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Moxpower Air Intake

Themenstarteram 21. November 2004 um 18:32

Hi @ll,

Hilfe!!!!!!!!!!!!!!

hat jemand eine ABE oder Tüv-Gutachten für nen Maxpower Air Intake(civic EJ2 1995)? Weil ich den jetzt eintragen lassen will und wie ich meinen Civic damals gebrauch gekauft habe hatte der vorbesitzer keines von beiden. Danke schon mal im vorraus. Ach ja kennt jemand gute Sportpedale mit ABE?

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33 Antworten

moin......

Muss dich leider enttäuschen MaXpower hat keine ABE`s oder Gutachten von ihren Air Intakes......Nur eine Bescheinigung...wo drin steht das die nicht brennen, einfach im Umgang sind bla bla bla......das kannste beim TüV nix reissen!!

Laut Aussage vom Herr Fuchs (der Dieter, Chef von MaXpower).....soll wohl der Bruder des TSS-Chefs beim TüV in Österreich sitzen und den Daumen auf die Gutachtenherstellung von MaXpoer halten....damit TSS eine Vormachtstellung hat......

IST DIE AUSSAGE VON MAXPOWER!!!! Geb ich nur weiter........auch wenns sehr unglaubwürdig ist.....

Themenstarteram 22. November 2004 um 11:48

Besteht dann überhaupt eine chance den air intake einzutragen? Wenn ja wievie kostet des dann?

du bekommst alles eingetragen ich habe einen alu spoiler (143cm breit) eingetragen bekommen kostet woll

am 22. November 2004 um 22:57

Das mit dem Alu-Spoiler kriegst aber nimmer lang durch...

"Unter der Hand" kriegt man Alu-Flügel wahrscheinlich schon eingetragen, ist aber rausgeschmissenes Geld weil sie trotzdem verboten sind. Die Eintragung ist bei einer Kontrolle wertlos.

wo wir schon mal dabei sind: was kostet ne einzelabnahme beim TÜV für ne Frontschürze?

Hab gehört weil die schürze einfluss auf das Fahrverhalten hat, dass die meinen Wagen fahren müsssen um festzustellen ob der sich bei hoher geschwindigkeit noch auf der strasse halten lässt oder durch die Schürze "unruhig" wird.

So ähnlich. Bei solchen Anbauteilen brauchst du eine Bescheinigung über eine durchgeführte Luftleitprüfung(Probefahrt reicht nicht) und ein Materialgutachten.

am 23. November 2004 um 15:10

Mittlerweile wird Alu-Spoiler auch keiner mehr unter der Hand eintragen... Nachdem es jetzt gesetzlich definitiv verboten ist, egal wie sie befestigt sind... Alle Eintragungen sind wertlos und ungültig...

Also ein Teilegutachten habe ich glaube ich schon.

Kann es sein, dass die andere Prüfung mit dabei ist?

Und machen die trotzdem ne Fahrt mit meinem Auto?

Wenn du ein Teilegutachten (nach §19 Abs. 3) hast, dann ist die ganze Sache kein Problem. Der TÜV muss für die Eintragung dann nur schauen, ob das Teil vernünftig angebaut wurde.

Du musst nur darauf achten, dass das Teilegutachten aktuell ist, weil sonst wahrscheinlich keine Luftleitprüfung dabei ist.

Themenstarteram 23. November 2004 um 17:25

Na toll und was mache ich wenn ich einen Eingeteragen habe und der an der karosarie befestigt ist darf ich mir dann ne neue karoserei kaufen oder was? Die können nie eine Ofizielle eintragung Rückgänigmachen. Also wenn ich denAir Intake eintragen lasse was sollte ich beachten, dass er net zu laut wird? Was ist eigentlich wen ich ne ABE

von Nnomo oder Tss für denen ihren Lufti benutze?

am 23. November 2004 um 17:47

Zitat:

Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:

Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.

Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als

erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.

In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.

Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.

2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).

3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).

4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.

5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren.

Zitat:

Schlechte Nachrichten für alle Tuning-Freaks: Auf den Kofferraumdeckel geschraubte Heckspoiler aus Aluminium dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist vom Bund-Länder-Fachausschuss entsprechend geändert worden. Die optischen "Verschönerungen" wirken schon bei einer Geschwindigkeit von rund 35 km/h wie ein Messer.

Tja, wird nix... Nächste Prüfung und weg is das Ding...

Kann aber wenn gewünscht das ganze auch noch in ein neues Thema packen...

Wenn Du ne ABE für den Air Intake hast, dann haste evtl Glück...

Aber das is auch ziemlich Ermessen des Prüfers...

Zitat:

Original geschrieben von CHAOS_CIVIC

Die können nie eine Ofizielle eintragung Rückgänigmachen.

Natürlich können sie das, und die "Austragung" ist sogar kostenpflichtig. Eine Eintragung ist nur was wert, wenn das Teil auch alle Vorschriften erfüllt, und bei einem Alu-Flügel ist das nicht so.

Themenstarteram 23. November 2004 um 18:51

Es steht niergens dass ein bereits eingetragener Heck-Spoiler verboten ist es steht lediglich dass die Teilgutachten ungültig geworden sind und ABE´s ebenfalls und keine Einzelabnahme erfolgt. Aber nichts von den bereits eitragenen.

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