ich Suche Gleichgesinnte, die Probleme mit Ihrem Multitronic Getriebe haben, ich Versuche eine Beweisführung gegenüber Audi zu führen, aus der hervorgeht, dass dies ein BEKANNTES Problem seitens Audi ist. Ich werde in einem eigenen Thread mal meine Probleme schildern und würde mich über jeden Kontakt freuen der ebenfalls Probleme mit Audi hat.

So long

Andreas Jaskolka

Sooo, ich habe jetzt mal direkt mit dem Werkstattsmenschen telefoniert. Der war sehr viel sympathischer als der Händler, und hat mir mal erläutert was seiner Meinung nach defekt ist bzw. gemacht werden müsste.

Die Symptome (Rucken bei der Fahrt, vor allem wenn er warm gelaufen ist) deuten auf eine defekte Getriebe-Antriebswelle hin. Also nicht die Nockenwelle wie der Händler gesagt hatte. Diese wurde bei dem Wagen allerdings vor 100.000 km bereits gewechselt (auf Werksgarantie), und niemand weiß, ob dabei die Umrüstung auf 7 Lamellen bereits vollzogen wurde.

Sein Vorschlag war nun, das Getriebe gleich komplett zu tauschen durch ein generalüberholtes, da diese Kosten (~ 2.500 €) nur unwesentlich mehr sind als der Wechsel der Antriebswelle + Arbeitskosten. Getriebekennung ist übrigens "FSC".

Der Händler weigert sich weiterhin irgendwas über die Sachmängelhaftung zu machen, und will die Geschichte dann lieber vor Gericht austragen. Das möchte ich lieber vermeiden, da keine RSV, und ungewisser Ausgang. Seiner Aussage nach ist ein Multitronic-Defekt ein bekanntes Problem bei dieser Modellreihe, und deswegen muß er dafür nicht haften. Angeblich hat er schon Gerichtsurteile vorliegen, die ähnliche Fälle behandeln und zugunsten des Händlers ausgegangen sind. Rückwandlung lehnt er ebenfalls ab. Tja.

Alles an den Haren herbeigezogen. Wenn schon Urteile diesbezüglich existieren würden, wüßte ich davon.
Einfach schriftlich den Rücktritt erklären wenn die die Leistung im Rahmen der Gewährleistung verweigern. (einschreiben mit Rückschein ) und zwischen Kauf und jetzt nicht länger als 6 Monate liegen.
Wenn innerhalb Fristnichts passiert nochmals erinnern (ca. 10 Tage Frist setzen) und dann kann man auch ohne RSV einen Anwalt einschalten. Die Kosten wären dann durch den Händler/Werkstatt zu tragen.

so long

Zitat:

Original geschrieben von Bundokan


Der Händler weigert sich weiterhin irgendwas über die Sachmängelhaftung zu machen, und will die Geschichte dann lieber vor Gericht austragen. Das möchte ich lieber vermeiden, da keine RSV, und ungewisser Ausgang. Seiner Aussage nach ist ein Multitronic-Defekt ein bekanntes Problem bei dieser Modellreihe, und deswegen muß er dafür nicht haften. Angeblich hat er schon Gerichtsurteile vorliegen, die ähnliche Fälle behandeln und zugunsten des Händlers ausgegangen sind. Rückwandlung lehnt er ebenfalls ab. Tja.

Dann laß dir doch mal die Urteile zeigen. Oder die Aktenzeichen geben.

Und wenn der Händler sagt es ist bekanntes Problem hat er dir das Auto schonn mit dem Problem verkauft. Mit solchen Aussagen legt der sich doch selber das Ei ins Nest.

Erkundige dich beim Anwalt ob es wirklich solche Fälle gibt wie der Händler vorgibt.

mfg

mfg

Zitat:

Original geschrieben von jaskolka


dann kann man auch ohne RSV einen Anwalt einschalten. Die Kosten wären dann durch den Händler/Werkstatt zu tragen.

so long

Vorsicht mit solchen Aussagen,erst einmal zahlt der Auftraggeber des Amwalts, und die Kosten kann man beim Händler geltend machen,wiegert der sich diese zu zahlen gibt es auch hier einen weiterren Rechtsstreit.

mfg

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