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MT - Youngtimer

Themenstarteram 27. April 2005 um 14:23

Moin,

Da ja immer wieder nach Youngtimern gefragt wird ... dachte Ich mir ... machen wir mal nen expliziten Youngtimer-Beitrag auf.

Wie folgt hab Ich mir das gedacht ... jeder der meint etwas beitragen zu können ... setzt eine Antwort rein.

Damit das ganze etwas methodisch wird werde Ich ein Inhaltsverzeichnis und einen Beispielbeitrag erstellen.

Der Beitrag soll das Auto GANZ KURZ vorstellen, eventuell mit einem angehängten Foto versehen werden. Die Vorstellung sollte die Stärken und die Schwächen des Fahrzeuges hervorheben. Es sollte aber auf keinen Fall zu einer KAUFBERATUNG ausarten. Wer eine Kaufberatung zu seinem Modell beisteuern möchte ... der möchte mich bitte per PN benachrichtigen, dann werden wir das zusammen in einem gesonderten Beitrag erstellen.

MFG Kester

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30 Antworten

Youngtimer

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Definition

Damit das Spielchen funktionieren kann ... müssen wir wohl definieren was für UNS ein Youngtimer ist.

Eine solche offizielle Definition gibt es nämlich gar nicht.

Hallo, doch die gibt es:

Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.

 

Grüße

Das ist wohl eher Deine Definition. Einen Golf 1 Bj. 1974 würde ich auch als Youngtimer bezeichnen, obwohl er 31 Jahre alt ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von kat2

Das ist wohl eher Deine Definition. Einen Golf 1 Bj. 1974 würde ich auch als Youngtimer bezeichnen, obwohl er 31 Jahre alt ist ;)

das liegt wohl auch am produktionsende - einen manta b bj. 75 würd' ich auch als youngtimer bezeichnen, da er bis 1988 produziert wurde. aber die vorgenannte def. für youngtimer ist durchaus üblich. und daher kann ich mich auch damit anfreunden, den golf 1 langsam als oldtimer anzusehen.

einen bmw 3er e36 als youngtimer anzusehen dagegen stösst mir etwas auf... schließlich wurden cabrio und compakt fast bis zur jahrtausendwende produziert... ein 5 jahre alter youngtimer? naja...

Themenstarteram 28. April 2005 um 6:58

Moin,

Eine OFFIZIELLE (!) feste Definition des Begriffs Youngtimer gibt es nicht. Einige Menschen sehen selbst Fahrzeuge, die ÄLTER als 30 Jahre sind als Youngtimer an, was komplett ignoriert, das die Geschichte Youngtimer ... einzig und allein ein DEUTSCHES Thema ist. Nur hier wird danach unterschieden, in den meisten anderen Ländern nicht.

Und da es keine FESTE Definition gibt ... lasse Ich das BEWUSST sehr liberal offen. Denn solange der Begriff Youngtimer rein interpretiert werden kann/muss ... will ICH niemandem vorschreiben, was er als Youngtimer anzusehen hat. Ich kenne auch die Definition, das man einen Youngtimer als Fahrzeug ansehen sollte, das bereits Elektronik verwendet, während Fahrzeuge ohne selbige als Oldtimer benannt werden sollten.

Im ÜBRIGEN ... ist dies hier kein Diskussionsthread über DEFINITIONEN. Das haben wir schon ein paar mal anderweitig gemacht. Hier soll es ausschließlich KURZVORSTELLUNGEN der Fahrzeuge geben.

Und zum Beispiel E36 ... warte mal noch 2-3 Jahre ab ... dann wird man zumindest bei den M3 3.0 und GT schon mit Fug und Recht von einem Youngtimer sprechen ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von kat2

Das ist wohl eher Deine Definition. Einen Golf 1 Bj. 1974 würde ich auch als Youngtimer bezeichnen, obwohl er 31 Jahre alt ist ;)

Der 74´Golf kann eine H-Zulassung bekommen und ist somit ein Oldtimer. Youngtimer sind Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren, diese haben den Anspruch auf 07 Kennzeichen jedoch noch nicht auf ein H-Kennzeichen. Diese Richtlinien gelten auch bei der Versicherungsindustrie.

Mein Vorschlag:

Mindestens zwölf Jahre seit Produktionsende der Modellreihe.

Alles was neuer ist, riecht noch zu sehr nach Gebrauchsgurke.

Die Definition kann aber ruhig etwas weich gehandhabt werden.

Wenn ein Liebhabereffekt deutlich erkennbar ist (z.B. penibler Originalzustand bei außergewöhnlich gutem Pflegezustand), dann ist meinetwegen auch ein neunjähriger mal als Oldie akzeptabel.

Ein durchgerosteter Schrotthaufen mit aufgerissenen Polstern, der auf irgendeinem Firmengelände als Kuriergurke für Prototypen von Gußrohlingen rumeiert ist dagegen m.E. auch nach 30 Jahren noch kein Oldie.

 

Der Begriff "Bewahrung und Pflege des technischen Kulturguts" trifft es auch hier sehr schön.

Nur daß beim Youngtimer ein evtl. noch genutzter Zweckbetrieb dies im Gegensatz zum Oldtimer nicht automatisch ausschließt.

 

MfG ZBb5e8

Sind/können Motorräder auch Youngtimer (sein)? Beispielsweise meine Ducati 851 Bj. 91/92.

Grüße, Niko

Themenstarteram 28. April 2005 um 12:23

Moin,

Nocheinmal ... DIES IST KEIN DISKUSSIONSBEITRAG über die DEFINITION !

Rechtlich GIBT ES KEINE YOUNGTIMER ... also gibt es auch KEINE VERBINDLICHE Definition dieses Begriffes. Eine 07er Zulassung kann im Grunde auch ein erst 15 Jahre altes Fahrzeug bekommen, sofern es historisch wertvoll und kulturell bedeutend ist.

Womit die 20 Jahre Grenze schon wieder ad adsurdum geführt wurde (Die ist NUR EINE EMPFEHLUNG!). Und ein Auto das ein Youngtimer ist ... muss tatsächlich NICHT wirklich eine Sonderzulassung haben und wirklich 25 Jahre alt sein.

Der Begriff Youngtimer bezeichnet im Grunde lediglich ... das ein Auto ein Liebhaberstück ist, aber kein Oldtimer. Nicht mehr und nicht weniger.

Und RECHTLICH ist ein Golf I mit H Kennzeichen ein HISTORISCHES Fahrzeug. Auch hier wird KEIN WORT darüber verloren, ob es ein Oldtimer oder einfach nur ein ALTES AUTO ist.

Solltet Ihr euch nicht an die liberalen Regeln halten, lösch ich den Beitrag einfach wieder. Hab Ich keinen Stress, keine Arbeit mit und Gut.

} Hier soll es um KURZSTECKBRIEFE über AUTOS gehen ! Und nicht um die JEWEILIGE EINZELMEINUNG !

Es darf JEDER (!) seine eigene Defintion für SEINE eigenen Fahrzeugempfehlungen treffen. Solange das Auto nicht mehr gebaut wird und schon vor 10 Jahren angeboten wurde. DAS SCHLIESST AUTOS von 1978 NICHT aus, und schließt gleichzeitig einen Porsche 944 S2, BMW Z1 oder einen Delta Integrale ein, obwohl diese Autos noch nicht 20 Jahre alt sind. (Aber auf der Technoclassica ausgestellt und weitläufig anerkannte Youngtimer sind). Youngtimer ist schließlich NUR (!) eine Begrifflichkeit.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Nocheinmal ... DIES IST KEIN DISKUSSIONSBEITRAG über die DEFINITION !

Rechtlich GIBT ES KEINE YOUNGTIMER ... also gibt es auch KEINE VERBINDLICHE Definition dieses Begriffes. Eine 07er Zulassung kann im Grunde auch ein erst 15 Jahre altes Fahrzeug bekommen, sofern es historisch wertvoll und kulturell bedeutend ist.

Hallo, ES WAR MAL SO, unter 20 J. gibt es keine 07-er mehr. Es wird gerade darüber diskutiert die Bj. Grenze auf 25 Jahre anzuheben. Alles andere ist BLA, BLA. Sag mal, wo hast Du denn deine Informationen her?

Grüße

Fiat 124

 

Als Auto des Jahres 1966 vorgestellt war er seiner Zeit voraus. 4 Scheibenbremsen, 60 PS aus 1200ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von über 140 km/h, eine kompakte spritzige Limousine mit großem Kofferaum, als andere noch Trommelbremsen verbauten und der Käfer das Maß aller Dinge war. Zahlreiche Lizenbauten in Spanien (Seat), Argentinien, Jugoslawien (Zastava) , Indien (Premier). Dieser Wagen motiorisierte Millionen von Menschen, heute ist er vergessen...

1968 kam der Special mit Doppelscheinwerfer, 1438 ccm und 70 Ps dazu, gut für 160 kmh, fast ein Rennwagen für damalige Verhältnisse. Es gab aus dieser Baureihe weiterhin das Coupé (drei Serien) und den Spider, der bis weit in die achtziger als Pininfarina Spidereuropa überlebte. Von den Limousinen haben nur ganz wenige überlebt, keiner hat sie aufgehoben, denn es gab den Wagen noch ewige Zeit als LADA zu kaufen, der mit der Spritzigkeit des Fiats nicht zu vergleichen ist. Seit 1971 wurde dieser Wagen als Fiat lizenz in Togliattigrad in der damaligen UdSSR gebaut.

Vorteile:

Selbst mit dem 60 PS Motor ist man heute noch schnell unterwegs, ausgezeichnte Straßenlage und guter Federungskomfort. Guter Abzug und ein Auspuffröhren, daß sich jeder Alfa schämen muß !Viel Platz, Liegssitze serienmäßig, steil stehende Scheiben, dadurch keine Klimaanlage nötig, Dreiecksfenster zur Schnellkühlung oder für den Raucher. Keinerlei Elektronik, daher absolut zuverlässig und unkompliziert.

Nachteile:

Die späteren Special T (für Twincam, 2 Nockenwellen oben, sonst Steurkette unten) sowie alle Coupé und Spider haben einen Zahnriemen, der alle 60, besser 40 tkm gewechselt werden soll. Früße Modelle bis Bj. 1970 rosten wenig, danach kam russisches Recyclingblech (Gegenwert für die Lada Prduktionsstraße) zum Einsatz. (wie auch beim Golf 1)

Schade, daß fast keine 124er Limousinen überlebt haben.

124N:http://www.carsfromitaly.com/fiat/124berlina_300.jpg

124 S 2.Seriehttp://mclellansautomotive.com/photos/B13406.jpg

124 Coupe: 1. Seriehttp://www.italiancar.com.au/images/img_0876_lg.jpg

Themenstarteram 28. April 2005 um 17:16

Moin,

Halten wir uns STUR an den Text der Verordnung :

(49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Vom 15. September 1994

(BGBl.I S. 2416)

§ 1 [Ausnahmen von § 18 Abs. 1 und § 28 StVZO]

(1) 1 Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein

amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.

2 Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und

Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der traßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

(2) 1 Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für

Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden,und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der

betreffenden Fahrzeuge. 2Im übrigen findet § 28 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zulassungsstelle die

besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.

(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich

aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, ergeben.

§ 2 [Inkrafttreten]

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Rein RECHTLICH ... gibt es keinerlei Altersbeschränkung für die ERTEILUNG (!) der 07er Nummer. Das Gebahren der Zulassungsstellen und die Interpretation eines Gerichtes, kann von der RECHTLICHEN Grundlage abweichen. Deshalb ist es NICHT zwingend definiert.

Wie gesagt ... HIER geht es nicht darum wie etwas definiert ist ... ob der gebrauch bzw. die Empfehlung davon abweichen, sondern nur um eine GROBE Eingrenzung. Du darfst dich GERNE an die 20 Jahres Grenze halten. Es muss aber niemand machen.

} THEMA BEENDET !

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Halten wir uns STUR an den Text der Verordnung :

(49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Vom 15. September 1994

(BGBl.I S. 2416)

.....

MFG Kester

Wirklich, alles sehr aktuell!!!

Junge, Junge, es werden keine Fahrzuge mit 07-Kennzeichen mehr versichert, wenn diese nicht mind. 20 und bei manchen Versicherungen sogar 25-30 Jahre auf dem Buckel haben. Ohne Versicherung nix 07´. Die Straßenverkehrsämter sind vom VM. darauf hingewiesen worden keine roten 07-Wechselkennzeichen für Fahrzeuge unter 20 Jahren mehr auszuhändigen.

Informiere dich und recherchiere genauer, bevor du hier als Oldtimer-Moderator solche halbgaren Informationen verbreitest. Ich werde mich nicht länger damit befassen deine Aussagen zu korrigieren. Mir ist es egal.

Nachdenkliche Grüße

Ob die Versicherung ein Fahrzeug versichert oder nicht, hat doch nichts mit der 07er Nummer zu tun. Wenn ich eine 07er Nummer habe, z.B. für einen Vorkriegswagen, und lege mir später noch einen Exoten zu, der 15 Jahre alt ist und den die Zulassungsstelle mit auf die 07er einträgt (weil kulturell wertvoll etc.), dann wird mir die Versicherung wohl nicht deshalb kündigen. Ich schließe einen Vertrag für 07 ab, und nicht einen für jedes Fahrzeug.

Zum anderen ist bei Versicherungen vieles Verhandlungssache. Wenn man als langjähriger oder Groß-Kunde mit Kündigung droht, geht vielleicht auch manches, was explizit nicht so vorgesehen ist.

Somit liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen, ob ein jüngeres Fahrzeug 07 bekommt oder nicht.

Gordini, ich habe den Eindruck (auch aus anderen Postings), daß Du alles immer sehr verbissen siehst. ;)

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von kat2

Ob die Versicherung ein Fahrzeug versichert oder nicht, hat doch nichts mit der 07er Nummer zu tun. Wenn ich eine 07er Nummer habe, z.B. für einen Vorkriegswagen, und lege mir später noch einen Exoten zu, der 15 Jahre alt ist und den die Zulassungsstelle mit auf die 07er einträgt (weil kulturell wertvoll etc.), dann wird mir die Versicherung wohl nicht deshalb kündigen. Ich schließe einen Vertrag für 07 ab, und nicht einen für jedes Fahrzeug.

Zum anderen ist bei Versicherungen vieles Verhandlungssache. Wenn man als langjähriger oder Groß-Kunde mit Kündigung droht, geht vielleicht auch manches, was explizit nicht so vorgesehen ist.

Somit liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen, ob ein jüngeres Fahrzeug 07 bekommt oder nicht.

Gordini, ich habe den Eindruck (auch aus anderen Postings), daß Du alles immer sehr verbissen siehst. ;)

Gruß

Stefan

Hallo Stefan, jedes weitere Fahrzeug das neu dazukommt, muss dem Versicherer mitgeteilt werden, es kann sein, dass sich die Versicherungsprämie ändert oder das Fahrzeug nicht versichert werden kann. Wird "das neue" Fahrzeug nicht gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

Grüße

am 30. April 2005 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von Gordini

 

Hallo Stefan, jedes weitere Fahrzeug das neu dazukommt, muss dem Versicherer mitgeteilt werden, es kann sein, dass sich die Versicherungsprämie ändert oder das Fahrzeug nicht versichert werden kann. Wird "das neue" Fahrzeug nicht gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

Grüße

Genau ! Oder er kegelt dich wegen Obliegenheitsverletzung aus dem Vertrag. Sprich: Eine Ruheversicherung wird zwingend gefordert, aber für das Fahrzeug XY aus obigen Gründen nicht policiert. Also kriegste keine Ruhevers., die aber Vertragsbestandteil deiner 07er Versicherung ist, ergo : Tschüß Vertrag ! Klingt hahnebüchen, wäre aber rechtens.

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